Prinzipiell ist die Scheidung für Kinder und Nicht-Obsorgeberechtigte ein kritisches Lebensereignis3 mit Auswirkungen auf das psychosoziale Wohlbefinden sowie die psychische Gesundheit. Es findet somit eine potentielle Benachteiligung auf immaterieller Ebene gegenüber dem Obsorgeberechtigten statt, welcher in der Regel bereits die Scheidung geplant und betrieben hat und sich so lange Zeit auf das Ereignis vorbereiten konnten und zudem in der Regel keinen Obsorgeverlust befürchtet und erleiden muss. Weiters ist festzustellen, dass die Scheidung in der Regel für den Nicht-Obsorgeberechtigten bzw. Nicht-Aufenthaltselternteil eine enorme finanzielle Belastung entstehen lässt, da teilweise zwei Haushalte oder lange Fahrten finanziert werden müssen. Die Scheidung bedeutet oft für das Kind ein Ende des bisher Vertrauten. Daher sollten die Eltern von den, aus Sicht des Kindes, schlechten Lösungen die schmerzärmste wählen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Historische Entwicklung
3. Scheidungsformen
a. Annullierung der Ehe
b. Einvernehmliche Scheidung
c. Streitige Scheidung
4. Obsorgeregelungen
a. Gemeinsame Obsorge
b. Beendigung der gemeinsamen Obsorge
c. Alleinige Obsorge
d. Obsorgewechsel
e. Besuchsrecht
5. Verfahrensrechtlich
6. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert kritisch die aktuelle Praxis der Zuweisung der Obsorge bei Scheidungskindern in Österreich. Dabei wird untersucht, inwiefern die geltende Rechtslage und die gerichtliche Vergabepraxis zur Benachteiligung eines Elternteils – zumeist des Vaters – führen und welche Auswirkungen diese "gatekeeping"-Tendenzen auf das psychosoziale Wohlbefinden der Kinder haben.
- Historische Entwicklung der familienrechtlichen Reformen in Österreich.
- Unterscheidung und Dynamik der verschiedenen Scheidungsformen.
- Analyse der verschiedenen Obsorgemodelle und ihrer Umsetzung in der Praxis.
- Rechtliche und soziale Probleme des aktuellen Besuchsrechts.
- Diskussion von Reformvorschlägen zur Stärkung des Kindeswohls.
Auszug aus dem Buch
a. GEMEINSAME OBSORGE
Mit Einführung der gemeinsamen Obsorge nach der Scheidung durch das KindRÄG 2001 steht es gem. § 177 Abs. 1 1. Satz ABGB beiden Elternteilen frei, die Obsorge bezüglich ihrer Kinder so zu belassen, wie es während aufrechter Ehe war. Gemessen an den Zahlen am Beispiel des BG Linz hat hier ein positiver Wechsel stattgefunden. Vor dem 01.07.2001 hatten 72,6% der Mütter und 6,7% der Väter die alleinige Obsorge inne. Nach dem 01.07.2001 hatten nur noch 33,8% Mütter und 3,6% Väter die alleinige Obsorge. Damit ist die gemeinsame Obsorge von 1% auf 44% gestiegen. Wenn die Parteien während der Scheidung keine Erklärung abgeben, ist ipso iure vom Fortbestand der gemeinsamen Obsorge auszugehen. Dies scheint aber dem Grundsatz der Scheidung entgegen zu stehen, wonach in der Scheidung sämtliche Regelungen zu treffen sind, welche den späteren Kontakt zwischen beiden Parteien auf das Minimalste beschränken. Es sollen zukünftige Konfliktpunkte vermieden werden. Daher sind in der Regel beispielsweise auch Wohnverhältnisse zu trennen. Diesem Gedanken folgend ist eine Obsorgeregelung obligatorisch. Dem Grundsatz Rechnung tragend, hat man also unter der gemeinsamen Obsorge etwas anderes zu verstehen, als man qua Wortinterpretation meinen würde.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die psychische Belastung von Kindern durch Trennungen und thematisiert das Problem des häufigen Kontaktabbruchs zu einem Elternteil nach einer Scheidung.
2. Historische Entwicklung: Das Kapitel zeichnet die familienrechtlichen Reformen der 70er und 80er Jahre nach, die sukzessive die rechtliche Machtverteilung veränderten und in der Praxis zu einer einseitigen Obsorgebetrauung führten.
3. Scheidungsformen: Es werden die verschiedenen Arten der Beendigung einer Ehe – von der Annullierung bis zur streitigen oder einvernehmlichen Scheidung – erläutert und mit statistischen Daten zur Zunahme von Scheidungen verknüpft.
4. Obsorgeregelungen: Hier werden die verschiedenen Modelle wie gemeinsame Obsorge, alleinige Obsorge und Besuchsrecht im Detail analysiert, wobei besonders die Diskrepanz zwischen Gesetzestext und gerichtlicher Alltagspraxis hervorgehoben wird.
5. Verfahrensrechtlich: Dieses Kapitel behandelt die verfahrensrechtlichen Aspekte, insbesondere die gerichtliche Prüfungspflicht bei Obsorgevereinbarungen im Kontext des Kindeswohls.
6. Resümee: Das Resümee fasst die Kritik an der mangelnden Definition des "Kindeswohls" zusammen und fordert einen Wertewandel sowie klare gesetzliche Richtlinien zur Förderung beider Elternteile nach der Scheidung.
Schlüsselwörter
Obsorge, Scheidungskinder, Kindeswohl, Familienrecht, gemeinsame Obsorge, Besuchsrecht, KindRÄG, Aufenthaltsbestimmung, Mediation, Vaterentbehrung, Kindesunterhalt, Scheidungsstatistik, Rechtsreform, Familiengericht, gatekeeping.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtliche und gesellschaftliche Praxis der Obsorgezuweisung bei Scheidungen in Österreich und deren Auswirkungen auf die familiären Beziehungen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die Schwerpunkte liegen auf den familienrechtlichen Rahmenbedingungen, den Auswirkungen von Scheidungsfolgen auf Kinder und der kritischen Beleuchtung der gerichtlichen Entscheidungsfindung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie das aktuelle System oft zur einseitigen Benachteiligung eines Elternteils führt und den Kontakt zum Kind erschwert, was dem Kindeswohl entgegensteht.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Der Autor nutzt eine juristische Analyse der relevanten Gesetzestexte (ABGB, AußStrG) sowie eine soziologische Auswertung von Statistiken und bestehender Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die historische Entwicklung, die verschiedenen Scheidungsformen sowie detailliert die verschiedenen Obsorgemodelle und das Besuchsrecht analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Obsorge, Kindeswohl, gemeinsame Obsorge, Scheidungskinder und Familienrecht.
Wie bewertet der Autor die "gemeinsame Obsorge" in der Realität?
Der Autor kritisiert, dass die gemeinsame Obsorge zwar gesetzlich vorgesehen ist, in der Praxis jedoch oft an fehlendem Konsens oder gerichtlicher Bevorzugung eines Elternteils scheitert.
Welche Rolle spielt das Kindeswohl in den Gerichtsentscheidungen?
Laut Autor bleibt der Begriff des Kindeswohls rechtlich vage und wird in der Praxis oft als "Gummiwort" verwendet, um bestehende Muster der einseitigen Zuweisung zu rechtfertigen.
- Arbeit zitieren
- Mag. Jürgen Augstein (Autor:in), 2010, Die Praxis der Zuweisung der Obsorge für Scheidungskinder, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/158565