Obwohl erst ab dem 19. Jahrhundert die katholische Kirche und viele Rechtssysteme der Auffassung sind, dass „Abtreibung von der Empfängnis an eine Form der Tötung sei“, zeigt die Vergangenheit, dass dem nicht immer so war. So hat die jüdische Religion z.B. nie gelehrt, dass Abtreibung gleichbedeutend mit Mord sei. Auch Jesus sprach nie von Abtreibung. Und Liberale verwiesen lange Zeit auf Thomas v. Aquin, der die Ansicht vertrat, dass ein Fötus bzw. Embryo formlos und träge sei; erst wenn die Mutter es im Leib spürt, hat die Seele im Embryo Einzug gehalten. Der Schwangerschaftsabbruch vor dem Seeleneinzug galt damals als Geburtenkontrolle und nicht als Tötung. Die heutige Auffassung der Konservativen wird vor allem durch die „Heiligkeit des menschlichen Lebens“ begründet. Auch wird der Schwangerschaftsabbruch mit dem Tötungsverbot des christlichen 5. Gebotes „Du sollst nicht töten“ gleichgesetzt. Mit dem Hippokratischen Eid schwören Ärzte keine Abtreibungen durchzuführen. Die Richtlinien der Ärztegesellschaften sprechen sich unter anderem auch für das prinzipielle Tötungsverbot aus, welches eine deontologische Ethik begründet . Bis in die 60er Jahre stimmten die christlichen Lehren, das angloamerikanische Recht, die öffentliche Meinung und die medizinische Ethik darin überein, dass Abtreibung gleichbedeutend mit Tötung ist. Bis 1967 war die Abtreibung außer in Dänemark und Schweden verboten. Danach erlaubte Großbritannien den Abbruch bis zum sechsten Monat. Nach und nach wurde der Schwangerschaftsabbruch in den restlichen europäischen Ländern (mit der Ausnahme Irland) legalisiert. [...]
Inhaltsverzeichnis
1) Einleitung
2) Der Schutz des menschlichen Lebens
2.1) Der Beginn menschlichen Lebens
2.2) Strafrechtliche Bestimmungen
3) Der Wert des menschlichen Lebens
3.1) Die theologische Position
3.1.1) Ethische Überlegungen zum Strafrecht aus evangelisch- theologischer Sicht
3.1.2) Die konservativ theologische Sicht
3.2) Die ethische Position Peter Singers
3.2.1) Der Wert des fötalen Lebens
3.2.2) Das potenzielle Leben eines menschliches Wesens
4) Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht den moralischen Status des fötalen Lebens und den ethischen Wert menschlichen Lebens im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen. Dabei wird die Frage erörtert, inwiefern unterschiedliche Auffassungen über den Beginn des menschlichen Lebens – von der theologischen Perspektive bis hin zur utilitaristischen Ethik Peter Singers – rechtliche und moralische Konsequenzen für die Zulässigkeit von Abtreibungen nach sich ziehen.
- Historische und rechtliche Rahmenbedingungen des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland.
- Die theologische Begründung des Lebensschutzes ab der Empfängnis.
- Peter Singers Kategorienunterscheidung zwischen Spezies-Zugehörigkeit und dem Personenbegriff.
- Der moralische Stellenwert von Leidensfähigkeit und potenziellem Leben.
- Die ethische Reflexion über den Konflikt zwischen Selbstbestimmungsrecht der Frau und Lebensrecht des Fötus.
Auszug aus dem Buch
3.2.1) Der Wert des fötalen Lebens
Peter Singer, australischer Philosoph und Ethiker, unterscheidet beim Tötungsverbot eines menschlichen Lebewesens zunächst zwischen der Kategorie Mitglied der Spezies Homo sapiens und der Kategorie Person. Zur Kategorie Mitglied der Spezies Homo sapiens gehören alle Menschen, denn es „besteht kein Zweifel, daß ein von menschlichen Eltern gezeugter Fötus vom ersten Moment seiner Existenz an ein menschliches Wesen ist; und dasselbe trifft zu für das schwerst und unheilbar geistig behinderte menschliche Wesen, ja sogar für einen anenzephalischen Säugling – genau gesagt: ein Säugling ohne Gehirn“25. Zur Kategorie Person hingegen gehören nur diejenigen, welche „ein denkendes intelligentes Wesen (sind, H. F.), das Vernunft und Reflexion besitzt und sich als sich selbst denken kann, als dasselbe Etwas in verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten“26. Dabei gibt es nach Singer keine plausible Erklärung dafür, dass „der Fötus rational und selbstbewusst“27 ist.
Dabei ist es für die Unrechtmäßigkeit des Tötens nicht entscheidend, ob ein Wesen ein Mitglied unserer Spezies ist oder nicht. Denn entgegen der religiösen Auffassung, dass die bloße Zugehörigkeit zu unserer Spezies das Unrecht des Tötens rechtfertigt, sollte man vielmehr die Eigenschaften eines Fötus betrachten und das Leben dieses Fötus als genauso viel wert wie das Leben eines anderen Wesens einer anderen Spezies mit ähnlichen Eigenschaften ansehen. „Denn bei jedem fairen Vergleich moralisch relevanter Eigenschaften wie Rationalität, Selbstbewusstsein, Autonomie, Lust- und Schmerzempfinden, und so weiter haben das Kalb, das Schwein und das vielverspottete Huhn einen guten Vorsprung vor dem Fötus in jedem Stadium der Schwangerschaft“28. Daher billigt Singer dem Leben des Fötus keinen größeren Wert zu als Tiere wie z.B. das Kalb oder Schwein, welche mehr Bewusstsein als ein Fötus besitzen.
Zusammenfassung der Kapitel
1) Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet den historischen Wandel in der moralischen Bewertung von Abtreibungen und führt in die strafrechtliche sowie ethische Problematik ein.
2) Der Schutz des menschlichen Lebens: Dieses Kapitel definiert biologische Entwicklungsstadien des Fötus und erläutert die aktuellen strafrechtlichen Regelungen gemäß §§ 218/ 219 StGB in Deutschland.
3) Der Wert des menschlichen Lebens: Hier werden unterschiedliche ethische Positionen gegenübergestellt, wobei theologische Sichtweisen und die utilitaristische Philosophie Peter Singers diskutiert werden.
4) Schlussbemerkung: Die Schlussbemerkung resümiert die Divergenz zwischen den Ansätzen und betont die Bedeutung individueller Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Schlüsselwörter
Abtreibung, Medizinethik, Lebensrecht, Fötus, Peter Singer, §218 StGB, Schwangerschaftsabbruch, Personenbegriff, Theologische Ethik, Leidensfähigkeit, Selbstbestimmungsrecht, Humanoide, Potenzielles Leben, Tötungsverbot.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der ethischen und moralischen Bewertung des Schwangerschaftsabbruchs und stellt dabei gegensätzliche Positionen zur Definition des menschlichen Lebens gegenüber.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind der Schutzstatus des ungeborenen Lebens, die strafrechtlichen Bestimmungen in Deutschland und die philosophische Differenzierung zwischen der Zugehörigkeit zur Spezies und dem Status als Person.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Unterschiede zwischen theologischen und säkularen ethischen Auffassungen über den Wert des fötalen Lebens verständlich zu machen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine komparative Analyse, bei der verschiedene ethische und rechtliche Argumentationslinien zum Thema Lebensschutz zusammengeführt und reflektiert werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert den Beginn des menschlichen Lebens aus biologischer Sicht, die theologische Argumentation der Kirchen sowie die ethische Kategorienunterscheidung nach Peter Singer.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere Abtreibung, Lebensrecht, Personstatus, sowie der theologische und utilitaristische Diskurs.
Wie bewertet Peter Singer den Status eines Fötus im Vergleich zu Tieren?
Singer argumentiert, dass der Fötus aufgrund mangelnder Rationalität und Selbstbewusstsein keinen höheren moralischen Wert besitzt als beispielsweise ein Schwein oder ein Kalb, sofern diese ein vergleichbares Maß an Bewusstsein aufweisen.
Welche Rolle spielt die Leidensfähigkeit bei Singer?
Die Leidensfähigkeit ist für Singer ein wesentlicher moralischer Faktor; er fordert, dass Methoden des Schwangerschaftsabbruchs so gewählt werden müssen, dass dem Fötus – falls er bereits ein Schmerzempfinden entwickelt hat – kein unnötiges Leiden zugefügt wird.
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- Hannah Frenzel (Author), 2006, Abtreibung - der Wert des menschlichen Lebens, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/149814