„Was und wie viel eine Gesellschaft ihren bedürftigen Mitbürgern bei Notlagen an Hilfen zu geben bereit ist, charakterisiert ihre gesellschaftspolitische bzw. humane Grundhaltung. Gerade in schwierigen Zeiten mit zunehmenden gesellschaftlichen Mängellagen muß sich der Sozialstaat bewähren (und nicht in prosperierenden Zeiten) und darf Sozialhilfe kein fiskalischer Restposten und primäres Ärgernis für Kämmerer und Spar-Kommissare sein.“ (Niedrig 1987: 363)
Mit dem in Kraft Treten des SGB II hat der Sozialstaat eine seiner grundlegendsten sozialpolitischen Neuordnungen erfahren. Viele Autoren haben sich bereits mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auseinandergesetzt. Letztlich fast immer mit dem Ergebnis, dass das SGB II nicht halten kann, was man sich bei seinem in Kraft Treten versprochen hat, sondern stattdessen eine Verschlechterung der Situation der Leistungsempfänger bewirkt hat.
Inwiefern es sich bei dieser Schlechterstellung nicht nur um das subjektive Empfinden des Einzelnen handelt, sondern sich qua Gesetzestext Anhaltspunkte für eine solche Negativentwicklung aufzeigen lassen, soll Ausgangsfrage dieser Arbeit sein.
Daher wird im 1. Teil das BSHG näher dargestellt: historische Ausgangslage,Zielsetzung und das dahinterstehende, implementierte Menschenbild, als auch die Grundprinzipien auf denen die Sozialhilfe nach dem BSHG erfolgte. Vor dem Hintergrund eines späteren Vergleichs mit den Regelungen des SGB II muss auch die Möglichkeit der Sanktionen und Anreize im BSHG aufgezeigt werden.
Im Folgenden wird dann die Grundsicherung für Arbeitsuchende dargestellt. Auch hier kann auf eine Darstellung der sozialpolitischen Hintergründe vor denen das SGB II entwickelt wurde nicht verzichtet werden. Um die Gesetze miteinander vergleichen zu können, müssen auch hier die Zugangsvoraussetzungen dargestellt werden. Der Faktor Anreize und Sanktionen ist für die Zwecke dieser Arbeit unabdingbar, wird er doch oftmals als Dreh- und Angelpunkt der Schlechterstellung der Leistungsberechtigten dargestellt.
Im 3. Kapitel soll der Wandel des Sozialstaats dargestellt werden, um sichtbar zu machen, wie eine solche Entwicklung nicht nur möglich war, sondern eine Reform des Sozialhilferechts geradezu forciert wurde.
Abschließend soll zumindest im Ansatz die – zweifelsohne hypothetische – Frage, inwiefern diese Verschlechterung tatsächlich vorrangig auf die Einführung des 4. Gesetzes zur Arbeitsmarktreform zurückzuführen ist, beantwortet werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Bundessozialhilfegesetz
- Historische Entwicklung
- Die Grundprinzipien der Sozialhilfe nach dem BSHG
- Aufgabe und Ziel der Sozialhilfe
- Würde des Menschen
- Befähigen zu einem sozialhilfeunabhängigen Leben
- Subsidiaritätsprinzip
- Individualisierungsprinzip
- Anspruch auf Sozialhilfe
- Form und Maß der Hilfe
- Einsetzen der Sozialhilfe
- Inhalt der Sozialhilfe
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Ausschluss des Leistungsanspruchs, Einschränkung der Leistungen
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Aufgabe und Ziel der Sozialhilfe
- Defizite der Sozialhilfe nach dem BSHG
- Das BSHG – oder: wie ein Meilenstein der Sozialgesetzgebung zu einem völlig unzureichenden Sicherungssystem werden konnte
- Das zweite Sozialgesetzbuch
- Entwicklung des SGB II
- Die Grundprinzipien des SGB II
- Fördern und Fordern gleichermaßen?
- Der Grundsatz des Forderns
- Der Grundsatz des Förderns
- Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Fördern und Fordern gleichermaßen?
- Grundprinzipien des BSHG = Grundprinzipien des SGB II? - eine Suche und ein Vergleich ....
- Nachrang (§ 2 BSHG) = Verhältnis zu anderen Leistungen (§ 5 SGB II)
- Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalls (§ 3 BSHG) vs. Hilfebedürftigkeit in der Bedarfsgemeinschaft (§ 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II)......
- Anspruch auf Sozialhilfe (§ 4 BSHG) vs. 'eine erfolglose Suche
- Einsetzen der Sozialhilfe (§ 5 BSHG) vs. Antragserfordernis (37 SGB II) ......
- Inhalt der Sozialhilfe vs. die Differenzierung der Leistungsarten im SGB II ...
- Grundsätze der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- Junge erwerbsfähige Hilfebedürftige
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Arbeitslosengeld II und befristeter Zuschlag.
- Absenkung und Wegfall des ALG II und des befristeten Zuschlags (§ 31).
- Sozialgeld
- Leistungsberechtigte
- Bedarfsgemeinschaft
- Grundsätze der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- (Vermeintliche) Besser- und Schlechterstellungen durch das SGB II
- „Unerträglich wie Hysterie erzeugt wird“
- Der Wandel des Sozialstaats
- Vom keynesianischen über den schumpeterischen….
- zum aktivierenden Sozialstaat
- Die Reform der sozialhilferechtlichen Grundprinzipien
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der immateriellen Schlechterstellung der Leistungsempfänger durch das SGB II im Vergleich zum BSHG. Sie untersucht, ob die Gesetzestexte Hinweise auf eine negative Entwicklung in Bezug auf die Rechte und die Situation der Bedürftigen liefern. Die Arbeit analysiert die historischen Wurzeln des BSHG, seine Grundprinzipien und die immanenten Möglichkeiten von Sanktionen und Anreizen. Anschließend wird die Einführung des SGB II, seine Zielsetzung und die Reformen des Sozialhilferechts im Kontext des Wandels des Sozialstaats beleuchtet.
- Die Entwicklung und Grundprinzipien des BSHG und des SGB II im Vergleich
- Die Rolle von Anreizen und Sanktionen in beiden Gesetzen
- Der Wandel des Sozialstaats und seine Auswirkungen auf die Sozialhilfe
- Die immaterielle Schlechterstellung der Leistungsempfänger durch das SGB II
- Die Reform des Sozialhilferechts im Kontext der Entwicklung des Sozialstaats
Zusammenfassung der Kapitel
Im ersten Kapitel werden die historischen Wurzeln und die Grundprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) dargestellt. Es werden die Ziele der Sozialhilfe, die relevanten Prinzipien wie das Subsidiaritäts- und das Individualisierungsprinzip sowie die Bedingungen für die Leistungskürzungen und die Sanktionen innerhalb des BSHG beleuchtet. Das zweite Kapitel behandelt die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II. Es werden die sozialen und politischen Hintergründe der Reform sowie die grundlegenden Prinzipien und die Zugangsvoraussetzungen des SGB II dargestellt. Zudem wird ein Vergleich zwischen den Regelungen des BSHG und des SGB II in Bezug auf die Prinzipien, den Anspruch auf Leistungen und die Art der Leistungen durchgeführt. Die Unterschiede in Bezug auf die Anreize und Sanktionen werden in diesem Kontext ebenfalls beleuchtet. Das dritte Kapitel widmet sich dem Wandel des Sozialstaats von einem keynesianischen zu einem aktivierenden Sozialstaat und zeichnet die Entwicklung der sozialhilferechtlichen Grundprinzipien im Kontext dieses Wandels nach.
Schlüsselwörter
Bundessozialhilfegesetz (BSHG), Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II), Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Reform des Sozialhilferechts, Wandel des Sozialstaats, Anreize, Sanktionen, immaterielle Schlechterstellung, Leistungsempfänger, Bedarfsgemeinschaft, Aktivierender Sozialstaat
Häufig gestellte Fragen
Was war der wesentliche Unterschied zwischen BSHG und SGB II?
Das BSHG (Bundessozialhilfegesetz) basierte stärker auf dem Individualisierungsprinzip, während das SGB II (Hartz IV) das Prinzip des „Forderns und Förderns“ sowie die Bedarfsgemeinschaft in den Mittelpunkt stellte.
Was bedeutet das Prinzip "Fördern und Fordern"?
Es beschreibt den Ansatz des aktivierenden Sozialstaats: Der Staat unterstützt den Arbeitsuchenden (Fördern), verlangt aber gleichzeitig Eigeninitiative und sanktioniert Pflichtverletzungen (Fordern).
Was ist das Subsidiaritätsprinzip in der Sozialhilfe?
Es besagt, dass staatliche Hilfe erst dann einspringt, wenn der Betroffene sich nicht selbst helfen kann und keine Hilfe von Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern erhält.
Wie haben sich Sanktionen durch das SGB II verändert?
Sanktionen wurden im SGB II verschärft und standardisiert. Pflichtverletzungen können zur Kürzung oder zum kompletten Wegfall der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts führen.
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Im SGB II werden Einkommen und Vermögen aller Personen angerechnet, die in einem Haushalt zusammenleben (z.B. Partner), was den individuellen Anspruch auf Hilfe oft reduziert.
Führte das SGB II zu einer Schlechterstellung der Empfänger?
Die Arbeit argumentiert, dass durch strengere Anrechnung, Sanktionen und den Druck zur Arbeitsaufnahme eine immaterielle Schlechterstellung und ein Verlust an individueller Würde eintreten können.
- Quote paper
- Diplom-Pädagogin Judith Hesselink (Author), 2009, Die Reform der sozialhilferechtlichen Grundprinzipien im Interventionsstaat, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/153575