In der vorgelegten Arbeit wurde die im Zeitablauf unterschiedliche Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter begutachtet. Dabei sind diverse Veränderungen vorgenommen worden, die teils positiv, teils negativ zu bewerten sind. Mit dem UntStRefG 2008 erfolgte die ältere der beiden Änderungen im Bereich der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Das zuvor ermöglichte Wahlrecht zwischen dem Sofortabzug als Betriebsausgabe und der normalen AfA gem. § 7 EStG wurde abgeschafft. An dessen Stelle trat die Pflicht des Sofortabzugs, sofern die herabgesetzte Grenze von 150,01 € unterschritten wurde. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten darüber und bis 1.000 € waren in einen Sammelposten einzustellen. Mit diesem Schritt erfolgte eine erhebliche Einschränkung in Bezug auf die Abschreibungsmöglichkeiten und deren Flexibilität. Der erwünschte Vereinfachungseffekt tritt nur bedingt ein. Lediglich die generelle Pool-Auflösung zu einem Fünftel im Jahr der Bildung, oder die gemeinsame AfA verschiedener Güter durch den Pool, stellt eine Vereinfachung dar. Diese müssen jedoch als branchenabhängig betrachtet werden. In Wirtschaftszweigen, in denen geringwertige Wirtschaftsgüter von wesentlicher Bedeutung für die Aussagekraft der Bilanz sind, z.B. im Hotelgewerbe, sind die Neuregelungen zu begrüßen. Dem stehen allerdings teilweise die GoB, sowie der erhebliche Aufwand durch Dokumentation, Erfassung und Verwaltung des Sammelpostenverfahrens, entgegen. In Anbetracht des oben genannten Fakts, wonach geringwertige Wirtschaftsgüter zwar einen quantitativ hohen Anteil ausmachen, aber wertmäßig kaum ins Gewicht fallen, wäre eine Anhebung der Sofortabzugsgrenze, wie sie etwa Söffing fordert, zielführender gewesen.
Im Rahmen des WachsBeschG erfolgte die nächste Umgestaltung der §§ 6 Abs. 2 und 2a EStG. Hierbei treten jedoch Unstimmigkeiten bei der Auslegung der Neuregelung auf. Die herrschende Meinung vertritt die Auffassung, wonach sich durch striktes Befolgen des Wortlautes im Gesetzestext zahlreiche Wahlrechte ergeben. Für diese Haltung sprechen die Grundintentionen bei der Schaffung der Sonderregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter, wie die Förderung der unternehmerischen Flexibilität und deren Finanzierungsfähigkeit. Dagegen sprechen die im Rahmen des UntStRefG erstellten Regeln zu §§ 6 Abs. 2 und 2a EStG. Danach seien diese verpflichtend. Andere Möglichkeiten, wie die AfA nach § 7 EStG seien nicht beabsichtigt gewesen. Speziell Kanzler ist dieser Auffassung. Allerdings teilt die ...
Kapitelübersicht
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Vorgehensweise
2 Definitionen
2.1 Einführung
2.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter
2.3 Maßgeblichkeitsprinzip
2.4 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
3 Geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG
3.1 Rechtslage bis 2008
3.2 Rechtslage ab 2008
3.3 Rechtslage ab 2010
3.4 Beispiele
4 Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG
4.1 Rechtslage bis 2008
4.2 Rechtslage ab 2008
4.3 Rechtslage ab 2010
4.4 Beispiele
5 Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung gem. § 7g EStG
5.1 Rechtslage bis 2008
5.2 Rechtslage ab 2008
5.3 Rechtslage ab 2010
5.4 Beispiele
6 Geringwertige Wirtschaftsgüter und ihre Vereinbarkeit mit den GoB
7 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter im Zeitraum zwischen der Unternehmenssteuerreform 2008 und dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2010, wobei der Fokus auf den Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf die Finanzierungslage von Unternehmen und die Vereinfachung der Buchführung liegt.
- Entwicklung und Modifikation der Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter.
- Analyse der Einführung und Handhabung des Sammelpostenverfahrens (Poolbildung).
- Vergleich der Ansparabschreibung mit dem Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG.
- Diskussion der steuerlichen Wahlrechte und ihrer Anwendung in der Praxis.
- Kritische Würdigung der Vereinbarkeit steuerlicher Neuregelungen mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB).
Auszug aus dem Buch
3.1 Rechtslage bis 2008
Um einen Einblick in die Entwicklung der Reglementierung von geringwertigen Wirtschaftsgütern in der Vergangenheit zu erhalten, bedarf es einem kurzen Exkurs. Die ursprüngliche Berücksichtigung der geringwertigen Wirtschaftsgüter bzw. die Vorgängernorm bestand in der Einführung der Abschreibungsfreiheit für kurzlebige Wirtschaftsgüter in den 30-iger Jahren. Hiermit ermöglichte der Gesetzgeber den sofortigen Abzug dieser Wirtschaftsgüter. Lt. der damaligen Regierungsbegründung sollte die Norm der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der Anpassung der Steuer- an die Handelsbilanz und der steuerlichen Vereinfachung dienen. Diese Regelung wurde schließlich 1953 im Rahmen des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung der Haushaltsführung ersetzt.
Die neue Regelung beschreibt nun die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG. Die damalige Höchstgrenze betrug 600 DM. Dafür mussten die in Frage kommenden Wirtschaftsgüter dem beweglichen Anlagevermögen angehören und zur selbstständigen Bewertung und Nutzung fähig sein. Mit dieser Neuregelung wurden dieselben Zwecke vorgegeben, wie es bei der Abschreibungsfreiheit der Fall war. Einer besonderen Bedeutung kommt hierbei die Entlastung von Buchführung und Bilanz zu. Da geringwertige Wirtschaftsgüter einen prozentual großen Anteil des Anlagevermögens bilden, würde die Aktivierung einen entsprechend hohen zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwand nach sich ziehen. Demgegenüber stellt sich deren Gesamtwert im Vergleich zum gesamten Anlagevermögen als eher gering heraus.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Vorstellung der Problemstellung und Vorgehensweise zur steuerlichen Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter.
2 Definitionen: Erläuterung grundlegender Begriffe wie Wirtschaftsgut, Maßgeblichkeitsprinzip und der GoB.
3 Geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG: Historische Betrachtung und aktuelle Regelungen zur sofortigen Abschreibung von GWG.
4 Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG: Detaillierte Analyse des Sammelpostenverfahrens und seiner Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung.
5 Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung gem. § 7g EStG: Untersuchung der Ablösung der Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag.
6 Geringwertige Wirtschaftsgüter und ihre Vereinbarkeit mit den GoB: Erörterung der Übereinstimmung der steuerlichen Poolbildung mit handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen.
7 Zusammenfassung: Resümee der steuerpolitischen Entwicklungen und kritische Bewertung der Effizienz der Neuregelungen.
Schlüsselwörter
Geringwertige Wirtschaftsgüter, GWG, Unternehmenssteuerreform 2008, Wachstumsbeschleunigungsgesetz, Abschreibung, Sofortabzug, Sammelposten, Poolbildung, Investitionsabzugsbetrag, Ansparabschreibung, § 6 EStG, § 7g EStG, GoB, Steuerbilanz, Handelsbilanz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die steuerliche Entwicklung und Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter vor dem Hintergrund der Unternehmenssteuerreform 2008 und des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes 2010.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Felder sind die Definition von Wirtschaftsgütern, die Anwendung von Wertgrenzen, das Sammelpostenverfahren sowie der Investitionsabzugsbetrag.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die steuerlichen Auswirkungen der geänderten Rechtslagen auf die Unternehmensfinanzierung und den Buchhaltungsaufwand darzustellen und kritisch zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine theoretische Analyse der gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechung, ergänzt durch abstrakte Rechenbeispiele zur Illustration der finanziellen Effekte.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die einzelnen Rechtslagen zu GWG, Sammelposten und Investitionsabzugsbeträgen detailliert erläutert und durch Beispiele verdeutlicht.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Sammelposten, GWG, Investitionsabzugsbetrag, Abschreibung und Steuerreform geprägt.
Wie unterscheidet sich die Auffassung von Kanzler von der herrschenden Meinung?
Kanzler vertritt bei der Auslegung der Vorschriften des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes eine restriktivere Auffassung hinsichtlich der Wahlrechte, während die herrschende Meinung einen breiteren Spielraum für den Steuerpflichtigen sieht.
Inwiefern beeinflusst das Sammelpostenverfahren die handelsrechtlichen GoB?
Die Arbeit diskutiert, dass das Sammelpostenverfahren aufgrund der pauschalen Auflösung über fünf Jahre im potenziellen Widerspruch zum Grundsatz der Einzelbewertung und dem Vorsichtsprinzip steht.
- Quote paper
- Daniel Kreisel (Author), 2010, Die steuerliche Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter vor der Unternehmenssteuerreform 2008 bis zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2010, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/161385