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Der Bannbruch nach § 372 Abgabenordnung

Titel: Der Bannbruch nach § 372 Abgabenordnung

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2009 , 20 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Dipl. oec Tobias Meinig (Autor:in)

BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Als Folge des 30-jährigen Krieges war das ehemalige einheitliche deutsche Zollgebiet in ca. 1.240 Einzelgebiete zerfallen. Im 17./18. Jahrhundert wuchs neben den Finanzzöllen die Bedeutung der Zölle als sogenannte Schutzzölle vor ausländischer Konkurrenz. Mit Hilfe der Erhebung von Einfuhrzöllen auf möglicherweise billigere ausländische Waren blieb die Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Waren gewahrt. Das nunmehr existierende Grenzzollsystem zwischen den deutschen Staaten führte jedoch zu einer starken Behinderung des Wirtschaftsverkehrs. Dieses System wurde schrittweise zum 1. Januar 1834 durch den Deutschen Zollverein zugunsten gemeinsamer Außenzölle abgebaut .
Dieses Prinzip hat bis zur Gegenwart an Aktualität nichts eingebüßt. Auch heute gilt es, mit der Erhebung und Sicherung von Einfuhrabgaben in Form der Einfuhrumsatzsteuer gleiche umsatzsteuerliche Wettbewerbsbedingungen für die im Inland hergestellten Gegenstände zu sichern.
Das als Reichsgesetz ausgestaltete einheitliche deutsche Vereinszollgesetz (VZollG) vom 1. Juli 1869 definiert die beiden Zollvergehen Konterbande, also die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Gegenständen die einem Verbringungsverbot unterliegen sowie die Zolldefraudation, d. h. die Hinterziehung von Zöllen als die hauptsächlichsten Zollvergehen .
Der Straftatbestand des Bannbruchs wurde schlussendlich aus den §§ 134, 136 Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 (BGBL. des Norddeutschen Bundes, S. 317) gemäß Art. I Nr. 15 G vom 4. Juli 1939 (RGBL. I 1181) als § 401a in die Reichsabgabenordnung (RAO) übernommen . Die Reichsabgabenordnung (RAO) wiederum wurde mit Inkrafttreten der Abgabenordnung (AO) zum 1. Januar 1977 abgelöst.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Historische Betrachtung

C. Qualifizierung als Steuerstraftat

I. Voraussetzungen der Straftat

II. Bannbruch als Steuerstraftat und Blankettnorm

III. Subsidiaritätsklausel des Bannbruchs

D. Anwendungsbereich

I. Strafverfolgungszuständigkeit der Zollbehörden

II. Verstoß gegen Monopolgesetze

III. Bannbruch als Strafschärfung für § 373 AO und Vortat zu § 374 AO

E. Vollendeter Bannbruch nach § 372 AO

I. Objektiver Tatbestand

1. Objekte des Bannbruchs

2. Handlung

3. Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr

a) Einfuhr

b) Ausfuhr

c) Durchfuhr

4. Verbringungsverbote

5. Vollendung

6. Kausalität

II. Subjektiver Tatbestand

III. Rechtswidrigkeit

IV. Schuld

F. Täterschaft und Teilnahme

I. Täterschaft

II. Teilnahme

G. Versuch und Vorbereitung

H. Rücktritt

I. Strafausschließungsgründe

I. Selbstanzeige

II. Verfolgungsverjährung

J. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, den Bannbruch gemäß § 372 AO als Steuerstraftatbestand im historischen und aktuellen Kontext zu analysieren, insbesondere in Bezug auf seine Funktion als Blankettnorm und die damit verbundene Subsidiaritätsklausel. Die Forschungsfrage untersucht dabei, in welcher Beziehung der Bannbruch zu anderen gesetzlichen Verbringungsverboten steht und welche Bedeutung er im modernen Zoll- und Steuerstrafrecht einnimmt.

  • Historische Entwicklung und Einordnung des Bannbruchs
  • Qualifizierung als Steuerstraftat und Anwendung der Blankettnorm
  • Struktur des objektiven und subjektiven Tatbestandes
  • Die Rolle der Subsidiaritätsklausel bei Gesetzeskonkurrenzen
  • Zuständigkeit der Zollbehörden bei Verbringungsverboten

Auszug aus dem Buch

3. Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr

Der Begriff der Einfuhr ist nicht durchgehend einheitlich gesetzlich definiert. In der Regel ist Einfuhr das Verbringen eines Gegenstandes aus fremden Hoheitsgebieten in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesgerichtshof (BGH) führt dazu aus, dass der Begriff der Einfuhr ausdrücklich in verschiedenen Verbotsgesetzen definiert wird und ist im Übrigen durch Auslegung des die Blankettnorm ausfüllenden, jeweils maßgebenden Gesetzes (Verordnung) zu ermitteln. Das bedeutet, sofern einzelgesetzlich keine Regelung über das geschützte Gebiet getroffen wird, ist vom Hoheitsgebiet (Inland) der Bundesrepublik Deutschland auszugehen.

§ 4 Abs. 1 Nr. 6 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bestimmt, dass eine Einfuhr für Sachen in eine Freizone erst vorliegt, wenn diese in der Freizone gebraucht, verbraucht, bearbeitet oder verarbeitet oder wenn sie in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Im Gegensatz dazu definiert z. B. § 4 Abs. 1 Nr. 11 Fleischhygienegesetz (FIHG) Einfuhr als das Verbringen von Fleisch aus Drittländern in das Inland.

Das bedeutet, dass für Gegenstände, deren gesetzliche Regelungen den Einfuhrbegriff des AWG zu Grunde legen, der Tatbestand des Bannbruchs nicht schon mit der bloßen Verbringung in eine Freizone oder Freihafen erfüllt ist. Im Gegenzug erfüllt die Verbringung von nicht untersuchtem Fleisch den Tatbestand des Bannbruchs.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung stellt das Thema Bannbruch vor und erläutert das Ziel der Arbeit, den Tatbestand im Kontext moderner Wirtschaftskriminalität und strafrechtlicher Bestimmungen zu untersuchen.

B. Historische Betrachtung: Hier wird die Entwicklung des Bannbruchs von den Zöllen des 17./18. Jahrhunderts über das Vereinszollgesetz bis hin zur heutigen Abgabenordnung dargelegt.

C. Qualifizierung als Steuerstraftat: Das Kapitel behandelt die allgemeinen Voraussetzungen einer Straftat sowie die spezifische Einordnung des Bannbruchs als Steuerstraftat und Blankettnorm inklusive der Subsidiaritätsklausel.

D. Anwendungsbereich: Hier wird die Zuständigkeit der Zollbehörden beleuchtet sowie das Verhältnis des Bannbruchs zu Monopolgesetzen und anderen Strafschärfungsvorschriften (§§ 373, 374 AO) erläutert.

E. Vollendeter Bannbruch nach § 372 AO: In diesem zentralen Teil werden die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale sowie die Aspekte von Kausalität und Rechtswidrigkeit detailliert analysiert.

F. Täterschaft und Teilnahme: Dieses Kapitel erläutert die Anwendbarkeit der allgemeinen strafrechtlichen Regeln zur Täterschaft und Teilnahme auf den Bannbruch.

G. Versuch und Vorbereitung: Hier werden die Bedingungen für die Strafbarkeit des Versuchs und die Abgrenzung zu straffreien Vorbereitungshandlungen beim Bannbruch erklärt.

H. Rücktritt: Die Anwendung der strafrechtlichen Rücktrittsregeln (§ 24 StGB) auf das Steuerstrafrecht wird in diesem Abschnitt kurz dargestellt.

I. Strafausschließungsgründe: Dieses Kapitel untersucht die Möglichkeiten der Selbstanzeige und die Verjährungsfristen im Kontext des Bannbruchs.

J. Schlussbetrachtung: Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einer Einordnung der aktuellen Bedeutung des Bannbruchs.

Schlüsselwörter

Bannbruch, Abgabenordnung, Steuerstraftat, Blankettnorm, Subsidiarität, Zollbehörde, Verbringungsverbot, Einfuhr, Ausfuhr, Steuerhinterziehung, Zollstraftat, Tatbestand, Wirtschaftskriminalität, Steuerhehlerei, Strafschärfung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Untersuchung des Bannbruchs nach § 372 der Abgabenordnung (AO) in der Bundesrepublik Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind die rechtliche Qualifizierung als Steuerstraftat, die Funktion als Blankettnorm, die Rolle der Subsidiaritätsklausel und der Tatbestandsaufbau bei Verstößen gegen Verbringungsverbote.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, den Bannbruch über den Rahmen von Vorlesungen hinaus zu analysieren und zu klären, wie er sich in das aktuelle Steuerstrafrecht einfügt und welche praktische Bedeutung er heute noch hat.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den Tatbestand anhand des dreistufigen Deliktaufbaus sowie unter Heranziehung von Gesetzeskommentaren und einschlägiger Rechtsprechung untersucht.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden der historische Hintergrund, der Anwendungsbereich, die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Tatbestands, Fragen der Täterschaft sowie Versuchs- und Verjährungsregeln diskutiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Bannbruch, Blankettnorm, Subsidiarität, Verbringungsverbot, AO, Zollstraftat und Steuerstrafrecht.

Welche Rolle spielt die Subsidiaritätsklausel beim Bannbruch?

Die Klausel bewirkt, dass der Bannbruch hinter andere spezialgesetzliche Vorschriften zurücktritt, sofern die Tat bereits nach anderen Normen strafbar oder ordnungswidrig ist.

Warum wird der Bannbruch trotz des Wegfalls von Monopolen weiter als Straftat geführt?

Der Bannbruch dient weiterhin dazu, steuerfremde Verstöße gegen Verbringungsverbote den strafverfahrensrechtlichen Befugnissen der Zollbehörden zu unterstellen und wirkt zudem strafschärfend bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Schmuggel.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der Bannbruch nach § 372 Abgabenordnung
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Stuttgart
Note
2,0
Autor
Dipl. oec Tobias Meinig (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
20
Katalognummer
V159377
ISBN (eBook)
9783640727360
ISBN (Buch)
9783640728053
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Steuern Steuerstrafrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Dipl. oec Tobias Meinig (Autor:in), 2009, Der Bannbruch nach § 372 Abgabenordnung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/159377
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