** Zweite, überarbeitete Auflage von Dezember 2012 ** Die Skripten der Schriftenreihe BBGB | Rechtsanwäte Grundlagenskripte zum Zivil- und Wirtschaftsrecht sollen dem Leser die Grundlagen des jeweils behandelten Rechtsgebiets vermitteln. Dabei wird der Ansatz verfolgt, die Systematik der Regelungen verständlich zu machen, in dessen Kontext die interpretierende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinen Grundlagenentscheidungen eingeordnet wird. Das Verständnis der Rechtssystematik führt den Leser zu einem souveränen und eigenständigen juristischen Denken.
Inhaltsverzeichnis
A. EINFÜHRUNG
B. GESELLSCHAFTSRECHT
I. EINTEILUNG
1. PERSONENGESELLSCHAFTEN
2. KÖRPERSCHAFTEN
3. GRUND DER DIFFERENZIERUNG
II. PERSONENGESELLSCHAFTEN
1. GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS (GBR)
A) GRÜNDUNG
B) DIE FEHLERHAFTE GESELLSCHAFT
AA) GRUNDSATZ
BB) AUSNAHMEN
C) INNENVERHÄLTNIS DER GESELLSCHAFT
AA) BEITRAGSPFLICHT
BB) MITGLIEDSCHAFT
D) DAS GESELLSCHAFTSVERMÖGEN
E) RECHTSFÄHIGKEIT DER GBR
F) GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG DER GESELLSCHAFT
AA) GESCHÄFTSFÜHRUNG
BB) VERTRETUNG
G) HAFTUNG DER GESELLSCHAFT UND DER GESELLSCHAFTER
H) GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE
I) GESELLSCHAFTEREINTRITT UND GESELLSCHAFTERWECHSEL
J) GEWINN- UND VERLUSTVERTEILUNG
K) SOZIALANSPRÜCHE UND BINNENREGRESS
L) KÜNDIGUNG, AUFLÖSUNG UND BEENDIGUNG DER GESELLSCHAFT
AA) KÜNDIGUNG
BB) AUFLÖSUNG UND BEENDIGUNG DER GESELLSCHAFT
2. OFFENE HANDELSGESELLSCHAFT (OHG)
A) ENTSTEHUNG, HANDELSREGISTEREINTRAGUNG
B) GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG DER OHG
C) HAFTUNG DER OHG UND DER GESELLSCHAFTER
D) GEWINN- UND VERLUSTVERTEILUNG
E) KÜNDIGUNG UND AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT
3. KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG)
A) GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG IN DER KG
B) HAFTUNG DER KG UND DER GESELLSCHAFTER
C) PUBLIKUMS-KG
4. KAPITALGESELLSCHAFT & CO. KG
III. KÖRPERSCHAFTEN
1. VEREIN
A) DER VEREIN UND SEINE ORGANE
AA) MITGLIEDERVERSAMMLUNG
BB) VORSTAND
B) HAFTUNG
2. AKTIENGESELLSCHAFT (AG)
A) DIE AKTIE
AA) BEGRIFF
BB) AKTIENHANDEL
(1) BÖRSENNOTIERUNG
(2) HAFTUNG BEIM VERKAUF VON WERTPAPIEREN
B) GRÜNDUNG DER AG
C) DIE ORGANISATION DER AG
AA) VORSTAND
BB) AUFSICHTSRAT
CC) HAUPTVERSAMMLUNG
D) DIE FINANZVERFASSUNG DER AG
AA) KAPITALAUFBRINGUNG
BB) KAPITALERHALTUNG
CC) KAPITALERHÖHUNG
DD) KAPITALHERABSETZUNG
E) SQUEEZE-OUT
3. EUROPÄISCHE AKTIENGESELLSCHAFT (SE)
4. GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBH)
A) GRÜNDUNG DER GESELLSCHAFT
B) DIE ORGANISATION DER GMBH
AA) GESCHÄFTSFÜHRUNG
BB) GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG
C) DIE FINANZVERFASSUNG DER GMBH
AA) KAPITALAUFBRINGUNG
BB) KAPITALERHALTUNG
CC) EIGENKAPITALERSETZENDE DARLEHEN
DD) KAPITALERHÖHUNG UND KAPITALHERABSETZUNG
5. LIMITED
C. KONZERNRECHT
I. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
II. FAKTISCHER KONZERN
III. VERTRAGSKONZERN
D. UMWANDLUNGSRECHT
I. STRUKTUR DER RECHTSNACHFOLGE IM RECHTSSYSTEM
1. EINZELRECHTSNACHFOLGE
2. GESAMT- ODER SONDERRECHTSNACHFOLGE
II. GESAMTRECHTSNACHFOLGEN IM UMWANDLUNGSGESETZ
1. UMWANDLUNGEN MIT VERMÖGENSÜBERTRAGUNG
A) VERSCHMELZUNG, §§ 2 – 122 UMWG
B) SPALTUNG, §§ 123 – 173 UMWG
(1) AUFSPALTUNG
(2) ABSPALTUNG
(3) AUSGLIEDERUNG
C) VERMÖGENSÜBERTRAGUNG, §§ 174 – 189 UMWG
2. FORMWECHSEL, §§ 190 – 304 UMWG
Zielsetzung & Themen
Das Ziel dieses Skripts ist es, ein fundiertes Grundverständnis für die verschiedenen Gesellschaftsformen sowie für Konzern- und Umwandlungsrecht zu vermitteln. Die Arbeit dient dazu, systematische Zusammenhänge im Gesellschaftsrecht aufzuzeigen, anstatt lediglich eine Aneinanderreihung von Detailfragen zu präsentieren, um dem Leser eine rechtssichere Orientierung in der aktuellen Praxis zu ermöglichen.
- Systematik der Personengesellschaften und Körperschaften
- Haftungsstrukturen und Rechtsfähigkeit verschiedener Rechtsformen
- Grundlagen des Konzernrechts und der Unternehmensverbindungen
- Rechtliche Anforderungen an Umstrukturierungen und Umwandlungen
Auszug aus dem Buch
b) Die fehlerhafte Gesellschaft
Wegen der Teilnahme der Gesellschaft am Rechtsverkehr und dem damit verbundenen Abschluss zahlreicher Verträge und der Entstehung anderer Schuldverhältnisse stellt sich die Frage, wie es sich auswirkt, wenn der Gesellschaftsvertrag fehlerhaft ist.
Die auf den Abschluss des Gesellschaftsvertrages gerichteten Willenserklärungen können etwa wegen Vorliegens allgemeiner Nichtigkeitsgründe unwirksam sein. Ist z.B. die Erklärung eines Gesellschafters gemäß § 105 Abs. 2 BGB unwirksam, so würde dies dazu führen, dass der Gesellschaftsvertrag unwirksam ist, keine Gesellschaft entsteht. Im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern müsste der Gesellschaftsvertrag nach Bereicherungsrecht gemäß §§ 812 ff. BGB rückabgewickelt, im Außenverhältnis müssten die Gesellschafter nach Rechtsscheingrundsätzen behandelt werden. Dies wird als unzureichend angesehen, da hierdurch unerträgliche, mit dem richtig verstandenen Zweck der Vorschriften über die rückwirkende Kraft der Nichtigkeit von Verträgen nicht mehr zu vereinbarende Ergebnisse herbeigeführt würden. Die Regeln über die Rechtsfolgen der Vertragsnichtigkeit müssten deshalb bei mitgliedschaftlichen Rechtsverhältnissen modifiziert werden, da eine in Vollzug gesetzte Gesellschaft nicht einfach aus Rechtsgründen als nicht existent behandelt werden könne.
Aus diesen Gründen wurde die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft entwickelt. Eine fehlerhafte Gesellschaft liegt vor, wenn der zugrundeliegende Gesellschaftsvertrag unwirksam ist und die Gesellschaft bereits in Vollzug gesetzt wurde. In diesem Fall wird die Gesellschaft für die Vergangenheit als fehlerfrei gegründete Gesellschaft behandelt; sie ist nach innen und nach außen voll wirksam begründet und kann nicht mehr ex tunc, sondern nur für die Zukunft (ex nunc) aufgelöst werden. Es besteht aufgrund des Zustands, der durch den Vollzug geschaffen wurde, ein rechtlich anzuerkennendes Gesellschaftsverhältnis. Diese Grundsätze gelten auch für oHG und KG und auch für die stille Gesellschaft, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mit Einschränkungen zugunsten des Anlegerschutzes bei stillen Gesellschaften als Kapitalanlagmodell (siehe etwa BGH v. 21.03.2005 – II ZR 310/03, NZG 2005, 467 – Göttinger Gruppe).
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINFÜHRUNG: Dieses Kapitel erläutert die Bedeutung des Gesellschaftsrechts als Kernbereich des Wirtschaftsrechts und den Aufbau des Skripts.
B. GESELLSCHAFTSRICHT: Es erfolgt eine Einteilung der Gesellschaftsformen in Personengesellschaften und Körperschaften unter Berücksichtigung des Numerus Clausus.
1. GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS (GBR): Das Kapitel behandelt die Grundform der Personengesellschaften, ihre Gründung, Rechtsfähigkeit sowie die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft.
2. OFFENE HANDELSGESELLSCHAFT (OHG): Hier werden die Besonderheiten der oHG als Handelsgesellschaft, insbesondere Haftung und Geschäftsführung, detailliert dargestellt.
3. KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG): Der Fokus liegt auf der Unterscheidung zwischen Komplementären und Kommanditisten sowie der Haftung innerhalb der KG.
4. KAPITALGESELLSCHAFT & CO. KG: Erläuterung dieser Sonderform, bei der eine Kapitalgesellschaft die unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist.
III. KÖRPERSCHAFTEN: Einführung in die Rechtsform der Körperschaft als juristische Person.
1. VEREIN: Darstellung des Vereins als Grundform der privatrechtlichen Körperschaft einschließlich seiner Organe und Haftung.
2. AKTIENGESELLSCHAFT (AG): Dieses Kapitel analysiert die AG als Kapitalgesellschaft, ihre Organe, Finanzverfassung und Strukturmaßnahmen.
3. EUROPÄISCHE AKTIENGESELLSCHAFT (SE): Kurze Vorstellung dieser supranationalen Rechtsform.
4. GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBH): Umfassende Behandlung der GmbH, ihrer Organisation und Finanzverfassung.
5. LIMITED: Kurzer Abriss zur englischen Rechtsform der Private Company Limited by Shares.
C. KONZERNRECHT: Dieses Kapitel definiert verbundene Unternehmen und unterscheidet zwischen faktischem und Vertragskonzern.
D. UMWANDLUNGSRECHT: Erläuterung der verschiedenen Möglichkeiten von Unternehmensumstrukturierungen wie Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel.
Schlüsselwörter
Gesellschaftsrecht, Personengesellschaft, Körperschaft, GbR, OHG, KG, Aktiengesellschaft, GmbH, Haftung, Rechtsfähigkeit, Konzernrecht, Umwandlungsgesetz, Geschäftsführung, Vertretung, Kapitalerhaltung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet eine grundlegende Darstellung der verschiedenen Gesellschaftsformen des deutschen Zivil- und Wirtschaftsrechts sowie der Konzern- und Umwandlungsmöglichkeiten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Abgrenzung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften, Haftungsfragen, Unternehmensorganisation und die regulatorischen Anforderungen bei Umwandlungsvorgängen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, ein fundiertes Grundverständnis für die systematischen Zusammenhänge des Gesellschaftsrechts zu schaffen, um Unternehmensjuristen und Interessierten eine sichere Basis für die rechtliche Bewertung zu bieten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt einer strukturierten, dogmatischen Darstellung der gesetzlichen Bestimmungen unter Einbeziehung der einschlägigen aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der einzelnen Personengesellschaften (GbR, oHG, KG), der Körperschaften (Verein, AG, GmbH), des Konzernrechts und schließlich des Umwandlungsrechts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich geprägt durch Begriffe wie Gesellschaftsform, Haftungsbeschränkung, Rechtspersönlichkeit, Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung und Umwandlung.
Was bedeutet die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft?
Diese Lehre besagt, dass eine in Vollzug gesetzte Gesellschaft trotz unwirksamen Gesellschaftsvertrags für die Vergangenheit als wirksam behandelt wird und nur für die Zukunft aufgelöst werden kann, um den Rechtsverkehr zu schützen.
Was ist das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zwischen einer GbR und einer AG?
Das wesentliche Merkmal ist die Rechtsnatur: Die GbR ist eine Personengesellschaft mit persönlicher Haftung der Gesellschafter, während die AG eine Körperschaft (juristische Person) mit beschränkter Haftung der Aktionäre ist.
Wie unterscheidet sich der faktische Konzern vom Vertragskonzern?
Im faktischen Konzern besteht kein Beherrschungsvertrag, wodurch die Einflussnahme auf das abhängige Unternehmen strengeren Schutzregeln unterliegt. Ein Vertragskonzern hingegen basiert auf einem Beherrschungsvertrag, der eine einheitliche Leitung explizit erlaubt und den Verlustausgleich durch das herrschende Unternehmen fordert.
- Quote paper
- Sebastian Barta (Author), Dr. LLM. Sebastian Geiseler-Bonse (Author), 2012, Gesellschaftsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/164850