Vor noch nicht allzu langer Zeit war die Verwendung von Frauen in der Bundeswehr aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen und deren Auslegung durch Rechtsprechung und Lehre noch stark eingeschränkt.
Da die Europäische Union jedoch immer mehr zusammenwächst, werden die Zuständigkeiten für bestimmte Bereiche miteinander verbunden. Dabei trifft häufig der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf deutsche Regelungen, die in vielen Rechtsprechungen Zweifel an der Vereinbarkeit von deutschem und europäischem Recht aufkommen lassen.
Ein gutes Beispiel hierfür bietet die Rechtssache „Tanja Kreil “ gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Klage brachte Klarheit bezüglich des Verhältnisses des Art.12a Abs.4 S. 2 GG e. F. zu europarechtlichen Vorschriften und entfachte die immer wieder im Europarecht auftauchende Diskussion neu, ob in dieser Fallkonstellation überhaupt europarechtliche Bestimmungen Wirkung entfalten können und ob eine Zuständigkeit des EuGH für diesen Bereich gegeben ist. Bereits in der Vergangenheit hat der EuGH durch seine gefällten Entscheidungen den deutschen Gesetzgeber zum Handeln gezwungen.
In dieser Hausarbeit wird untersucht, welche rechtlichen Gründe dazu geführt haben, dass Art. 12a Abs. 4 GG im Jahr 2000 geändert wurde, so dass es heute möglich ist, dass Frauen in der Bundeswehr auch Dienst mit der Waffe leisten.
Zunächst wird die Entstehungsgeschichte des Art. 12a GG a. F. dargestellt. Daran schließt sich ein historischer Rückblick über Frauen im Militärdienst, bevor auf die Änderung des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 Grundgesetz (GG) eingegangen wird. Im Anschluss daran werden verschiedene Reaktionen aus der Literatur dargestellt, sowie eigene Anmerkungen der Verfasserin. Abschließend wird die Entwicklung der Bundeswehr seit der Öffnung für Frauen aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1. Entstehungsgeschichte des Art. 12a GG
2.2. Historischer Rückblick
2.2.1. Die Rolle der Frauen im Militär vor 1900
2.2.2. Der Übergang ins 20. Jahrhundert und der 1. Weltkrieg
2.2.3. Die Zeit zwischen den Kriegen und der 2. Weltkrieg
2.3. Die Situation in der Bundeswehr bis 2000
2.4. Änderung des Art. 12a Abs. 4 S. 2 GG
2.4.1. Das Urteil des EuGH in der Sache „Johnston“
2.4.2. Das Urteil des EuGH in der Sache „Sirdar“
2.4.3. Das Urteil des EuGH in der Sache „Kreil“
2.4.3.1. Ausgangslage
2.4.3.2. Das Urteil des EuGH und Änderung des Art. 12a Abs. 4 S. 2 GG
2.4.3.3. Auswirkungen des Urteils
2.5. Reaktionen auf das Urteil
2.5.1. Reaktionen aus der Literatur
2.5.2. Eigene Stellungnahme
2.5.2.1. Das Urteil „Kreil“ im Zusammenhang mit der deutschen Rechtsprechung
2.5.2.2. Gemeinschaftsrecht mit Vorrang zum Recht der Mitgliedsstaaten
2.5.2.3. Mögliche Probleme in Bezug auf die Wehrpflicht
2.6. Die Entwicklung der Bundeswehr seit der Öffnung für Frauen
3. Schlussteil
4. Literatur-/Quellenverzeichnis
4.1. Literaturverzeichnis
4.2. Internetquellen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Gründe, die zur Änderung des Artikels 12a Absatz 4 des Grundgesetzes im Jahr 2000 führten, und beleuchtet die damit verbundene Öffnung der Bundeswehr für Frauen, die nun auch Dienst mit der Waffe leisten können.
- Historische Entwicklung der Rolle von Frauen im Militär
- Rechtliche Analyse des Art. 12a GG im Kontext europarechtlicher Vorgaben
- Einfluss der EuGH-Rechtsprechung (insbes. Rechtssache „Kreil“) auf die deutsche Rechtslage
- Diskurs über die Vereinbarkeit von deutschem und europäischem Recht
- Entwicklung und Status von Frauen in der Bundeswehr seit der Öffnung
Auszug aus dem Buch
2.4.3.1. Ausgangslage
„Den Stein ins Rollen“ brachte letztendlich Tanja Kreil. Zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung war sie Elektronikerin und schickte 1996 eine Bewerbung für den freiwilligen Dienst zu der Bundeswehr. Sie bewarb sich für die Verwendung als Instandsetzungssoldat (Elektronik). Allerdings wurde die Bewerbung mit der Begründung abgelehnt, dass Frauen der Zugang zum Dienst mit der Waffe gesetzlich nicht gestattet sei. Da sich Tanja Kreil mit dieser Entscheidung nicht abfinden wollte, reichte sie eine Klage beim Verwaltungsgericht (VG) in Hannover ein. Als Begründung für die Klage trug sie vor, dass die Ablehnung ihrer Bewerbung allein aus geschlechtsspezifischen Gründen erfolgte und dies „gemeinschaftsrechtswidrig“ sei.
Vor diesem Fall schloss die deutsche Rechtslage den Dienst mit der Waffe für Frauen gänzlich aus. Dabei spielte es auch keine Rolle, ob die Frau freiwillig Dienstpflicht leisten wollte oder nicht.
Die dafür vorgesehen Artikel lassen sich im deutschen Grundgesetzt finden. Maßgeblich dafür ist der Art. 12a Abs. 1 GG, der bestimmt, dass Männer vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden können.
Des weiteren regelt Art. 12a Abs. 4 GG, dass im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanität- und Heilwesen, sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden könne und so auch Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetztes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden könnten. Sie dürften auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Problematik des Waffendienstverbots für Frauen in der Bundeswehr und die Rolle des EuGH bei dessen Aufhebung.
2. Hauptteil: Detaillierte Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen, der historischen Entwicklung von Soldatinnen und der wegweisenden EuGH-Urteile, die zur Grundgesetzänderung führten.
3. Schlussteil: Zusammenfassende Betrachtung der Entwicklung des Rollenwandels und der Bedeutung des europäischen Rechts für die Öffnung der Bundeswehr für Frauen.
4. Literatur-/Quellenverzeichnis: Auflistung der verwendeten Literatur und Internetquellen zur wissenschaftlichen Untermauerung der Arbeit.
Schlüsselwörter
Bundeswehr, Frauen, Waffendienst, Art. 12a GG, Europäischer Gerichtshof, EuGH, Tanja Kreil, Gleichbehandlungsrichtlinie, Grundgesetz, Militär, Soldatinnen, Rechtsgeschichte, europäisches Recht, deutsche Rechtsprechung, Wehrpflicht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt den historischen und rechtlichen Wandel des Zugangs von Frauen zum militärischen Dienst in Deutschland, insbesondere den Waffendienst in der Bundeswehr.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Geschichte der Rolle der Frau im Militär, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Kontext der Notstandsverfassung sowie die Auswirkungen des Europarechts auf das deutsche nationale Recht.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist die Untersuchung der rechtlichen Gründe, die im Jahr 2000 zur Änderung des Art. 12a Abs. 4 GG führten, welche es Frauen ermöglichte, Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr zu leisten.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Autorin wählt eine rechtshistorische und analytische Vorgehensweise, indem sie die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufarbeitet und durch Literaturrecherche ergänzt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Rückschau, die detaillierte Analyse der einschlägigen EuGH-Urteile (insbesondere „Kreil“) und die Diskussion über deren Konsequenzen und Reaktionen in der Fachliteratur.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Bundeswehr, Waffendienst, Gleichbehandlungsrichtlinie, EuGH-Urteil „Kreil“ und Grundgesetzänderung charakterisiert.
Welche Bedeutung hat das Urteil „Kreil“ für die Bundeswehr?
Das Urteil „Kreil“ war der entscheidende Auslöser dafür, dass die bis dahin geltende absolute Aussperrung von Frauen vom Dienst an der Waffe durch eine Gesetzesänderung im Grundgesetz beseitigt wurde.
Welche Position vertritt die Verfasserin zum EuGH-Urteil?
Die Verfasserin ordnet das Urteil als Meilenstein der Emanzipation ein, weist jedoch kritisch auf die verbleibende Ungleichbehandlung bezüglich der weiterhin bestehenden reinen Männer-Wehrpflicht hin.
- Quote paper
- Ingrid-Sofia Roth (Author), 2010, Frauen in der Bundeswehr aus juristischer Sicht. Änderung des Art. 12a Abs. 4 im GG, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/158470