„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“
(Artikel 1631, Absatz 2, Bürgerliches Gesetzbuches)
1. Einleitung
Dieses Gesetz scheint zunächst selbstverständlich. So wie die Würde des Menschen ohne Frage als unantastbar gilt, geht man davon aus, dass dieses Recht auch einem kleinen Menschen, einem Kind zusteht (vgl. Grundgesetz, §1, Abs. 1). Tatsächlich aber haben speziell Kinder, wie es im Artikel 1631, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden ist, erst seit dem Jahr 2000 das gesonderte Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (vgl. Conen 2000, S.7). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Eltern vorher für ihre durch physische oder psychische Gewalt gekennzeichnete Erziehung zumindest nicht direkt dafür verantwortlich gemacht werden konnten. Nun bedeutet dies wohl nicht, dass ein Mangel erkannt wurde, welcher umgehend per Gesetz bekämpft werden musste, denn Gewalt in der Erziehung, gerade in Form der körperlichen Bestrafung, ist schon lange geächtet. Trotzdem kennzeichnet die Gesetzgebung hier einen Paradigmenwechsel, der Eltern stärker in die Verantwortung nimmt ihren Erziehungsstil zu reflektieren. Geht man nach dem, durch die Öffentlichkeit propagierten Bild, dann prägen antiautoritäre oder autoritative Erziehung und Empathie die moderne und anerkannte Kinderbetreuung.
Fragt man aber einmal genauer nach, so hört man immer wieder: „Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem geschadet.“ Diese Aussage wird häufig von Kopfnicken und verklärtem Lächeln begleitet und dokumentiert die Aktualität der Diskussion um körperliche Strafe in der Erziehung. Viele haben milde Formen der Gewalt in ihrer Kindheit selbst erlebt und es ist kaum jemand zu finden, der nicht irgendwelche Erfahrungen zu diesem Thema gemacht hätte. Sei es in der eigenen Familie oder im Umfeld. Gewalt in der Erziehung ist nach wie vor aktuell, ob nun in der eigenen Familie, in der Gesellschaft als soziales Phänomen oder als Problem von „anderen Familien“, denn die eigene scheint, von dem „harmlosen Klaps auf den Hintern“ einmal abgesehen, nie betroffen.
Es soll nun in dieser Ausarbeitung gerade um die milderen Formen der Gewalt gehen. Weniger soll es um schwere Formen von körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung, sondern vielmehr um die Praxis eines Klapses auf den Hintern oder beispielsweise der klassischen Ohrfeige, der „ausgerutschten Hand“, gehen [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Was ist Gewalt in der Erziehung?
3. Erklärungsmodelle für Gewalt in der Eltern-Kind Beziehung
4. Bestrafung im Rahmen von Konditionierung
4.1 Körperliche Gewalt als Bestrafung 1. Art
4.2 Psychische Gewalt als Bestrafung 1. oder 2. Art
5. Auswirkungen von Gewalt
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Hausarbeit untersucht die psychologischen und lerntheoretischen Hintergründe von Gewalt in der Erziehung, insbesondere im Kontext von körperlicher Bestrafung als Konditionierungsmaßnahme. Ziel ist es, die Definitionen von Gewalt und Aggression abzugrenzen, Erklärungsmodelle für elterliches Fehlverhalten zu beleuchten und die Auswirkungen solcher Erziehungspraktiken auf die kindliche Entwicklung kritisch zu hinterfragen.
- Definition und Abgrenzung von Gewalt und Aggression in der Eltern-Kind-Beziehung.
- Soziologische, sozial-situationale und psychopathologische Erklärungsmodelle für elterliche Gewalt.
- Analyse von Bestrafung im Rahmen der operanten Konditionierung.
- Unterscheidung zwischen körperlicher Gewalt und subtilen Formen psychischer Gewaltanwendung.
- Langfristige negative Auswirkungen von Bestrafung auf das Kindeswohl.
Auszug aus dem Buch
4.1 Körperliche Gewalt als Bestrafung 1. Art
Bei der klassischen Assoziation zu Bestrafung kommt sofort die schlagende Hand ins Gedächtnis. Es fallen grundsätzlich unter körperliche Bestrafung all jene Handlungen, die körperliche Überlegenheit nutzen um Macht zu demonstrieren und Schmerz zu induzieren. Es ist nicht zwangsläufige Folge, dass die körperliche Beeinträchtigung Folgen im Sinne von bleibenden physischen Schäden hat. Körperliche Züchtigung können sein: Schläge aller Art und verschiedenster Intensität, Zerren, Schubsen, Quetschen, Kneifen, an den Haaren ziehen und ähnliches. Ab wann eine solche Handlung in den Bereich der Misshandlung fällt wird zwar gesellschaftlich divergent aufgefasst, rein rechtlich aber sind diese Handlungen in diesen Bereich einzuordnen. Gewalttätige Handlungen als quasi Erziehungsakt gibt es viele. Um nun wissenschaftlich zu beschreiben, welche Vorgänge den Einsatz von Gewalt in einer Eltern Kind Beziehung, an dieser Stelle der körperlichen Gewalt, begleiten, soll hier ein Beispiel exemplarisch behandelt werden.
Bekannt ist die Situation, in der ein Kind schreiend im Supermarkt am Boden liegt, weil es inadäquat auf die vorhandenen Reize, beispielsweise Süßigkeiten, reagiert. Entspricht die Mutter nicht dem Wunsch, diese Süßigkeiten dem Kind zur Verfügung zu stellen, reagiert es mit Unmutsbekundung, im gewählten Extremfall, mit schreien und zu Boden werfen. Greift nun die Mutter dem Kind an den Arm, drückt fest zu, zerrt es mit sich und verursacht Schmerzen, dann entspricht dies der Bestrafung 1. Art und wäre prinzipiell Kindesmisshandlung. Auf andere Handlungsoptionen soll später eingegangen werden. Die Wirkung dieses Handelns hat nun mehrere Ebenen. In erster Instanz wird das ungewünschte Verhalten des Kindes, das Liegenbleiben, teilweise wirksam unterbunden. Dem Schreien ist vielleicht durch Gewaltandrohung, psychische Gewalt, beizukommen. Letztlich wird also durch den Einsatz von Gewalt reaktiv eine Verhaltenskorrektur vorgenommen. Das Kind lernt, dass auf das Verhalten Schreien und zu Boden werfen Aufmerksamkeit folgt und unmittelbar danach Schmerz.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Paradigmenwechsel zum Recht auf gewaltfreie Erziehung und stellt die Relevanz der "milden" Gewaltformen als aktuelles soziales Problem heraus.
2. Was ist Gewalt in der Erziehung?: Dieses Kapitel differenziert begrifflich zwischen Aggression und Gewalt und definiert Gewalt in der Erziehung als zielgerichtete Einflussnahme der Eltern mittels physischer oder psychischer Machtausübung.
3. Erklärungsmodelle für Gewalt in der Eltern-Kind Beziehung: Hier werden soziologische, sozial-situationale sowie psychopathologische Ansätze diskutiert, die das Zustandekommen von Gewalt in der Familie erklären.
4. Bestrafung im Rahmen von Konditionierung: Das Kapitel analysiert Bestrafung lerntheoretisch als operante Konditionierung und untersucht die Mechanismen von körperlicher sowie psychischer Gewaltanwendung.
5. Auswirkungen von Gewalt: Hier werden die kurz- und langfristigen Folgen für das Kind dargelegt, insbesondere die Entstehung negativer Verhaltensdispositionen und kognitiver Entwicklungsrückstände.
6. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass Gewalt als Erziehungsmittel ineffektiv und schädlich ist, und plädiert für den Vorrang positiver Verstärkung.
Schlüsselwörter
Gewalt in der Erziehung, Kindesmisshandlung, Körperliche Bestrafung, Psychische Gewalt, Operante Konditionierung, Eltern-Kind-Beziehung, Aggression, Machtausübung, Sozialisation, Erziehungspraktiken, Kindeswohl, Verhaltenssteuerung, Pädagogik, Bestrafung 1. Art, Bestrafung 2. Art
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt das Phänomen Gewalt in der Erziehung und beleuchtet kritisch, warum trotz rechtlicher Ächtung Formen wie der "Klaps auf den Hintern" noch immer als vermeintlich harmlose Erziehungsmittel praktiziert werden.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind die theoretische Definition von Gewalt, die Einordnung von Bestrafungsmaßnahmen in lerntheoretische Konditionierungsmodelle sowie die Analyse der Auswirkungen dieser Handlungen auf die kindliche Entwicklung.
Welches primäre Ziel verfolgt der Autor?
Das Ziel ist es, die Mechanismen von Gewalt in der Erziehung zu durchleuchten, aufzuzeigen, warum Bestrafung gegenüber positiver Verstärkung pädagogisch und ethisch unterlegen ist, und ein Bewusstsein für die negativen Folgen zu schaffen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine theoretische Literaturanalyse, in der pädagogische, psychologische und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse sowie rechtliche Rahmenbedingungen zusammengeführt und interpretiert werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsbestimmung, die Darstellung von Erklärungsmodellen für elterliche Gewalt, die lerntheoretische Einordnung von Strafen als operante Konditionierung sowie die Untersuchung der negativen Entwicklungsfolgen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Gewalt in der Erziehung, Konditionierung, Bestrafung 1. Art, Kindesmisshandlung und Eltern-Kind-Beziehung charakterisiert.
Wie unterscheidet der Autor zwischen körperlicher und psychischer Gewalt?
Körperliche Gewalt nutzt physische Überlegenheit und Schmerz als direktes Mittel, während psychische Gewalt (wie Ignorieren oder emotionale Erpressung) auf einer kognitiven Asymmetrie basiert, um das Kind emotional zu verunsichern und so das Verhalten zu steuern.
Was bedeutet die "Toleranzbildung" bei Bestrafungen?
Der Autor führt aus, dass bei wiederholter Anwendung von Bestrafungen eine Gewöhnung eintreten kann, was dazu führt, dass Eltern in der Intensität eskalieren müssen, um noch eine Wirkung auf das Verhalten des Kindes zu erzielen.
Welche Rolle spielt das "Supermarkt-Beispiel" in der Argumentation?
Das Beispiel dient als konkrete, lebensnahe Veranschaulichung, um theoretische Konzepte wie körperliche Bestrafung, psychische Gewaltanwendung und die daraus resultierende Eskalationsspirale praktisch greifbar zu machen.
Warum wird Strafe als "unverhältnismäßiges Mittel" betrachtet?
Der Autor argumentiert, dass Strafe zwar eine kurzfristige Verhaltensunterdrückung bewirken kann, jedoch eine Reihe negativer psychischer Effekte nach sich zieht, weshalb pädagogisch die Verstärkung von erwünschtem Verhalten vorzuziehen ist.
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- Maximilian Stangier (Author), 2009, „Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem geschadet“ - Gewalt in der Erziehung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/161444