„Three strikes and you are out“
- Ein sinnvolles Modell (für Deutschland)?
In den USA wird gemäß dem Prinzip „Three strikes and you are out“ ein Straftäter mit der Begehung und Verurteilung für die dritte (und in einigen Bundesstaaten bereits für die zweite) Gesetzesübertretung1 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe von 25 Jahren verurteilt. Seit den 1980er Jahren setzt die Kriminalpolitik der USA vermehrt auf härtere Strafen zur Abschreckung, obwohl die tatsächliche Wirkung höchst umstritten ist [Schneider 2007: 999ff].
Ziel dieser Arbeit ist es zu überprüfen, ob sich auch bei unvollständiger Information der Akteure über die exakte Strafe Effekte der Abschreckung feststellen lassen. Wenn dies so sein sollte, wären Tsebelis spieltheoretische Annahmen über die (potentiellen) Straftäter vollständig widerlegt. Um dies zu überprüfen, ist die Arbeit wie folgt aufgebaut. Zunächst werden die gesetzlichen Grundlagen der Abschreckung von Strafen in Deutschland dargestellt. Dieser Punkt schließt mit einer kurzen Darstellung der deutschen Kriminalitätsraten und -verfolgung. Dem schließt sich die Erläuterung der beiden Theorien von Becker und Tsebelis sowie die von Rauhut darauf aufbauende Untersuchung an. Anschließend wird mit Hilfe von ALLBUS Daten zum Thema „Abweichendes Verhalten und Sanktionen“ eine empirische Überprüfung des Abschreckungseffekts von Strafe bei ungenauem Wissen über die tatsächliche Strafe durchgeführt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Gesetzliche Grundlagen der Abschreckungsfunktion von Strafen
2.1 Absolute Straftheorie
2.2 Relative Straftheorien
2.2.1 Spezialprävention
2.2.2 Generalprävention
2.3 Kriminalitätsverfolgung in der BRD
3. Kriminalitätstheorien
3.1 Theorie zur Kriminalität – von Becker
3.2 Theorie zur Kriminalität – von Tsebelis
3.3 Empirische Überprüfung – von Rauhut
3.4 Kritische Einwände
3.5 Zusammenfassung und Hypothesenformulierung
4. Empirische Untersuchung
4.1 Wahl des Datensatzes
4.2 Operationalisierung
4.2.1 Potentielle Straftäter
4.2.2 Straftäter
4.2.3 Zukünftige Straftatbegehung
4.2.4 Strafe und Strafhöhe (bei nicht-vollständig informierten Akteuren)
4.2.5 Entdeckungswahrscheinlichkeit
4.2.6 Geschlecht
4.3 Charakterisierung des Datensatzes
4.3.1 Delikt: Diebstahl
4.3.2 Delikt: Steuerbetrug
4.4 Analyse
4.4.1 Methode
4.4.2 Auswertung
4.4.2.1 Delikt: Diebstahl
4.4.2.1.1 Generalprävention (alle Befragten)
4.4.2.1.2 Generalprävention (potentielle Straftäter)
4.4.2.1.3 Spezialprävention
4.4.2.2 Delikt: Steuerbetrug
4.4.2.2.1 Generalprävention (alle Befragten)
4.4.2.2.2 Generalprävention (potentielle Straftäter)
4.4.2.2.3 Spezialprävention
4.4.2.3 Zusammenfassung
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob die Abschreckungswirkung von Strafen bei Akteuren mit unvollständigen Informationen über die exakte Strafhöhe feststellbar ist. Dabei wird geprüft, ob sich ökonomische Theorien über kriminelles Handeln empirisch belegen lassen oder ob die Annahmen über die Wirksamkeit von Strafen in der Realität nicht greifen.
- Kriminalitätstheorien im Vergleich (Becker vs. Tsebelis)
- Die Rolle der subjektiven Einschätzung von Strafen
- Empirische Überprüfung mittels ALLBUS-Daten
- Analyse der Delikte Diebstahl und Steuerbetrug
- Wirkung von Spezial- und Generalprävention
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung
In den USA wird gemäß dem Prinzip „Three strikes and you are out“ ein Straftäter mit der Begehung und Verurteilung für die dritte (und in einigen Bundesstaaten bereits für die zweite) Gesetzesübertretung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe von 25 Jahren verurteilt. Seit den 1980er Jahren setzt die Kriminalpolitik der USA vermehrt auf härtere Strafen zur Abschreckung, obwohl die tatsächliche Wirkung höchst umstritten ist [Schneider 2007: 999ff].
Doch die USA stehen mit dem Glauben an Strafen zur Abschreckung bzw. Senkung der Kriminalität nicht allein da. Auch dem deutschen Strafrechtssystem liegt das Prinzip der Abschreckung durch Strafen, in seiner spezial- und generalpräventiven Funktion, bis heute zugrunde.
Dölling und Hermann führen an, dass die Rechtfertigung von Sanktionen und Sanktionsandrohungen nicht begründet ist, wenn die Wirkungsloseigkeit der hierdurch zu erzielenden Abschreckung nachgewiesen werden kann [Dölling/Hermann 2003: 133f]. Die wissenschaftliche Diskussion, um die Frage nach der Abschreckungswirkung von Strafen begann Ende der 1960er Jahre mit Gary S. Beckers Artikel „Crime and Punishment“. Er ging entgegen der bisherigen Annahmen davon aus, dass sich kriminelle Personen weder biologisch noch in ihren Werten von nicht kriminellen Personen unterscheiden, sondern lediglich andere Kosten- und Nutzenerwartungen aufweisen:
„Some persons become ‚criminals‘ [...] not because their motivation differs from that of other persons, but because their benefits and costs differ“ [Becker 1968: 176].
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Debatte um die Abschreckungswirkung von Strafen und führt in die ökonomische Perspektive auf kriminelles Handeln ein.
2. Gesetzliche Grundlagen der Abschreckungsfunktion von Strafen: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen des Strafrechts in Deutschland, insbesondere die Differenzierung zwischen absoluten und relativen Straftheorien.
3. Kriminalitätstheorien: Hier werden die theoretischen Modelle von Becker und Tsebelis sowie die experimentelle Überprüfung durch Rauhut gegenübergestellt und kritisch diskutiert.
4. Empirische Untersuchung: Das Hauptkapitel präsentiert die Analyse der ALLBUS-Daten, operationalisiert die Variablen und untersucht die Wirkung von Strafen auf verschiedene Deliktsgruppen mittels logistischer Regression.
5. Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Erkenntnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass für die untersuchten Delikte kein einheitlicher präventiver Effekt der Strafe nachweisbar ist.
Schlüsselwörter
Abschreckungswirkung, Strafrecht, Kriminalitätstheorien, Ökonomische Theorie, Rational Choice, Spezialprävention, Generalprävention, ALLBUS, Diebstahl, Steuerbetrug, Empirische Untersuchung, Logistische Regression, Sanktionen, Strafhöhe, Wahrscheinlichkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die theoretischen Grundlagen und die empirische Wirksamkeit von staatlichen Strafen als Mittel zur Abschreckung potenzieller Straftäter.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die ökonomischen Kriminalitätstheorien, die Unterscheidung zwischen General- und Spezialprävention sowie die empirische Validierung dieser Ansätze anhand von Umfragedaten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Prüfung, ob Strafandrohungen auch bei Personen, die nicht vollständig über die tatsächliche Strafhöhe informiert sind, einen messbaren Abschreckungseffekt auf zukünftiges kriminelles Handeln haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine quantitative Sekundärdatenanalyse der ALLBUS-Umfragedaten und wendet zur Modellierung die binär logistische Regression an.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil umfasst die theoretische Herleitung (Becker vs. Tsebelis), die Operationalisierung der Forschungsdaten und die detaillierte statistische Auswertung der Delikte Diebstahl und Steuerbetrug.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Abschreckungswirkung, Rational Choice, logistische Regression und die Unterscheidung in spezial- und generalpräventive Ansätze.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen vollständiger und unvollständiger Information eine so große Rolle?
Da viele ökonomische Modelle von vollkommen rationalen Akteuren ausgehen, ist es entscheidend zu prüfen, ob die theoretischen Vorhersagen auch für Akteure zutreffen, die die reale Strafhöhe nur schätzen können.
Wie lautet die Schlussfolgerung in Bezug auf das Delikt "Diebstahl"?
Es konnte zwar bei der Betrachtung aller Befragten ein generalpräventiver Effekt nachgewiesen werden, dieser muss jedoch unter Berücksichtigung methodischer Datenbeschränkungen interpretiert werden.
Können für Steuerbetrug ebenfalls signifikante Abschreckungseffekte bestätigt werden?
Für den Steuerbetrug zeigt die Analyse, dass der spezialpräventive Ansatz in den untersuchten Modellen keinen signifikanten Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Taten aufweist.
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- Bachelor of Arts Nina Eger (Author), 2010, Die Abschreckungswirkung von Strafen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/160268