Hausarbeiten logo
Shop
Shop
Tutorials
En De
Shop
Tutorials
  • How to find your topic
  • How to research effectively
  • How to structure an academic paper
  • How to cite correctly
  • How to format in Word
Trends
FAQ
Zur Shop-Startseite › Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik

„Ine kann iu niht bescheiden“. Die berichtenswerten Schwächen mittelalterlichen Rechts

Titel: „Ine kann iu niht bescheiden“. Die berichtenswerten Schwächen mittelalterlichen Rechts

Seminararbeit , 2022 , 18 Seiten

Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

„diz ist der Nibelunge nôt“ so endet das Nibelungenlied schließlich, nachdem die Tragödie geschehen ist, zahlreiche Menschen gestorben sind und wieder andere traurig zurückbleiben.
Dieses traurige Ende ist nicht zuletzt den damaligen Rechtsnormen und -bräuchen geschuldet, die maßgeblich hierzu beigetragen haben. Diese Seminararbeit möchte also aufzeigen, inwiefern das damalige Recht an dieser Tragödie beteiligt war, respektive diese überhaupt erst ermöglicht hat.

Leseprobe

c_1

Einleitung

Darstellung Siegfrieds Tötung als Unrecht

‚Lösung‘ des sich daraus ergebenden Konflikts

Fazit

Literaturverzeichnis


Einleitung

 

„diz ist der Nibelunge nôt“[1] so endet das Nibelungenlied schließlich, nachdem die Tragödie geschehen ist, zahlreiche Menschen gestorben sind und wieder andere traurig zurückbleiben.

 

Dieses traurige Ende ist nicht zuletzt den damaligen Rechtsnormen und -bräuchen geschuldet, die maßgeblich hierzu beigetragen haben. Diese Seminararbeit möchte also aufzeigen, inwiefern das damalige Recht an dieser Tragödie beteiligt war, respektive diese überhaupt erst ermöglicht hat.

 

Hierfür ist aber zunächst etwas Charakterisierung notwendig:

 

Anders als heutzutage gab es im Mittelalter – in Ermangelung eines Staates – kein staatliches Gewaltmonopol,[2] sondern eine Bandbreite von Möglichkeiten zur Beilegung respektive Lösung eines Konflikts. ‚Das Gericht‘ war unter diesen nur eine, die eigenmächtige Durchsetzung des eigenen Rechts durch Fehde eine andere.[3] Diese galten als teilweise notwendige Verfahren zur Selbsthilfe aufgrund des schwachen Staates,[4] waren aber mitnichten ungeordnet, sondern verliefen nach Regeln (gerade im 12. und 13. Jahrhundert durch Einführung von Gottes- und Landfrieden, deren Ziel es war, insbesondere ritterliche Fehden zu reglementieren).[5]

 

Die Fehde galt somit als Alternative zur Staatsgewalt, gerade wenn diese scheitert; sie konnte rechtmäßig erfolgen, wenn sich an die formalen Vorgaben gehalten wurde.[6]

 

Ein Gerichtsverfahren funktioniert so, dass die zwei ebenbürtigen Parteien (pares) einen Richter höheren Standes zugewiesen bekommen, der deshalb eine überlegene Gerichtsbarkeit darstellt.[7]

 

Das Nibelungenlied zeigt nun sehr gut die Problematik auf, wenn zwei Parteien, für die es keine überlegene Gerichtsbarkeit gibt, in Konflikt geraten und ihnen zur Lösung dieses nur noch die Einigung oder das Mittel der Gewalt bleibt.

 

Diese Seminararbeit möchte anlässlich dessen die vom Nibelungenlied dargestellten negativen Folgen eines derart schwachen Rechts analysieren.

Darstellung Siegfrieds Tötung als Unrecht

 

Damit diese Arbeit erörtern kann, wie der Text die Tötung Siegfrieds durch Hagen und Gunther als Unrecht porträtiert, muss sie zunächst schildern, wie es zu besagter gekommen ist. Auslöser für den Mordplan ist der Streit zwischen den Königinnen Brünhild und Kriemhild gewesen, der sich um die Frage der Ebenbürtigkeit zwischen den beiden Ehemännern Siegfried und Gunther und damit auch den beiden Königinnen dreht.[8] In dieser Auseinandersetzung beteuert Brünhild, Siegfried sei ein Leibeigener Gunthers.[9] Sie gipfelt nun darin, dass Kriemhild behauptet, ihr Mann sei es gewesen, der Brünhild die Unschuld geraubt hätte und sie folgerichtig als seine Nebenfrau bezeichnet.[10] Als Beweis hierfür zeigt sie Brünhild den goldenen Ring an ihrer Hand[11] und daraufhin ihren Gürtel.[12] Beide Gegenstände hat Brünhild zuvor besessen, bis Siegfried sie ihr in der Nacht gestohlen hat, als er sie überwältigt hat, um Gunther den Vollzug des Beischlafs mit ihr zu ermöglichen.[13]

 

In der Folge bittet Gunther – auf Bitten Brünhilds – Siegfried herbei.[14] Dieser findet sich mit dem Vorwurf/der Anklage konfrontiert, den Beischlaf mit der Königin Brünhild vollzogen und sich mit dieser Tatsache gebrüstet zu haben. Er bestreitet diesen Vorwurf und schwört unter heiligem Eid,[15] den Gunther als Freispruchprämisse äußert,[16] dies nicht getan zu haben. Gunther verkündet in der Folge richterlich Siegfrieds Unschuld und spricht diesen somit frei.[17] Brünhild, die dieser Prozess in Trauer zurücklässt, wird von Hagen versprochen, dass Siegfried, von dessen Schuld er überzeugt ist, seine Bestrafung erhalten werde.[18]

 

Die Tötung Siegfrieds durchläuft nun 5 Phasen der Vorbereitung bis zur Exekution:

 

1)      Verschwörung: Eine nicht genau definierte Runde von Helden (darunter Ortwin, Gernot, Giselher, Hagen und Gunther) beschließt, insbesondere auf Drängen Hagens, Siegfried –aufgrund seiner enormen Stärke– hinterrücks zu töten.[19]

2)      Täuschung Siegfrieds und Kriemhilds: Siegfried wird von Kriemhild unter falschem Vorwand –dass ein Krieg ausgebrochen wäre– fortgelockt, damit Hagen Kriemhild die Stelle Siegfrieds Verwundbarkeit entlocken kann mit der falschen Versprechung, dieses Wissen zu nutzen, um für sein (Siegfrieds) Wohlbefinden garantieren zu können.[20]

3)      Exekutionsschritt 1: Es wird eine Jagd organisiert und veranstaltet, die dem Zwecke dient, dass Siegfried sich verausgabt und sich in Folge dessen mit starkem Durst konfrontiert sieht.[21]

4)      ES 2: Siegfried wird vorgegaukelt, es gäbe an der Tafel nichts zu trinken, und zur Quelle, dem Tatort, gelockt. Hagen ermuntert diesen noch, möglichst schnell dorthin zu gelangen. Dies scheint dem Zweck zu dienen, Siegfrieds Durst noch weiter anwachsen zu lassen, sodass er –dort angekommen– seine Deckung mehr vernachlässigt[22] als ohnehin schon.

5)      ES 3/finale Vorbereitung: Hagen entwendet Siegfrieds Bogen und Schwert, mit denen er den Mord rächen könnte, rennt zur Linde, an der sich der Speer befindet, und beginnt zu zielen.[23]

 

Schließlich erfolgt das Attentat, Hagen wirft ihm den Speer durch das Kreuz auf der Kleidung, als Siegfried gerade unaufmerksam und voller Durst aus der Quelle trinkt.[24] Dass es sich bei diesem um Mord[25] handelt, gibt der Text sehr eindeutig vor. Das rechtliche Kriterium dafür, dass es sich bei einer Tötung um einen Mord handelt, ist folgendes:

 

In Abgrenzung zum Totschlag geschieht der Mord in einer heimlichen Begehungsweise oder es kommen erschwerende Umstände zur ‚einfachen‘ Tötung hinzu wie eine besondere Verwerflichkeit der Tat.[26] Diese liegt bspw. vor beim Meuchelmord, Raubmord, Verwandtenmord. Ebenso vorliegend ist sie, wenn die Arg- oder Wehrlosigkeit des Opfers bei der Tat ausgenutzt wird oder der Tötung ein zuvor bestehendes Treueverhältnis (bis zur Tat) vorausgeht.[27]

 

Erstaunlich viele dieser Merkmale treffen zu: Hagen und Gunther vollziehen ihren Mord heimtückisch an Siegfried, der auf diese Tat absolut nicht vorbereitet war, sie womöglich gänzlich ausgeschlossen hat, wie das vorherige Gespräch mit Kriemhild vermuten lässt:

 

mîn triutine, ich kum in kurzen tagen.

ine weiz hie nicht der liute, di mir iht hazzes tragen.

alle dîne mâge sint mir gemeinde holt.

ouch hân ich an den degenen hie niht anders versolt.

Das Nibelungenlied Strophe 920. V. 1–4.

 

Meine Geliebte, in wenigen Tagen komme ich zurück. Ich kenne nicht einen hier, der mir auch nur ein wenig Hass entgegenbringt. Alle deine Verwandten sind mir allgemein wohlgesonnen. Auch habe ich mir bei den Kriegern hier nichts anderes verdient.

 

Ebenso töten sie mit Siegfried einen (eingeheirateten) Verwandten und rauben ihm nach seinem Tod sein Schwert Balmung.[28] Die Arglosigkeit und Wehrlosigkeit Siegfrieds äußert sich in der bereits beschriebenen Szene. So wird er in einem Moment der absoluten Unaufmerksamkeit, der, wie bereits dargelegt, von Gunther und Hagen herbeigeführt wurde, hinterrücks getötet. Diesem Mord geht ebenso ein sehr tiefes Treueverhältnis von Siegfried gegenüber Gunther voraus.

 

Falls das Vorliegen dessen nicht schon durch frühere Aussagen und Handlungen Siegfrieds (Versprechen, am Krieg gegen Luideger und Luidegast für Gunthers Land und Leute teilzunehmen[29] und Erfüllung dessen[30] und viele weitere)[31] eindeutig ist, beispielsweise weil Siegfried selbst Einschränkungen seiner Treue formuliert,[32] liefert der Text weitere Indizien von besagtem Treuverhältnis auszugehen. So hilft Siegfried Gunther selbst nachdem er Kriemhild bereits zur Frau gewonnen hat und deshalb für die Hilfeleistung eigentlich kein richtiger Anreiz mehr besteht.[33]

 

Diese Treue Siegfrieds wird zusätzlich nochmals (zur Bekräftigung) kurz vor der Ermordung Siegfrieds deutlich, so äußert Gunther selbst über Siegfried:

 

ern hat hât uns niht getân

niuwan guot und êre…

er was ie getriuwe, und tet vil willecliche daz.

Das Nibelungenlied Strophe 865. V. 1f, 4.

 

Er hat uns nichts getan, außer Gutes und Ansehen zu bringen…Er verhielt sich uns gegenüber stets treu und tat dies freiwillig.

 

Auch Siegfrieds darauffolgende Tat erinnert an das erste Mal, als er Gunther gegen die Sachsen ausgeholfen hat. Zwar hat in diesem Fall keine echte Gefahr bestanden, allerdings ist Siegfried bereit gewesen, nochmals für Gunther und seine Leute in den Kampf zu ziehen,[34] wenngleich er dieses Mal Kriemhild bereits besessen hat und ihm in diesem Fall somit –anders als vielleicht zuvor– kein persönliches Interesse vorzuwerfen ist.

 

Selbst, als Siegfried bereits dem Tode nah ist, vermittelt er nochmals Gunther und Hagen, dass er stets treu gewesen ist und sie seine Dienste –wenn sie ihn nicht getötet hätten– in Zukunft weiterhin in Anspruch hätten nehmen können.[35] Den Terminus der Verwandtschaft gebraucht an dieser Stelle übrigens auch Siegfried,[36] was dem Leser wiederum nochmals vor Augen führt, dass ein Verwandtenmord stattgefunden hat. Dass durch die Tötung auch ein Treuebruch stattgefunden hat und diese deshalb als Mord zu identifizieren ist, unterstreicht zusätzlich nochmal der Erzähler.[37] Der Text scheint aufgrund all dieser Faktoren geradezu darum zu bitten, diese Ermordung als Unrecht anzusehen; sie wäre „âne schulde“[38] geschehen. Aufgrund all dieser Umstände scheint auch das Kriterium der besonderen Verwerflichkeit eindeutig gegeben.

 

Grundlage eines potentiellen Einwands jedoch, dass die Ermordung Siegfried rechtens sein könnte, bildet Störmer-Caysas Aufsatz Kriemhilds erste Ehe. In diesem argumentiert sie, dass die Tötung Siegfrieds politisch notwendig gewesen sei, um einen Staatsstreich seinerseits, mit dem Ziel, seinen Sohn als den rechtmäßigen Nachfolger zu etablieren, zu verhindern.[39] Insofern wäre die Situation als eine zu lesen, in der die Burgunden gezwungen sind, die Angelegenheit außergerichtlich, d.i. durch Fehde, zu lösen.[40]

 

Diese Betrachtung mag interessant, doch für die rechtliche Bewertung des Sachverhalts als Unrecht irrelevant, sein, denn einerseits läuft diese Fehde nicht rechtmäßig ab (sie hätte laut der Constitutio contra incendiarios drei Tage zuvor angesagt werden müssen, was sich mit der ausführlich beschriebenen Heimtücke der Tötung widerspricht)[41] und andererseits war das bereits erwähnte Urteil Gunthers noch gültig. Siegfried galt rechtmäßig als unschuldig und zur Auflösung dieses Urteils hätte es einer gütlichen Einigung bedürft.[42]

‚Lösung‘ des sich daraus ergebenden Konflikts

 

Das Versagen der Rechtsprechung

 

Nachdem der vorige Abschnitt versucht hat zu zeigen, dass ein Unrecht geschehen ist, gegen das Kriemhild rechtmäßig zu klagen befugt ist, möchte dieser sich dem widmen, wie tatsächlich mit besagtem Unrecht verfahren wird.

 

Tilo Renz weist bereits auf eine wichtige – in diesem Zusammenhang – zu voranstellende Sache hin. So ist die Frage der juristischen Schuld und damit auch, wer also rechtmäßig zu verurteilen wäre, eine rechtsgeschichtlich nicht eindeutig zu beantwortende. Vielmehr – so stellt er fest – sind die „Regelungen zu Haftung und Verantwortlichkeit Dritter […] nicht zu Prinzipien von grundsätzlicher Geltung zusammengeführt“[43] worden. Er nennt hierbei zwei gegensätzliche Beispiele: Während in den Landfrieden festgehalten ist, dass ein Herr für Vergehen von ihm unterstellte Personen (juristisch) mitverantwortlich ist, schließt der Sachsenspiegel die Verantwortlichkeit für Dritte bspw. in bestimmten Vater-Sohn-Kontexten ausdrücklich aus.[44]

 

Zudem bemerkt Renz korrekt, dass die Frage nach dem/den Schuldigen von Seiten des Texts zwar wiederholt gestellt, aber immer wieder unterschiedlich beantwortet wird.[45] Eine zusätzliche Bemerkung zu seinen Ausführungen wäre zum einen, dass jede Menge[46] an Personen, der durch den Text das Merkmal schuldig zugesprochen wird, stets das Objekt[47] Hagen beinhaltet. Zum zweiten benennt Renz nicht die Träume Kriemhilds, die als Voraussage des Mordes an Siegfried dienen. In diesen wird der Mord selbst immer zwei antagonistischen Kräften (diese treten auf als zwei Adler, zwei wilde Eber oder zwei Berge) zugesprochen, die allerdings nicht nach ihrer Anteilnahme des Vergehens differenziert werden, vielmehr scheinen sie in dieser Hinsicht gleichgestellt zu sein.[48] Insofern lässt sich durchaus schlussfolgern, dass Gunther und Hagen als die Mörder Siegfrieds anzusehen sind, zumal sie in der Handlung stellvertretend für die zwei Adler/Eber/Berge stehen.

 

Diese Feststellung deckt sich mit der Kriemhilds, die sie, nachdem Gunther das Ergebnis der Bahrprobe[49] bezüglich der Schuld Hagens in Frage gestellt hatte, äußert und somit beide Männer gleichermaßen für schuldig befindet und anklagt.

 

Allerdings wird daraufhin kein Verfahren oder Ähnliches eingeleitet, welches um die Konfliktlösung bemüht wäre. Dies wird mitunter dem eigentümlichen Umstand geschuldet sein, dass „Gunther, als Herrscher und oberster Richter ein Gerichtsverfahren gegen seinen herausgehobenen Gefolgsmann Hagen und sich selbst in persona leiten [müsste].“[50]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten  - nach oben

Details

Titel
„Ine kann iu niht bescheiden“. Die berichtenswerten Schwächen mittelalterlichen Rechts
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Veranstaltung
Proseminar Rechtsdenken in deutschsprachigen Erzähltexten um 1200
Erscheinungsjahr
2022
Seiten
18
Katalognummer
V1619619
ISBN (eBook)
9783389157862
ISBN (Buch)
9783389157879
Sprache
Deutsch
Schlagworte
schwächen rechts
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anonym,, 2022, „Ine kann iu niht bescheiden“. Die berichtenswerten Schwächen mittelalterlichen Rechts, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1619619
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  18  Seiten
Hausarbeiten logo
  • Facebook
  • Instagram
  • TikTok
  • Shop
  • Tutorials
  • FAQ
  • Zahlung & Versand
  • Über uns
  • Contact
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum