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Sozialrecht. Patientenrechte, Krankenversicherung, Sozialhilfe und EU-Rentenansprüche

Titel: Sozialrecht. Patientenrechte, Krankenversicherung, Sozialhilfe und EU-Rentenansprüche

Einsendeaufgabe , 2021 , 11 Seiten

Autor:in: Anonym (Autor:in)

Jura - Sonstiges

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Ausarbeitung bietet einen praxisnahen Überblick über zentrale Themen des Sozialrechts: Patientenrechte bei Behandlungsverweigerung und Entschädigung, Leistungsansprüche in der gesetzlichen Krankenversicherung, Voraussetzungen und Berechnung der Sozialhilfe sowie die Rentenansprüche nach EU-Sozialrecht. Anhand konkreter Fallbeispiele werden rechtliche Grundlagen aus dem SGB und BGB anschaulich erläutert. Ideal für Studium, Praxis oder Prüfungsvorbereitung im Bereich Sozialrecht.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Patientenrechte

1.1 Ablehnung der Behandlung

1.2 Entschädigungsanspruch

2 Krankenversicherungsrecht

2.1 Leistungsansprüche

2.2 Gründung eines MVZ

3 Sozialhilfe

4 EU-Sozialrecht

Zielsetzung und inhaltliche Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über verschiedene Kernbereiche des deutschen Sozialrechts und angrenzender medizinrechtlicher Fragestellungen. Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Ansprüche in den Bereichen Patientenrechte, gesetzliche Krankenversicherung, Sozialhilfe und grenzüberschreitende Rentenansprüche innerhalb der EU bestehen.

  • Rechtliche Grundlagen und Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht
  • Voraussetzungen für Patientenrechte und Entschädigungsansprüche bei Behandlungsfehlern
  • Leistungsansprüche im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und Zuzahlungsregelungen
  • Rechtliche Vorgaben und Gründungsvoraussetzungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Berechnungsmodi für Sozialhilfeleistungen bei Bedarfsgemeinschaften
  • Systematik der Rentenberechnung im europäischen Sozialrecht

Auszug aus dem Buch

1.1 Ablehnung der Behandlung

Der Kassenarzt Dr. Haus lehnt die Behandlung des gesetzlich versicherten Paul, der wegen einer Erkältung zu ihm kam, ab, da Paul in der Vergangenheit mehrfach sowohl Dr. Haus als auch sein Personal beschimpft hat.

Gemäß § 7 Abs. 2 MBO-Ä dürfen Ärzte die Behandlung eines Patienten nur ablehnen, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt oder besondere rechtliche Verpflichtungen vorliegen. Als Kassenarzt wird Dr. Haus jedoch stärker in die Verantwortung genommen. Für ihn gilt § 13 BMV-Ä. Er darf die Behandlung eines Patienten nur verweigern, wenn dieser volljährig ist und keine Gesundheitskarte vorlegt, sofern kein Notfall vorliegt oder in begründeten Fällen. Ein begründeter Fall kann vorliegen, wenn der Arzt die Behandlung nicht beherrscht, wenn sich ein Patient nicht an die Anweisungen des Arztes zur Behandlung hält, oder wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gestört ist.

Der Patient Paul leidet an einer Erkältung. Dies stellt keinen ärztlichen Notfall dar. Als Allgemeinmediziner besitzt Dr. Haus die Fähigkeiten, diese Erkrankung zu behandeln. Durch die Beschimpfungen des Patienten in der Vergangenheit, die sich gegen Dr. Haus und seine Angestellten richteten, kann argumentiert werden, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig gestört ist. In diesem Fall darf der Kassenarzt Dr. Haus die Behandlung von Paul ablehnen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Patientenrechte: Das Kapitel behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ablehnung ärztlicher Behandlungen sowie die Voraussetzungen für Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche bei Pflichtverletzungen.

2 Krankenversicherungsrecht: Hier werden die Bedingungen für Leistungsansprüche in der GKV, Zuzahlungsregelungen, Krankengeldansprüche sowie die spezifischen Voraussetzungen zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums erläutert.

3 Sozialhilfe: Dieses Kapitel erläutert die Bedarfsberechnung nach SGB XII anhand eines Fallbeispiels für Leistungen zum Lebensunterhalt unter Berücksichtigung von Regelsätzen und Mehrbedarfen.

4 EU-Sozialrecht: Der Fokus liegt auf der Anrechnung von Versicherungszeiten in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten und den zwei Methoden zur Berechnung von Rentenansprüchen.

Schlüsselwörter

Patientenrechte, Ablehnung der Behandlung, Entschädigungsanspruch, Krankenversicherungsrecht, Leistungsansprüche, Medizinische Versorgungszentren, MVZ, Sozialhilfe, SGB XII, Regelbedarf, EU-Sozialrecht, Versicherungszeiten, Altersrente, Behandlungsvertrag, Schadenersatz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit bietet einen juristischen Einblick in die grundlegenden Aspekte des deutschen Sozialrechts, insbesondere in Bezug auf Arzt-Patienten-Verhältnisse, Krankenversicherungsschutz, Sozialhilfe und europäisches Rentenrecht.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Felder umfassen die Patientenrechte, die gesetzliche Krankenversicherung, die Grundsätze der Sozialhilfe sowie die Berechnung von Rentenansprüchen im EU-Kontext.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, komplexe sozialrechtliche Fragestellungen anhand von Fallbeispielen verständlich darzustellen und die zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine juristische Fallanalyse genutzt, bei der geltendes Recht (SGB-Vorschriften, BGB, MBO-Ä) auf konkrete lebensnahe Szenarien angewendet wird.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Patientenrechte, GKV-Leistungsansprüche, MVZ-Gründung, Sozialhilfebedarfsberechnung und EU-weite Rentenansprüche.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Patientenrechte, Entschädigung, Krankenversicherungsrecht, Leistungsansprüche, MVZ, Sozialhilfe, Regelbedarf und EU-Sozialrecht.

Darf ein Kassenarzt eine Behandlung bei gestörtem Vertrauensverhältnis ablehnen?

Nach § 13 BMV-Ä kann ein begründeter Fall für eine Ablehnung vorliegen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig gestört ist, sofern es sich nicht um einen Notfall handelt.

Was ist bei der Gründung eines MVZ in der Rechtsform einer GmbH besonders zu beachten?

Gemäß § 95 Abs. 2 S. 6 SGB V müssen die Gesellschafter eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung abgeben, wodurch die Haftungsbeschränkungen des GmbH-Gesetzes im Falle von Forderungen der Krankenkassen aufgehoben werden.

Wie werden Sozialhilfeleistungen bei Unterhaltsvorschuss berechnet?

Sozialhilfeleistungen sind nachrangig; daher muss der Unterhaltsvorschuss als Einkommen angerechnet und von der Bedarfssumme in Abzug gebracht werden, falls keine direkten Unterhaltszahlungen erfolgen.

Welche Methode findet Anwendung, wenn durch verschiedene Berechnungsmodi unterschiedliche Rentenhöhen entstehen?

Wird eine Rente sowohl autonom als auch anteilig berechnet, ist stets die Methode anzuwenden, die für den Rentenempfänger das höhere Ergebnis liefert.

Ende der Leseprobe aus 11 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Sozialrecht. Patientenrechte, Krankenversicherung, Sozialhilfe und EU-Rentenansprüche
Hochschule
APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft in Bremen
Autor
Anonym (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
11
Katalognummer
V1585202
ISBN (eBook)
9783389131848
Sprache
Deutsch
Schlagworte
sozialrecht patientenrechte krankenversicherung sozialhilfe eu-rentenansprüche
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anonym (Autor:in), 2021, Sozialrecht. Patientenrechte, Krankenversicherung, Sozialhilfe und EU-Rentenansprüche, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1585202
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Leseprobe aus  11  Seiten
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