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Seminararbeit, 2010
24 Seiten, Note: 1,3
Einleitung
1 Darstellung des Integrationskurses
1.1 Ziele
1.2 Umfang
1.3 Teilnehmende
1.4 Abschlusstest
2 Darstellung des Orientierungskurses
2.1 Zielsetzung und Aufbau
2.2 Voraussetzungen für die Teilnehmenden
2.3 Ausrichtung der Themenbereiche
2.4 Methodik und Didaktik
3 Vergleich zwischen den Lehrwerken 45 Stunden Deutschland und Pluspunkt Deutsch – Der Orientierungskurs
3.1 Kursmaterialien
3.1.1 Layout
3.1.2 Inhalte
3.1.3 Zusatzmaterialien
3.2 Interkulturelles Lernen
3.2.1 Politik und Gesellschaft
3.3.2 Geschichte
3.3 Visualisierung
3.3.1 Funktionen der Bilder
3.3.2 Bilder als Informationsträger
3.3.3 Bild-Text-Kombination
3.3.4 Bilder als Sprechanlass
3.3.5 Landeskundliche Bilder
3.3.6 Bilder zur Veranschaulichung der Mimik/Gestik
Fazit
Bibliographie
Deutschland ist seit Jahren ein Land, das stark von Zuwanderung beeinflusst ist. Nach der Meinung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (im Folgenden: BAMF) steht Integration logischerweise für Deutschland, sowohl heute als auch in der Zukunft, im Mittelpunkt.
Durch das (Zuwanderungs-) Gesetz werden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zugewanderte gesetzlich geregelt. Den Kern staatlicher Integrationsmaßnahmen und -bemühungen bilden dabei die Integrationskurse, bestehend aus einem Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland(Konzeption für einen bundesweiten Integrationskurs 2008: 6).
Der Orientierungskurs (im Folgenden: O-Kurs) umfasst nach dem Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs (im Folgenden: O-Kurscurriculum) 45 Unterrichtseinheiten (im Folgenden: UE). Im O-Kurs handelt es sich um die deutsche Politik, Geschichte und Kultur. Ab dem 1. Januar 2009 müssen Teilnehmer des O-Kurses zum Abschluss den bundeseinheitlichen Orientierungskurstest schreiben.
Das BAMF hat in dem regelmäßig aktualisierten Standardwerk eine fünfseitige Liste der zugelassenen Lehrwerke von August 2009 dargestellt. In der Spalte „Lehrwerke für den Integrationskurs“ befinden sich die Lehrwerke, die „vorbehaltlich einer Änderung der Zulassungskriterien als geeignetes Unterrichtsmaterial eingestuft“ (BAMF 2009a: 2) werden. „Sie sind gegebenenfalls durch zusätzliche Materialien zu ergänzen“ (ebd.: 2). Die Kursträger und Lehrkräfte können sich für ein geeignetes Lehrwerk von der Liste zugelassener Lehrwerke für ihren Unterricht entscheiden.
Im Mittelpunkt der Hausarbeit steht der Vergleich zwischen zwei Lehrwerken für den O-Kurs: 45 Stunden Deutschland (im Folgenden: 45 Stunden) und Pluspunkt Deutsch – Der Orientierungskurs (im Folgenden: Pluspunkt). Hierbei werden verschiedene Kriterien zur Kritik von Lehrwerken zu Rate gezogen. Es soll überprüft werden, inwiefern die beiden Lehrwerke den praktischen Teil des O-Kurses erfüllen.
Im ersten Kapitel wird der Integrationskurs vorgestellt. Im Anschluss daran werden Informationen von der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (im Folgenden: IntV) und dem Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs (im Folgenden: Integrationskurskonzept) in folgenden drei Richtungen zusammengefasst: die Ziele, der Umfang, die Teilnehmer und Abschlusstest.
In dem zweiten Kapitel steht der O-Kurs im Vordergrund. Dabei werden die im Integrationskurskonzept und im O-Kurscurriculum ausgelegten Zielsetzungen, Aufbau, Voraussetzungen für die Teilnehmenden, Ausrichtung der Themenbereiche sowie Methodik und Didaktik wiedergegeben.
Im dritten Kapitel werden die Lehrwerke 45 Stunden und Pluspunkt unter den Merkmalen – Kursmaterialien, interkulturelle Lernen und Visualisierung – verglichen. Um die Lehrwerke zu vergleichen, die für die Teilnehmer des O-Kurses vorliegen, wie das Ziel des Kapitels ist, muss „die vergleichende Bewertung von Lehrwerken“ vorgenommen werden (Neuner 1994: 17).
Zum Schluss soll ein Fazit über die Ergebnisse gezogen werden.
In diesem Kapitel werden das Ziel des Integrationskurses, den Kursumfang, die Teilnehmende sowie den Abschlusstest vom Integrationskurskonzept und IntV präsentiert.
„Ziel des Integrationskurses ist die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit“ (BAMF 2008: 6). Es wird im ersten Kapitel des Integrationskurskonzeptes unter dem Titel „Ziele“ nach der IntV zusammengefasst:
Der Sprachkurs dient der erfolgreichen Vermittlung ausreichender deutscher Sprachkenntnisse im Sinne der gesetzlich formulierten Integrationsziele und führt über Basis- und Aufbausprachkurs zum Niveau B1, das auf der Skala des GER[1] als erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung beschrieben ist.
Der Orientierungskurs dient der erfolgreichen Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit. Dies soll das Zurechtfinden in der Gesellschaft und den positiven Umgang mit der neuen Lebenswirklichkeit fördern (ebd.: 11).
Der Integrationskurs umfasst 645 UE à 45 Minuten. Er ist in einen Sprachkurs mit 600 UE sowie einen O-Kurs mit 45 UE unterteilt.
„Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE“ (ebd.: 8). Alle teilnahmeberechtigten Zuwanderer sollen vor Kursbeginn an einem Einstufungstest entsprechend nach dem „Einstufungssystem für die Integrationskurse in Deutschland“ teilnehmen. Damit kann man den je nach Vorkenntnissen den richtigen Kursabschnitt ermitteln sowie Alphabetisierungsbedarf feststellen. Darüber hinaus wird überprüft, ob die Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem Integrationskurs für spezielle Zielgruppen nach § 13 IntV zu empfehlen ist (vgl. ebd.: 12). Wie viele Unterrichtseinheiten ein Teilnehmer mitmachen kann bzw. sollte, kommt darauf an, über welche Vorkenntnisse des Deutschen der Lerner verfügt (ob der Lerner Vorkenntnisse des Deutschen hat oder wie viel die Person die bereits Vorkenntnisse besitzt) und wie das Ergebnis des Einstufungstests ist. Ein Teilnehmer kann sein Kontingent von 600 UE ausschöpfen.
„Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden. Im Einzelfall kann sich bis zum Erreichen des Lernziels die geförderte Anzahl von UE auch verringern“ (ebd.: 8).
Nach ordnungsgemäßer Teilnahme am Sprachkurs und an der abschließenden Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderung“ (im Folgenden: DTZ) kann zusätzlich 300 UE Sprachunterricht wiederholt werden, wenn ein Kursteilnehmer das Sprachniveau B1 nicht erreicht hat (vgl. ebd.: 9).
Der O-Kurs umfasst für alle Teilnehmenden einheitlich 45 UE. Woraus die Inhalte bestehen und wie der Ablauf für den O-Kurses ist, soll im nächsten Kapitel erläutertet werden.
Nicht alle Zuwanderer müssen am Integrationskurs teilnehmen. Auf der Internetseite von dem BAMF ist abzulesen, wer an einem Integrationskurs teilnehmen soll:
„Ausländer, die ab dem 1. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel erhalten haben, können zum Integrationskurs verpflichtet werden, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende (abhängig vom Aufenthaltsstatus) Art auf Deutsch verständigen können. Zudem können Sie verpflichtet werden, wenn sie Arbeitslosengeld II[2] bekommen.
Ausländer, die vor dem 1. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel bekommen haben, können zum Integrationskurs verpflichtet werden, wenn sie Arbeitslosengeld II bekommen oder wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
Deutsche Staatsangehörige, Spätaussiedler und EU-Bürger können nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden“ (BAMF 2009b).
Teilnehmer können sich mit Hilfe vom Integrationskurskonzept über einen bundesweiten Integrationskurs informieren. So werden die Sprachniveaus und die Vorkenntnisse in der deutschen Sprache der Sprach- und Orientierungskursteilnehmer vorgestellt: „Teilnehmer am Sprachkurs sind Zugewanderte ohne ausreichende Sprachkenntnisse, also Sprachkenntnisse, die unterhalb der Niveaustufe B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) liegen“ (BAMF 2008: 9). Was die Voraussetzungen der Teilnehmer für einen O-Kurs sind, soll im nächsten Kapitel besprochen werden.
Die Zielgruppe des Integrationskurses ist „gekennzeichnet durch große Heterogenität der individuellen Lernvoraussetzungen und der Vorkenntnisse in der deutschen Sprache“ (ebd.: 9). Es gibt Kurse für besondere Zielgruppen, wie z.B. „Kurse für Eltern und Frauen, Kurse für Jugendliche und junge Erwachsene (nicht mehr schulpflichtige und in keiner Ausbildung befindliche Zugewanderte, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) und Kurse für Zugewanderte, die schon länger in Deutschland leben und einen besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf haben.“ (ebd.: 9) Für Teilnehmer mit Alphabetisierungsbedarf gibt es spezielle Alphabetisierungskurse. Im Folgenden ist es nur bedingt richtig, dass die beiden Lehrwerke in einer nicht-Alphabetisierungslerngruppe untersucht werden.
Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs wird durch den bestandenen Abschlusstest bestätigt. Dieser Test besteht aus zwei Teilen: dem skalierten Sprachtest DTZ, der die Sprachkompetenzen in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen auf den Stufen A2 bis B1 des GER nachweist und einem bundeseinheitlichen Test zum O-Kurs mit den Themen „Politik in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ sowie „Mensch und Gesellschaft“ (vgl. ebd.: 14).
Der DTZ besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Der Test zum O-Kurs basiert auf der Sprachprüfung. Ein Überblick über den bundeseinheitlichen O-Kurs soll im nächsten Kapitel gegeben werden. Besteht ein Teilnehmer sowohl die Sprachprüfung DTZ auf der Stufe B1 als auch den Orientierungskurstest, erhält er das "Zertifikat Integrationskurs" über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses (vgl. BAMF 2009c). „War die Teilnahme am Integrationskurs nicht erfolgreich, wird das tatsächlich erreichte Ergebnis der Abschlusstests durch eine Bescheinigung bestätigt“ (Bundesministerium der Justiz 2004: §17, Abs. 4).
In Bezug auf das erste Kapitel wird der O-Kurs hier unter folgenden genannten Gesichtspunkten vorgestellt.
Nachdem im vorigen Kapitel die Ziele des Integrationskurses diskutiert wurden, wird jetzt die Zielsetzung des O-Kurses erörtert. Die Integrationskursverordnung definiert in § 3 Abs. 1 Nr. 2 IntV als Ziel des Kurses die „Vermittlung von Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.“ Im Integrationskurskonzept werden diese Zielpunkte ausschließlich präsentiert:
Verständnis für das deutsche Staatswesen wecken
Zugewanderte bringen aus ihren Herkunftsländern bestimmte Erfahrungen mit dem dortigen Staatswesen mit. Ihnen die Besonderheiten des deutschen Staatswesens (Föderalismus, Sozialstaatlichkeit, Parteiensystem) nahe zu bringen, ist ein wesentliches Ziel des Orientierungskurses. [...]
Positive Bewertung des deutschen Staates entwickeln
Die Vermittlung von Kenntnissen über grundlegende Werte der deutschen Gesellschaft, über das politische System und über die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland sollen eine positive Bewertung des deutschen Staates durch die Zugewanderten fördern und Identifikationsmöglichkeiten schaffen.
Kenntnisse der Rechte und Pflichten als Einwohner und Staatsbürger vermitteln
Das Wissen der Zugewanderten um ihre Rechte, auf die sie sich berufen können, ist eine wichtige Integrationsvoraussetzung. [...]
Fähigkeiten herausbilden, sich weiter zu orientieren
Der Orientierungskurs vermittelt Grundkenntnisse in den genannten Themenfeldern. [...]
Zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befähigen
Eine Voraussetzung für gelingende Teilhabe ist, dass Zugewanderte die in Deutschland üblichen Verhaltensweisen und ihre Hintergründe sowie grundlegende Werte und Anschauungen kennen, sie reflektieren und mit ihnen umgehen können. [...]
Interkulturelle Kompetenz erwerben
Diese Fähigkeit ist für alle Einwohner wichtig. Interkulturelle Kompetenz erleichtert das Leben in neuen kulturellen Kontexten [...] (BAMF 2008: 24f.).
Der O-Kurs besteht aus drei Modulen. Hinzu kommt je eine Unterrichtseinheit
für die Kurseinführung und den Kursabschluss. Die Module lauten: Modul 1 Politik in der Demokratie, Modul 2 Geschichte und Verantwortung sowie Modul 3 Mensch und Gesellschaft. Unter jedem Modul stehen die angeordneten Feinlernziele, die eine verbindliche Maßgabe für die genaue Kursplanung bilden. Zu jedem Modul wird Zeitdauer vorgeschrieben. Die zugeordneten Unterrichtseinheiten geben eine Orientierung bezüglich des aufzuwendenden Zeitumfangs pro Themenbereich.
Zum Abschluss des O-Kurses müssen die Teilnehmer den bundeseinheitlichen Orientierungskurstest schreiben. Dabei bekommt jeder Testteilnehmer einen Fragebogen mit insgesamt 25 Fragen. Der Test ist in der Form von Multiple-Choice[3] gestellt. Die Prüfung dauert 45 Minuten. Der Test ist bestanden, wenn mindestens 13 von 25 Fragen richtig beantwortet wurden. Einen Überblick über alle für den Test relevanten Themen ist im Gesamtkatalog der Testfragen sowie Curriculum für den O-Kurs verfügbar (vgl.: BAMF 2009c).
Teilnehmer am O-Kurs sollen über das Sprachniveau B1 nach dem GER verfügen. „Um gleichwohl nicht das Sprachniveau, sondern die Sachinhalte des O-Kurses in den Vordergrund zu stellen, ist der Test des O-Kurses auf das Sprachniveau A2 hin ausgerichtet“ (BAMF 2007: 11).
Die Teilnehmenden sollten Vorkenntnisse zu den Themen und Inhalten des Integrationskurses mitbringen.
Das selbstständige Lernen ist eine wichtige Voraussetzung für den Lernerfolg. Das Beherrschen grundlegender Lerntechniken laut dem O-kurscurriculum ist wie folgt erklärt: „Nachschlagen in einem Wörterbuch oder in Lexika, selbstständiges Mitschreiben im Unterricht, Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmaterialien, selbstständiges Vor- und Nachbereiten sowie Wiederholen des Unterrichtsstoffes“ (ebd.: 11f.).
Eine aktive Mitarbeit im O-Kurs ist besonders erforderlich. „Um den Lernfortschritt abzusichern, sollten zudem Möglichkeiten des Lernens außerhalb des Unterrichts und begleitend zu diesem aufgezeigt werden“ (ebd.: 12).
[...]
[1] Gemeinsamer Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER): Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen stellt eine gemeinsame Basis dar für die Entwicklung von zielsprachlichen Lehrplänen, curricularen Richtlinien, Prüfungen, Lehrwerken usw. in ganz Europa. Er beschreibt umfassend, was Lernende zu tun lernen müssen, um eine Sprache für kommunikative Zwecke zu benutzen, und welche Kenntnisse und Fertigkeiten sie entwickeln müssen, um in der Lage zu sein, kommunikativ erfolgreich zu handeln. Die Beschreibung deckt auch den kulturellen Kontext ab, in den Sprache eingebettet ist. Der Referenzrahmen definiert auch Kompetenzniveaus, sodass man Lernfortschritte lebenslang und auf jeder Stufe des Lernprozesses messen kann (Europarat 2001: 14).
[2] „Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben erwerbsfähige hilfebedürftige Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Ausländer dann, wenn
sie bereits eine Arbeitserlaubnis haben oder erhalten können und sie nicht allein wegen der Arbeits-suche in Deutschland aufenthaltsberechtigt sind. Ohne Beschäftigung zu sein (Arbeitslosigkeit) ist nicht Voraussetzung. Auch Selbständige können Alg. II erhalten, wenn sie hilfebedürftig sind. Leistungen können auch nicht erwerbsfähige Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem Haushalt leben und seiner Bedarfsgemeinschaft zuzuordnen sind.
Erwerbsfähig ist, wer unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann.
Hilfebedürftig ist, wer seinen eigenen Bedarf zum Lebensunterhalt und den Unterhaltsbedarf der mit ihm zusammen Lebenden nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann“ (Bundesagentur für Arbeit 2009: 32f.).
[3] Deutsch: Mehrfachauswahl, ist ein in Prüfungen, Tests und Umfragen verwendetes Format, bei dem zu einer Frage mehrere vorformulierte Antworten zur Auswahl stehen.
Didaktik - Deutsch - Deutsch als Fremdsprache
Unterrichtsentwurf, 27 Seiten
Didaktik - Deutsch - Deutsch als Fremdsprache
Unterrichtsentwurf, 20 Seiten
Hausarbeit (Hauptseminar), 43 Seiten
Didaktik - Deutsch - Deutsch als Fremdsprache
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Name strange
Learning a second language is a hard task as I remenbered in the middle school my English teacher's saying "You shuold be a qualified dork boy before you learn a second language."So it is quite astornishing and surprising for a Chinese young girl to write something new in German.Great!
am 24.1.2011