In der vorliegenden Hausarbeit wird die Einflussnahme von Verbänden im Gesetzgebungsprozess in der Bundesrepublik Deutschland untersucht. Im Zentrum steht die Fragestellung, ob das Einwirken der verbandlichen Lobbyinteressen der pluralistischen oder der (neo-)korporatistischen Verbandstheorie entspricht.
Dann werden die pluralistische und (neo-) korporatistische Theorie miteinander verglichen.
Daraufhin wird die Form der Einflussnahme in der Exekutive, beim Bundeskanzler und bei den Ministerien, dargestellt. Es wird sich herausstellen, dass an der Spitze der Regierung für Lobbyisten nicht die attraktivsten Einflussmöglichkeiten bestehen. Vielmehr konzentriert sich die verbandliche Einflussnahme auf die Ministerien, weil dort die Gesetze ausgearbeitet werden. Infolgedessen findet eine rege Zusammenarbeit zwischen Ministerialbeamten und Verbandsvertretern statt. In den Ministerien sind institutionalisierte Zugänge für Verbände geschaffen. Des weiteres spielt jedoch die informelle Lobbyarbeit die größte Rolle. Demzufolge ist die Einflussnahme grundsätzlich allen Verbänden möglich. Weiterhin wird die Einflussnahme von Verbänden in den legislativen Organen untersucht. Hauptaugenmerk gilt dabei dem Bundestag und seinen Ausschüssen der verschiedenen Ressorts. Es wird dargelegt, dass die Bundestagsabgeordneten durch ihre enge Bindung an die Verbände nicht primär partikulare Interessen der Verbände vertreten. Es findet vielmehr ein Informationsaustausch und eine Überwachung der Gesetzesinitiativen durch Verbände statt. Es wird die These aufgestellt, dass im Gesetzgebungsprozess korporatistische Elemente an den wichtigen Zugangsstellen vorhanden sind, der Pluralismus jedoch in genereller Hinsicht das zutreffendere Modell zur Beschreibung der verbandlichen Einflussnahme bietet. Es vermischen sich demnach Elemente beider Verbandstheorien.
Der Bundesrat wird nicht in die Analyse miteinbezogen, weil die politischen Akteure mit vorgefertigten Positionen im Bundesrat zu Entscheidungen gelangen. Daher müssen Verbände bei den Landesministerien Lobbying betreiben, dass sich nicht wesentlich von dem bei den Bundesministerien unterscheidet.
Es soll zudem gezeigt werden, dass nicht von einer „Herrschaft der Verbände“, wie Theodor Eschenburg sie konstatiert hat, die Rede sein kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Funktionen organisierter Interessen in der Demokratie
1.2 Die pluralistische und (neo-)korporatistische Theorie
2. Schaltstellen und Prozesse verbandlicher Einflussnahme in der Exekutive
2.1 Die Regierung: Der Bundeskanzler als Ansprechpartner
2.2 Die Ministerien
3. Lobbyinteressen im parlamentarischen Entscheidungsprozess
3.1 Der Bundestag: Verbandsgebundenheit der Abgeordneten
3.2 Die Ausschüsse des Bundestages
4. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Einflussnahme von Verbänden im Gesetzgebungsprozess der Bundesrepublik Deutschland. Dabei steht die zentrale Forschungsfrage im Zentrum, ob das Handeln der Interessenvertreter eher dem pluralistischen oder dem (neo-)korporatistischen Modell der Verbandstheorie zuzuordnen ist, wobei insbesondere die Rollenverteilung zwischen Exekutive und Legislative beleuchtet wird.
- Vergleichende Analyse von Pluralismus und (Neo-)Korporatismus
- Einflussmöglichkeiten von Lobbyisten innerhalb der Bundesregierung
- Strukturelle Rolle der Ministerien und ministerialer Entscheidungsprozesse
- Verbandsaffinität und parlamentarische Arbeit im Bundestag
- Bedeutung der Ausschüsse für die Einbindung organisierter Interessen
Auszug aus dem Buch
2.2 Die Ministerien
Die Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen geschieht in den zuständigen Referaten des jeweiligen Ministeriums. Ein Großteil der verbandlichen Eingaben richtet sich an die entsprechenden Ministerien. Der BDI leitete beispielsweise 1972/73 82,8% seiner Eingaben an Ministerien oder Bundesämter. Die zuständigen Ministerialbeamten haben indes ein großes Interesse an der Einholung von Meinungen der Verbände zu laufenden Gesetzesinitiativen. Die Anhörung von Verbänden ist gesetzlich geregelt, die es den Ministerialbeamten erlaubt, aber sie nicht dazu verpflichtet, unterschiedliche verbandliche Anhörungen zu organisieren. Ihnen steht dabei das Recht zu, in Frage kommende Organisationen auszuwählen. Damit wird einerseits den großen Bundesverbänden ein potentielles Exklusivrecht zur Steigerung ihres Verbandseinflusses gegeben, andererseits können durch selektierende Maßnahmen verbandliche Einflussnahmen beschränkt werden. Jedoch ist bei der Prüfung eines Referentenentwurfs (GGO II, § 25) vorgesehen, dass bestimmte Verbände ein garantiertes Anhörungsrecht haben. Wenn der Referatsleiter erkennt, dass der Entwurf keine Zustimmung bei den Verbänden findet, ist eine Überarbeitung sehr wahrscheinlich. Zudem ist anzumerken, dass der Großteil der Staatssekretäre und Abteilungsleiter sowie Unterabteilungsleiter selber eine oder mehrere Mitgliedschaften in Interessenorganisationen besitzen. Diese erstreckte sich 1974 auf private, gesellige Vereinigungen bis hin zu wissenschaftlichen Vereinigungen und größtenteils gewerkschaftliche und berufsgenossenschaftliche Organisationen. In Wirtschaftsverbänden hingegen besaß nur ein ziemlich kleiner Teil eine Mitgliedschaft.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der verbandlichen Einflussnahme ein, definiert die zentrale Fragestellung und legt den theoretischen Rahmen sowie das methodische Vorgehen fest.
1.1 Funktionen organisierter Interessen in der Demokratie: Es werden die vier grundlegenden Funktionen von Verbänden – Aggregation, Selektion, Artikulation und Integration – erläutert, die zur demokratischen Willensbildung beitragen.
1.2 Die pluralistische und (neo-)korporatistische Theorie: Das Kapitel vergleicht die zwei zentralen Verbandstheorien, um einen theoretischen Maßstab für die Analyse der Lobbyaktivitäten zu schaffen.
2. Schaltstellen und Prozesse verbandlicher Einflussnahme in der Exekutive: Hier wird untersucht, wie Lobbyisten auf Regierungsentscheidungen einwirken, wobei der Fokus auf dem Bundeskanzler und den Ministerien liegt.
2.1 Die Regierung: Der Bundeskanzler als Ansprechpartner: Es wird dargelegt, dass der Bundeskanzler in der Praxis eine koordinierende Rolle einnimmt, jedoch in der direkten Interessenvertretung weniger stark adressiert wird als die Fachministerien.
2.2 Die Ministerien: Dieses Kapitel beleuchtet die enge Zusammenarbeit zwischen Ministerialbeamten und Verbandsvertretern, die durch formelle Anhörungen und informelle Kontakte geprägt ist.
3. Lobbyinteressen im parlamentarischen Entscheidungsprozess: Der Fokus liegt hier auf der parlamentarischen Ebene und der Interaktion zwischen Verbänden und dem Bundestag.
3.1 Der Bundestag: Verbandsgebundenheit der Abgeordneten: Das Kapitel analysiert, inwieweit die Abgeordneten durch ihre parteipolitische Bindung sowie persönliche Verbandsmitgliedschaften für Lobbyeinflüsse zugänglich sind.
3.2 Die Ausschüsse des Bundestages: Es wird beschrieben, wie Verbände durch Sachkenntnis und gezielte Kontakte in den Ausschüssen Einfluss auf die Ausgestaltung von Gesetzesentwürfen nehmen.
4. Fazit: Die Ergebnisse werden zusammengeführt, wobei festgestellt wird, dass korporatistische Strukturmerkmale in den Ministerien eine stärkere Rolle spielen als im Bundestag, was zu einer gemischten Einordnung führt.
Schlüsselwörter
Verbände, Lobbyismus, Gesetzgebungsprozess, Pluralismus, Korporatismus, Exekutive, Bundestag, Interessenartikulation, Interessenaggregation, Ministerialbürokratie, Ausschüsse, Interessenvertretung, politische Willensbildung, Interessenorganisationen, Politikanalyse
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Einflussmöglichkeiten und die Rolle von Verbänden bei der Entstehung von Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf den Vergleich zwischen der pluralistischen und der korporatistischen Theorie sowie deren praktische Anwendung in Exekutive und Legislative.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu analysieren, ob die Einflussnahme von Lobbyinteressen eher pluralistischen Mustern oder einem (neo-)korporatistischen Modell folgt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretisch fundierte Analyse, die bestehende politikwissenschaftliche Literatur und Theorien auf den Gesetzgebungsprozess in Deutschland anwendet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Schaltstellen der Einflussnahme, angefangen beim Kanzleramt und den Ministerien bis hin zum Bundestag und dessen Ausschüssen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Lobbyismus, Verbandseinfluss, Gesetzgebungsprozess, Pluralismus, Korporatismus und das politische System Deutschlands.
Warum spielt die Ministerialbürokratie eine so zentrale Rolle für Verbände?
Da in den Ministerien die inhaltliche Ausarbeitung der Gesetzesentwürfe erfolgt, ist hier der Einfluss von Expertenwissen und informellen Kontakten zur Gestaltung der Vorlagen am effektivsten.
Wie unterscheiden sich Bundestag und Ministerien in Bezug auf Lobbyeinflüsse?
In Ministerien dominieren eher korporatistische Strukturen durch institutionelle Einbindungen, während der Bundestag aufgrund der Parteibindung der Abgeordneten ein pluralistisches Bild widerspiegelt.
- Arbeit zitieren
- Julian Ostendorf (Autor:in), 2010, Die Einflussnahme der Verbände auf die Entscheidungsfindung im Gesetzgebungsprozess, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/163427