Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit juristischen Fragen im Zusammenhang mit der Genehmigung gesonderter Anschlusskostenbeiträge im Telekommunikationsrecht. Dieses Rechtsgebiet hat in den Jahren der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte große Veränderungen erfahren und ist in einem stetigen Wandel, denn technologischer Fortschritt und die zunehmende Globalisierung der Märkte erfordern eine ständige Überprüfung und Reform des Rechtsrahmens, in dem sich die Wirtschaft bewegt.
Sowohl auf Bundes- als auch auf Gemeinschaftsebene veränderte sich das Telekommunikationsrecht bis zur Mitte der 2000er Jahre noch schneller als heute. Bei näherer Betrachtung der damaligen Entwicklung entsteht der Eindruck, dass diese Zeit von Rechtsunsicherheit und Widersprüchlichkeit geprägt war.
Beispielhaft dafür ist die Genehmigung von Anschlusskostenbeiträgen. Sie wurden im Zeitraum Juli bis November 2003 von der Deutsche Telekom AG erhoben und von der Bundesnetzagentur (BNetzA), im Jahr 2003 noch Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), genehmigt. Dies führte damals zu vielen Kontroversen und zu einem Rechtsstreit, der noch Jahre später die höchsten Gerichte auf Bundes- und Gemeinschaftsebene beschäftigte, bevor er im Jahr 2009 endgültig vom BVerwG entschieden wurde.
Ziel dieser Arbeit ist es, zu überprüfen, warum die Genehmigung gesonderter Anschlusskostenbeiträge im Jahr 2003 mit den damaligen Zielen der Vorgaben und gesetzlichen Regelungen nicht im Einklang stand und ob bei Anwendung eines anderen rechtlichen Maßstabs durch die RegTP eine rechtmäßige Genehmigung von Anschlusskostenbeiträgen möglich gewesen wäre.
Anfangs bedarf es einer kurzen Einführung in die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundstrukturen des Telekommunikationssektors und die daraus resultierende sektorspezifische Regulierung.
Zur Klärung der Rechtmäßigkeit einer Genehmigung von Anschlusskostenbeiträgen werden verschiedene Prüfungsmaßstäbe untersucht. In einem weiteren Schritt wird überprüft, ob die Genehmigung gesonderter Anschlusskostenbeiträge den Anforderungen dieser Maßstäbe genügt und ob eine Genehmigung unter anderen als den von der RegTP angewendeten Maßstäben möglicherweise rechtmäßig gewesen wäre.
Die Arbeit schließt mit einer Betrachtung der heutigen Rechtspraxis, denn die aktuelle Diskussion über Entgelte im Bereich des Ausbau des Breitbandnetzes weist Parallelen zu der damaligen Kontroverse um Anschlusskostenbeiträge auf, sowie einem Fazit.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Grundstrukturen des Telekommunikationsrechts
2.1 Definition des Begriffs der Telekommunikation
2.2 Geschichte des deutschen und europäischen Telekommunikationsrechts
2.3 Instrumente der Regulierung
2.4 Entgeltregulierung der Zusammenschaltung
3 Die Genehmigung gesonderter Anschlusskostenbeiträge
3.1 Beschreibung
3.2 Dogmatische Einordnung der Anschlusskostenbeiträge
3.3 Wirkung der Genehmigung
4 Maßstäbe für die Prüfung der Rechtmäßigkeit
4.1 Orientierung an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung
4.1.1 Die Genehmigungsarten der ex ante-Regulierung
4.1.2 Der Grundsatz der Kostenorientierung als tauglicher Prüfungsmaßstab
4.2 Anschlusskostendefizit
4.2.1 Definition
4.2.2 Verstoß gegen das Prinzip der Kostenorientierung
4.2.3 Verstoß gegen das Abschlagsverbot; Preis-Kosten-Schere
4.2.4 Anschlusskostendefizit als tauglicher Prüfungsmaßstab
4.3 Anschlusskostenbeiträge als Position sui generis
4.4 Gemeinschaftsrechtlicher Maßstab
4.5 Zwischenfazit
5 Anwendung der erarbeiteten Maßstäbe
5.1 Anwendung des Maßstabs des § 24 I TKG (1996)
5.1.1 Der Anschlusskostenbeitrag in der von der RegTP genehmigten Form
5.1.2 Die mögliche Gestaltung eines rechtmäßigen Anschlusskostenbeitrags
5.2 Anwendung des Maßstabs „Anschlusskostendefizit“
5.2.1 Quersubventionierung
5.2.2 Wirkungen des Anschlusskostenbeitrags auf die Quersubventionierung
5.3 Anwendung des Maßstabs „Gemeinschaftsrecht“
5.3.1 Der Anschlusskostenbeitrag in der von der RegTP genehmigten Form
5.3.1.1 Art. 12 VII der Richtlinie 97/33/EG
5.3.1.2 Art. 4c der Richtlinie 90/388/EWG
5.3.2 Die mögliche Gestaltung eines rechtmäßigen Anschlusskostenbeitrags
6 Anschlusskostenbeiträge in der heutigen Rechtspraxis
7 Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die juristische Rechtmäßigkeit der Genehmigung gesonderter Anschlusskostenbeiträge im Telekommunikationsrecht aus dem Jahr 2003. Das Hauptziel ist die Analyse, inwiefern diese Genehmigungen mit nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Maßstäben in Einklang standen und ob alternative, rechtmäßige Gestaltungsmöglichkeiten existiert hätten.
- Grundstrukturen und Liberalisierung des Telekommunikationsrechts.
- Prüfungsmaßstäbe wie Kostenorientierung, Anschlusskostendefizit und Gemeinschaftsrecht.
- Kritische Analyse der Genehmigungspraxis der Regulierungsbehörde (RegTP).
- Regulierungsökonomische Einordnung von Quersubventionierungen und Anschlusskostenbeiträgen.
- Ausblick auf aktuelle Entwicklungen bei Breitbandnetzen und deren Regulierung.
Auszug aus dem Buch
3 Die Genehmigung gesonderter Anschlusskostenbeiträge
Auf Grundlage des § 39 1. Alt i.V.m. § 43 VI 4 TKG (1996), welcher vorsieht, dass der vom Nutzer ausgewählte Netzbetreiber „angemessen an den Kosten des dem Nutzer bereitgestellten Teilnehmeranschlusses beteiligt wird“, genehmigte die RegTP durch Beschluss vom 29. April 2003 der DTAG die Erhebung eines Anschlusskostenbeitrags von 0,004 € pro Verbindungsminute als Aufschlag auf die jeweils genehmigten Verbindungsentgelte für die Leistung „Telekom-B.2 (Ort)“.
Die DTAG verwendet verschiedene Bezeichnungen für die Zusammenschaltungsleistungen (Interconnection) gegenüber anderen Netzbetreibern, die ihr Netz mitbenutzen. Die wichtigsten Leistungen sind die Zuführung und die Terminierung. Unter Zuführung versteht man den Transport eines Signals von dem an sein Netz angeschlossenen Teilnehmer bis zum Ort der Zusammenschaltung mit einem anderen Netz, also den ersten Teil einer Telekommunikationsverbindung. Eine solche Zuführungsleistung wird von der DTAG als „Telekom-B.2“ (neuerdings „T-Com-B.2“) bezeichnet. Dahinter in Klammern gesetzt ist jeweils der Bestimmungsort des Signals. Demnach umfasst die Leistung „T-Com-B.2 (Ort)“ den Transport des Signals vom Anschluss eines Teilnehmers im der DTAG bis zum Verknüpfungspunkt mit dem Ortsnetz. Am anderen Ende des Signaltransports steht das Gegenstück der Zuführung, die Terminierung. Sie beschreibt den letzten Teil des Transports des Signals von einem Verknüpfungspunkt bis zum Anschluss des Teilnehmers und wird von der DTAG als „T-Com-B.1“ bezeichnet.
Für jegliche Zusammenschaltungsleistungen erhebt die DTAG Entgelte von demjenigen Verbindungsnetzbetreiber, den der Endkunde durch CaSiO ausgewählt hat. Diese unterliegen sowohl heute als auch 2003 der ex ante-Regulierung der BNetzA. Die hier thematisierten Anschlusskostenbeiträge sind jedoch ein gesondertes Entgelt, das zusätzlich zu den regulären und bereits in früheren Verfahren genehmigten Entgelten für die Zuführungsleistung erhoben wurde. Diese gesonderten Anschlusskostenbeiträge dienen, im Einklang mit dem Wortlaut des § 43 VI 4 TKG (1996), der Beteiligung des Netzanbieters an den Kosten, die dem Netzbetreiber durch das Bereitstellen des Teilnehmeranschlusses entstehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die Problematik der Anschlusskostenbeiträge und Einordnung in das damalige, dynamische regulatorische Umfeld.
2 Die Grundstrukturen des Telekommunikationsrechts: Darstellung der rechtlichen und ökonomischen Grundlagen sowie der Liberalisierungsgeschichte des Sektors.
3 Die Genehmigung gesonderter Anschlusskostenbeiträge: Beschreibung der konkreten Genehmigung durch die RegTP und deren dogmatische Einordnung.
4 Maßstäbe für die Prüfung der Rechtmäßigkeit: Herleitung der relevanten Prüfungsmaßstäbe: Kostenorientierung, Anschlusskostendefizit, Position sui generis und Gemeinschaftsrecht.
5 Anwendung der erarbeiteten Maßstäbe: Subsumtion der Anschlusskostenbeiträge unter die festgelegten Maßstäbe und Bewertung ihrer Rechtmäßigkeit.
6 Anschlusskostenbeiträge in der heutigen Rechtspraxis: Betrachtung aktueller Entwicklungen bei NGA-Netzen und Übertragbarkeit der Problematik.
7 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Rechtswidrigkeit der damaligen Genehmigungspraxis und Ausblick auf zukünftige Regulierungsentscheidungen.
Schlüsselwörter
Telekommunikationsrecht, Anschlusskostenbeitrag, RegTP, Bundesnetzagentur, TKG, Kostenorientierung, Anschlusskostendefizit, Zusammenschaltung, CaSiO, Wettbewerb, ex ante-Regulierung, Quersubventionierung, Richtlinie 97/33/EG, Preis-Kosten-Schere, Teilnehmeranschluss.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert die juristischen Fragen und die Rechtmäßigkeit der Genehmigung gesonderter Anschlusskostenbeiträge durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) im Jahr 2003.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Entgeltregulierung, der Wettbewerb in Telekommunikationsmärkten, die Kostenorientierung bei Netzzugängen sowie die Einhaltung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, zu überprüfen, warum die Genehmigung im Jahr 2003 nicht mit den gesetzlichen Vorgaben im Einklang stand und ob alternative, rechtmäßige Ansätze für eine Kostenbeteiligung existiert hätten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt einer juristischen Analyse, die durch regulierungsökonomische Aspekte ergänzt wird, um die Dogmatik des TKG (1996) und der europäischen Richtlinien auf den Sachverhalt anzuwenden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden verschiedene Prüfungsmaßstäbe (Kostenorientierung, Anschlusskostendefizit, Gemeinschaftsrecht) detailliert erörtert und auf die konkrete Genehmigungspraxis angewendet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Anschlusskostenbeitrag, Regulierungsbehörde, Kostenorientierung, Wettbewerb und TKG-Novelle geprägt.
Warum wurde die Genehmigung der Anschlusskostenbeiträge als rechtswidrig eingestuft?
Die Genehmigung verstieß gegen den Grundsatz der Kostenorientierung sowie gegen europäische Richtlinien, da sie durch unzulässige Quersubventionierungen innerhalb der Deutschen Telekom finanziert wurde.
Welche Rolle spielte die "Kleine TKG-Novelle" von 2002?
Die Novelle führte die Verpflichtung zur Carrier-Selection im Ortsnetz ein, bot jedoch gleichzeitig die gesetzliche Grundlage, auf die sich die spätere, als rechtswidrig eingestufte Genehmigung stützte.
Könnten aktuelle Netzausbauprojekte (NGA) zu ähnlichen Problemen führen?
Es besteht die Möglichkeit, dass bei neuen Breitbandtechnologien erneut Diskussionen über die Anerkennung von Investitionskosten entstehen, wobei die Bundesnetzagentur heute bemüht ist, die Maßstäbe des TKG konsequent einzuhalten.
- Arbeit zitieren
- Pashalis Tzellos (Autor:in), 2010, Die Genehmigung gesonderter Anschlusskostenbeiträge im Telekommunikationsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/160061