Mithilfe von BEPS haben Konzerne ihre Gewinne verkürzt oder vollständig ins Ausland verschoben. Aus diesem Grunde hat die
OECD seit geraumer Zeit die Bekämpfung schädlichen Steuerwettbewerbs sowie aggressiver Steuerplanung auf ihrer Agenda.
So wurde die Neutralisierung der Effekte der hybriden Gestaltungen im Rahmen des BEPS-Aktionsplans in Aktionspunkt aufgenommen, um die Ausnutzung von Unterschieden in der steuerlichen Behandlung eines Rechtsträgers nach den Rechtsvorschriften von zwei oder mehrerer Staaten künftig zu vermeiden. Die Pläne der OECD zur Bekämpfung hybrider Gestaltungen wurden von der EU sodann mit Hilfe der Richtlinie vom 12.07.2016 (ATAD I) bzw. 29.05.2017 (ATAD II) umgesetzt und erweitert.
Die verpflichtende Einführung entsprechender Vorschriften durch die ATAD II soll einen rechtlichen Rahmen gewährleisten, der dem BEPS-Bericht zu Aktionspunkt 2 entspricht und nicht weniger wirksam ist. Die Umwandlung der Art. 9 und 9 b der ATAD-Richtlinien in nationales Gesetz erfolgte durch den Gesetzgeber am 25.06.2021. In der Folge wurde in das nationale Gesetz daher ein Betriebsausgabenabzugsverbot zur Eindampfung von hybriden Gestaltungen, die komplexe Regelung des § 4 k EStG
aufgenommen. In den folgenden Kapiteln wird sich die Seminararbeit somit dem Herzstück von ATAD II, dem neu geschaffenen § 4 k EStG widmen. Darüber hinaus erfolgt eine kurze Analyse des § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- § 4k EStG
- § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Vermeidung von Steuerumgehung durch hybride Gestaltungen im Rahmen von ATAD II. Das Hauptziel ist es, einen kurzen Überblick über den neu geschaffenen § 4k EStG als Kernstück von ATAD II und dessen Anwendung zu geben, sowie eine kurze Analyse von § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG vorzunehmen.
- Hybride Gestaltungen und Steuerumgehung
- ATAD II und dessen Umsetzung im deutschen Recht
- Analyse des § 4k EStG
- Untersuchung von § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG
- Bedeutung der OECD-BEPS-Initiative
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Steuerumgehung durch multinationale Konzerne ein und erläutert den Hintergrund der OECD-BEPS-Initiative und deren Umsetzung in der EU durch ATAD I und II. Sie hebt die Bedeutung der Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen hervor und kündigt die Fokussierung der Arbeit auf § 4k EStG und § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG an. Die Einleitung verweist auf die zunehmende Komplexität durch Pillar Two-Regelungen und die Diskussion um verfassungsrechtliche Grundprinzipien und Doppelbesteuerung.
§ 4k EStG: Dieses Kapitel analysiert detailliert den § 4k EStG, der das Betriebsausgabenabzugsverbot im Zusammenhang mit D/NI-Inkongruenzen regelt. Es differenziert zwischen den Absätzen 1, 2 und 3, die verschiedene Gestaltungen unter Einbezug hybrider Gesellschaften und Betriebsstätten erfassen. Der Fokus liegt auf Absatz 1, der den Abzug von Zinszahlungen betrifft, wenn die entsprechenden Erträge im Ausland aufgrund abweichender steuerlicher Klassifizierung nicht oder niedriger besteuert werden. Ausnahmen von diesem Abzugsverbot werden ebenfalls erläutert, insbesondere im Hinblick auf Fälle, in denen die D/NI-Inkongruenz voraussichtlich in Zukunft beseitigt wird.
Schlüsselwörter
ATAD II, § 4k EStG, § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG, hybride Gestaltungen, Steuerumgehung, BEPS, D/NI-Inkongruenzen, Betriebsausgabenabzug, internationale Steuerpolitik, OECD.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Sprachvorschau?
Diese Sprachvorschau bietet einen umfassenden Überblick über eine Seminararbeit, einschließlich Titel, Inhaltsverzeichnis, Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Kapitelzusammenfassungen und Schlüsselwörter. Sie behandelt die Vermeidung von Steuerumgehung durch hybride Gestaltungen im Rahmen von ATAD II.
Welche Themen werden in der Seminararbeit behandelt?
Die Seminararbeit befasst sich mit hybriden Gestaltungen und Steuerumgehung, ATAD II und dessen Umsetzung im deutschen Recht, einer Analyse des § 4k EStG, einer Untersuchung von § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG sowie der Bedeutung der OECD-BEPS-Initiative.
Was ist das Hauptziel der Seminararbeit?
Das Hauptziel ist es, einen kurzen Überblick über den neu geschaffenen § 4k EStG als Kernstück von ATAD II und dessen Anwendung zu geben, sowie eine kurze Analyse von § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG vorzunehmen.
Was ist § 4k EStG?
§ 4k EStG regelt das Betriebsausgabenabzugsverbot im Zusammenhang mit D/NI-Inkongruenzen (Deduction/Non-Inclusion-Inkongruenzen). Er differenziert zwischen verschiedenen Gestaltungen unter Einbezug hybrider Gesellschaften und Betriebsstätten.
Was sind D/NI-Inkongruenzen?
D/NI-Inkongruenzen entstehen, wenn eine Zahlung in einem Staat als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, aber die entsprechende Einnahme im anderen Staat entweder nicht besteuert wird oder niedriger besteuert wird.
Was ist § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG?
Die Seminararbeit nimmt eine kurze Analyse von § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG vor. Eine detaillierte Beschreibung des genauen Inhalts von § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG ist in der Vorschau nicht enthalten, aber es ist Teil des Themas der Arbeit.
Was sind die wichtigsten Schlüsselwörter der Seminararbeit?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: ATAD II, § 4k EStG, § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG, hybride Gestaltungen, Steuerumgehung, BEPS, D/NI-Inkongruenzen, Betriebsausgabenabzug, internationale Steuerpolitik, OECD.
Was ist die OECD-BEPS-Initiative?
Die OECD-BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) ist eine Initiative der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung durch multinationale Unternehmen.
Was ist ATAD II?
ATAD II (Anti-Tax Avoidance Directive 2) ist eine EU-Richtlinie, die die Empfehlungen der OECD-BEPS-Initiative umsetzt und Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken durch hybride Gestaltungen vorsieht.
- Quote paper
- Patrick Karl (Author), 2024, Die Vermeidung der Steuerumgehung durch hybride Gestaltungen im Rahmen von ATAD II, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1607212