Diese Arbeit untersucht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall S.A.S. vs. France aus der Perspektive der offenen Laizität, wie sie von Jocelyn Maclure und Charles Taylor konzipiert wurde. Das Urteil, das das französische Verbot der Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit bestätigte, hat weitreichende Diskussionen über die Balance zwischen individueller Religionsfreiheit und staatlicher Neutralität ausgelöst. Das Urteil unter dem Blickwinkel der offenen Laizität zu betrachten, bietet sich vor allem deshalb an, da Laizität als eines der Wesensmerkmale der Französischen Republik angesehen wird. Die offene Laizität stellt dabei eine alternative Konzeption des Verhältnisses zwischen Staat und Religion dar, die aufgrund der Notwendigkeit eines neutralen Staates in pluralistischen Gesellschaften, die Achtung der religiösen und moralischen Vielfalt als übergeordnetes Ziel der Laizität definiert. Um das Urteil einer kritischen Betrachtung zu unterziehen, wird in einem ersten Schritt das Konzept der offenen Laizität nach Maclure und Taylor (2011) erläutert. Im Anschluss wird der Fall S.A.S vs France detailliert beschrieben, wobei der Fokus auf den rechtlichen Aspekten des Verbots der Gesichtsverschleierung in der französischen Öffentlichkeit, dem Rechtfertigungsargument des "vivre ensemble" der französischen Regierung und den Argumentationen des EGMR liegt. Daraufhin folgt eine kritische Analyse des Urteils des EGMR aus der Perspektive der offenen Laizität. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen auf die individuelle Gewissensfreiheit und moralische Gleichheit, die Einhaltung des Neutralitätsgebots des Staates und die Förderung eines pluralistischen Zusammenlebens untersucht. Im Hinblick auf die offene Laizität wird dargelegt, dass der französische Staat mit dem Verbot der Gesichtsverschleierung die Achtung der moralischen Gleichheit und den Schutz der Gewissensfreiheit seiner Bürger nicht gewährleistet. Zudem erfüllt der Staat nicht die Neutralitätsanforderung der Laizität, da weder säkulare noch religiöse Wertvorstellungen bevorzugt oder benachteiligt werden sollten. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Prinzipien der Laizität – gleiche Achtung und Schutz der Gewissensfreiheit – wurden in der Urteilsfindung nicht angemessen berücksichtigt.
Inhaltsübersicht
1. Einleitung
2. Laizität und Gewissensfreiheit bei Maclure und Taylor
2.1 Laizität im Kontext von moralischem Pluralismus und Neutralität
2.2 Zwecke und Mittel der Laizität
2.3 Offene und rigide Laizität
2.4 Gewissensfreiheit und die Legitimität von Ausnahmeregelungen
2.5 Reflektion der Konzeption der offenen Laizität
3. S.A.S. vs. France
3.1 Das französische Verbotsgesetz
3.2 Die Klage und französischen Rechtfertigung
3.3 Das Urteil des EGMR
4. Kritische Betrachtung des Urteils
4.1 Schutz der Gewissensfreiheit und der gleichen Achtung
4.2 Moralische Pluralität, Neutralität des Staates und das „vivre ensemble“
5. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das Urteil des EGMR im Fall S.A.S. vs. France aus der spezifischen Perspektive der Theorie der offenen Laizität nach Jocelyn Maclure und Charles Taylor. Dabei wird analysiert, inwiefern die Entscheidung mit den Prinzipien der religiösen Neutralität und der individuellen Gewissensfreiheit in einer pluralistischen Gesellschaft vereinbar ist.
- Grundlagen der offenen gegenüber der rigiden Laizität nach Maclure und Taylor
- Rechtliche Analyse und Kontextualisierung des französischen Verbots der Gesichtsverschleierung
- Kritische Reflexion der Argumentation des EGMR hinsichtlich des "vivre ensemble"
- Diskussion über Diskriminierung und Einschränkung religiöser Freiheiten
Auszug aus dem Buch
3.3 Das Urteil des EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 01. Juli 2014 mit einer Mehrheit von 15 RichterInnen, dass das französische Verbot der Gesichtsverhüllung rechtmäßig sei (Ibold 2015, S. 83). Von den drei Gründen, die der französische Staat zur Rechtfertigung des Verbots herangezogen hatte, wies der Gerichtshof die Argumente der Geschlechtergleichheit und der öffentlichen Sicherheit zurück. Dennoch bestätigte das EGMR, dass das Argument des vivre ensemble als Rechtfertigung für die Durchsetzung des Gesetzes herangezogen werden könne (Edwards 2014, S. 247). Lediglich die Richterinnen Nussberger und Jäderblom vertraten eine abweichende Meinung und hegten Zweifel daran, ob das französische Verbot ein legitimes Ziel verfolgt (Ebd., S. 253).
Bezüglich des Sicherheitsarguments legte der Gerichtshof dar, dass ein solches Verbot in einem gesamtöffentlichen Raum nur in einem Kontext, in dem eine generelle Bedrohung der Sicherheit gegeben sei, erforderlich wäre. Ein allgemeines Verbot sei deshalb unverhältnismäßig, da es die betroffenen Frauen zwinge, einen für sie wichtigen Teil ihrer Identität aufzugeben (S.A.S. vs. France, [139]). Der EGMR verwirft darüber hinaus den Grundsatz der Geschlechtergleichheit als Rechtfertigung, mit der knappen Begründung, dass Frankreich diesen Grundsatz nicht anführen könne, um ein Verhalten zu verbieten, das von den betroffenen Frauen selbst verteidigt werde (Ebd., [118 f.]).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Debatte um das Urteil S.A.S. vs. France ein und definiert das Ziel der Arbeit, das Urteil mithilfe der Theorie der offenen Laizität zu kritisieren.
2. Laizität und Gewissensfreiheit bei Maclure und Taylor: Dieses Kapitel arbeitet das theoretische Konzept von Maclure und Taylor heraus, welches zwischen den Zwecken und den Mitteln der Laizität unterscheidet.
3. S.A.S. vs. France: Hier wird der Fall rechtlich skizziert, inklusive des Verbotsgesetzes, der Positionen der Klägerin sowie der Begründung des EGMR.
4. Kritische Betrachtung des Urteils: In diesem Kapitel wird das Urteil des EGMR an den Maßstäben der offenen Laizität gemessen, wobei besonders der Schutz der Gewissensfreiheit und die Neutralität des Staates im Fokus stehen.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass das Urteil die Prinzipien der offenen Laizität und den Schutz religiöser Minderheiten missachtet.
Wichtige Schlüsselwörter
Laizität, Gewissensfreiheit, S.A.S. vs. France, EGMR, vivre ensemble, Religionsfreiheit, Neutralität, moralischer Pluralismus, Gesichtsverschleierung, Menschenrechte, Minderheitenschutz, Diskriminierung, politische Philosophie, Frankreich, Identität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem strittigen Verbot der Gesichtsverschleierung in Frankreich und bewertet die Bestätigung dieses Verbots durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Das Hauptaugenmerk liegt auf der Interpretation von Laizität, dem Verhältnis von Religion und Staat, dem Schutz der Gewissensfreiheit sowie der Frage der staatlichen Neutralität.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, das Urteil des EGMR kritisch aus der Perspektive der offenen Laizität von Jocelyn Maclure und Charles Taylor zu hinterfragen und Schwachstellen in der richterlichen Argumentation aufzudecken.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine theoretisch-normative Analyse, indem sie die sozialphilosophischen Kriterien der offenen Laizität auf ein konkretes juristisches Urteil anwendet.
Was wird im Hauptteil der Untersuchung diskutiert?
Im Hauptteil werden zunächst die Begrifflichkeiten von Maclure und Taylor erläutert, danach wird der Fall S.A.S. vs. France detailliert rekonstruiert und schließlich einer kritischen Prüfung bezüglich Aspekten wie Diskriminierung und sozialem Zusammenhalt unterzogen.
Welche Begrifflichkeiten charakterisieren die Untersuchung am stärksten?
Zentrale Begriffe sind das "vivre ensemble", die "offene Laizität", die "moralische Autonomie" des Individuums und das "Neutralitätsgebot".
Wie bewerten die Autoren die Rolle des "vivre ensemble"-Arguments?
Sie kritisieren, dass dieses Argument als Vorwand genutzt wurde, um unerwünschte religiöse Praktiken aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, statt echtes Zusammenleben zu fördern.
Welche Auswirkungen hat das Verbot nach Ansicht der Verfasserin auf betroffene Frauen?
Die Autorin argumentiert, dass das Gesetz zu Exklusion und Isolation führt, anstatt zur erwünschten Emanzipation der Frauen beizutragen.
- Arbeit zitieren
- Annika Jahn (Autor:in), 2023, Der Fall "S.A.S vs. France". Zum französischen Verbot der Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1481709