Im digitalen Zeitalter verwischen die Grenzen zwischen Realität und Fiktivität immer stärker. Sekundenschnell lassen sich täuschend echt aussehende digitale Abbilder mithilfe von Open-Source-Software erstellen, ganz ohne Fachkenntnisse. Die Rede ist von Deep Fakes, ein Querschnittsphänomen, welches in vielen Bereichen einsetzbar und scheinbar unendlich in seinen Möglichkeiten scheint. Fast alles, was das Herz begehrt, kann eine KI generieren. Nichtsdestotrotz gehen neben den vielen positiven Möglichkeiten auch verheerende Gefahren mit Deep Fakes einher. Denn neue Möglichkeiten bringen zwangsläufig auch neue Missbrauchspotenziale mit sich.
Die vorliegende Arbeit beschreibt die deliktische Haftung von Deep Fakes gem. § 823 I und II BGB. Beginnend mit den Grundlagen von Deep Fakes folgt die Thematisierung, inwieweit der im Deep Fake Abgebildete durch den § 823 I sowie II BGB geschützt ist. Dabei wird insbesondere auf die spezialgesetzlichen Persönlichkeitsrechte sowie die Transparenzpflicht nach Art. 50 IV 1 KI-VO eingegangen. Nachfolgend werden die Rechtsfolgen sowie die Anspruchsparteien beleuchtet. Die Arbeit schließt mit einem Fazit.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung.
- B. Grundlagen von Deep Fakes
- I. Begrifflichkeit und Entstehung.
- II. Deep-Fake-Technologie
- III. Verwendungsmöglichkeiten.
- C. Deliktische Haftung.
- I. Anspruch aus § 823 I BGB
- 1. Verletzung der in § 823 I BGB genannten Rechtsgüter und Rechte....
- 2. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts...
- a) Eingriff in den Schutzbereich
- aa) Namensrechtsverletzung.
- bb) Recht am eigenen Bild..
- (1) Schutzbereich
- (2) Einwilligung ..
- (3) Rechtfertigung.
- (a) Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte ......
- (b) Personen als Beiwerk......
- (c) Bilder von Versammlungen..\li>
- (d) Bildnisse im Bereich der Kunst...\li>
- b) Abwägung widerstreitender Interessen
- aa) Meinungsfreiheit
- bb) Pressefreiheit.......
- cc) Kunstfreiheit.........
- dd) Wissenschaftsfreiheit.
- 3. Zwischenfazit
- a) Eingriff in den Schutzbereich
- II. Anspruch aus § 823 II BGB i.V.m einem Schutzgesetz........
- 1. Verstoß gegen die Transparenzpflicht nach Art. 50 IV 1 KI-VO
- a) Anwendungsbereich
- aa) Räumlicher Anwendungsbereich.
- bb) Sachlicher Anwendungsbereich..\li>
- cc) persönlicher Anwendungsbereich.
- b) Inhalt der Transparenzpflicht
- 2. Zwischenfazit
- a) Anwendungsbereich
- 1. Verstoß gegen die Transparenzpflicht nach Art. 50 IV 1 KI-VO
- III. Rechtsfolgen….......
- 1. Ansprüche..\li>
- 2. Anspruchsteller......
- 3. Anspruchsgegner.
- I. Anspruch aus § 823 I BGB
- D. Fazit.......
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der deliktischen Haftung im Zusammenhang mit dem Einsatz von Deep Fakes. Das Ziel der Arbeit ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Deep Fakes zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Schutzmöglichkeiten des im Deep Fake Abgebildeten gemäß §§ 823 I und II BGB.
- Begriff und Entstehung von Deep Fakes
- Rechtliche Regulierung und Schutzbestimmungen für Deep Fakes
- Haftung für die Verbreitung und Nutzung von Deep Fakes
- Transparenzpflicht im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten
- Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor Deep-Fake-Manipulationen
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung
Die Einleitung führt in das Thema Deep Fakes ein und beleuchtet die zunehmende Bedeutung des Themas im digitalen Zeitalter. Sie beschreibt die potenziellen Gefahren von Deep Fakes, insbesondere im Hinblick auf die Verbreitung von Falschinformationen und den Einfluss auf die Rezipienten.
B. Grundlagen von Deep Fakes
Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die Grundlagen von Deep Fakes, einschließlich ihrer Definition, Entstehung und technologischen Hintergründe. Es erläutert die Funktionsweise der Deep-Learning-Technologie und die damit verbundenen Möglichkeiten und Herausforderungen.
C. Deliktische Haftung
Das Kapitel C befasst sich mit der deliktischen Haftung im Zusammenhang mit dem Einsatz von Deep Fakes. Dabei werden die Schutzmöglichkeiten des im Deep Fake Abgebildeten gemäß §§ 823 I und II BGB analysiert, insbesondere im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Transparenzpflicht nach Art. 50 IV 1 KI-VO und die Verletzung von Rechtsgütern und Rechten.
Schlüsselwörter
Deep Fakes, Künstliche Intelligenz (KI), Deep Learning, generatives Adversarial Network (GAN), deliktische Haftung, § 823 I BGB, § 823 II BGB, Persönlichkeitsrecht, Transparenzpflicht, Art. 50 IV 1 KI-VO, Falschinformationseffekt, continued influence effect.
- Quote paper
- Jacqueline Beuth (Author), 2024, Deliktische Haftung für den Einsatz von Deep Fakes, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1493039