Aus der bundesverfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung folgt, dass sich eine Gemeinde im Interesse einer wirksamen Wahrnehmung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft nicht ihrer gemeinwohlorientierten Handlungsspielräume begeben darf. Eine materielle Privatisierung eines kulturell, sozial und traditionsmäßig bedeutsamen Weihnachtsmarktes, der bisher in alleiniger kommunaler Verantwortung betrieben wurde, widerspricht dem. Eine Gemeinde kann sich nicht ihrer hierfür bestehenden Aufgabenverantwortung entziehen. Ihr obliegt vielmehr auch die Sicherung und Wahrung ihres Aufgabenbereichs, um eine wirkungsvolle Selbstverwaltung und Wahrnehmung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu gewährleisten. Die kommunale Selbstverwaltung hat in Deutschland eine lange Tradition. Schon in der Steinschen Städteordnung von 1808, der Paulskirchenverfassung 1848 und der württembergischen Verfassung von 1819 wurde die Bedeutung der Gemeinen für das Staatswesen erkannt. Die kommunale Selbstverwaltung ist zu einem festen Bestandteil des staatlichen Organisationsgefüges geworden und ein tragfähiges Fundament unseres Staatswesens. Ihrem Wesen und ihrer Intension nach kann man die kommunale Selbstverwaltung als Aktivierung der Bürger für ihre eigenen Angelegenheiten durch Einräumung der Möglichkeit zu aktiv gestalterischer Mitwirkung in einem für sie überschaubaren Gemeinwesen umschreiben, vgl. Schwab, Neubestimmung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, S. 11. Sie macht Demokratie für die Bürger erlebbar und ist durch Einräumung bürgerlicher Mitverantwortung und Mitentscheidung Garant gegen einen Untertanengeist. Kommunale Selbstverwaltung darf daher nicht zur bloß polit-professionellen Verwaltungstätigkeit denaturieren, sondern muss eine Selbstverwaltung der Bürger durch und für den Bürger bleiben. In Art. 28 Abs. 2 GG ist eine subjektive Rechtsstellungsgarantie der Gemeinden enthalten, Schmidt-Aßmann, FS 50 Jahre BVerfG II, 2001, S. 812 ff.; Maurer, FS für Christian Starck, 2007, S. 339 mit FN 21. Sie hat zur Folge, dass Gemeinden nur solche Eingriffe in das Selbstverwaltungsrecht hinnehmen müssen, die im Einklang mit Art. 28 Abs. 2 GG stehen, und notfalls eine Beschwerdemöglichkeit daraus herleiten können. Zwar ist mit Art. 28 Abs. 2 GG kein Recht auf Bestandsschutz verbunden ist, doch erwächst der einzelnen kommunalen Gebietskörperschaft aus Art. 28 Abs. 2 GG verfassungsunmittelbar ein verfassungsmäßiges subjektives Recht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung
2.1 Verfassungsrechtliche Garantie nach Art. 28 Abs. 2 GG
2.2 Begriff der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
3. Sachverhalt und rechtliche Auseinandersetzung
3.1 Privatisierung des Weihnachtsmarktes
3.2 Rechtliche Würdigung der Feststellungsklage
4. Grenzen der Aufgabenentledigung und Privatisierungsmodelle
4.1 Formen der Privatisierung (formell und funktionell)
4.2 Zulässigkeit der Übertragung bei kulturell bedeutsamen Einrichtungen
5. Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Grenzen der Privatisierung kommunaler Aufgaben am Beispiel traditionsreicher öffentlicher Einrichtungen wie Weihnachtsmärkten, um zu klären, ob Gemeinden sich ihrer Verantwortung für solche kulturell und sozial bedeutsamen Angelegenheiten vollständig entziehen dürfen.
- Verfassungsrechtlicher Schutz der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG.
- Differenzierung zwischen formeller und funktioneller Privatisierung kommunaler Aufgaben.
- Bedeutung der Wahrung des gemeindlichen Aufgabenbestandes bei sozialen und kulturellen Leistungen.
- Rechtliche Anforderungen an Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten bei der Übertragung an Dritte.
Auszug aus dem Buch
Zum Sachverhalt:
Der Kläger, Inhaber eines Imbissstandes, den er im März 2004 von einem anderen Marktbeschicker erwarb, wandte sich mit einer Feststellungsklage gegen die 1997 erfolgte “Privatisierung” des O. Weihnachtsmarktes. Die Bekl. hatte bis zu diesem Zeitpunkt über Jahrzehnte den Weihnachtsmarkt in O. selbst veranstaltet. Ausweislich einer Presseinformation zum Weihnachtsmarkt 1996 fand u. a. ein Rahmenprogramm auf dem Weihnachtsmarktgelände statt. So traten der Nikolaus, eine Puppenbühne an verschiedenen Tagen mit Puppentheaterstücken, ein Posaunenchor sowie ein Musikverein und andere Musikanten sowie ein Zauberer und Gaukler an verschiedenen Tagen auf.
Unter dem 12.09.1996 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Bekl., den Magistrat der Stadt zu beauftragen, die Vergabe des Weihnachtsmarktes ab 1997 an einen Dritten vorzubereiten. Die abschließende Auswahl sollte durch den Magistrat erfolgen unter der Maßgabe, dass der Einfluss des Magistrats auf die Gestaltung des Weihnachtsmarktes sicherzustellen sei. Nach Durchführung verschiedener Bewerbergespräche übertrug der Magistrat der Bekl. die Vergabe des O. Weihnachtsmarktes an den Beigeladenen zu 1 mit Vertrag vom 26.09.1997. Noch am Tage des Vertragsschlusses übertrug der Beigeladene zu 1, ein Verein mit ca. 100 Mitgliedern, die schwerpunktmäßig aus dem Kreise des örtlichen Einzelhandels stammen, der Beigeladenen zu 2 vertraglich die Ausrichtung des Weihnachtsmarktes.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die historische Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung als Fundament des staatlichen Organisationsgefüges.
2. Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung: Erläuterung der verfassungsrechtlichen Garantien aus Art. 28 Abs. 2 GG und der Definition der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.
3. Sachverhalt und rechtliche Auseinandersetzung: Darstellung des konkreten Falles einer umstrittenen Privatisierung eines kommunalen Weihnachtsmarktes und der klagerechtlichen Zulässigkeitsfragen.
4. Grenzen der Aufgabenentledigung und Privatisierungsmodelle: Analyse der verschiedenen Privatisierungsformen und der damit verbundenen verfassungsrechtlichen Schranken für Gemeinden.
5. Zusammenfassung und Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Pflicht zur Sicherung und Wahrung des kommunalen Aufgabenbestandes bei traditionsreichen Veranstaltungen.
Schlüsselwörter
Kommunale Selbstverwaltung, Art. 28 GG, Privatisierung, Weihnachtsmarkt, Daseinsvorsorge, Aufgabenbestandsgarantie, Feststellungsklage, Organisationshoheit, Gemeinde, Verwaltungsrecht, Gemeinwohl, kommunale Eigenverantwortung, Konzessionsmodell, Submissionsmodell.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit der Privatisierung kommunaler Einrichtungen, die einen kulturellen und sozialen Charakter aufweisen, wie etwa einen Weihnachtsmarkt.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, die Grenzen der Aufgabenprivatisierung und das Gebot der gemeindlichen Daseinsvorsorge.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Es wird untersucht, ob sich Gemeinden ihrer Verantwortung für traditionsreiche öffentliche Aufgaben durch eine vollständige Übertragung an Dritte entziehen dürfen oder ob sie Steuerungsmöglichkeiten behalten müssen.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auslegung des Grundgesetzes (insbesondere Art. 28 Abs. 2 GG) sowie auf der Auswertung aktueller Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.
Was umfasst der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil deckt sowohl die theoretischen Grundlagen der Selbstverwaltung als auch eine detaillierte Fallstudie zur Privatisierungspraxis inklusive der rechtlichen Auseinandersetzung mit den damit verbundenen Verträgen ab.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie kommunale Selbstverwaltung, Privatisierung, Daseinsvorsorge und verfassungsrechtlicher Aufgabenbestand einordnen.
Warum ist eine "vollständige" Privatisierung eines Weihnachtsmarktes problematisch?
Eine vollständige Übertragung entzieht der Gemeinde die Möglichkeit, das soziale Miteinander und die kulturelle Tradition zu steuern, was verfassungsrechtlich aufgrund der Verbundenheit mit den Einwohnerinteressen kritisch gesehen wird.
Welche Rolle spielen "Steuerungsmöglichkeiten" der Gemeinde?
Die Gemeinde muss sicherstellen, dass auch bei privater Durchführung die Interessen der Bürger gewahrt bleiben, weshalb sie sich Kontroll- und Einwirkungsbefugnisse vorbehalten muss.
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- Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), 2010, Privatisierung eines Weihnachtsmarktes, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/160812