Das Ziel dieser Seminararbeit ist es, Lesern ohne weit reichende Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Auftragsdatenverarbeitung, einen fundierten Einstieg in die Thematik zu ermöglichen.
Anhand von Vertragsgestaltungsmöglichkeiten und Klauselbeispielen werden Besonderheiten und Problematiken beleuchtet und aufgezeigt, dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund des novellierten Datenschutzrechts. Im Besonderen wird deshalb auf die Neuerungen, die sich durch die Reform für die Auftragsdatenverarbeitung ergeben haben, eingegangen. Dabei wird stets der Bezug zur Praxis gewahrt, in Folge dessen sind die Klauselformulierungen in Englischer Sprache abgefasst.
Einen Einstieg in die Materie soll zunächst das Kapitel „Auftragsdatenverarbeitung“ ermöglichen. Ohne die grundlegende Begriffserklärung bzw. Definition der Auftragsdatenverarbeitung und dessen Anwendungsbereich, ist nur schwer darzustellen, welche Bedeutung diese für die Praxis hat.
Inhaltsverzeichnis
1 EINFÜHRUNG
2 AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG
2.1 DEFINITION / EINORDNUNG
2.2 ABGRENZUNG ZUR FUNKTIONSÜBERTRAGUNG
3 ÄNDERUNGEN DURCH DIE REFORM
4 NEUE VERTRAGSINHALTE
4.1 GESTALTUNGSHINWEISE
4.2 KLAUSELBEISPIELE
4.2.1 GEGENSTAND UND DAUER DES AUFTRAGES (MUSS – INHALT)
4.2.2 UMFANG, ART UND ZWECK DER VORGESEHENEN, ERHEBUNG, VERARBEITUNG ODER NUTZUNG VON DATEN, DIE ART DER DATEN UND DER KREIS DER BETROFFENEN (MUSS – INHALT)
4.2.3 TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN (MUSS – INHALT)
4.2.4 BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG UND SPERRUNG VON DATEN (MUSS – INHALT)
4.2.5 PFLICHTEN DES DIENSTLEISTERS (MUSS – INHALT)
4.2.6 UNTERAUFTRAGSVERHÄLTNISSE (MUSS – INHALT)
4.2.7 KONTROLLRECHTE DES AUFTRAGGEBERS (MUSS – INHALT)
4.2.8 MITTEILUNG BEI VERSTÖßEN DES DIENSTLEISTERS (MUSS – INHALT)
4.2.9 UMFANG DER WEISUNGSBEFUGNIS DES AUFTRAGGEBERS (MUSS – INHALT)
4.2.10 RÜCKGABE ÜBERLASSENER DATENTRÄGER UND DIE LÖSCHUNG BEIM DIENSTLEISTER GESPEICHERTER DATEN NACH BEENDIGUNG DES AUFTRAGES (MUSS – INHALT)
4.2.11 VERGÜTUNG / KOSTEN (SOLL – INHALT)
4.2.12 VERTRAGSSTRAFE (SOLL – INHALT)
4.2.13 WAHRUNG DER BETROFFENENRECHTE (SOLL – INHALT)
4.2.14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN (SOLL – INHALT)
5 FAZIT
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Das Hauptziel dieser Seminararbeit ist es, Lesern ohne weit reichende Vorkenntnisse einen fundierten Einstieg in die Thematik der Auftragsdatenverarbeitung nach der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu ermöglichen. Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, wie die neuen, strengeren vertraglichen Anforderungen in der Praxis korrekt umgesetzt werden können, um Sanktionen zu vermeiden und die Rechte der Betroffenen zu wahren.
- Grundlagen und Definition der Auftragsdatenverarbeitung
- Abgrenzung zwischen Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung
- Analyse der gesetzlichen Neuerungen durch die BDSG-Novelle
- Detaillierte Darstellung der erforderlichen Vertragsinhalte ("Zehn-Punkte-Katalog")
- Praxisnahe Klauselbeispiele für vertragliche Gestaltungen
Auszug aus dem Buch
4.2.1 Gegenstand und Dauer des Auftrages (Muss – Inhalt)
Zunächst einmal sollten die Vertragsparteien aufgezeigt werden und deutlich voneinander abgegrenzt werden. Dies geschieht meistens durch eine klare Definition der Parteien.
Agreement betweeen __________________ - hereinafter Controller- and __________________ - hereinafter Processor- -collectively the Parties-
Der Gegenstand des Auftrages kann in der Vertragspräambel aufgeführt werden, diese ist im Englischen durch das typisch vorangestellte “WHEREAS” gekennzeichnet.
WHEREAS, this Agreement governs rights and duties for the Parties in connection with the processing. The Processor shall process personal data on behalf of the controller. The processing shall include following specified actions: ____________________
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINFÜHRUNG: Gibt einen Überblick über die Bedeutung der IT-Branche und die rechtlichen Risiken bei der fehlerhaften Umsetzung der Auftragsdatenverarbeitung.
2 AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG: Definiert den Begriff der Auftragsdatenverarbeitung, grenzt diesen von der Funktionsübertragung ab und erläutert die Rollen von Auftraggeber und Dienstleister.
3 ÄNDERUNGEN DURCH DIE REFORM: Erläutert die durch die BDSG-Novelle bedingten verschärften Anforderungen an Verträge und die neue Pflicht zur regelmäßigen Vorabkontrolle.
4 NEUE VERTRAGSINHALTE: Bietet Gestaltungshinweise und konkrete Klauselbeispiele für die rechtssichere Ausgestaltung von Verträgen gemäß des neuen Zehn-Punkte-Katalogs.
5 FAZIT: Fasst die Notwendigkeit zusammen, bestehende Verträge an die neue Gesetzeslage anzupassen und betont die Wichtigkeit juristischer Beratung bei der Vertragserstellung.
Schlüsselwörter
Auftragsdatenverarbeitung, BDSG, Datenschutz, IT-Dienstleister, Vertrag, Outsourcing, Personenbezogene Daten, Weisungsbefugnis, Auftragsverhältnis, Funktionsübertragung, Datenschutzrecht, Compliance, Vertragssicherheit, Kontrolle, Betroffenenrechte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung unter Berücksichtigung der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den neuen, zwingenden Vertragsinhalten, der korrekten Abgrenzung zu anderen Rechtsverhältnissen und der praktischen Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben in Verträgen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Unternehmen ihre Verträge gesetzeskonform an die Anforderungen der BDSG-Novelle anpassen können, um Bußgelder zu vermeiden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse der gesetzlichen Bestimmungen des BDSG in Kombination mit praxisorientierten Gestaltungshinweisen und Musterklauseln.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die gesetzlichen Grundlagen, die Abgrenzung zur Funktionsübertragung und der "Zehn-Punkte-Katalog" der notwendigen Vertragsinhalte detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Auftragsdatenverarbeitung, BDSG, Datenschutz, Vertrag, Outsourcing und Weisungsbefugnis.
Warum wird empfohlen, einen separaten Vertrag für die Auftragsdatenverarbeitung zu schließen?
Dies wird empfohlen, um die Gesetzeskonformität zu gewährleisten, da die spezifischen Anforderungen je nach Auftrag variieren und eine gesonderte Vereinbarung für jeden Auftrag vom Gesetzgeber vorgesehen ist.
Welche Rolle spielt die "Vorabkontrolle" bei bestehenden Verträgen?
Bei Altverträgen ist eine ursprüngliche Vorabkontrolle oft nicht mehr möglich, jedoch müssen ab dem Stichtag (01.09.2009) die nun vorgeschriebenen "sodann regelmäßigen" Kontrollen der Einhaltung der Maßnahmen dokumentiert werden.
- Arbeit zitieren
- Thomas Pischzan (Autor:in), 2010, Auftragsdatenverarbeitung nach der Reform: Neue Vertragsinhalte, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/157248