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Polizeistaat versus Rechtsstaat

Title: Polizeistaat versus Rechtsstaat

Seminar Paper , 2010 , 20 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Tanja E. Lackner (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law

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Die rechtshistorische Entwicklung des Rechtsstaates wird vorgestellt und hernach werden die Ausprägungen des Rechtsstaates mit jenen des Polizeistaates verglichen. Österreich ist ein Rechtsstaat. Doch woran erkennt man einen Rechtsstaat? Wie ein Staat mit seinen Bürgern umgeht, wie er ihnen begegnet und welchen Stellenwert und welche Rechte er ihnen gewährt, lässt erkennen, ob ein Rechtsstaat oder ein Polizeistaat vorliegt.
Laut dem Baugesetz „Republikanisches Prinzip“ im Art 1 B-VG geht das Recht vom Volk aus und mit dieser Formel ist das rechtsstaatliche Prinzip abgedeckt. Der nähere Inhalt dieses Prinzips lässt sich aber erst aus der Gesamtbetrachtung der Bundesverfassung, welche aus dem Jahre 1920 stammt, erschließen. Der Rechtsstaat als solcher wurde erst im 17. und 18. Jahrhundert in der Theorie konstruiert, praktische Umsetzung und erstmalige Erwähnung im Schrifttum erfuhr er erst im 19. Jahrhundert. Im 20. Jahrhundert wurde der Rechtsstaat ausdifferenziert. In der absoluten Monarchie (monarchischer Absolutismus) gab es keine Gewaltentrennung. Der Monarch herrschte unumschränkt, er war niemandem für sein Handeln verantwortlich. Er vereinte Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit in einer Hand: Die Machtsprüche des Landesherr wurde durch Anfragen der Gerichte oder durch Beschwerden, Bittschriften, Gnadengesuche der Untertanen oder Interventionen gesucht. Hierbei übernahm der Landesherr die richterliche Funktion: bestimmte Urteile - besonders jene in schweren Kriminalsachen - mussten ihm zur Bestätigung vorgelegt werden. Der Landesherr konnte die Urteile sanktionieren, mildern, verschärfen. [...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Die geschichtliche Entwicklung in Österreich – vom Polizeistaat zum Rechtsstaat

Der heutige Rechtsstaat und seine Ausprägung in Österreich

Das Legalitätsprinzip

Das Bestimmtheitsgebot

Rechtschutzsystem - Rechtsweg

Gewaltentrennung

Die Begleiterscheinung des Rechtsstaates – der Sozialstaat

Der Polizeistaat

Legislatives Unrecht, fehlende Normen, Willkür

Absolute Kontrolle über die Gesellschaft

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die grundlegenden Unterschiede zwischen Rechtsstaat und Polizeistaat anhand der geschichtlichen Entwicklung in Österreich sowie unter Einbeziehung des NS-Regimes als Negativbeispiel, um die essenziellen Merkmale und Voraussetzungen einer rechtsstaatlichen Ordnung zu definieren.

  • Historische Evolution der österreichischen Staatsorganisation
  • Differenzierung der Prinzipien von Rechtsstaat und Polizeistaat
  • Analyse rechtsstaatlicher Kernkriterien wie Legalität, Gewaltentrennung und Grundrechtsschutz
  • Die Rolle des Sozialstaats als Begleiterscheinung und potenzielle Herausforderung
  • Untersuchung von Machtmissbrauch und Willkür in totalitären Strukturen

Auszug aus dem Buch

Die geschichtliche Entwicklung in Österreich – vom Polizeistaat zum Rechtsstaat

Der Rechtsstaat als solcher wurde erst im 17. und 18. Jahrhundert in der Theorie konstruiert, praktische Umsetzung und erstmalige Erwähnung im Schrifttum erfuhr er erst im 19. Jahrhundert. Im 20. Jahrhundert wurde der Rechtsstaat ausdifferenziert.

In der absoluten Monarchie (monarchischer Absolutismus) gab es keine Gewaltentrennung. Der Monarch herrschte unumschränkt, er war niemandem für sein Handeln verantwortlich. Er vereinte Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit in einer Hand: Die Machtsprüche des Landesherrn wurde durch Anfragen der Gerichte oder durch Beschwerden, Bittschriften, Gnadengesuche der Untertanen oder Interventionen gesucht. Hierbei übernahm der Landesherr die richterliche Funktion: bestimmte Urteile - besonders jene in schweren Kriminalsachen - mussten ihm zur Bestätigung vorgelegt werden. Der Landesherr konnte die Urteile sanktionieren, mildern, verschärfen.

Im 18. Jahrhundert wurde die Kabinettsjustiz ein politisches Kampfmittel gegen rechtsstaatliche und liberale Ideen und zugleich Wegbereiterin einer modernen Justizkultur. Die durch den Fall „Müller Arnold“ – wo Friedrich II. die Unrecht sprechenden und vom adeligen Kläger beeinflussten Richter festnehmen ließ – ausgelöste „Justizkatastrophe“ führte dazu, dass Österreich, Preußen und Bayern gegen Ende des 18. Jahrhunderts ein Verbot der Machtsprüche der Monarchen - aufgrund ihrer mangelnden juridischen Kenntnissen - durchzusetzen versuchten.

Zusammenfassung der Kapitel

Die geschichtliche Entwicklung in Österreich – vom Polizeistaat zum Rechtsstaat: Der Abschnitt skizziert den historischen Wandel von der absoluten Monarchie hin zu ersten rechtsstaatlichen Ansätzen im 18. und 19. Jahrhundert.

Der heutige Rechtsstaat und seine Ausprägung in Österreich: Dieses Kapitel erläutert die fünf zentralen Säulen des modernen Rechtsstaatsprinzips, darunter Legalität, Bestimmtheit, Rechtsschutz, Gewaltentrennung und die Rolle des Sozialstaats.

Das Legalitätsprinzip: Die Untersuchung konzentriert sich auf die Bindung staatlichen Handelns an Verfassung und Gesetze als zentrales Herrschaftsmittel.

Das Bestimmtheitsgebot: Hier wird die Notwendigkeit einer präzisen Normsetzung erörtert, damit Normadressaten ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen können.

Rechtschutzsystem - Rechtsweg: Das Kapitel behandelt die Bedeutung der Unabhängigkeit von Gerichten und effektiver Rechtsmittel für den Schutz subjektiver Bürgerrechte.

Gewaltentrennung: Der Fokus liegt auf der strikten Trennung der Staatsgewalten als Instanz zur Beschränkung staatlicher Macht zugunsten individueller Freiheit.

Die Begleiterscheinung des Rechtsstaates – der Sozialstaat: Das Kapitel analysiert den Wandel vom Nachtwächterstaat zum Leistungsstaat und die damit verbundenen Risiken für die Unabhängigkeit des Bürgers.

Der Polizeistaat: Hier werden die Merkmale totalitärer Herrschaft und das Fehlen rechtsstaatlicher Absicherungen am Beispiel des NS-Regimes gegenübergestellt.

Legislatives Unrecht, fehlende Normen, Willkür: Die Ausführungen verdeutlichen, wie Gesetze in Unrechtsregimen lediglich als Deckmantel für willkürliches Handeln missbraucht werden können.

Absolute Kontrolle über die Gesellschaft: Das Kapitel beleuchtet den Anspruch des Polizeistaats auf totale Kontrolle und die Gleichschaltung aller Lebensbereiche als Gegenentwurf zur rechtsstaatlichen Freiheit.

Schlüsselwörter

Rechtsstaat, Polizeistaat, Österreich, Gewaltentrennung, Legalitätsprinzip, Grundrechte, Sozialstaat, Willkür, NS-Herrschaft, Bestimmtheitsgebot, Rechtsschutz, Verwaltung, Gesetzgebung, Machtmissbrauch, Freiheit

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Publikation analysiert die theoretischen und historischen Unterschiede zwischen einem Rechtsstaat, der an Recht und Gesetz gebunden ist, und einem Polizeistaat, der durch Willkür und totale Kontrolle geprägt ist.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Arbeit behandelt die geschichtliche Entwicklung der österreichischen Staatsorganisation, die Ausgestaltung des modernen Rechtsstaatsprinzips sowie die Mechanismen und Gefahren totalitärer Strukturen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die essenziellen Kriterien zu identifizieren, die eine Staatsorganisation als Rechtsstaat qualifizieren, und diese von polizeistaatlichen Organisationsformen abzugrenzen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin nutzt eine rechtsgeschichtliche und staatsrechtliche Analyse, wobei sie Fachliteratur und historische Fallbeispiele zur Untermauerung der Argumentation heranzieht.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Erläuterung der fünf Säulen des Rechtsstaatsprinzips sowie eine kritische Auseinandersetzung mit dem Polizeistaat, illustriert durch das Beispiel des Nationalsozialismus.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Publikation?

Die zentralen Begriffe umfassen Rechtsstaatlichkeit, Gewaltentrennung, Legalität, individuelle Freiheit, Grundrechte, Willkür und die Rolle des Sozialstaats.

Inwiefern beeinflusst der Sozialstaat den Rechtsstaat?

Die Arbeit diskutiert, dass der Sozialstaat zwar ein wichtiges Leistungsmerkmal darstellt, aber bei exzessiver Umverteilung die Unabhängigkeit der Bürger gefährden und den Staat in die Nähe totalitärer Abhängigkeitsverhältnisse rücken kann.

Was unterscheidet die Behördenwillkür im Polizeistaat vom Rechtsstaat?

Im Rechtsstaat ist staatliches Handeln durch Normen begrenzt und kontrollierbar. Im Polizeistaat hingegen dient das Recht oft nur als Instrument der Machthaber, und Behörden handeln ohne rechtliche Bindung, was zu unvorhersehbarem und willkürlichem Verhalten führt.

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Details

Title
Polizeistaat versus Rechtsstaat
College
University of Graz
Grade
1,0
Author
Tanja E. Lackner (Author)
Publication Year
2010
Pages
20
Catalog Number
V154734
ISBN (Book)
9783640674329
ISBN (eBook)
9783640674404
Language
German
Tags
Polizeistaat Rechtsstaat
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Tanja E. Lackner (Author), 2010, Polizeistaat versus Rechtsstaat, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/154734
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