Der Erfolg vieler jungen, wachsenden Unternehmen, die über entscheidende Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Mitbewerbern verfügen, hat einen Namen: Risikokapital. Die Risikokapital-Finanzierung ist ein Teilbereich der Unternehmensfinanzierung.
Dieses aus den USA stammende Finanzierungskonzept beruht nicht nur auf der Bereitstellung von Eigenkapital durch Venture Capital Geber, sondern vor allem auch auf der Unterstützung des Managements, um gewinnbringende Strategien umsetzen zu können.
In dieser Arbeit sollen Kapitalvergabekriterien näher betrachtet werden, welche Venture Capital Gesellschaften zur Prüfung der Beteiligungswürdigkeit heranziehen. Hierbei wird vor allem auf das Managementteam und die Geschäftsidee fokussiert.
Nach einer zweckmäßigen Bestimmung der Begrifflichkeiten wird auf Motive eingegangen, warum Unternehmen überhaupt Venture Capital nachfragen und welche Vorteile sie dadurch haben. Nachdem ein Überblick über den stufenweisen Prozess einer Venture Capital Beteiligungsprüfung gegeben wird, soll ein Fokus auf Kapitalvergabekriterien gelegt werden. Hierbei werden insbesondere das Managementteam und die Geschäftsidee betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 ZUM BEGRIFF DER GEWERBLICHEN BETRIEBSANLAGE
2.1 Genehmigungspflicht und Genehmigungsverfahren
2.2 Überblick über Genehmigungskriterien einer BA- Geschützte Interessen
2.3 Der Nachbarbegriff nach dem Gewerberecht (§ 75)
2.3.1 Wer ist Nachbar?
2.3.3 Nachbarstellung
2.3.2 Nachbarschutz
3 NACHTRÄGLICHE AUFLAGEN (§ 79 und 79b GewO)
3.1 Allgemeines zur Vorschreibung von Auflagen
3.2 Voraussetzungen zur Erteilung von Auflagen
3.2.1 Keine Wesensveränderung des Projekts
3.2.2 Bestimmtheit
3.2.3 Geeignetheit
3.2.4 Erforderlichkeit
3.3 Nachträgliche Auflagen und Nachbarrechte
3.4 Verfahren zur Verhängung nachträglicher Auflagen (§ 79a GewO)
3.5 Änderungen von genehmigungspflichtigen BA (RGL: § 81 GewO)
3.5.1 Änderung der BA durch den Betreiber einer Betriebsanlage
3.5.2 Änderung der BA durch die Behörde
4 SANIERUNGSKONZEPT (§ 79 Abs. 3)
4.1 Voraussetzung für ein Sanierungskonzept
4.2 Das Genehmigungsverfahren der Sanierung (§ 356 Abs. 3 GewO)
4.3 Zur Parteistellung der Nachbarn im Genehmigungsverfahren
4.4 Besondere Regelung gemäß § 79 Abs. 4 GewO
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb gewerblicher Betriebsanlagen in Österreich, mit einem besonderen Schwerpunkt auf den Schutz der Anrainer sowie die Möglichkeiten nachträglicher behördlicher Auflagen und Sanierungskonzepte bei Immissionsproblemen.
- Grundlagen des gewerblichen Betriebsanlagenrechts gemäß Gewerbeordnung (GewO).
- Definition des Nachbarbegriffs und Umfang des Nachbarschutzes.
- Voraussetzungen und Verfahren zur behördlichen Anordnung nachträglicher Auflagen.
- Besonderheiten von Sanierungskonzepten bei Betriebsanlagen in Sanierungsgebieten.
Auszug aus dem Buch
3.1 Allgemeines zur Vorschreibung von Auflagen
Wenn eine Betriebsanlage nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, weil durch dessen Inbetriebnahme ein Schutzgut der GewO verletzt wird beziehungsweise werden könnte, wird die hierfür zuständige Behörde den Antrag auf eine Bewilligung nicht sofort abweisen. Die Behörde hat vielmehr zu prüfen, ob technische Veränderungen an der Anlage möglich sind und ob diese dem Anlagebesitzer überhaupt vorgeschrieben werden können. Oft ist es der Fall, dass die Behörde im Genehmigungsbescheid auch mehrere Auflagen vorschreibt.
Auflagen machen die Betriebsanlagen erst genehmigungsfähig und haben zum einen den Zweck, die Mängel und Schwachstellen der Anlage zu beheben, und zum anderen aber auch die Interessen der Anrainer, der Nachbarn, der Umwelt und die der Öffentlichkeit zu bewahren.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Die Einleitung erläutert die Notwendigkeit von Betriebsanlagengenehmigungen, um Gefährdungen für Mensch und Umwelt durch präventive Auflagen zu vermeiden.
2 ZUM BEGRIFF DER GEWERBLICHEN BETRIEBSANLAGE: Dieses Kapitel definiert den Begriff der gewerblichen Betriebsanlage und beleuchtet die Rolle des Nachbarschutzes sowie die geltenden Genehmigungskriterien.
3 NACHTRÄGLICHE AUFLAGEN (§ 79 und 79b GewO): Hier werden die Voraussetzungen, Verfahren und rechtlichen Schranken für die behördliche Vorschreibung nachträglicher Auflagen sowie deren Auswirkungen auf Nachbarrechte dargelegt.
4 SANIERUNGSKONZEPT (§ 79 Abs. 3): Dieses Kapitel widmet sich der Umgestaltung von Anlagen mittels Sanierungskonzepten, wenn der Schutz von Interessen nur durch wesentliche Änderungen erreicht werden kann.
Schlüsselwörter
Betriebsanlage, Gewerbeordnung, GewO, Genehmigungsverfahren, Nachbarschutz, Immissionen, Auflagen, Sanierungskonzept, Nachbarrechte, Parteistellung, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Betriebsanlagengenehmigung, Verhältnismäßigkeit, Schutzgüter
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Aspekte gewerblicher Betriebsanlagen, insbesondere den Schutz von Nachbarn vor schädlichen Umweltauswirkungen durch behördliche Auflagen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Genehmigungspflicht, die Rechte von Nachbarn, das Verfahren für nachträgliche Auflagen und die Anforderungen an Sanierungskonzepte.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die juristische Aufarbeitung der Möglichkeiten, wie Behörden bei Betriebsanlagen nachträglich eingreifen können, um gesetzlich geschützte Interessen zu wahren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse auf Basis der österreichischen Gewerbeordnung (GewO) sowie relevanter Fachliteratur und Kommentarwerke.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Voraussetzungen für Auflagen, das Verfahren nach § 79a GewO, die Rolle des Sanierungskonzepts und die Parteistellung der Nachbarn.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Betriebsanlagengenehmigung, Nachbarschutz, nachträgliche Auflagen und Sanierungskonzept charakterisiert.
Wann liegt eine Parteistellung der Nachbarn im Sanierungsverfahren vor?
Nachbarn haben Parteistellung bei Sanierungskonzepten gemäß § 356 Abs. 3 GewO, sofern ihre ursprüngliche Parteistellung im Genehmigungsverfahren aufrecht geblieben ist.
Gibt es eine Sonderregelung für Gebiete mit hoher Luftbelastung?
Ja, gemäß § 79 Abs. 4 GewO gibt es spezielle Vorschriften für Anlagen in Sanierungsgebieten, die von Verordnungen des Immissionsschutzgesetzes-Luft betroffen sind.
Was passiert, wenn Auflagen das Wesen der Anlage verändern würden?
In einem solchen Fall ist anstelle einer einfachen Auflage die Erstellung eines Sanierungskonzepts durch den Anlageninhaber erforderlich.
Was bedeutet das Gebot der Verhältnismäßigkeit in diesem Kontext?
Es besagt, dass die Behörde dem Anlagenbetreiber nur solche Auflagen auferlegen darf, die wirtschaftlich zumutbar sind und in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Schutzerfolg stehen.
- Arbeit zitieren
- Marion Meisel-Dokun (Autor:in), 2009, Nachträgliche Auflagen und Sanierungskonzept, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/160666