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Der Musikverein als e.V.

Title: Der Musikverein als e.V.

Seminar Paper , 2007 , 28 Pages

Autor:in: LL.B. / LL.M. Michael Jakele (Author)

Business economics - Law

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Summary Excerpt Details

Menschen haben das Grundbedürfnis nach gesellschaftlichen Kontakten. Sich zu versammeln und zu treffen für gemeinsame Aktivitäten ist unabdingbar für einen lebendigen und demokratischen
Rechtsstaat. Nicht umsonst ist das Versammlungsrecht und das Recht Gesellschaften und Vereine zu Gründen in unserem Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt und ist als Grundrecht für jeden Deutschen ausgestaltet. Um diesen rechtlichen Rahmen mit Inhalten auszufüllen, sind einfachgesetzlich, für eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, zwingende und dispositive Regelungen getroffen worden. Steht das Kapital bei einer Gesellschaft im Vordergrund, überwiegt zwingendes Recht zum Schutz der Kapitalgeber und Gläubiger. Ist die Gesellschaft abhängig von persönlich haftenden Gesellschaftern oder steht bei Gesellschaftsformen das Kapital nicht im Vordergrund, kann vielfach vom geltenden Recht abgewichen und durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt werden. Hier sollen der Flexibilität und unterschiedlichen Zielsetzungen Rechnung getragen werden. Welche Gesellschaftsform für einen Musikverein die Richtige ist, lässt sich nicht zweifelsfrei aus der Bezeichnung „Musikverein“ ableiten. Vielmehr kommt es hier auf die Zielsetzung der zusammentreffenden Personen an, sowie auf die Entscheidung der Gründer welcher gesetzlichen Gesellschaftsform man sich unterwerfen möchte. Dies soll nachfolgend, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, näher untersucht werden, um herauszufinden, ob die Rechtsform des eingetragenen Vereins für den Musikverein zweckmäßig ist. Weiter muss beachtet werden, ob Personen, die eine Gesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gründen wollen, dem Grundsatz der freien Rechtsformwahl unterliegen, oder der Gesetzgeber für diesen Zweck aus Gründen des Gläuber- und Anlegerschutzes eine bestimmte Rechtsform vorschreibt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Teil I Einführung in die Thematik

Einführung

Teil II Privatrechtliche Gesellschaftsformen nach deutschem Recht

1. Abschnitt Personengesellschaften

§ 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

§ 2 Die offene Handelsgesellschaft

§ 3 Die Kommanditgesellschaft

§ 4 Die Partnerschaftsgesellschaft

2. Abschnitt Körperschaften

§ 5 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

§ 6 Die Aktiengesellschaft

§ 7 Die eingetragene Genossenschaft

§ 8 Der rechtsfähige Verein

§ 9 Der nicht rechtsfähige Verein

Teil III Der eingetragene Verein als die einzig sinnvolle Gesellschaftsform?

§ 10 Der Zweck und die Aufgaben eines Musikvereins

§ 11 Gemeinnützigkeit

§ 12 Die Vorteile der Gesellschaftsform e.V.

§ 13 Die Nachteile der Gesellschaftsform e.V.

§ 14 Die Haftung des Vorstands

Teil IV Zusammenfassung

Der Musikverein als e.V.?

Aktuelle Änderungen in der Gesetzgebung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, welche privatrechtliche Gesellschaftsform für einen Musikverein am besten geeignet ist, wobei insbesondere die Eignung des eingetragenen Vereins (e.V.) vor dem Hintergrund der Haftungsrisiken für den Vorstand und der Notwendigkeit einer offenen Mitgliederstruktur analysiert wird.

  • Vergleich gängiger privatrechtlicher Gesellschaftsformen in Deutschland.
  • Analyse der speziellen Bedürfnisse eines Musikvereins (offene Mitgliederstruktur).
  • Bewertung der Haftungssituation für ehrenamtliche Vorstände.
  • Untersuchung steuerlicher Aspekte und des Status der Gemeinnützigkeit.
  • Diskussion über Notwendigkeit und Vor- bzw. Nachteile der Eintragung als e.V.

Auszug aus dem Buch

§ 10 Der Zweck und die Aufgaben eines Musikvereins

Ein Musikverein kann in fast jeder Gemeinde und in Städten mehrfach gefunden werden. Sie gehören zur Vereinsvielfalt mit sozialem und kulturellen Hintergrund, wie ein Sportverein oder Liederkranz. Durch regelmäßige Treffen, meist wöchentlich, werden soziale Kontakte geknüpft und/oder verfestigt und durch die dort stattfindende Musikprobe, unter einem meist nebenberuflichen Dirigenten, werden Stücke für öffentliche Auftritte, wie Konzerte oder Bierzeltmusik eingeübt. Durch diese interne Vereinsarbeit wird das Gruppengefühl gestärkt und Teamarbeit in den verschiedenen Register gefordert. Die interne Vereinsarbeit gehört zu den Aufgaben eines Musikvereins, ist jedoch bei weitem nicht das ganze Spektrum seines Zweckes. Die Proben dienen dazu, den Verein in der Öffentlichkeit gut zu präsentieren und darzustellen. Es werden meist mehrere Konzerte im Jahr gegeben, und bei Festen wollen viele den Musikverein als Unterhalter und Gastronom nicht missen.

Nicht zu vergessen ist die Wirkung des Musikvereins über die jeweilige Gemeinde oder Stadt hinaus. Der Verein vertritt sozusagen die Gemeinde oder Stadt bei auswärtigen Konzerten, Gastauftritten und Wertungsspielen. Oft spielen sich dadurch Traditionen ein, dass Musikvereine sich gegenseitig aushelfen und beim jeweils, im anderen Ort stattfindenden Fest aufspielen.

Zusammenfassung der Kapitel

Einführung: Die Einleitung beleuchtet die verfassungsrechtliche Bedeutung von Vereinen und erläutert die Relevanz der Wahl der richtigen Gesellschaftsform für einen Musikverein.

§ 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Dieses Kapitel beschreibt die GbR als flexible Personengesellschaft mit weitestgehend dispositivem Recht und unbeschränkter Haftung der Gesellschafter.

§ 2 Die offene Handelsgesellschaft: Die oHG wird als eine auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtete Personengesellschaft charakterisiert, die für Musikvereine aufgrund der Haftungsrisiken weniger geeignet ist.

§ 3 Die Kommanditgesellschaft: Es wird dargelegt, dass die KG durch die Unterscheidung in voll- und teilhaftende Gesellschafter eine Modifikation der oHG darstellt.

§ 4 Die Partnerschaftsgesellschaft: Diese Rechtsform wird als spezialisierte Form für freie Berufe beschrieben, die aufgrund ihrer berufsrechtlichen Bindung eine Sonderstellung einnimmt.

§ 5 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die GmbH wird als Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und beschränkter Haftung dargestellt, die jedoch für kleine Musikvereine aufgrund strenger Publizitäts- und Bilanzierungspflichten oft ungeeignet ist.

§ 6 Die Aktiengesellschaft: Die AG wird als Körperschaft für größere Kapitalgesellschaften mit strengem Aufsichtssystem beschrieben, die für Musikvereine keine praktikable Alternative bietet.

§ 7 Die eingetragene Genossenschaft: Die eG wird als Zweckverband für wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange ihrer Mitglieder erläutert, setzt jedoch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb voraus.

§ 8 Der rechtsfähige Verein: Der e.V. wird als Urform der privatrechtlichen Körperschaften für das Ehrenamt definiert und als auf Dauer angelegter Zusammenschluss zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks beschrieben.

§ 9 Der nicht rechtsfähige Verein: Dieser wird als Verein ohne Eintragung in das Vereinsregister definiert, der dennoch eine Teilrechtsfähigkeit besitzt und auf den die Vorschriften des e.V. Anwendung finden können.

§ 10 Der Zweck und die Aufgaben eines Musikvereins: Hier werden die sozialen, kulturellen und musikalischen Funktionen sowie die Bedeutung der Jugendarbeit eines Musikvereins dargelegt.

§ 11 Gemeinnützigkeit: Dieses Kapitel erläutert die steuerrechtlichen Voraussetzungen und Vorteile des Status der Gemeinnützigkeit für Vereine.

§ 12 Die Vorteile der Gesellschaftsform e.V.: Es werden die finanzielle Förderung, die Begünstigung durch Gemeinnützigkeit und die auf wechselnde Mitglieder ausgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen als Vorteile hervorgehoben.

§ 13 Die Nachteile der Gesellschaftsform e.V.: Hier werden die staatliche Kontrolle, veraltete Regelungen und insbesondere das Haftungsrisiko für den Vorstand als zentrale Nachteile kritisiert.

§ 14 Die Haftung des Vorstands: Die komplexe Haftungssituation des Vorstands, einschließlich potenzieller strafrechtlicher Konsequenzen und persönlicher Haftung bei Pflichtverletzungen, wird detailliert analysiert.

Der Musikverein als e.V.?: Dieses Kapitel zieht das Fazit, dass der e.V. trotz der Haftungsproblematik für Vorstände für die meisten Musikvereine aufgrund der Tradition und gesellschaftlichen Anerkennung die sinnvollste Rechtsform bleibt.

Aktuelle Änderungen in der Gesetzgebung: Es wird kritisiert, dass geplante Reformen des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechts die zentrale Haftungsproblematik für ehrenamtliche Vorstände nicht ausreichend lösen.

Schlüsselwörter

Musikverein, Verein, eingetragener Verein, e.V., Gesellschaftsrecht, Haftung, Vorstand, Gemeinnützigkeit, Personengesellschaft, Körperschaft, Ehrenamt, Vereinsregister, Rechtsformwahl, Haftungsrisiko, Mitgliederstruktur

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Eignung verschiedener privatrechtlicher Gesellschaftsformen für einen Musikverein und bewertet dabei kritisch die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.).

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Themen sind das deutsche Gesellschaftsrecht, die spezifischen Anforderungen eines Musikvereins, die steuerliche Gemeinnützigkeit sowie die Haftungsproblematik für ehrenamtliche Vorstände.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es, herauszufinden, ob die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.) für einen Musikverein angesichts bestehender Haftungsrisiken und organisatorischer Anforderungen die zweckmäßigste Wahl ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine juristische Analyse der verschiedenen Gesellschaftsformen nach deutschem Recht und stellt diese den praktischen Erfahrungen und Bedürfnissen eines Musikvereins gegenüber.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden Personengesellschaften wie die GbR und oHG, Körperschaften wie die GmbH, AG, Genossenschaft und insbesondere der rechtsfähige sowie nicht rechtsfähige Verein rechtlich untersucht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Schlüsselwörtern gehören: Musikverein, e.V., Haftung, Vorstand, Gemeinnützigkeit, Gesellschaftsrecht und Ehrenamt.

Warum wird der eingetragene Verein (e.V.) trotz Kritik als sinnvoll erachtet?

Trotz der Haftungsrisiken für den Vorstand ist der e.V. aufgrund seiner Tradition, der gesellschaftlichen Anerkennung sowie der passenden Struktur für offene Mitgliederbestände die am besten geeignete Rechtsform.

Welche Rolle spielt die Haftung des Vorstands in dieser Arbeit?

Die Haftung des Vorstands nimmt einen zentralen Stellenwert ein, da sie als unzumutbarer Zustand für das ehrenamtliche Engagement identifiziert wird und die Arbeit dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf einfordert.

Wie bewertet der Autor die geplanten gesetzlichen Reformen?

Der Autor bewertet die geplanten Reformen des Vereinsrechts als hinter den Erwartungen zurückbleibend, da sie die drängende Problematik der persönlichen Haftung ehrenamtlicher Vorstände nicht lösen.

Inwieweit beeinflusst die Gemeinnützigkeit die Rechtsformwahl?

Die Gemeinnützigkeit ist ein entscheidender Vorteil des e.V., da sie dem Verein erheblichen finanziellen Spielraum durch steuerliche Begünstigungen und eine höhere Spendenbereitschaft eröffnet.

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Details

Title
Der Musikverein als e.V.
College
Nürtingen University
Author
LL.B. / LL.M. Michael Jakele (Author)
Publication Year
2007
Pages
28
Catalog Number
V160244
ISBN (eBook)
9783640734641
ISBN (Book)
9783640734849
Language
German
Tags
Musikverein e.V. eingetragener Verein Gesellschaftsrecht ehrenamtliche Tätigkeit
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
LL.B. / LL.M. Michael Jakele (Author), 2007, Der Musikverein als e.V., Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/160244
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