Diese Arbeit möchte zeigen, dass sich zwischen juristischer Tätigkeit Hoffmanns und seinem literarischen Schaffen durchaus Bezüge herstellen lassen. Der Fokus soll dabei zum einen auf dem Entstehungskontext des Werkes "Das Fräulein von Scuderi" liegen, das Hoffmann während seiner Anstellung als Kammergerichtsrat im preußischen Kriminalsenat verfasste
"Ausgezeichnet im Amte / als Dichter / als Tonkünstler / als Maler" – so lautet die Inschrift auf dem von Freunden gestifteten Grabstein E.T.A. Hoffmanns (1776–1822). Darüber steht sein bürgerlicher Name – Ernst Theodor Wilhelm, nicht das von ihm genutzte "Amadeus“ – sowie seine Stellung als Kammergerichtsrat. Die Reihenfolge und Betonung seines Amtes sind kaum zufällig: Sie sollten staatlichen Angriffen auf seine Person entgegenwirken. Denn Hoffmanns Tod war nicht nur von schwerer Krankheit begleitet, sondern auch von einem Konflikt mit der politischen Justiz. Als Mitglied der Immediat-Untersuchungskommission geriet er in ein Disziplinarverfahren. Man bezichtigte ihn des Amtsgeheimnisverrats, der Verleumdung und sogar der Majestätsbeleidigung, nachdem bekannt geworden war, dass seine Erzählung Meister Floh (1822, zensierte Erstfassung) angeblich satirische Anspielungen auf die Demagogenverfolgung und auf hohe Beamte enthalte. Der Prozess kam durch seinen Tod jedoch nicht zum Abschluss.
Seine Freunde Theodor Gottlieb von Hippel und Julius Eduard Hitzig – beide Juristen – bemühten sich, ihn als tüchtigen Kammergerichtsrat darzustellen und zugleich als unpolitischen Künstler abzugrenzen, der keineswegs mit Staatsfeinden sympathisierte. Im Unterschied zu Zeitgenossen wie Goethe oder Eichendorff gelang es Hoffmann, sowohl im Staatsdienst als auch als Künstler eine herausragende Laufbahn einzuschlagen. Lange hielt sich dennoch die Vorstellung einer strikten Trennung von „Brotberuf“ und Berufung – gestützt auf Selbstaussagen, Vorgesetztenberichte und Hitzigs Biographie. Erst die neuere Forschung hat diese Dichotomie in Frage gestellt und verstärkt nach dem Einfluss gefragt, den Hoffmanns juristische Tätigkeit und sein Rechtsverständnis auf seine Werke hatten.
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3 Kammergerichtsrat und Kriminalautor
4 Fazit
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
„Ausgezeichnet im Amte / als Dichter / als Tonkünstler / als Maler“ – diese Inschrift ziert den Grabstein E.T.A. Hoffmanns (geboren 24. Januar 1776 in Königsberg, verstorben in Berlin am 25. Juni 1822), den seine Freunde stifteten. Darüber graviert das Kürzel seines tatsächlichen Namens – Ernst Theodor Wilhelm anstelle des sonst in Publikationen verwendeten ‚A.‘ für Amadeus – und seine offizielle Stellung als Kammergerichtsrat (im preußischen Staatsdienst). Hinter der Reihenfolge, in der Hoffmanns vielseitige Tätigkeiten gelistet wurden, und der prominenten Erwähnung seiner juristischen Profession ist durchaus bewusste Intention zu vermuten, genauer der Versuch, der Diffamierung Hoffmanns seitens staatlicher Behörden entgegenzutreten. Schließlich ging dessen Tod nicht nur eine lange Krankheitsgeschichte voraus, sondern auch ein Konflikt mit politischer Justiz, in den Hoffmann nach seiner Berufung in die sogenannte Immediat-Untersuchungs-Kommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und anderer gefährlicher Umtriebe geraten war. Unmittelbar daran knüpfte ein Disziplinarverfahren, in dem man Hoffmann des Verstoßes gegen die Amtsverschwiegenheit, öffentlicher grober Verleumdung eines Staatsbeamten wegen Ausübung seines Amtes und sogar der Majestätsbeleidigung bezichtigte, als bekannt wurde, dass Hoffmann in seiner Erzählung Meister Floh (zensierte Erstfassung 1822) u. a. die Demagogenverfolgung und damit verbundene Vorgehensweisen hochrangiger Staatsbeamte satirisch zitierte. Hoffmann sah sich gezwungen, sein künstlerisches Schaffen zu rechtfertigen und zu verteidigen, erlebte aber nicht mehr, ob seine Mühe sich bezahlt machten – aufgrund seines Todes musste das Verfahren eingestellt werden. Da jedoch der Groll gegen Hoffmann damit noch kein Ende nahm, war vor allem seinen engsten Freunden Theodor Gottlieb von Hippel und Julius Eduard Hitzig – beide selbst Justizbeamte im höheren Dienst – daran gelegen, Hoffmann einerseits als tüchtigen und fähigen Kammergerichtsrat darzustellen, und ihn dadurch aber auch abzugrenzen von einem andererseits „unpolitischen, harmlosen, in Fantasiewelten schwebenden Künstler“[1], der keineswegs mit Staatsfeinden sympathisierte. Im Gegensatz zu vielen anderen Kollegen (z.B. Johann Wolfgang von Goethe oder Joseph von Eichendorff) ist es E.T.A. Hoffmann gelungen, sich gleichermaßen herausragende Karrieren aufzubauen und den jeweiligen Arbeitsanforderungen und Ambitionen besonders in den letzten Lebensjahren gerecht zu werden. Dennoch wurde die Unvereinbarkeit und penible Trennung seines ‚Brotberufs‘ von der künstlerischen Berufung, die vor allem auf prominente Selbstaussagen Hoffmanns in Briefen und Tagebüchern, Zeugnisse seiner Vorgesetzten oder auf Beschreibungen Hitzigs als seinem ersten Biographen gestützt wurden, erst in der jüngeren Hoffmann-Forschung[2] hinterfragt. In den Fokus des Interesses ist vermehrt der Einfluss gerückt, den Hoffmanns juristische Tätigkeit (neben der Meister-Floh-Affäre) und sein Rechtsverständnis auf sein schriftstellerisches Schaffen genommen hat; ob und wie sich juristische Problemstellungen und (straf-)rechtliche Neuerungen, mit denen Hoffmann sich konfrontiert sah, in seinen Werken widerspiegeln. Auch diese Arbeit möchte zeigen, dass sich zwischen juristischer Tätigkeit Hoffmanns und seinem literarischen Schaffen durchaus Bezüge herstellen lassen. Der Fokus soll dabei zum einen auf dem Entstehungskontexts des Werkes Das Fräulein von Scuderi liegen, das Hoffmann während seiner Anstellung als Kammergerichtsrat im preußischen Kriminalsenat verfasste. Das folgende Kapitel setzt sich zum anderen kritisch mit den bereits erwähnten Fremd- und Selbst-Aussagen in Bezug auf die Heterogenität der Justiz und der Kunst, der Hoffmann sich verschworen hat[3], auseinander.
2 Beruf versus Berufung?
Eine der am häufigsten zitierten Äußerungen Hoffmanns stammt aus dem Brief, den der damals fast 20-Jährige am 23. Januar 1796 an den Jugendfreund Hippel richtet: „Die Wochentage bin ich Jurist und höchstens etwas Musiker, Sonntags am Tage wird gezeichnet und Abends bin ich ein sehr witziger Autor bis in die späte Nacht“[4]. Die präzise zeitliche Abgrenzung der genannten Tätigkeiten entwirft das Bild eines Mannes, der werktags einer anständigen und angesehen Profession nachgeht, in der Freizeit und nächtlichen Mußestunden jedoch zum fantasievollen ‚Gespenster-Hoffmann‘ (wie ihn zeitgenössische Kritiker und Kollegen später bezeichnen[5]) wird, der sich seiner „bunte[n] Welt innerhalb der Wände des GehirnKastens“[6] widmet. Dieser Eindruck eines Doppellebens lässt sich mit Hilfe von Beschreibungen in der von Hitzig verfassten Biographie[7] oder den lobenden Worten von Hoffmanns Vorgesetztem Trützschler[8] auch in Bezug auf den älteren Hoffmann leicht untermauern, klammert man die Anhaltspunkte aus, die mindestens für Überschneidungen von schriftstellerischen Angelegenheiten und juristischer Arbeit sprechen – um mit dem Brief, den Hoffmann knapp zwanzig Jahre nach seinem Brief an Hippel an den Verleger Carl Friedrich Kunz schickt[9], nur ein humorvolles erstes Beispiel zu nennen. Der junge Hoffmann kann von solcher Korrespondenz zunächst nur träumen – er publiziert erst mit 27 Jahren eine kleine Theaterkritik[10], 1809 – mit 33 Jahren dann – die erste literarische Erzählung Ritter Gluck. Um zu verstehen, warum sich spätestens zu Hoffmanns letztem Wohnsitz Berlin, der dortigen Anstellung als Kammergerichtsrat und dem gleichzeitig wachsenden Erfolg als Autor ein friedliches Neben- und sogar fruchtbares Miteinander seiner Tätigkeiten einstellt und die Klagen über den oftmals verteufelten ‚Brotberuf‘ allmählich nachlassen, muss zunächst ein Blick auf die einzelnen Stationen seines Lebens geworfen werden, die er im Zuge seiner juristischen bzw. künstlerischen Laufbahn durchlaufen hat.[11] So begann er nach abgeschlossenem Studium in seiner Geburtsstadt (1792-1795) die Referendarausbildung in Königsberg, Glogau und am Kammergericht in Berlin (1795-1800), auf die zwei Jahre als Assessor bei der Regierung in Posen (1800-1802) folgten und schließlich eine Anstellung als Regierungsrat in Płock und Warschau (1802-1806). Als Napoleon nach seinem Sieg über Preußen in Berlin und kurz darauf auch in Warschau einzog und die Preußische Regierung auflöste, verweigerte Hoffmann den Huldigungseid und musste Warschau verlassen. Nach kurzem Aufenthalt im von Franzosen besetzten Berlin, wo Hoffmann in Armut lebte, gab er schließlich ein Stellengesuch als Direktor eines Theaters oder einer Privatkapelle auf. So kam er im September 1808 zu einer Anstellung in Bamberg. Nach mehreren Jahren als ‚freier Künstler‘ (mehrheitlich in Bamberg, 1813-1814 auch in Dresden und Leipzig), in denen er komponierte, rezensierte, Musikunterricht gab und auch schriftstellerisch aktiv wurde, wurde ihm die Musikdirektoren-Stelle gekündigt. Die daraus folgende, erneut finanziell prekäre Lage zwang den „brodlos[en]“[12] Hoffmann – der gegen Ende 1814 wieder in Berlin weilte – seinen Freund Hippel um Hilfe zu bitten, der ihm eine Rückkehr in den preußischen Justizdienst, der nach Ende der napoleonischen Herrschaft wieder aufgebaut werden sollte, ermöglichte. Nach einer Einarbeitungsphase, in der er kein Gehalt bezog und sich nur mit Publikationen oder Zuschüssen von Freunden über Wasser hielt, wurde er im Mai 1816 wirkliches Mitglied vom Kriminalsenat in Berlin und später der Immediat-Untersuchungs-Kommission. Seine finanzielle Lage besserte sich deutlich. Wulf Segebrecht teilt Hoffmanns Juristenlaufbahn und Künstlerleben in drei Phasen ein[13]: Phase eins umfasst das juristische Studium, die anschließende Ausbildung und die beruflichen Tätigkeiten in Königsberg, Glogau, Berlin, Posen, Płock und Warschau. Obwohl Hoffmann das Studium zügig abschließt, erscheint es ihm selbst „langsam und traurig“[14], er muss sich – auch weil es die Familientradition verlangt – „zwingen, ein Jurist zu werden.“[15] Auch später in Płock äußert Hoffmann in einem Tagebucheintrag am 17. Oktobers 1803 seinen Unmut über die vom „Aktenstaub“[16] getrübte Aussicht und die entfliehende künstlerische Muse[17]: „Gearbeitet den ganzen Tag! – O weh! – ich werde immer mehr zum RegierungsRat […] Wo sind meine Vorsätze hin! – wo meine schönen Pläne für die Kunst?“[18] Doch die deprimierte Stimmung resultiert nicht aus der Arbeit allein. Die Zeit in der Provinzstadt erscheint ihm als Exil[19], als Ort „kultureller Isolation“[20] und Entbehrung. Die Geschäfte, aber auch das Alltagsleben dort ekeln ihn mit jedem Tag mehr an[21]. Er träumt von einem großzügigen Erbe, das ihm das „frei[e] KünstlerLebe[n]“[22] und den Ausbruch aus dem „miserable[n] Einerlei“[23] ermöglichen könnte und ihm somit eine „himmlische Perspektive“[24] ist, die ihn „mit Kraft stählt“[25]. Obwohl ihn die Arbeit in Płock einerseits frustriert, wirkt sich die Vorstellung, die Kleinstadt zu verlassen, andererseits positiv auf seinen Arbeitseifer aus: „Das nenn‘ ich das RegierungsRatswesen mit Eifer treiben! – 6 Relationen gemacht – Vorträge – dekretiert“[26]. Als das ausbleibende Erbe seine Pläne vom Künstlerleben vorerst zunichtemacht[27], ist es die berufliche Versetzung nach Warschau, die seinem Leben „neuen Schwung“[28] verleiht. Da Hoffmann die Tagebucheintragungen bei Ankunft in Warschau vorerst nicht wieder aufnimmt, können nur Briefe an Hippel Aufschluss darüber geben, wie sich der Umzug in die größere Stadt auf sein künstlerisches Schaffen auswirkt. Während er sich in einem Brief vom 11.-14. Mai 1804 noch über den lauten und chaotischen Trubel der Stadt beschwert, der ihm die Muße „zu schreiben – zu zeichnen – zu komponieren“[29] vertreibt, lässt er Hippel ein Jahr später im September wissen, dass er ein „angenehmes künstlerisches Leben [führt], […] komponiert, [malt] und nebenher ziemlich gut italienisch [lernt]“[30]. Obwohl Hoffmann mit Warschau als Umgebung für seine Inspiration nicht „ganz zufrieden“[31] ist und für die Kunst „oft nur wenige selige Momente“[32] übrigbleiben, kommt die juristische Arbeit zunächst kaum zur Sprache. Im Gegensatz zu Plock, findet sein Geist in Warschau „unter wüstem unkünstlerischen Pöbel […] doch Nahrung“[33]. Doch schon in seinem nächsten Brief an Hippel vergleicht Hoffmann sein Geschäftsleben wieder mit einer „ekelhafte[n] Puppe“[34] und beklagt ihren hemmenden Einfluss auf sein Kunstschaffen. Der Wunsch nach dem reinen und freien Künstlerleben bleibt und erfüllt sich schließlich in dem mehrjährigen Aufenthalt in Bamberg, den Segebrecht zusammen mit den späteren Beschäftigungen in Dresden und Leipzig zur zweiten Schaffensphase Hoffmanns zusammenfasst. Trotz anfänglicher beruflicher Rückschläge – Hoffmanns Tätigkeit als Musikdirektor findet ein schnelles Ende, er arbeitet zunächst als Gesangslehrer und als Gelegenheitskomponist für das Theater – bekundet Hoffmann Hippel glücklich von seinem Leben in Bamberg: „[E]ndlich [bin ich] nach einer langen stürmischen Fahrt in einen Hafen angelangt, der mir Ruhe und Sicherheit gewährt. […] Nun fühle ich aber erst recht, wie durchaus nicht für mich die frühere Karriere war, und wie wohl mir das Künstlerleben tut“[35]. Milde gestimmt ist er in einem Brief an Hippel sogar in der Lage, der entkommenen „Sklaverei“ Positives abzugewinnen:
[F]ür verloren, für ganz verloren kann ich die Zeit nicht halten, die in der Sklaverei zubrachte. Außerdem, daß ich Zeit genug gewann, die Theorie fleißig zu studieren, gelang es mir auch, in der letzten Zeit praktische Werke zu liefern und zur Aufführung zu bringen […]. Vorzüglich aber glaube ich dadurch, daß ich außer der Kunst meinem öffentlichen Amte vorstehen mußte, eine allgemeine Ansicht der Dinge gewonnen und mich von dem Egoismus entfernt zu haben, der, wenn ich so sagen darf, die Künstler von Profession ungenießbar macht[36]
Es gelingt Hoffmann, die Juristerei nicht nur als Störfaktor seiner künstlerischen Bestrebungen zu betrachten, sondern eher als übergangsweise Beschäftigung, die es ihm ermöglicht hat, ein Fundament für seine Kunst zu legen. Ebenso erkennt er einen vorteilhaften Einfluss der juristischen Ausbildung und Arbeit auf seine allgemeine Weltanschauung. Sie hat ihm einen ‚objektiven Blick‘ verschafft, der ihn von anderen Künstlern unterscheidet und abhebt.[37] Wenngleich die Musik in dieser zweiten Phase für Hoffmann die größte Rolle spielt, bringt ihm die Freundschaft mit dem Bamberger Weinhändler und angehenden Verleger Carl Friedrich Kunz neben Zugang zu dessen Leihbibliothek auch einen wichtigen Verlagsvertrag ein. Unter dem Titel Fantasiestücke in Callot’s Manier sollen einige von Hoffmanns musikalischen Texte der letzten Jahre veröffentlicht werden. Auch andere Bekanntschaften erweisen sich einflussreich für Hoffmanns Leben und literarisches Werk. Der Umgang mit Naturphilosophen und Medizinern brachte ihm deren Fächer sowie zeitgenössische Diskussionen näher, unter anderem auch den Komplex psychischer Krankheiten, für den sich Hoffmann interessierte. Doch die Zeit des künstlerischen Glücks birgt finanzielle Unsicherheiten und Hoffmann ist ohne nennenswertes Einkommen, als ihm nach seinem Abschied von Bamberg die Anstellung als Musikdirektor in Dresden und Leipzig gekündigt wird. Zwar wäre er selbst bereit, wieder als Gesangs- und Musiklehrer zu arbeiten, anstelle sich „in der juristischen Walkmühle trillen zu lassen“[38], doch will er seine Frau versorgt wissen und trifft so die wirtschaftlich motivierte Entscheidung, sich mit Hilfe Hippels um einen neuen Posten in „irgend einem StaatsBureau“[39] zu bemühen. Letztlich ist der „sicher[e] Port“[40] – nicht länger künstlerisch freier, sondern finanziell stabiler Natur –, den Hoffmann ansteuert, aber die Arbeit im Kammergericht in Berlin, die auch die dritte und letzte Schaffensphase (in der Hoffmann literarische und juristische Schriften verfasst) nach Segebrecht einleitet. Es gilt nur, die unentgeltliche, sechsmonatige Probezeit erfolgreich zu absolvieren. Doch während ihm noch im Spätsommer 1814 „das ganze Justizfach nicht so zu wider ist“[41], als dass er glaubt, in seiner Situation spezifische Ansprüche bezüglich seiner künftigen Arbeit äußern zu dürfen, durchlebt er schon kurz nach seiner Rückkehr in den Justizdienst eine „fatal[e] Krisis“[42]. Hoffmann erscheint die ihm ‚drohende‘ Karriere als Kammergerichtsrat „nicht beneidenswert“[43] und er spottet Hippel gegenüber voller Ironie über die Anstellung beim „JustizGardeNormalBataillon“[44], die – so unterstellt er einem seiner Vorgesetzten zu glauben – nur durch „blitzendes JustizBrillantfeuer“[45] zu erlangen ist. Überhaupt kleidet Hoffmann seine Klagen über die Justiz oftmals in ein sehr literarisches Gewand und bedient sich dabei verschiedene rhetorischer Mittel. So beispielsweise auch in einem Brief an Friedrich de La Motte Fouqué am 14. Mai 1815:
Allerlei Diebe, Notzüchtiger, Betrüger pp liegen auf dem grünen Tisch und warten, daß ich sie einigermaßen prügle und ins Zuchthaus schicke – neben an Rubrica II zänkische Naturen, die sich streiten um schnödes Geld, oder gar beleidigt auf einander losfahren, weil einer zum andern sagte: Sie sind borstig! und dieser meinte: Herr! – ich glaube gar, Sie nennen mich rhetorischer Weise (Synekdoche) ein Schwein? – worauf jener replizierte: Keinesweges – nur oder seulement: Schweinigel![46]
Anstatt die enervierende Arbeit geringschätzend auszusparen oder schlicht zu verdrängen[47], entscheidet sich Hoffmann in diesem Fall für eine ästhetische Umsetzung, die der Beschwerde humorvoll die Schärfe nimmt. Nichtsdestotrotz formuliert Hoffmann am 18. Juli 1815 in einem Brief an Hippel zum wiederholten Mal den ausführlichen Wunsch nach einer Expedienten-Tätigkeit[48], die sich mit seinem künstlerischen Streben zeitlich deutlich besser vereinen lässt:
Nur dieser dieser bescheidene Posten ist meinen Wünschen gemäß, denn: 1. tauge ich nicht mehr zum Rat, weil ich zu viel versessen, und bei jeder Gelegenheit befürchten muß, daß in der Session, bin ich im ursprünglichen Gesetz auch völlig taktfest, doch ein Gedächtnisstarker Kollege, ein neueres Reskript wie einen versteckten Dolch hervorzieht und mich damit tötet. 2. stehe ich in sonderbarer Weise in der literarischen und künstlerischen Welt jetzt so, daß ich nicht aufhören kann zu schreiben und zu komponieren. Zu beidem läßt mir der ExpedientenPosten hinlänglichen Raum. Man bekommt die geringe Arbeit ins Haus gesendet, und darf niemals ins Bureau gehen. Ich rechne im Durchschnitt 3 Stunden tägliche Arbeit da ich fix im Styl bin. 3. darf ich als Expedient die ad 2 genannten Allotria treiben, die dem Rat verdacht werden.[49]
Allen Wünschen und Mühen zum Trotz entkommt Hoffmann dem „Schicksal eines KammerGerichtsRats“[50] nicht, was neben seinem „preußische[n] Arbeitsethos“[51] nicht zuletzt auch seiner schriftstellerischen Schulung geschuldet werden kann. Die rühmenden Dienstberichte, die der Vizepräsident des Kammergerichts, von Trützschler, über Hoffmann verfasst, präsentieren ihn als fleißigen, sorgfältigen und höchst verständigen Angestellten, der die erste Anlaufstelle bei Bedarf „eine[r] zarte[n] Behandlung des Gegenstandes, […] eine[r] lichtvolle[n] Darstellung und eleganten[n] Ausführung“[52] ist. Das geschätzte Feingefühl im Umgang mit Worten, „das angenehme Gewand, worin er auch die abstraktesten Sachen zu kleiden weiß“[53], unterscheiden Hoffmanns Voten von den seiner Kollegen und verleihen ihnen seine Signatur, ohne dabei ins Belletristische abzudriften.[54] Dies ist gewiss keine geringe Leistung, besteht die Schwierigkeit, die es bei gleichzeitiger Betätigung als Richter und Dichter zu meistern gilt, eben auch in der Erfüllung der jeweiligen formalen und ästhetischen Gestaltungsansprüche der Texte. Zur Aufgabe eines Richters gehört es obendrein nicht, geltende Gesetze zu verändern oder kritisch zu hinterfragen. Im Gegensatz dazu verkörpert der Schriftstellerberuf grundsätzlich Kreativität, die Enthüllung gesellschaftlicher Zusammenhänge und Wirkungsmechanismen, Unangepasstheit und die Neigung zur Schöpfung von Neuem.[55] Ohne die Juristerei dabei zu vernachlässigen, gelingt es Hoffmann allmählich seine literarischen Aufträge mit der Arbeit im Kammergericht zu koordinieren. Seiner Inspiration und Kreativität ist dabei auch Berlin als Umgebung ungemein zuträglich: „Das lebendige Leben der großen Stadt, der Residenz wirkt doch nun einmal wunderbar auf das Gemüt, und solcher Kunstgenuß, wie er hier doch zu finden, ist das beste RestaurationsMittel für den Geist, den das Einerlei erschlafft, wo nicht zuletzt tötet.“[56] Wenngleich Hoffmann das Geschäftsleben in seinen letzten Lebensjahren immer mal wieder auch als zu schleppenden „Klotz des Baugefangenen“[57] empfindet und es ihm „alle Laune zum schriftstellern raub[t]“[58], so verfasst er in einem Brief an Friedrich Speyer (ein Freund aus Bamberger Zeiten) am 1. Mai 1820 ein erstaunlich positives Resümee seiner Lebenssituation. Besonders mit Bamberg geht Hoffmann rückblickend hart ins Gericht:
Wohl kann ich es sagen, daß unser gemütliches Zusammensein in Bamberg das einzige ist, dessen Erinnerung aus jener bösesten Zeit aller bösen Zeiten, durchaus mir hell und rein […] erscheint. Legte mir aber auch damals das Schicksal solch harte Prüfungen auf, daß ich noch nicht begreife, wie ich sie überstanden, zwang es mich oft, wie ein heillos gewagtem Spiel Ehre, Ruf, Leben einzusetzen (Sie verstehen mich daß hier mehr vom innern Leben die Rede ist als vom äußern) so ist doch bald darauf, ich möchte sagen, in dem Augenblick als ich den Fuß in Berlin hineingesetzt, die Versöhnung erfolgt mit all‘ den feindlichen Mächten, die mich zu Tode hetzen wollten! – […] freuen wird es Sie […] gewiß zu hören, daß mein Standpunkt im Geschäftsleben wirklich von der Art ist, wie ich ihn nur wünschen kann. – Man erzeigte mir die Wohltat, mich nach meinem Ratspatent von Februar 1801 in das Kammergericht einrücken zu lassen und diese Anciennität bringt mir den Vorteil, daß ich jetzt schon zum ältesten mithin vorsitzenden Rat, der in vorkommenden Fällen den Präsidenten vertritt, hinaufgealtert bin und ein Gehalt von 2300 rth Courant, zur Hälfte Gold, beziehe. – In Berlin ist das nicht so sehr viel, aber doch hinlänglich um nicht hinter dem Ofen sitzen zu dürfen. Klagen könnt‘ ich über viele Arbeit, zumal, wie Sie vielleicht aus öffentlichen Blättern wissen werden, mich des Königs Majestät zum Mitgliede einer ImmediatJustizUntersuchungsKommission ernannt haben, die sich ausschließlich mit der Untersuchung geheimer staatsgefährlicher Verbindungen beschäftigt, indessen arbeite ich gern und dem Himmel sei es gedankt! – leicht und frisch von der Hand weg! – Von meinem litteraischen Treiben nehmen Sie doch wohl dann und wann Notiz! […] Übrigens zahlen mir jetzt die Buchhändler Honorare vor deren Klang Hr. Kunz – sofort rücklings über in Ohnmacht sinken würde […][59]
Schon allein die Behauptung, aller Kummer sei bei Ankunft in Berlin verflogen, widerspricht vielen anderen Briefen Hoffmanns, die in der Analyse bereits berücksichtigt worden sind. Der Brief an Speyer ist deshalb ein eindrückliches Beispiel dafür, dass Hoffmanns Briefe inhaltlich sehr adressatenorientiert sind.[60] Niemandem sonst zeigt er sich so offen und ehrlich wie dem Jugendfreund Hippel. Es ist also durchaus denkbar, dass Hoffmann seine Lebenssituation allgemein beschönigt, insbesondere vor dem Hintergrund des gescheiterten reinen Künstlerlebens. Doch die Arbeit als Kammergerichtsrat und das damit verbundene regelmäßige Gehalt ist Hoffmann zumindest ein „Mittel zum Zweck seiner persönlichen Unabhängigkeit“[61] sowie einer komfortablen und langfristigen Wohnsituation.[62] Dass ihm das Abfassen juristischer Schriften „leicht und frisch von der Hand weg“ geht, entspricht der von Trützschlers gepriesenen Effizienz Hoffmanns und wird womöglich auch dadurch begünstigt, dass sich in zu behandelnden Gegenständen Ähnlichkeiten zu jenen literarischer Schriftstücke finden lassen: „Ohnehin besteht die Tätigkeit beide Male im Abfassen von Texten, in denen es um Subjekte geht, deren Tun nicht ohne weiteres unter den gewöhnlichen Gang der Dinge subsumiert werden kann.“[63] Sowohl beim rechtswissenschaftlichen als auch beim literarischen Schreiben gilt es, ein Problem nach Entfaltung zu lösen bzw. Ereignisse zu einer wahrscheinlichen (aber deshalb nicht zwangsläufig wahren) Geschichte zu verbinden.[64] Für das Verfassen eines Urteils oder eines Protokolls gebraucht Hoffmann seinen „Schreibdaumen“[65] ebenso wie fürs „Märchen machen, komponieren“[66]. Spätestens nach seiner letzten Beförderung 1821, die Hoffmann aus der Immediats-Untersuchungs-Kommission befreit und ihn in den Oberappellationssenat des Kammergerichts beruft, erfreut sich Hoffmann laut Hitzig an einem „doppelte[n] Autorenleben“[67], indem er in seinem Arbeitgeber nur Manuskripte für Registratur sowie als Dichter Manuskripte für die Presse zu liefern hatte. In vielen Texten Hoffmanns ist das Juristische in unterschiedlicher Ausprägung präsent und besonders greifbar in Handlungselementen wie Prozessen, Verhören, Gerichtsszenen, Erbstreitigkeiten und bei Personen, die entweder Angehörige des Justizapparates, wie Richter oder Anwälte, oder aber Verbrecher, Täter, Angeklagte sind.[68] Hoffmann selbst bekennt in seiner Verteidigungsschrift im Rahmen der Meister-Floh-Affäre, dass ihm der Berufsalltag willkommene Inspiration liefert: „Man könnte fragen, wie ich wohl dazu gekommen bin, diese juristischen Rügen in ein Märchen einzubringen?, und ich kann nur darauf antworten, daß jeder Schriftsteller von seinem Metier nicht abläßt, sondern sich an Schilderungen daraus ergötzt.“[69] Hoffmann betrachtet dies als sein gutes Recht, denn „dem humoristischen Dichter muß es freistehen, sich in dem Gebiet seiner phantastischen Welt frei und frisch zu bewegen.“[70] Es ist explizit sein Verständnis als Künstler, dass seine absolute Schaffensfreiheit selbstredend die Freiheit gegenüber formalen und inhaltlichen Regeln und Konventionen miteinschließt. Als Künstler kann und darf er nicht darüber grübeln, wie seine Gedanken (von seiner Leserschaft allgemein und seinen politischen Gegnern im Speziellen) „gemißdeutet“[71] werden könnten. Dies würde ihn in seiner Kunstfreiheit einschränken.[72] Schlussendlich zeigt sich, dass es zu kurz gegriffen wäre, aufgrund einiger prominenter Aussagen davon auszugehen, dass sich Juristerei und Kunst für Hoffmann grundsätzlich wie verhasster Brotberuf und leidenschaftliche Berufung zueinander verhalten. Viele Faktoren beeinflussen, wie und worüber Hoffmann sich mitteilt. Finanzielle Sorgen, enttäuschte Erwartungen, Perspektivlosigkeit oder ein Mangel kultureller Anregungen erweisen sich als ebenso hemmend für Hoffmanns Kunstschaffen wie Überarbeitung oder langweiliger Arbeitsalltag. Unter den Krankheiten, die gegen Ende seines Lebens immer häufiger und qualvoller wurden, litten sowohl die Arbeit im Kammergericht als auch die Schriftstellerei.[73] Relevant ist bei der Beurteilung von Hoffmanns Tagebucheinträgen und Briefen aber auch, dass der Verlust von Originaltexten hoch ist, die überlieferten Dokumente unvollständig sind und Zensur beispielsweise derart stattgefunden hat, dass Hippel seine Korrespondenz mit Hoffmann redigierte und (wohl auch zum Schutz ihrer beider Ansehen) eigenwillig aussortierte, bevor er sie der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat.[74] Der Mangel von Gegenbriefen an Hoffmann ergibt einen individuell einseitigen Eindruck und zusammen mit der teils starken literarischen Ausgestaltung von Hoffmanns Erlebnissen und Empfindungen, wäre es problematisch, Briefe und Tagebücher als reine Lebensdokumente zu lesen und deren Inhalt unmittelbar auf Hoffmanns Wirklichkeit zurück zu übertragen.[75] Behält man dies präsent, geben die Briefe und Tagebucheinträge, die (da erstere sowohl stark zeit- als auch adressatengebunden, letztere ohne größere Sorgfalt verfasst wurden) nicht auf Nachlass hingeschrieben wurden[76], dennoch Aufschluss über die Beziehungsdynamiken zwischen Hoffmann, der Kunst und der Juristerei.
- Arbeit zitieren
- I. Hardt (Autor:in), 2023, Richter und Dichter. Zum Verhältnis von juristischer Arbeit und literarischem Schaffen des E.T.A. Hoffmann, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1623436