Den Ausgangspunkt für die folgende Untersuchung bildet die Lex Baiuvariorum, eine Schrift des Rechts aus dem frühmittelalterlichen Bayern. Eingeteilt in drei große Abschnitte beschäftigt sie sich unter anderem mit dem Verhältnis von rex und dux im bayrischen Herzogtum. Dazu überliefert Titulus III, 1 folgendes: Dux vero qui praeest in populo, ille semper de genere Agilolfingarum fuit et debet esse, quia sic reges antecessores nostri concesserunt eis; qui de genere illorum fidelis regi erant et prudens, ipsum constituebant ducem ad regendum populum illum. Es existiert im bayrischen Recht demnach ein verbindlicher Passus, der dem Genus Agilolfingarum einen erbrechtlichen Anspruch auf das Amt des Herzogs in Bayern garantiert. Die Geschichtsbücher erzählen uns, daß mit der Absetzung Tassilos III. als Herzog auf dem Hoftag von Ingelheim (788), initiiert durch König Karl den Großen, die Herrschaft der Agilolfinger über Bayern endet.
Betrachtet man aber die Überlieferungsgeschichte der Handschriften der Lex Baiuvariorum, fällt auf, daß die ältesten uns erhaltenen Codices aus dem 9. Jahrhundert stammen, also aus einer Zeit nach 788. Trotzdem überliefern die meisten dieser Handschriften weiterhin den Herrschaftsanspruch der Agilolfinger in der oben zitierten Form.
Warum dieser Abschnitt auch weiterhin tradiert und nicht aus der Lex Baiuvariorum rasiert wurde, läßt sich heute nicht mehr gänzlich ermitteln. Es scheint allerdings möglich, das nachfolgende Herrscher die Legitimität ihrer eigenen Führung über Bayern zusätzlich durch eine verwandtschaftliche Beziehung zum Geschlecht der Agilolfinger und somit auch durch die Lex Baiuvariorum begründen wollten und auch konnten.
Mit dieser Arbeit will ich versuchen, mögliche genealogische Verbindungen zwischen den Agilolfingern und ihren Nachfolgern darzustellen. Dabei konzentriere ich mich auf das Verhältnis der Agilolfinger zu den Karolingern, auf den familiären Hintergrund der in Bayern als gräfliche Statthalter eingesetzten Gerolde und die Herkunft der ab 893 in Bayern regierenden Luitpoldinger.
Inhaltsverzeichnis
1. Prologos
2. Die handschriftlichen Überlieferungen der Lex Baiuvariorum
3. Das Ende des agilolfingischen Herzogtums in Bayern
3.1. Das Genus Agilolfingarum
3.2. Der schwäbische Ursprung Herzogs Odilo von Bayern (736-748)
3.3. Die Absetzung Tassilos III. durch Karl den Großen
4. Gerolde in der bayrischen Präfektur
5. Die Herkunft der Luitpoldinger
6. Epilogos
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die herrschaftliche Legitimierung im frühmittelalterlichen Bayern auf Basis der Lex Baiuvariorum. Ziel ist es, genealogische Verbindungen zwischen den Agilolfingern und ihren karolingischen sowie nachfolgenden Machthabern, wie den Geroldingern und Luitpoldingern, aufzuzeigen und deren Bedeutung für die Herrschaftssicherung zu analysieren.
- Analyse des erbrechtlichen Herrschaftsanspruchs der Agilolfinger gemäß der Lex Baiuvariorum.
- Untersuchung des Untergangs des agilolfingischen Herzogtums unter Tassilo III. durch Karl den Großen.
- Genealogische Herleitung der in Bayern eingesetzten Gerolde und ihre Verbindung zur schwäbischen Linie.
- Betrachtung der Rolle der Luitpoldinger beim Übergang zum jüngeren Stammesherzogtum im 10. Jahrhundert.
- Prüfung der Kontinuität von Herrschaftslegitimation durch familiäre Bindungen.
Auszug aus dem Buch
3. Das Ende des agilolfingischen Herzogtums in Bayern
Habe ich im letzten Abschnitt die fortdauernde Überlieferung des rechtlichen Anspruchs dargestellt, will ich nun auf die historischen Umstände eingehen, die zum Ende der Agilolfingerherrschaft in Bayern geführt haben.
Meiner Meinung nach bildet die Absetzung Tassilos den Höhepunkt der langjährigen Auseinandersetzung zwischen dem Geschlecht der Agilolfinger und dem der Karolinger. Das Geschlecht der Agilolfinger war von altem, fränkischem Adel mit gleichzeitigen Wurzeln im westgotischen wie auch im senatorischen Adels des Imperium Romanums. Diese Familie erarbeitete sich eine herausragende Stellung innerhalb der frühmittelalterlichen Adelschicht und verfügte über weitgestreute und umfangreiche Besitzungen. Man hatte erblich vergebene Spitzenämter besetzt, konnte sich einer großen Königsnähe rühmen und wußte durch eine kluge Heiratspolitik die eigene Stellung über Jahre hinweg zu sichern oder noch zu stärken. Die Gens der Agilolfinger hatte diese überragende Position noch vor den Karolingern erreicht, die erst im Begriff waren, die Macht im Frankenreich an sich zu ziehen. Für die aufstrebenden fränkischen Hausmeier war das Genus Agilolfingarum mit seinen weitgestreckten Verpflechtungen in alle gesellschaftlichen Bereiche der Konkurrent schlechthin. Die Rivalität zwischen diesen beiden Geschlechtern kann man nicht nur an den Auseinandersetzungen zwischen Karl dem Großen und Tassilo nachvollziehen. Auch die politischen Umstände während der Herrschaft des Herzogs Odilo sind ein Beispiel dafür.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Prologos: Einführung in die Lex Baiuvariorum als Grundlage der Untersuchung und Darlegung der zentralen Fragestellung zur Herrschaftslegitimation.
2. Die handschriftlichen Überlieferungen der Lex Baiuvariorum: Analyse der Entstehung, Datierung und der handschriftlichen Überlieferungsgeschichte des Gesetzestextes.
3. Das Ende des agilolfingischen Herzogtums in Bayern: Historische Darstellung der Rivalität zwischen Agilolfingern und Karolingern, gipfelnd in der Absetzung Tassilos III.
4. Gerolde in der bayrischen Präfektur: Untersuchung der Rolle und Herkunft der als Präfekten in Bayern eingesetzten Gerolde und ihrer genealogischen Verknüpfungen.
5. Die Herkunft der Luitpoldinger: Betrachtung der Etablierung der Luitpoldinger und des Übergangs zum jüngeren Stammesherzogtum in Bayern.
6. Epilogos: Zusammenfassende Reflexion über die genealogischen Verbindungen als mögliches Mittel zur Herrschaftslegitimation.
Schlüsselwörter
Lex Baiuvariorum, Agilolfinger, Karolinger, Bayern, Herrschaftslegitimation, Tassilo III., Karl der Große, Gerold, Luitpoldinger, Genealogie, Frühmittelalter, Herzogtum, Adelsgeschichte, Stammesrecht, Machtpolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Legitimation herrschaftlicher Macht im frühmittelalterlichen Bayern und untersucht, wie verschiedene Adelsgeschlechter versuchten, ihre Position durch Anlehnung an das agilolfingische Recht zu stützen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind das agilolfingische Recht (Lex Baiuvariorum), der Machtkampf zwischen Agilolfingern und Karolingern sowie die Rolle genealogischer Verbindungen zur Legitimation der Statthalter in Bayern.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, genealogische Verknüpfungen der nachfolgenden Machthaber (Karolinger, Geroldinger, Luitpoldinger) zu den Agilolfingern aufzuzeigen, um zu klären, ob diese Verbindungen als Grundlage für eine Herrschaftslegitimation im Sinne der Lex Baiuvariorum dienten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf der Auswertung von Quellen (insbesondere der Lex Baiuvariorum) und der Fachliteratur basiert, um genealogische Hypothesen zu prüfen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Überlieferungsgeschichte der Lex, den Sturz Tassilos III., die Rolle der Gerolde als Präfekten und den Aufstieg der Luitpoldinger.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Publikation?
Die wichtigsten Begriffe sind Lex Baiuvariorum, Agilolfinger, Herrschaftslegitimation und die genannten Adelsgeschlechter des bayerischen Frühmittelalters.
Warum war die Absetzung von Tassilo III. rechtlich problematisch für Karl den Großen?
Die Lex Baiuvariorum garantierte den Agilolfingern den erblichen Anspruch auf das Herzogsamt. Karl musste daher einen rechtlichen Prozess gegen die Person Tassilos führen, anstatt den Rechtsanspruch als solchen zu negieren.
Welche Rolle spielten die Gerolde bei der Verwaltung Bayerns?
Gerold wurde als Präfekt eingesetzt, da er einerseits durch seine familiären Bindungen zum König vertrauenswürdig war und andererseits über eine verwandtschaftliche Verbindung zur schwäbischen Linie der Agilolfinger eine Form von Legitimität mitbrachte.
- Quote paper
- Sebastian Rosche (Author), 2000, Herrschaftliche Legitimierung im frühmittelalterlichen Bayern auf der Grundlage der Lex Baiuvariorum, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/147649