Die Untreue bildet zusammen mit dem Betrugstatbestand den Kernbereich des Vermögensstrafrechts. Umso unbefriedigender erscheint es, dass der Untreuetatbestand unübersichtlich ist und sich durch allgemein schwer bestimmbare Tatbestandsmerkmale auszeichnet, welche zudem noch vollkommen umstritten sind. Dies ist die Grundlage für das eingangs erwähnte Zitat Mayers. Denn oftmals ist es unmöglich, ex ante die Strafbarkeit eines potentiellen Untreuetäters zu bestimmen. Bereits der strafrechtliche Vermögensbegriff ist durch vielschichtige Problemstellungen gekennzeichnet, welche bereits beim Ausgangsterminus des Vermögens beginnen. Die Entscheidung darüber, wie man letztlich „Vermögen“ definiert, beeinflusst zugleich die Beurteilung der Fälle der sog. schadensgleichen Vermögensgefährdung. Es ist zwar heute allgemein anerkannt, dass auch Vermögensgefährdungen bereits einen Vermögensschaden darstellen können. Dennoch ist die Rechtsfigur der schadensgleichen Vermögensgefährdung im Einzelnen höchst umstritten. Dabei geht es zunächst um ihre rechtliche Zulässigkeit und konkret um die Entwicklung diverser Einschränkungsmodellen um einer Ausuferung des ohnehin weiten Untreuetatbestandes entgegenzuwirken. Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit ist daher die kritische Auseinandersetzung mit der schadensgleichen Vermögensgefährdung – ausgehend vom Vermögensbegriff der §§ 263ff.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Der strafrechtliche Vermögensbegriff
I. Streitstand
1. Rein juristischer Vermögensbegriff
2. Rein wirtschaftlicher Vermögensbegriff
3. Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff
4. Personaler Vermögensbegriff
II. Stellungnahme
C. Schadensgleiche Vermögensgefährdung als Vermögensnachteil i.S.d. Untreue
I. Kritik
1. Verstoß gegen das Analogieverbot
2. Vorverlagerung der Strafbarkeit
3. Übertragung der Dogmatik der schadensgleichen Vermögensgefährdung auf § 266
4. Stellungnahme
II. Einschränkungsmodelle
1. Literatur
a. Der zivilrechtsorientierte Ansatz nach Cramer
aa. Grundgedanke
bb. Kritik
b. Das Herrschaftsmodell nach Schröder
aa. Grundgedanke
bb. Kritik
c. Das Herrschaftsmodell nach Lenckner
aa. Grundgedanke
d. Das Kriterium der Vermeidemacht nach Hefendehl
aa. Grundgedanke
bb. Kritik
e. Stellungnahme
2. Rechtsprechung
a. Ältere Rechtsprechung
b. Neuere Rechtsprechung
aa. Ansicht des 2. Strafsenats
(1) BGH, Beschluss vom 18.10.2006
(2) Kritik
bb. Ansicht des 1. Strafsenats
(1) BGH, Beschluss vom 20.03.2008
(2) BGH, Beschluss vom 18.02.2009
(3) Kritik
3. Stellungnahme
D. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit der dogmatischen Figur der schadensgleichen Vermögensgefährdung im Rahmen des Untreuetatbestandes gemäß § 266 StGB auseinander, um deren strafrechtliche Zulässigkeit und die Möglichkeiten einer Begrenzung durch Einschränkungsmodelle zu untersuchen.
- Analyse des strafrechtlichen Vermögensbegriffs und dessen Bedeutung für § 266 StGB.
- Kritische Würdigung der Gleichstellung von Gefährdung und Vermögensschaden.
- Untersuchung verschiedener Literatur- und Rechtsprechungsmodelle zur Einschränkung des Anwendungsbereichs.
- Bewertung der Rechtsprechung des 1. und 2. Strafsenats des BGH zur schadensgleichen Vermögensgefährdung.
- Erörterung der Vereinbarkeit mit dem Analogieverbot und der Vorverlagerung der Strafbarkeit.
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
„Sofern nicht einer der klassischen alten Fälle der Untreue vorliegt, weiß kein Gericht und keine Anklagebehörde, ob § 266 StGB vorliegt oder nicht.“
Die Untreue bildet zusammen mit dem Betrugstatbestand den Kernbereich des Vermögensstrafrechts. Umso unbefriedigender erscheint es, dass der Untreue-tatbestand unübersichtlich ist und sich durch allgemein schwer bestimmbare Tatbestandsmerkmale auszeichnet, welche zudem noch vollkommen umstritten sind. Dies ist die Grundlage für das eingangs erwähnte Zitat Mayers. Denn oftmals ist es unmöglich, ex ante die Strafbarkeit eines potentiellen Untreuetäters zu bestimmen. Bereits der strafrechtliche Vermögensbegriff ist durch vielschichtige Problemstellungen gekennzeichnet, welche bereits beim Ausgangsterminus des Vermögens beginnen. Die Entscheidung darüber, wie man letztlich „Vermögen“ definiert, beeinflusst zugleich die Beurteilung der Fälle der sog. schadensgleichen Vermögensgefährdungen. Es ist zwar heute allgemein anerkannt, dass auch Vermögensgefährdungen bereits einen Vermögensschaden darstellen können. Dennoch ist die Rechtsfigur der schadensgleichen Vermögensgefährdung im Einzelnen höchst umstritten. Dabei geht es zunächst um ihre rechtliche Zulässigkeit und konkret um die Entwicklung diverser Einschränkungsmodellen um einer Ausuferung des ohnehin weiten Untreue-tatbestandes entgegenzuwirken. Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit ist daher die kritische Auseinandersetzung mit der schadensgleichen Vermögensgefährdung – ausgehend vom Vermögensbegriff der §§ 263ff. Inwiefern die Anerkennung der schadensgleichen Vermögensgefährdung als Vermögensnachteil i.s.d. Untreue zusätzlich belegt wird, zeigt sich nach der folgenden Analyse.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in die Problematik der unbestimmten Tatbestandsmerkmale bei der Untreue und Darlegung der zentralen Fragestellung zur schadensgleichen Vermögensgefährdung.
B. Der strafrechtliche Vermögensbegriff: Untersuchung der verschiedenen Lehren zum Vermögensbegriff (juristisch, wirtschaftlich, juristisch-ökonomisch, personal) und deren Einfluss auf die Schadensbestimmung.
C. Schadensgleiche Vermögensgefährdung als Vermögensnachteil i.S.d. Untreue: Detaillierte Analyse der Kritikpunkte an der Gleichstellung von Gefährdung und Schaden sowie Vorstellung und Bewertung diverser Einschränkungsmodelle aus Literatur und Rechtsprechung.
D. Ergebnis: Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse und Fazit zur strafrechtlichen Einordnung der schadensgleichen Vermögensgefährdung.
Schlüsselwörter
Untreue, § 266 StGB, Vermögensbegriff, Vermögensschaden, schadensgleiche Vermögensgefährdung, Vermögensnachteil, Analogieverbot, Strafbarkeit, Betrug, Rechtsprechung, BGH, Einschränkungsmodelle, Vermeidemacht, Strafrechtsdogmatik, Vermögensstrafrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der dogmatischen Einordnung der schadensgleichen Vermögensgefährdung im Kontext des Untreuetatbestandes nach § 266 StGB.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten gehören der strafrechtliche Vermögensbegriff, die Problematik der Vorverlagerung der Strafbarkeit, das Analogieverbot sowie die kritische Analyse verschiedener Lösungsansätze zur Einschränkung des Tatbestandes.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die dogmatische Zulässigkeit der schadensgleichen Vermögensgefährdung als Vermögensnachteil zu prüfen und Wege aufzuzeigen, um einer unzulässigen Ausuferung der Strafbarkeit entgegenzuwirken.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die klassische juristische Auslegungsmethode, unter Einbeziehung von Literatur, Gesetzesmaterialien und der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Diskussion des Vermögensbegriffs, die Kritik an der Gleichstellung von Gefährdung und Schaden sowie die Vorstellung verschiedener Einschränkungsmodelle, wie etwa die Ansätze von Cramer, Schröder, Lenckner und Hefendehl.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Untreue, Vermögensgefährdung, Vermögensschaden, § 266 StGB, Einschränkungsmodelle und Dogmatik.
Wie bewertet der Autor die Rolle des 1. und 2. Strafsenats des BGH?
Der Autor beleuchtet die konträren Auffassungen beider Senate zur schadensgleichen Vermögensgefährdung und arbeitet heraus, dass trotz Bemühungen um eine Restriktion weiterhin Klärungsbedarf besteht.
Was besagt das Konzept der „Vermeidemacht“ nach Hefendehl?
Hefendehl argumentiert, dass eine strafrechtliche Relevanz der Vermögensgefährdung dann entfällt, wenn der Rechtsgutsträger die Gefahrenquelle hätte beeinflussen oder vermeiden können, womit eine Eigenverantwortlichkeit des Opfers in den Fokus rückt.
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- Isabell Siewert (Author), 2010, Schadensgleiche Vermögensgefährdung als Nachteil im Sinne der Untreue, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/163575