Angesichts einer älter werdenden Bevölkerung und der damit verbundenen Zunahme von derzeit rund 2,25 Millionen auf bis zu 4,7 Millionen Pflegebedürftige im Jahre 2050 und dem derzeitigen Trend zur professionalisierten Pflege in stationären Einrichtungen der Altenhilfe nimmt die Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen einen zunehmenden Stellenwert in unserer Gesellschaft ein. Damit verbunden gerät die Qualitätsentwicklung der in Deutschland zum Zeitpunkt dieser Arbeit bestehenden 11.029 Altenheime zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit.
Pflegebedürftigen und deren Angehörigen fällt es oft schwer die Qualität eines Pflegeheimes zu beurteilen, geschweige denn die Qualität unterschiedlicher Pflegeheime zu vergleichen.
Negative Berichterstattungen über Pflegemängel in den Medien und Prüfberichte des MDK (vgl. MDS 2007), die katastrophale Zustände in Altenheimen aufzeigen, in denen jeder dritte Heimbewohner nicht genug zu essen bekommt, Bettlägerige sich wund liegen und Verwirrte vernachlässigt werden (vgl. Der Spiegel 2007), verunsichern die potentiellen Kunden der Pflegeheime.
Die Forderungen der Öffentlichkeit nach mehr Transparenz der stationären Altenhilfe und einer schnellen Bewältigung von Pflegemängeln, die anscheinend trotz Kontrollen des MDK bisher nicht abgestellt werden konnten, so wie es der 2. Bericht des MDK über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege aus dem Jahr 2007 aufzeigt (vgl. MDS 2007), begegnete die Politik mit einer Reform der 1995 eingeführten fünften Säule der Sozialversicherung (soziale Pflegeversicherung, SGB XI).
Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG) erhofft sich die Politik eine Verbesserung der Prüfmechanismen durch bundesweit einheitliche Kontrollen mit dem Ziel einer Vergleichbarkeit von Pflegeheimen. Von einem Rating von Pflegeheimen nach Vorbild des Bewertungssystems aus der Hotelbranche nach Sternen, wie in den Vereinigten Staaten von Amerika üblich wurde abgesehen und stattdessen eine Vergabe von Schulnoten festgelegt.
In dieser Arbeit „Das Benotungssystem für Pflegeheime durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) – Erste Erfahrungen und kritische Würdigung am Beispiel ausgewählter Transparenzkriterien“ sollen die ersten Erfahrungen und Bewertungen nach Einführung des neuen Prüfsystems des MDK dargestellt und eine kritische Bewertung unter anderem anhand einiger vom Autor ausgewählten Transparenzkriterien vorgenommen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Zielsetzung
3. Gesetzliche Rahmenbedingungen
3.1 Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG)
3.1.1 Die Neuerungen im Sozialgesetzbuch XI
4. Die Benotung von Pflegeheimen
4.1 Notenberechnung
4.2 Darstellung der Ergebnisse
5. Erste Erfahrungen und kritische Würdigung des Verfahrens
6. Ausgewählte Transparenzkriterien
6.1 Kriterium 1
6.2 Kriterium 2
6.3 Kriterium 3
7. Zusammenfassende Bewertung
8. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht kritisch die ersten Erfahrungen und Auswirkungen des neuen MDK-Benotungssystems für stationäre Altenpflegeeinrichtungen. Dabei liegt der Fokus auf der Analyse ausgewählter Transparenzkriterien der Pflegetransparenzvereinbarung Stationär (PTVS) und deren Eignung zur objektiven Qualitätsbewertung aus Sicht der Einrichtungspraxis.
- Gesetzliche Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen (SGB XI)
- Methodik der PTVS-Notenvergabe und Transparenzberichterstattung
- Kritische Analyse von Pflege- und Dokumentationskriterien
- Herausforderungen in der praktischen Umsetzung für Pflegeleitungen
- Vergleich zwischen klinisch-medizinischer Ergebnisorientierung und Pflegealltag
Auszug aus dem Buch
5. 1 Kritische Würdigung der Entwicklung des Verfahrens
Der Gesetzgeber verlässt mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz erstmals den vorher eingeschlagenen Weg einer Qualitätsentwicklung ausschließlich durch externe Kontrollen in die Einrichtungen hinein. Ziel des Gesetzgebers ist die Stärkung des Vereinbarungsprinzips unter den Vertragspartnern, durch das sich Qualität quasi durch Vereinbarungen von innen heraus entwickeln muss (vgl. Richter & Hoffer 2010, S. 35). Dies hatte zur Folge, dass die Vertragsparteien der PTVS unter Zeitdruck der Gesetzesvorgaben ein Qualitätsprüfungskonzept entwickeln mussten. Dieser Zeitdruck lässt sich in dem Vorwort zur PTVS erkennen: „ Die Vertragsparteien haben am 17. Dezember 2008 nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens diese Vereinbarung in dem Wissen geschlossen, dass es derzeit keine pflegewissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über valide Indikatoren der Ergebnis- und Lebensqualität der pflegerischen Versorgung in Deutschland gibt. Diese Vereinbarung ist deshalb als vorläufig zu betrachten“ (PTVS 2008, S.3).
Wie schwer sich die Vertragsparteien auch bei der (weiteren) Entwicklung der Bausteine der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) getan haben, wurde bereits in Kapitel 3.1.1 deutlich. So sind bis zu dem Zeitpunkt dieser Arbeit trotz gesetzlicher Zeitvorgaben und der Einrichtung einer Schiedsstelle, die bei einem Nicht-Zustandekommen von Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern entscheiden soll, keine Grundsätze und Maßstäbe zur Qualitätssicherung (§ 113 SGB XI) und auch keine Expertenstandards (§113 a SGB XI) entwickelt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beschreibt den wachsenden Druck auf die stationäre Altenhilfe und die Entstehung des MDK-Benotungssystems zur Transparenzsteigerung.
2. Zielsetzung: Definiert das Ziel der Arbeit, die Wirkweise und fachliche Kritik an der Pflegetransparenzvereinbarung Stationär (PTVS) ein Jahr nach Einführung aufzuzeigen.
3. Gesetzliche Rahmenbedingungen: Erläutert die Rolle des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes und die veränderten gesetzlichen Vorgaben für Qualitätssicherung und MDK-Prüfungen.
4. Die Benotung von Pflegeheimen: Analysiert die Systematik der Notenberechnung, die fünf Qualitätsbereiche und die Art der öffentlichen Darstellung.
5. Erste Erfahrungen und kritische Würdigung des Verfahrens: Reflektiert die methodischen Schwächen der MDK-Prüfungen aus Sicht der Pflegemanagement-Verantwortlichen.
6. Ausgewählte Transparenzkriterien: Untersucht drei spezifische Kriterien auf ihre Praxistauglichkeit und ihre Eindeutigkeit in der Bewertung.
7. Zusammenfassende Bewertung: Fasst die Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und fachlicher Umsetzung der Qualitätsprüfungen zusammen.
8. Fazit: Kritisiert das neue Prüfinstrument als "geburtsfehlerbehaftet" und fordert eine grundlegende Überarbeitung der Notenvergabe.
Schlüsselwörter
Pflegequalität, MDK, PTVS, Altenheim, Pflegeweiterentwicklungsgesetz, Transparenzbericht, Ergebnisqualität, Pflegedokumentation, Qualitätssicherung, MDK-Prüfung, Pflegenoten, Altenpflege, SGB XI, Bewohnerbefragung, Qualitätsmanagement.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Würdigung des seit 2009 eingeführten MDK-Benotungssystems für stationäre Altenpflegeheime in Deutschland.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die methodische Notenberechnung, die Dokumentationslast der Einrichtungen sowie die Relevanz der PTVS-Kriterien für die tatsächliche Pflegequalität.
Was ist das primäre Ziel der Bachelorarbeit?
Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen dem politischen Wunsch nach Transparenz durch Noten und der fachlichen sowie praktischen Umsetzbarkeit in den Einrichtungen aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine literaturbasierte Analyse und verknüpft diese mit einer kritischen Prüfung der PTVS-Kriterien sowie einer Auswertung von Erfahrungen aus der Pflegepraxis.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Grundlagen (SGB XI), die PTVS-Systematik, die ersten Praxiserfahrungen sowie die methodische Problematik ausgewählter Transparenzkriterien.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Pflegetransparenzvereinbarung (PTVS), MDK, Ergebnisqualität, Dokumentationsprüfung und Qualitätssicherung.
Warum wird die Bewohnerbefragung separat ausgewiesen?
Die Befragung der Bewohner wird nicht in die Gesamtnote eingerechnet, da sie methodisch schwer objektivierbar ist und durch Abhängigkeitsverhältnisse in der Pflege beeinflusst werden kann.
Was ist der Kernpunkt der Kritik an den MDK-Prüfern?
Der Autor kritisiert, dass viele MDK-Prüfer vorrangig aus dem klinischen Krankenhausbereich kommen und keine spezifische Erfahrung in der Lebenswelt Altenheim sowie der dort praktizierten Beziehungsarbeit besitzen.
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- Simon Benedikt (Author), 2010, Das Benotungssystem für Pflegeheime durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/158092