Der moderne Risikobegriff stammt aus dem Seeversicherungswesen des europäischen Mittelalters. In der damaligen Kaufmannssprache bezeichnete er die Gefahren ungewisser Handelsgeschäfte. Im deutschen Sprachraum blieb der Risikobegriff bis in das 19. Jahrhundert ein ökonomischer Fachbegriff und fand erst später Einzug in anderen wissenschaftlichen Disziplinen. In den Naturwissenschaften umfasst das Risiko als Produkt aus Schaden und Eintrittswahrscheinlichkeit stufenlos das gesamte Spektrum der Gefährdungen vom geringstem bis hin zum größten Risiko.
Die vorliegende Arbeit stellt die viel engere Fassung des juristischen Risikobegriffs durch die Trias Gefahr, Risiko sowie Restrisiko vor. Die Integration von Ungewissheit und Unwissenheit lässt den juristischen Risikobegriff zugleich weiter gefasst sein.
Bei der Gegenüberstellung des juristischen Risikobegriffs mit dem betriebswirtschaftlichen Risikobegriff wird deutlich, dass in der betriebswirtschaftlichen Literatur keine solche Einigkeit über den konkreten Inhalt des Begriffs Risikos herrscht. Für finanzwirtschaftliche Fragestellungen wird wie in den Naturwissenschaften eine auf der mathematischen Wahrscheinlichkeitstheorie basierende Interpretation des Risikobegriffs bevorzugt. Im Bereich des Risikocontrollings der Unternehmung werden Risiken im weiteren Sinn als Zielverfehlungen respektive „Streuung des Zukunftserfolgs wirtschaftlicher Aktivitäten“ behandelt. Diese Abstraktion beinhaltet sowohl positive Abweichungen (Chancen) wie auch negative Abweichungen (Risiken im engeren Sinn). Damit steht in der Regel jedem Risiko auch eine Chance gegenüber.
Für einen Praxisvergleich der beiden verschiedenen Auffassungen des Risikobegriffs wird das Risikomanagementsystem herangezogen, das für unterschiedliche Rechtsformen durch das 1998 in Kraft getretene KonTraG zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken eingeführt worden ist.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. DER JURISTISCHE RISIKOBEGRIFF
C. ABGRENZUNG GEGENÜBER DEM BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN RISIKOBEGRIFF
D. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Definition und Abgrenzung des juristischen Risikobegriffs, insbesondere durch die Trias von Gefahr, Risiko und Restrisiko, und stellt diesen dem betriebswirtschaftlichen Risikoverständnis gegenüber, um Unterschiede in der praktischen Anwendung und gesetzlichen Einordnung aufzuzeigen.
- Grundlagen des juristischen Risikobegriffs
- Die Trias: Gefahr, Risiko und Restrisiko
- Vergleich zwischen juristischer und betriebswirtschaftlicher Risikodefinition
- Rolle des Risikomanagementsystems (RMS)
- Umgang mit Ungewissheit und Unwissenheit
Auszug aus dem Buch
B. Der juristische Risikobegriff
Der juristische Risikobegriff wird bestimmt durch die Trias Gefahr, Risiko und Restrisiko. Auf diese Weise findet in der Gesetzgebung eine Abgrenzung des Risikobegriffs gegenüber der Gefahr und gegenüber dem Restrisiko statt.
Als Beispiel für den Gefahrenbegriff im Öffentlichen Recht dient der Art. 11 PAG, der die allgemeinen Befugnisse der Polizei regelt. Der polizeiliche Eingriff setzt die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung voraus, um die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden zu begrenzen und willkürliche Eingriffe in die Grundrechte des Bürgers zu vermeiden. Dieses Beispiel zeigt die häufige Verknüpfung des Gefahrenbegriffes mit der Sicherheit. Der Begriff der Sicherheit ergibt für sich selbst nur wenig oder keinen Sinn sondern muss stets als ein Minimum an Unsicherheit verstanden werden. In der Praxis werden Sicherheit und Risiko gerne als Gegensatzpaar verwendet. Nach Luhmann stellt der Sicherheitsbegriff eine soziale Fiktion dar, da man sich der absoluten Sicherheit nur annähern aber sie nicht erreichen kann.
Im Privatrecht beschreibt die Gefahr am Beispiel der § 228 BGB und § 313 BGB eine (Not-)Situation in der bei ungehindertem, nicht beeinflussbaren Ablauf des Geschehens ein Zustand oder ein Verhalten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem erwarteten Schaden führt. Während die Gefahr eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit voraussetzt, reicht dem Risiko die bloße Möglichkeit eines Schadens. Die Gefahr verkörpert damit das qualifizierte Risiko. Das Risiko lässt sich von der Gefahr abgrenzen, indem das Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit minimal ist oder einfach nicht gebildet werden kann, da die Eintrittswahrscheinlichkeit ungewiss ist.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Die Einleitung führt in die historische Entwicklung des Risikobegriffs ein und erläutert die methodische Herangehensweise durch den Vergleich von juristischen und betriebswirtschaftlichen Perspektiven.
B. DER JURISTISCHE RISIKOBEGRIFF: Dieses Kapitel definiert den juristischen Risikobegriff anhand der Trias Gefahr, Risiko und Restrisiko und grenzt diese Begriffe anhand von Beispielen aus dem Öffentlichen Recht und Privatrecht voneinander ab.
C. ABGRENZUNG GEGENÜBER DEM BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN RISIKOBEGRIFF: Hier wird der betriebswirtschaftliche Risikobegriff mit seinem Fokus auf Chancen und Risiken sowie die Rolle des Risikomanagements analysiert und dem juristischen Verständnis gegenübergestellt.
D. FAZIT: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont, dass eine Vorsorge nach dem Maßstab der praktischen Vernunft bei der Bewältigung von Restrisiken entscheidend ist.
Schlüsselwörter
Risikobegriff, Gefahr, Restrisiko, juristische Definition, betriebswirtschaftliches Risikomanagement, Risikocontrolling, KonTraG, Schadensvorsorge, Ungewissheit, Unwissenheit, Sozialadäquates Risiko, Sicherheitsbegriff, Wahrscheinlichkeitstheorie, Unternehmensführung, Haftung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die systematische Definition des Risikobegriffs im juristischen Kontext und dessen Abgrenzung zu betriebswirtschaftlichen Auffassungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die juristische Trias aus Gefahr, Risiko und Restrisiko sowie der Vergleich mit ökonomischen Risikomodellen und Risikomanagementsystemen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die spezifische juristische Fassung des Risikobegriffs klar von verwandten Begriffen und anderen Disziplinen abzugrenzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Analyse von Gesetzestexten, die Auswertung juristischer und betriebswirtschaftlicher Fachliteratur sowie einen Praxisvergleich durch Risikomanagementsysteme.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Untersuchung der juristischen Risikodefinition und die kritische Abgrenzung zum betriebswirtschaftlichen Risikoverständnis.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Risikobegriff, Gefahr, Restrisiko, Risikocontrolling und Rechtsanwendung bestimmt.
Warum spielt das KonTraG eine zentrale Rolle in der Argumentation?
Das KonTraG dient als praxisnahes Beispiel dafür, wie Unternehmen gesetzlich zur Implementierung von Risikomanagementsystemen verpflichtet wurden, was die Schnittstelle zwischen Recht und Betriebswirtschaft verdeutlicht.
Wie unterscheidet sich der juristische vom naturwissenschaftlichen Risikobegriff laut Autor?
Der juristische Begriff integriert im Gegensatz zum naturwissenschaftlichen, rein wahrscheinlichkeitstheoretischen Ansatz auch Aspekte der Ungewissheit und Unwissenheit.
- Arbeit zitieren
- Christian Lau (Autor:in), 2010, Der juristische Risikobegriff, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/163109