Im deutschen Steuerrecht erfolgt die Besteuerung der Kapitalgesellschaften grundsätzlich nach dem Trennungsprinzip1. Das heißt, dass die Kapitalgesellschaft und deren Anteilseigner einer strikt getrennten Besteuerung unterliegen. Dies gilt selbst dann, wenn die Unternehmen als verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG gelten und unter einer einheitlichen Leitung geführt werden. Das Zivilrecht kennt für solche Unternehmen den Begriff des Konzerns (§ 18 AktG).
Vor diesem Hintergrund wurde von der Rechtsprechung außerhalb einer ausdrücklich gesetzlichen Regelung, die körperschaftsteuerliche Organschaft im Jahr 1956 entwickelt2. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen und erstmals mit Gesetz vom 15.08.1969 durch Einführung des § 7a KStG eine gesetzliche Grundlage für die körperschaftsteuerliche Organschaft geschaffen3. Durch Gesetz vom 31.08.1976 wurden die Regelungen zur Organschaft in den Paragraphen §§ 14 - 19 KStG zusammengefasst4.
Durch das Rechtsinstitut der körperschaftsteuerlichen Organschaft entsteht ein als Organkreis bezeichnetes Gesamtgebilde, für das jedoch keine eigene Steuerpflicht besteht. Vielmehr unterliegen die am Organkreis beteiligten Unternehmen einer eigenen Steuerpflicht. Es wird lediglich das Einkommen des beherrschten Unternehmens (sog. „Organgesellschaft“) dem beherrschenden Unternehmen (sog. „Organträger“) zugerechnet und bei diesem der Besteuerung unterworfen5.
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1 Vgl. A. Lang „Die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft“, 1. Auflage 2009, Seite 1
2 Vgl. BFH v. 27.11.1956, BStBl III 1957, 139
3 Vgl. BStBl I 1969, 471
4 Vgl. BStBl I 1976, 445
5 Vgl. U. Niehus/H. Wilke „Die Besteuerung der Kapitalgesellschaften“, Stuttgart 2007, Seite 244
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft
- 1. Organträger
- 2. Organgesellschaft
- 3. Finanzielle Eingliederung
- 3.1 Unmittelbare Beteiligung
- 3.2 Mittelbare Beteiligung
- 3.3 Finanzielle Eingliederung in Personengesellschaften
- 4. Gewinnabführungsvertrag
- 4.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit
- 4.2 Beginn und Mindestlaufzeit
- 4.3 Umfang der Gewinnabführung und Pflicht zur Verlustübernahme
- 4.4 Tatsächliche Durchführung
- 4.5 Folgen der Nichtdurchführung
- III. Rechtsfolgen der Organschaft
- 1. Einkommensermittlung bei der Organgesellschaft
- 2. Einkommensermittlung beim Organträger
- 3. Mehr- und Minderabführungen
- 3.1 Vororganschaftlich verursachte Differenzen
- 3.2 In organschaftlicher Zeit verursachte Differenzen
- IV Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der körperschaftsteuerlichen Organschaft. Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis der relevanten Kriterien und ihrer praktischen Anwendung zu vermitteln.
- Voraussetzungen der Organschaft (Organträger, Organgesellschaft, finanzielle Eingliederung, Gewinnabführungsvertrag)
- Wirksamkeit des Gewinnabführungsvertrags und dessen rechtliche Implikationen
- Einkommensermittlung bei Organträger und Organgesellschaft
- Behandlung von Mehr- und Minderabführungen im Kontext der Organschaft
- Rechtsfolgen der Organschaft
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Dieses einleitende Kapitel dürfte den Gegenstand der Arbeit, die körperschaftsteuerliche Organschaft, einführen und die Relevanz des Themas im Kontext des deutschen Steuerrechts beleuchten. Es wird voraussichtlich die Struktur der Arbeit skizzieren und die zentralen Forschungsfragen benennen, die in den folgenden Kapiteln behandelt werden. Die Einleitung dient als Orientierungshilfe und schafft einen Überblick über den gesamten Inhalt der Arbeit.
II. Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft: Dieses Kapitel analysiert die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine körperschaftsteuerliche Organschaft anerkannt wird. Es wird detailliert auf den Organträger, die Organgesellschaft, die finanzielle Eingliederung und den Gewinnabführungsvertrag eingehen. Besonderes Augenmerk wird auf die verschiedenen Aspekte der finanziellen Eingliederung gelegt, einschließlich unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungen sowie der Einbeziehung von Personengesellschaften. Der Gewinnabführungsvertrag wird hinsichtlich seiner zivilrechtlichen Wirksamkeit, seines Beginns, seiner Mindestlaufzeit, seines Umfangs und der Folgen seiner Nichtdurchführung untersucht. Die Analyse dieser Voraussetzungen ist entscheidend für die Bestimmung des Besteuerungsstatus von Unternehmensgruppen.
III. Rechtsfolgen der Organschaft: Dieses Kapitel befasst sich mit den Konsequenzen der Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft. Es erläutert die Einkommensermittlung sowohl bei der Organgesellschaft als auch beim Organträger, wobei die spezifischen steuerlichen Regelungen und ihre Auswirkungen im Detail beleuchtet werden. Ein zentraler Punkt ist die Behandlung von Mehr- und Minderabführungen, getrennt nach vor- und nachorganschaftlichen Differenzen. Die Analyse der Rechtsfolgen ist essenziell für das Verständnis der steuerlichen Auswirkungen einer Organschaftskonstellation und für die korrekte Steuerberechnung.
Schlüsselwörter
Körperschaftsteuerliche Organschaft, Organträger, Organgesellschaft, Finanzielle Eingliederung, Gewinnabführungsvertrag, Einkommensermittlung, Mehr- und Minderabführungen, Steuerrecht, Deutsches Steuerrecht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
Was ist der Gegenstand dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet eine umfassende Übersicht über die körperschaftsteuerliche Organschaft im deutschen Steuerrecht. Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel und Schlüsselwörter.
Welche Themen werden im Dokument behandelt?
Das Dokument behandelt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der körperschaftsteuerlichen Organschaft. Dies umfasst die Definitionen von Organträger und Organgesellschaft, die verschiedenen Aspekte der finanziellen Eingliederung (unmittelbar, mittelbar, in Personengesellschaften), die Anforderungen an den Gewinnabführungsvertrag (zivilrechtliche Wirksamkeit, Laufzeit, Umfang), die Einkommensermittlung für Organträger und Organgesellschaft, sowie die Behandlung von Mehr- und Minderabführungen (vor und nach Begründung der Organschaft).
Welche Voraussetzungen müssen für eine körperschaftsteuerliche Organschaft erfüllt sein?
Die Voraussetzungen umfassen die Existenz eines Organträgers und einer Organgesellschaft, eine finanzielle Eingliederung des Organträgers in die Organgesellschaft und einen wirksamen Gewinnabführungsvertrag. Die finanzielle Eingliederung kann sowohl direkt als auch indirekt erfolgen und erstreckt sich auch auf Personengesellschaften. Der Gewinnabführungsvertrag muss zivilrechtlich wirksam sein, eine Mindestlaufzeit aufweisen und den Umfang der Gewinnabführung sowie die Pflicht zur Verlustübernahme regeln. Seine tatsächliche Durchführung ist ebenfalls entscheidend.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der Anerkennung einer Organschaft?
Die Anerkennung einer Organschaft hat Auswirkungen auf die Einkommensermittlung sowohl für die Organgesellschaft als auch den Organträger. Die Organgesellschaft wird steuerlich transparent behandelt, ihr Einkommen wird beim Organträger versteuert. Mehr- und Minderabführungen werden gesondert betrachtet, wobei zwischen vor- und nachorganschaftlichen Differenzen unterschieden wird.
Wie wird der Gewinnabführungsvertrag behandelt?
Der Gewinnabführungsvertrag ist ein zentraler Bestandteil der Organschaft. Das Dokument analysiert seine zivilrechtliche Wirksamkeit, seinen Beginn, seine Mindestlaufzeit, den Umfang der Gewinnabführung und die Pflicht zur Verlustübernahme. Die Folgen der Nichtdurchführung des Vertrages werden ebenfalls untersucht.
Wie werden Mehr- und Minderabführungen behandelt?
Mehr- und Minderabführungen werden im Kontext der Organschaft differenziert betrachtet, wobei zwischen Differenzen, die vor und nach Begründung der Organschaft entstanden sind, unterschieden wird. Die Behandlung dieser Differenzen hat erhebliche steuerliche Auswirkungen.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für das Verständnis der Thematik?
Wichtige Schlüsselwörter sind: Körperschaftsteuerliche Organschaft, Organträger, Organgesellschaft, Finanzielle Eingliederung, Gewinnabführungsvertrag, Einkommensermittlung, Mehr- und Minderabführungen, Steuerrecht, Deutsches Steuerrecht.
Wie ist der Aufbau des Dokuments?
Das Dokument ist strukturiert in Einleitung, Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft, Rechtsfolgen der Organschaft und Fazit. Jedes Kapitel wird im Dokument zusammengefasst.
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- Stefan Miller (Author), 2009, Körperschaftsteuerliche Organschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/161961