Im Zuge der Finanzkrise wurde es deutlich: In Unternehmen, in denen Aufsichtsräte agierten, die nicht über entsprechende Erfahrung und Ausbildung verfügten, wurden noch größere Verluste verzeichnet als in Unternehmen mit besser ausgebildeten Aufsichtsräten . Aufsichtsräte sind insbesondere für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes gem. § 111 Abs. 1 AktG verantwortlich. Mit welcher Intensität der Aufsichtsrat den Vorstand zu überwachen hat, richtet sich naturgemäß nach der jeweiligen Lage der Gesellschaft; daher sollte der Aufsichtsrat seine Überwachungstätigkeit z. B. in Krisensituationen erhöhen . Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage, welche nicht zuletzt auf eine unzulängliche Qualifikation der Führungs- und Überwachungsorgane insbesondere im Finanzsektor zurückzuführen ist, ist in diesem Zusammenhang nunmehr auch die Frage etwaiger höherer Anforderungen an die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern laut geworden . Aufgrund zunehmender Internationalisierung einerseits und aktueller wirtschaftlicher Lage anderseits können die bisherigen gesetzlichen Mindestanforderungen an die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern eine effiziente Überwachung des Vorstands nicht mehr gewährleisten . Zudem wurde durch die Finanzmarktkrise das Vertrauen in die Seriosität und Solidität von Kreditinstituten erheblich erschüttert. Der Gesetzgeber reagierte auf diese Gegebenheiten, indem er im Wege des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (FMVAStärkG) neue Anforderungen an die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern stellte. Diese sollen die bereits im Aktienrecht existierenden allgemeinen Anforderungen an die fachliche Qualifikation präzisieren und ergänzen. Ob dies dem Gesetzgeber gelungen ist, soll im Folgenden untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Regulatorischer Hintergrund
II. Bisherige Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit
III. Neue Anforderungen im Rahmen des BilMoG
1. Unabhängigkeit
1.1 DCGK zur Unabhängigkeit
1.2 Kommissionsempfehlung zur Unabhängigkeit
2. Sachverstand
3. Rechtsprechung
3.1 LG München I
3.2 OLG München
3.3 Stellungnahme
IV. Neue Anforderungen im Rahmen des FMVAStärkG
1. Zuverlässigkeit
2. Sachkunde
2.1 Entstehungsgeschichte
2.2 Gesetzesbegründung
2.3 Sachkunde aufgrund vorheriger oder anderer Tätigkeiten
2.4 Sachkunde durch Weiterbildungsmaßnahmen
V. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (FMVAStärkG) eingeführten neuen Qualifikationsanforderungen an Aufsichtsratsmitglieder. Ziel ist es, kritisch zu beleuchten, inwiefern diese gesetzlichen Neuregelungen – insbesondere hinsichtlich Unabhängigkeit und Sachverstand – geeignet sind, die Qualität und Effizienz der Überwachungstätigkeit im deutschen dualistischen System nachhaltig zu verbessern.
- Regulatorischer Rahmen und Entwicklung der Anforderungen an Aufsichtsräte
- Präzisierung des "unabhängigen Finanzexperten" nach § 100 Abs. 5 AktG
- Analyse der aktuellen Rechtsprechung und deren Implikationen für die Praxis
- Spezifische Anforderungen an Zuverlässigkeit und Sachkunde im Finanzsektor nach dem KWG
- Bewertung der Wirksamkeit der neuen Rechtsnormen im Hinblick auf die Professionalisierung
Auszug aus dem Buch
1. Unabhängigkeit
Es stellt sich zunächst die Frage, wie die erforderliche Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zu definieren ist. Eine gesetzliche Definition gibt es nicht; es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. In der Gesetzesbegründung wird zwar auf die ohnehin durch § 105 Abs. 1 AktG gewährleistete grundsätzliche Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat hingewiesen, jedoch soll das Tatbestandsmerkmal der Unabhängigkeit des sachverständigen Aufsichtsratsmitglieds darüber hinausgehen. Diesbezüglich heißt es:
„(…) nicht nur die aktuelle Zugehörigkeit zur Geschäftsführung, sondern auch andere Gesichtspunkte, insbesondere unmittelbare oder mittelbare geschäftliche, finanzielle oder persönliche Beziehungen zur Geschäftsführung können eine Besorgnis der Befangenheit begründen, die der Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion entgegensteht“.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Regulatorischer Hintergrund: Dieses Kapitel erläutert, wie die Finanzkrise und die daraus resultierende Kritik an den Überwachungsorganen den Gesetzgeber zu neuen Qualifikationsanforderungen für Aufsichtsräte bewegten.
II. Bisherige Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit: Es wird dargelegt, dass das Aktiengesetz ursprünglich nur allgemeine Voraussetzungen vorsah und der Begriff der Qualifikation maßgeblich durch die BGH-Rechtsprechung (Hertie-Urteil) geprägt wurde.
III. Neue Anforderungen im Rahmen des BilMoG: Dieses Kapitel behandelt die Einführung des unabhängigen Finanzexperten für kapitalmarktorientierte Gesellschaften und die damit verbundenen Kriterien für Unabhängigkeit und Sachverstand.
IV. Neue Anforderungen im Rahmen des FMVAStärkG: Hier werden die spezifischen, verschärften Anforderungen an Zuverlässigkeit und Sachkunde für Aufsichtsratsmitglieder im Finanzsektor gemäß KWG analysiert.
V. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Würdigung, in der die neuen Regelungen zwar als richtiger Schritt bewertet, jedoch aufgrund ihrer Unbestimmtheit als Quelle für Rechtsunsicherheit bezeichnet werden.
Schlüsselwörter
Aufsichtsrat, BilMoG, FMVAStärkG, Unabhängigkeit, Sachverstand, Sachkunde, Finanzexperte, Corporate Governance, DCGK, Überwachung, Qualifikation, Aktiengesetz, KWG, Bankenaufsicht, Interessenkonflikt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die gesetzlichen Änderungen der Qualifikationsanforderungen an Aufsichtsratsmitglieder, die durch das BilMoG und das FMVAStärkG eingeführt wurden, um die Überwachungsfunktion in deutschen Unternehmen zu professionalisieren.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Felder sind die Definition und Prüfung der Unabhängigkeit von Aufsichtsräten sowie die Anforderung an den Sachverstand in Bereichen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, zu untersuchen, ob die neuen gesetzlichen Anforderungen dem Anspruch gerecht werden, die Qualität der Überwachung durch Aufsichtsräte effektiv zu steigern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die Gesetzesbegründungen, einschlägige Fachliteratur sowie die aktuelle Rechtsprechung (insb. OLG München) zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe heranzieht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des unabhängigen Finanzexperten nach dem BilMoG, die Analyse der Rechtsprechung hierzu und die spezifische Betrachtung der neuen Anforderungen für den Finanzsektor nach dem KWG.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist insbesondere durch die Begriffe Unabhängigkeit, Sachverstand, Finanzexperte, BilMoG und FMVAStärkG geprägt.
Wie bewertet die Autorin die Rolle des unabhängigen Finanzexperten?
Die Autorin sieht den unabhängigen Finanzexperten als zentrale Figur zur Sicherung der Qualität und Objektivität der Finanzinformationen, äußert jedoch Kritik an den zu vagen gesetzlichen Anforderungen.
Welche Kritik übt die Arbeit am OLG München?
Die Autorin kritisiert, dass das OLG München die Anforderungen an den Sachverstand als zu gering definiert, da der Aufsichtsrat nach Ansicht des Gerichts nur passiv prüfen und nicht selbst aktiv in die Systemgestaltung eingreifen müsse.
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- Nicole Schlegel (Author), 2011, Neue Anforderungen an die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/165980