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Zum Begriff der „Lieferung“ im Rahmen der Verbrauchervorschrift des Fernabsatzvertrages gem. § 312 b Abs. I BGB

Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Münster Az.: 08 O 306/09

Titel: Zum Begriff der „Lieferung“ im Rahmen der Verbrauchervorschrift des Fernabsatzvertrages gem. § 312 b Abs. I BGB

Wissenschaftlicher Aufsatz , 2010 , 4 Seiten

Autor:in: Thomas Siegler (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Zum Begriff der Lieferung im Rahmen eines Fernabsatzvertrags.

Zugrunde liegt hier eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Münster vom 10.12.2009, Aktenzeichen: 08 O 306/09.

Sachverhaltsdarstellung, Entscheidung des Gerichts, Stellungnahme des Assessors

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Münster Az.: 08 O 306/09

1.1 Zum Begriff der „Lieferung“ im Rahmen der Verbrauchervorschrift des Fernabsatzvertrages gem. § 312 b Abs.I BGB

1.2 Zugrunde liegt hier eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Münster vom 10.12.2009, Aktenzeichen: 08 O 306/09.

1.3 Verkürzte Sachverhaltsdarstellung

1.4 Entscheidung des Gerichts

2. Stellungnahme

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit analysiert die Auslegung des Begriffs der „Lieferung“ im Kontext der Verbraucherschutzvorschriften des Fernabsatzrechts bei der Abholung von Waren durch den Verbraucher.

  • Rechtliche Einordnung der Fernabsatzvorschriften nach § 312b ff. BGB.
  • Analyse der gerichtlichen Auslegung zur „Lieferung“ bei Selbstabholung.
  • Teleologische Interpretation des Fernabsatzrechts im Sinne der EU-Richtlinie 97/7/EG.
  • Bedeutung des Vertragsschlusses mittels Fernkommunikationsmitteln für den Verbraucherschutz.
  • Verhältnis zwischen dem Schutz des Verbrauchers und dem Vertrauen des Unternehmers auf Vertragserhalt.

Auszug aus dem Buch

Stellungnahme

Dieses Urteil macht deutlich, welche Probleme die Auslegung der Verbraucherschutzvorschriften der §§ 312 ff BGB in der Praxis bereiten kann.

Ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsschlusses geht das Landgericht dahingehend fehl, dass es die Anwendbarkeit des § 312 b Abs. I BGB aufgrund der vereinbarten Abholung ablehnt. Zwar ist dem Landgericht insofern zuzustimmen, dass das Gesetz in § 312 b Abs. I BGB von der „Lieferung von Waren“ spricht. Allerdings ist Begriff der Lieferung in § 312 b Abs. I BGB ist nicht wörtlich im Sinne einer Beförderung des Kaufgegenstandes durch den Unternehmer auszulegen. Vielmehr handelt es sich um eine Umschreibung der vertraglichen Leistungspflicht des Verkäufers, also der vertraglichen Verpflichtung zur Verschaffung von Besitz und Eigentum nach § 433 Abs. I BGB.

Im Rahmen einer teleologischen Auslegung des Begriffs kann es keinen Unterschied machen, ob die Kaufsache letztendlich vom Unternehmer versendet, oder vom Verbraucher abgeholt wird, solange der Vertragsschluss über Fernkommunikationsmittel stattfindet.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Münster Az.: 08 O 306/09: Dieser Abschnitt stellt den Sachverhalt der gerichtlichen Entscheidung dar, bei der es um die Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs nach einem Fernabsatzgeschäft ging.

2. Stellungnahme: Die juristische Einordnung kritisiert die restriktive Auslegung des Begriffs „Lieferung“ durch das Gericht und plädiert für eine teleologische Interpretation im Einklang mit EU-Richtlinien.

Schlüsselwörter

Fernabsatzrecht, Lieferung, Verbraucherschutz, BGB, Fernkommunikationsmittel, Vertragsschluss, Teleologische Auslegung, Richtlinie 97/7/EG, Kauf auf Probe, Selbstabholung, Rechtsauslegung, Fernabsatzgesetz, Sachmangel, Widerruf, Unternehmereigenschaft.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Problematik, ob Fernabsatzvorschriften auf Verträge anwendbar sind, wenn die Ware vom Verbraucher abgeholt wird statt durch den Unternehmer versendet zu werden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind das Fernabsatzrecht, die Auslegung von Rechtsbegriffen im BGB sowie der europarechtliche Verbraucherschutz.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Es wird untersucht, ob die enge Auslegung des Begriffs „Lieferung“ durch das Landgericht Münster rechtlich haltbar ist oder ob eine sinnbezogene (teleologische) Auslegung vorzuziehen ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die teleologische und richtlinienkonforme Auslegung von Gesetzen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden der konkrete Rechtsstreit, die gerichtliche Argumentation sowie die Kritik daran unter Einbeziehung der EU-Richtlinie 97/7/EG analysiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Fernabsatzrecht, Lieferung, Verbraucherschutz, Fernkommunikationsmittel und Richtlinienkonformität.

Warum hält die Stellungnahme das Urteil des Landgerichts für fehlerhaft?

Das Urteil wird als fehlerhaft betrachtet, da es den Begriff „Lieferung“ zu wörtlich nimmt und dabei den Zweck des Fernabsatzrechts, den Verbraucher bei Distanzgeschäften zu schützen, vernachlässigt.

Welche Rolle spielt die EU-Richtlinie 97/7/EG für die Argumentation?

Sie dient als maßgebliche Grundlage, um zu belegen, dass für den Schutz des Verbrauchers nicht der physische Transport der Ware entscheidend ist, sondern die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln beim Vertragsschluss.

Wie weit geht die Rechtsprechung des BGH laut Text in diesem Kontext?

Der BGH wendet Fernabsatzvorschriften sogar bei einem „Kauf auf Probe“ an, sofern der Vertragsschluss unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln stattfand.

Ende der Leseprobe aus 4 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Zum Begriff der „Lieferung“ im Rahmen der Verbrauchervorschrift des Fernabsatzvertrages gem. § 312 b Abs. I BGB
Untertitel
Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Münster Az.: 08 O 306/09
Autor
Thomas Siegler (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2010
Seiten
4
Katalognummer
V163634
ISBN (Buch)
9783640797189
ISBN (eBook)
9783640797288
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Begriff Rahmen Verbrauchervorschrift Fernabsatzvertrages Anmerkung Urteil Landgerichts Münster
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Thomas Siegler (Autor:in), 2010, Zum Begriff der „Lieferung“ im Rahmen der Verbrauchervorschrift des Fernabsatzvertrages gem. § 312 b Abs. I BGB, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/163634
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Leseprobe aus  4  Seiten
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