Gerade in kirchlicher und damit auch in sittlicher und moralischer Hinsicht erscheint der Hang zum Laster als eine nicht zu tolerierende Eigenschaft, die zeit- und jahrhunderteübergreifend angeprangert und negativiert wurde. Sei es der Umgang mit Vergehen wider des christlichen Glaubens wie dem Ehebruch oder die Kindstötung oder der Abfall von Sitte und Moral in Form von begangener Unzucht. Um angezeigte Vorfälle dieser Art angemessen zu bewerten und zu beurteilen, wurde das Konsistorium installiert; eine Behörde, die direkt dem Landesherrn unterstand und über Fälle von moralischer wie sittlicher Grenzwertigkeit direkt und kompromisslos urteilen sollte.
Besonders im Zeitalter der Frühen Neuzeit, das von Aberglauben, absolutistisch regierenden Herrschern und insbesondere der Aufklärung dominiert wurde, erscheint eine Betrachtung des Konsistoriums und der von ihr erfolgten Beurteilung von sittlichen wie moralischen Verfehlungen der Bürger interessant und aufschlussreich. Sowohl im Vergleich des vollzogenen Lasters mit der darauf folgenden Beurteilung durch eine kirchliche Institution als auch in der Fehlbarkeit des Menschen in Form von begangener Unzucht, Ehebruch oder Mordes liegt ein bedeutender Erkenntniswert, insbesondere in Hinblick auf die Mentalitätsgeschichte. Was die Menschen dazu veranlasst hat, die eigene Ehefrau zu hintergehen oder der Unzucht, also dem Geschlechtsverkehr mit einer anderen ledigen Person, nachzugehen soll dabei weniger im Fokus stehen als vielmehr die Bewertung solcher Vergehen aus kirchlicher und damit auch fürsorglicher Sicht. Wie ist das Konsistorium mit Verstößen gegen die kirchliche Auffassung von Sitte und Moral umgegangen? Worauf berief es sich in ihren Entscheidungen und inwiefern gelangten vielleicht aufklärerische Ideen und Überzeugungen durch einzelne Mitglieder des Konsistoriums mit in die Bewertung einzelner Fälle? Diese und andere Fragen werden anhand dieser Arbeit am Beispiel des Oldenburger Konsistoriums skizziert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Oldenburg und das Konsistorium im ausgehenden 18. Jahrhundert
2.1 Die herrschaftlich-politische Situation
2.2 Das Konsistorium
2.2.1 Mitglieder und Aufnahmekriterien
2.2.2 Aufgaben und Wirkungskreis des Konsistoriums
2.3 Zwischenfazit
3. Quellenanalyse
3.1 Einführung in die Fallbeispiele
3.2 Methodische Überlegungen zur Analyse
3.3 Der doppelte Ehebruch von Antje Meendsen und Cornelius Meiners
3.4 Die verheimlichte Schwangerschaft mit anschließender Kindstötung durch Tide Margarethe Tuffelmacher
3.5 Der Vorwurf der Vergewaltigung gegenüber dem Musketier Johann Hinrich Wenke von Ahlke Margarethe Hajen
3.6 Sittlichkeits- und Moralverständnis des Konsistoriums
4. Abschließendes Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Rolle des Oldenburger Konsistoriums als kirchliche Behörde im ausgehenden 18. Jahrhundert. Das primäre Ziel ist es, anhand ausgewählter Fallbeispiele zu analysieren, wie das Konsistorium moralische und sittliche Vergehen bewertete, inwieweit aufklärerische Tendenzen die Rechtsprechung beeinflussten und wie das Zusammenspiel zwischen kirchlicher Behörde und landesherrlicher Entscheidungsgewalt in Ehesachen und Sittlichkeitsfragen funktionierte.
- Strukturelle Analyse des Oldenburger Konsistoriums und seines Aufgabenbereichs
- Einfluss aufklärerischer Ideen auf das moralische Verständnis der Zeit
- Fallstudien zu Ehebruch, verheimlichter Schwangerschaft mit Kindstötung und Vergewaltigung
- Die Rolle des Landesherrn bei der Milderung konsistorialer Urteile
- Bedeutung der christlichen Gesetzgebung für das sittliche Zusammenleben
Auszug aus dem Buch
3.3 Der doppelte Ehebruch von Antje Meendsen und Cornelius Meiners
Am 1. November 1777 erreichte das Regierungskabinett in Eutin der Vorgang der beiderseits verheirateten Eheleute Antje Meendsen und Cornelius Meiners. Ausgangspunkt der eingereichten Dokumentensammlung war der Umstand, dass Antje Meendsen, ihrerseits mit Johann Wilhelm Meendsen verheiratet, mit dem anderweitig verheirateten Cornelius Meiners, einer seit Jahren heimlich geführten Beziehung nachging.
Der Vorgang wurde vom betrogenen Ehemann zur Anzeige gebracht, wodurch das Oldenburgische Konsistorium eingeschaltet wurde und sich des Vorgangs annahm. Aus der beigefügten Stellungnahme, einem Pro Memoria des Konsistoriums an den Herzog, lässt sich das ganze Ausmaß der Situation herausarbeiten und der Vorgang nachvollziehen: Cornelius Meiners, „welcher ein trotziger und verwegener Mensch ist“, und mit seiner Frau mehrere Kinder hat, ging mit der Frau seines Freundes Johann Wilhelm Meendsen ein Verhältnis ein, das im Jahr 1774 seinen Ursprung hatte. Seit dieser Zeit trafen sich beide u.a. im Köterhaus, einem abgelegenen Bauernhaus, von Cornelius Meiners, „um ihren Gelüsten freien Lauf“ zu lassen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die begriffliche Unterscheidung von Tugend und Laster ein und stellt die Bedeutung des Oldenburger Konsistoriums für die Kontrolle moralischer Vergehen in der Frühen Neuzeit heraus.
2. Oldenburg und das Konsistorium im ausgehenden 18. Jahrhundert: Dieses Kapitel erläutert die politische Umbruchphase von der dänischen Herrschaft hin zur Regentschaft des Hauses Holstein-Gottorp und detailliert die Struktur, Zusammensetzung sowie die Aufgaben des Konsistoriums als oberste Kirchenbehörde.
3. Quellenanalyse: Der Hauptteil analysiert exemplarisch drei konkrete Fallbeispiele – Ehebruch, Kindstötung und Vergewaltigung –, um das sittliche und moralische Verständnis des Konsistoriums sowie den Einfluss aufklärerischer Strömungen und landesherrlicher Milde zu untersuchen.
4. Abschließendes Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das Konsistorium zwar eine konservative Institution blieb, jedoch im Laufe der Zeit durch neue, aufgeklärte Beamte eine mildere und menschlichere Bewertungspraxis entwickelte, während der Landesherr als Instanz der Gnade fungierte.
Schlüsselwörter
Oldenburger Konsistorium, 18. Jahrhundert, Aufklärung, Sittenzucht, Moral, Ehebruch, Unzucht, Kindstötung, Vergewaltigung, Kirchenordnung, Landesherr, Rechtsgeschichte, Mentalitätsgeschichte, Strafmaß, supplication.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die moralische und sittliche Bewertung von Vergehen durch das Oldenburger Konsistorium im späten 18. Jahrhundert.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die Kirchengeschichte Oldenburgs, die Rolle des Konsistoriums als Verwaltungsbehörde, die Auswirkungen der Aufklärung auf die Rechtsprechung sowie den Umgang mit Sittenverbrechen.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, wie das Konsistorium auf moralische Grenzüberschreitungen reagierte und ob sich in diesen Urteilen ein Wandel hin zu aufgeklärten, humaneren Bewertungsmaßstäben widerspiegelt.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Der Autor verwendet einen hermeneutisch-rekonstruktiven Ansatz, um anhand von Archivquellen (Akten der Kabinettsregistratur) das moralische Bewusstsein und die Entscheidungsgrundlagen der Behörde zu ergründen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich drei konkreten Fällen: dem doppelten Ehebruch der Eheleute Meendsen und Meiners, einer Kindstötung durch Tide Margarethe Tuffelmacher sowie einem Vorwurf der Vergewaltigung gegen Johann Hinrich Wenke.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Oldenburger Konsistorium, Aufklärung, Ehesachen, Sittenzucht, Gnadenrecht und moralische Verfehlungen.
Welche Rolle spielte der Landesherr bei der Urteilsfindung?
Der Landesherr fungierte als letzte Instanz. Er konnte die Urteile des Konsistoriums bestätigen, aber auch aus landesherrlicher Güte mildern, was oft eine wichtige Rolle für die Verurteilten spielte.
Wurde der Einfluss der Aufklärung in der Rechtsprechung deutlich?
Ja, besonders durch den Einsatz neuer Beamter und Theologen (wie Mutzenbecher) zeigten sich Ansätze eines humaneren Verständnisses, das die soziale Notlage der Täter bei der Urteilsfindung stärker berücksichtigte.
Warum war das Thema "Ehesachen" für das Konsistorium so wichtig?
Ehesachen waren von hoher politischer und ökonomischer Relevanz, da uneheliche Kinder oft die Armenkassen belasteten und das Konsistorium die Aufgabe hatte, die moralische Integrität und Ordnung zu wahren.
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- Roman Behrens (Author), 2010, Das Oldenburger Konsistorium im 18. Jahrhundert und die Bewertung moralisch-sittlicher Verfehlungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/162260