Der Rechtsstaat hat in der deutschen Gesellschaft allen anderen Institutionen etwas voraus: Schenkt man aktuellen Umfragen Glauben, so genießt das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit höchstes Ansehen und tiefstes Vertrauen in unserer Gesellschaft – mehr noch als das Grundgesetz selbst, dass die verfassungsrechtliche Grundlage der Bundesrepublik bildet. Der Politikwissenschaftler Hans Vorländer resümierte angesichts dieser empirischen Ermittlungen, dass „sich die Deutschen nach 60 Jahren auch gesamtdeutsch an das Grundgesetz so gewöhnt [haben (M.S.)], dass sie es nicht mehr missen möchten“ – „auch wenn es nach ganz überwiegender Meinung fortentwickelt werden sollte“, wie Vorländer ergänzt.
Das uns heute so vertraute – und zur Bewahrung eben auch anvertraute – Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist jedoch keine Erfindung des 20. Jahrhunderts. Nicht erst mit der Verkündung des Grundgesetzes vor nun über 60 Jahren oder mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 entstand die Institution des Rechtsstaats: Seine normative Kraft – und noch viel mehr die Idee der Rechtsstaatlichkeit – reichen viel weiter zurück.
Die vorliegende Arbeit hat eben die Entwicklung des preußischen Rechtsstaates zum Thema. Dazu folgt nach dieser Einleitung (I) eine Beschreibung des Rechtswesens zu Beginn des Königreichs Preußen, das sich vor allem durch die ländliche Patrimonialgerichtsbarkeit kennzeichnet (II). Im Anschluss wird ein Überblick über die wesentlichen Reformen des Rechts und der Rechtspflege in Preußen im 18. Jahrhundert gegeben (III). Dabei soll auch der „Fall Müller-Arnold“ als „Praxisbeispiel“ veränderter rechtsphilosophischer Auffassungen des Königs Friedrichs II. angeführt werden. Schließlich folgt eine Auseinandersetzung mit dem Allgemeinen Landrecht von 1794, dessen Entstehung, Inhalt und Rezeption beschrieben werden (IV). Die Arbeit schließt mit einer Diskussion zur Leitfrage: Kann Preußen als Prototyp des modernen deutschen Rechtsstaats gewertet werden? Dabei werden zuerst Begriff und Inhalt von Rechtsstaatlichkeit aus dem modernen Staatsrecht heraus definiert. Daraus sollen Indikatoren ermittelt werden, die einen Vergleich zum preußischen Rechtsstaat im 18. und 19. Jahrhundert ermöglichen sollen (V). Letztlich führt der Autor damit auf seine These hin, dass die Verfassungswirklichkeit der heutigen Bundesrepublik Deutschland aus den richtigen Gründen von den preußischen Rechtsreformen profitiert.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung: Reformen des Rechtswesens und Kodifizierung des Rechts als Teil moderner Staatenbildung
II. Das Rechtswesen zu Beginn des Königreichs Preußen: Patrimonialgerichte und ständische Gesellschaft
III. Justizreformen in Preußen: Samuel von Cocceji und die Einführung der unabhängigen Gerichtsbarkeit und des Instanzenzugs
a) Der Fall Müller-Arnold als Wendepunkt in der Rechtsgeschichte und Praxisbeispiel für die veränderte Rechtsphilosophie in Preußen
IV. Kodifizierung des Rechts: Entstehung und Wirkung des Allgemeinen Landrechts von 1794
a) Entstehung
b) Inhalt
c) Rezeption
V. Fazit: Preußen als Prototyp des modernen deutschen Rechtsstaats?
a) Zum Inhalt von Rechtsstaatlichkeit
b) Indikatoren und Vergleich
c) Schlussfolgerungen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entwicklung des preußischen Rechtsstaates im 18. Jahrhundert mit dem Ziel, die Leitfrage zu klären, ob Preußen als Prototyp des modernen deutschen Rechtsstaats betrachtet werden kann. Dabei wird der Wandel von patrimonialen Strukturen hin zu einer Kodifizierung des Rechts analysiert, um Indikatoren für heutige rechtsstaatliche Prinzipien herauszuarbeiten.
- Rechtswesen und ständische Gesellschaft im frühen Preußen
- Justizreformen unter Samuel von Cocceji und Friedrich II.
- Die staatsrechtliche Bedeutung des Falls Müller-Arnold
- Entstehung, Inhalt und Wirkung des Allgemeinen Landrechts (ALR) von 1794
- Vergleich der preußischen Rechtswirklichkeit mit modernen Rechtsstaatskriterien
Auszug aus dem Buch
a) Der Fall Müller-Arnold als Wendepunkt in der Rechtsgeschichte und Praxisbeispiel für die veränderte Rechtsphilosophie in Preußen
Der Fall des Müllers Arnold gilt als Wendepunkt in der preußischen Rechtsgeschichte, da er konkret das Verhältnis von Staat und Bürger berührt. An diesem Fall lässt sich zeigen, wie zwischen Staat – in personalisierter Form vertreten durch Friedrich II. – und seinen Mitglieder – vertreten durch den Müller Arnold – eine neue Rechtsphilosophie zum Tragen kam und damit die Grundlage für die moderne Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen wurde. Letztlich sind die preußischen Justizreformen und der Fall Müller Arnold nach Andreas Wolfgang Wiedemann „untrennbar miteinander verwoben (Wiedemann 2003, 87).“
Hintergrund des Falles war die Mühle des Grafen Schmettau, an der die Familie des Müllers seit vielen Generationen ein erbliches Nutzungsrecht hatte. Bei einer Übergabe von einer Generation an die nächste hatte der Erbe die übrigen Erbnehmer abzufinden; dieser Erbkauf wurde durch den Grundherrn „confirmiert“. Nun prozessierte Arnold seit 1770 erfolglos gegen den Grafen Schmettau bezüglich des jährlich zu zahlenden Pachtzinses, da der Landrat Freiherr von Gersdorff ihm das Wasser für seine Mühle entzog. Danach klagte zunächst Schmettau gegen Arnold auf Zahlung der Zinsen und siegte 1773 in allen Instanzen. In der Folge wandte sich Arnold 1775 mit einer „Supplik“ an den König Friedrich II.; dieser setzte eine Untersuchungskommission ein, entließ nach der zweitinstanzlichen Entscheidung den Großkanzler von Fürst, den Landrat Gersdorff und ließ die drei Richter verhaften. Damit griff Friedrich II. direkt in die – von ihm als unabhängig deklarierte – Justiz ein; er begründete sein Handeln mit dem Prinzip „der gleichen Gerechtigkeit für jedermann (Luig 1995, 26-27).“
Der Fall belegt damit einen Widerspruch des geltenden Rechts: Wenn zum einen eine unabhängige Justiz gewährleistet werden sollte und zum anderen aber die geltenden Rechtsregeln zum ungerechten Urteil führen und den Monarchen zum Eingriff in die Rechtsprechung geradezu nötigten, dann konnte die bestehende Rechtsordnung aus vernünftigen Gründen nicht aufrecht erhalten werden. Friedrich II. argumentierte laut Regina Ogorek, dass er „pflichtgemäß einen Rechtsbruch verhindert habe“ – letztlich würde es „traurig für einen Landesherrn sein, wenn er als Sklave seiner Dicasterien unhinterstellig das Wohl seiner Unterthanen, die Rettung bejammernswerther Menschen so lange in suspenso bleiben müsste, bis die Sache durch alle Advokatenkünste, Chikanen, Termine, Instanzen, Restitutionen nach einem Jahrhundert rechtlicher Ordnung nach entschieden wäre (Ogorek 2008, 21-22).“
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Reformen des Rechtswesens und Kodifizierung des Rechts als Teil moderner Staatenbildung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips ein und skizziert den Aufbau der Untersuchung zur Entwicklung des preußischen Rechtsstaates.
II. Das Rechtswesen zu Beginn des Königreichs Preußen: Patrimonialgerichte und ständische Gesellschaft: Dieses Kapitel beschreibt die sozioökonomischen Bedingungen des 18. Jahrhunderts, die durch eine starke Abhängigkeit der Landbevölkerung von der Patrimonialgerichtsbarkeit geprägt waren.
III. Justizreformen in Preußen: Samuel von Cocceji und die Einführung der unabhängigen Gerichtsbarkeit und des Instanzenzugs: Der Fokus liegt hier auf den strukturellen Veränderungen im Justizwesen, initiiert durch Friedrich II. und seinen Justizminister Cocceji, sowie der Erläuterung der Bedeutung des Falles Müller-Arnold.
IV. Kodifizierung des Rechts: Entstehung und Wirkung des Allgemeinen Landrechts von 1794: Hier wird der Prozess zur Schaffung des Allgemeinen Landrechts (ALR) analysiert, inklusive seiner Inhalte, der Kritik durch die Stände und seiner Bedeutung für die Rechtsordnung.
V. Fazit: Preußen als Prototyp des modernen deutschen Rechtsstaats?: Das Fazit bewertet die preußischen Reformen vor dem Hintergrund moderner Rechtsstaatskriterien und zieht eine Bilanz hinsichtlich ihrer historischen Vorbildfunktion.
Schlüsselwörter
Rechtsstaatlichkeit, Preußen, Allgemeines Landrecht, Justizreform, Friedrich II., Samuel von Cocceji, Patrimonialgerichtsbarkeit, Aufklärung, Naturrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsbindung, Fall Müller-Arnold, Gesetzeskodifizierung, Absolutismus, Staatlichkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtshistorische Entwicklung Preußens im 18. Jahrhundert, insbesondere die Justizreformen und das Allgemeine Landrecht, um deren Rolle für die Herausbildung eines modernen Rechtsstaates zu bewerten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Themen umfassen die Patrimonialgerichtsbarkeit, die Reformen des Justizwesens unter Cocceji, das Allgemeine Landrecht (ALR) sowie die philosophischen und staatstheoretischen Grundlagen des preußischen Rechts.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Hauptziel ist die Beantwortung der Leitfrage, ob Preußen als Prototyp des heutigen modernen deutschen Rechtsstaates verstanden werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechts- und geschichtswissenschaftliche Analyse, indem sie historische Quellen und Sekundärliteratur zu preußischen Rechtsreformen im Kontext moderner Staatsrechtsbegriffe untersucht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Beschreibung der Ausgangslage im frühen Preußen, die detaillierten Justizreformen unter Friedrich II., den Fall Müller-Arnold als Fallbeispiel sowie die Entstehung und Inhalte des Allgemeinen Landrechts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Rechtsstaatlichkeit, Preußen, Allgemeines Landrecht, Justizreform, Friedrich II., Aufklärung und Rechtsgeschichte.
Warum wird der „Fall Müller-Arnold“ als so bedeutend für das preußische Recht angesehen?
Er fungiert als Wendepunkt, da er den Konflikt zwischen absolutistischer Macht und dem Anspruch auf eine unabhängige Justiz offenlegte und somit eine neue Rechtsphilosophie in Preußen einleitete.
Inwieweit lässt sich das Allgemeine Landrecht von 1794 als Verfassung bezeichnen?
Die Autoren bewerten es differenziert: Einerseits gilt es als „Verfassungsprototyp“ der Aufklärung, andererseits war es keine Konstitution im modernen Sinne, da es die Teilhabe der Bürger nicht regelte und der Souverän weiterhin die höchste Instanz blieb.
Welches Fazit zieht der Autor zur heutigen Relevanz dieser Reformen?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die preußischen Reformen, insbesondere das ALR, wesentliche Grundlagen legten, deren Prinzipien sich noch heute, aus historisch begründeten Gründen, im Grundgesetz und BGB wiederfinden.
- Arbeit zitieren
- Maximilian Schmidt (Autor:in), 2009, Preußen als Prototyp des modernen deutschen Rechtsstaats?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/154314