In jedem Staat gibt es Menschen, die durch ihr Verhalten die Rechtsordnung verletzen und Gesetze brechen. Handelt es sich dabei um einen strafrechtlichen Verstoß und der mutmaßliche Täter ist gefasst, wird ihm gemäß den Strafgesetzen und Verfahrensregeln des jeweiligen Landes der Prozess gemacht. Dabei gilt es zum einen zu erreichen, dass die Tat, sofern sie vom Angeklagten begangen wurde,angemessen abgestraft wird. Andererseits jedoch hat auch der Angeklagte das Recht auf einen fairen Prozess und ein gerechtes Urteil. In der BRD wurden die Regeln für ein Strafverfahren hauptsächlich in der gegenwärtig 477 Paragraphen umfassenden Strafprozessordnung verankert. Hinzu kommen die durch die Verfassung der BRD garantierten Grundrechte des Angeklagten, auch wenn zwangsläufig durch Strafverfolgung und Strafverfahren selbst grundrechtsrelevante Rechtspositionen des Beschuldigten berührt werden.
Wie jedoch verhält es sich mit den Rechten des Angeklagten im
internationalen Strafprozess? Diese Problemstellung soll nachfolgend dargestellt und erörtert werden. Zunächst wird geklärt, was man unter einem internationalen Strafprozess zu verstehen hat. Im Überblick sollen überdies die internationalen Straftribunale und die internationalen rechtlichen Grundlagen vorgestellt werden, um dann anhand einzelner Prozessmaximen die Rechte des Angeklagten zu untersuchen. Ein Vergleich zu den entsprechenden deutschen Vorschriften soll aufzeigen, inwieweit die internationalen Verfahrensregeln mit den Vorschriften der Strafprozessordnung übereinstimmen und worin die Unterschiede liegen.
Inhaltsverzeichnis
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- Literaturverzeichnis
- Aufsätze
- Lehrbücher / Monographien
- Kommentare
- Online-Quellen (Hauptseiten)
- Zeitschriften
- Organisationen / Institutionen
- Gesetzestexte
- Abkürzungsverzeichnis
- Gesetzestexte (Auszüge)
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
- Artikel 9 - Freiheit und Sicherheit der Person
- Artikel 14 – Prozessuale Garantien in Zivil- und Strafverfahren
- Artikel 15 – Nulla poena sine lege
- Europäische Menschenrechtskonvention
- Artikel 6 - Recht auf ein faires Verfahren
- Artikel 7 – Keine Strafe ohne Gesetz
- Statut für den Internationalen Militärgerichtshof
- Artikel 16 - Gerechtes Verfahren für den Angeklagten
- Artikel 26 - Urteil
- Statut des Internationalen Gerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien
- Artikel 10 Ne bis in idem
- Artikel 21 - Rechte des Angeklagten
- Artikel 26 - Wiederaufnahmeverfahren
- Statut des Internationalen Strafgerichts für Ruanda
- Artikel 9 - Ne bis in idem
- Artikel 20 - Rechte des Angeklagten.
- Artikel 25 – Wiederaufnahmeverfahren
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
- Artikel 20-Verfassungsgrundsätze / Widerstandsrecht
- Artikel 101 - Verbot von Ausnahmegerichten
- Artikel 103 Grundrechte des Angeklagten
- Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland
- § 1 – Nulla poena sine lege
- § 137 Wahl des Verteidigers
- § 240 – Fragerecht
- § 259 – Dolmetscher
- § 261 Freie Beweiswürdigung
- § 464c – Kosten für Dolmetscher
- § 359 – Wiederaufnahmeverfahren
- Strafprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Paragraphenspiegel der wichtigsten Prozessmaximen
- Die Rechte des Angeklagten im Internationalen Strafprozess
- Einleitung
- Der internationale Strafprozess
- Die internationalen Strafgerichtshöfe
- Bemühungen vor 1945
- Das Internationale Militärtribunal in Nürnberg / Deutschland
- Das Internationale Militärtribunal für den Fernen Osten in Tokio / Japan
- Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag / Niederlande
- Das Internationale Strafgericht für Ruanda in Arusha / Tansania
- Der Ständige Internationale Strafgerichtshof
- Zwischen Nürnberg und Rom
- Nationale Gerichte
- Die internationalen rechtlichen Grundlagen
- Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte
- Die Europäische Menschenrechtskonvention
- Die Statuten des IMT und des IMTFE
- Die Statuten und Verfahrens- und Beweisregeln des ICTY und des ICTR
- Die Prozessmaximen zur Wahrung der Rechte des Angeklagten
- Fairnessgrundsatz
- Recht auf einen gesetzlichen Richter / ordentliches Gericht
- Anspruch auf rechtliches Gehör
- Anwesenheitsrecht
- Beschleunigungsgebot
- Rechtliches Gehör
- Mündliche Verhandlung
- Recht auf verständliche Sprache und unentgeltlichen Dolmetscher
- Recht auf ordentliche Verteidigung
- Persönliche Verteidigung
- Verteidigung durch einen Rechtsbeistand
- Unschuldsvermutung
- In dubio pro reo
- Nemo tenetur se ipsum prodere
- Öffentlichkeitsgrundsatz
- Nulla poena sine lege / Nullum crimen sine lege
- Die strikte nationale Auslegung des Grundsatzes
- Die völkerrechtliche Deutung und ihre Probleme
- Nürnberg
- Argumente für die Rechtmäßigkeit
- Kritik
- Verbotsnorm
- Strafandrohung.
- Fehlen eines völkerrechtlichen Allgemeinen Teils
- Lösung des Problems durch Gründung des ICC
- Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln gegen ein Urteil
- Bedingungslose Möglichkeit
- Höhere Instanz
- Recht auf Leben
- Die Todesstrafe international
- Die Todesstrafe aus deutscher Sicht
- Ne bis in idem
- Einstellung des Verfahrens, rechtkräftiges Urteil und Freispruch
- Kumulative Anklagevorwürfe vor ein und demselben Gericht
- Die Entwicklung des internationalen Strafprozesses
- Die Rechte des Angeklagten in internationalen Gerichtsverfahren
- Die Bedeutung des Fairnessgrundsatzes und anderer Prozessmaximen
- Die Anwendung des Nulla poena sine lege Prinzips im internationalen Strafrecht
- Die Rolle der internationalen Gerichtshöfe in der Durchsetzung des Völkerstrafrechts
- Das erste Kapitel gibt eine Einführung in den internationalen Strafprozess und beleuchtet die Entwicklung der internationalen Strafgerichtshöfe von den Bemühungen vor 1945 bis zur Gründung des Ständigen Internationalen Strafgerichtshofs.
- Im zweiten Kapitel werden die wichtigsten internationalen rechtlichen Grundlagen für die Wahrung der Rechte des Angeklagten im internationalen Strafprozess behandelt, darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Europäische Menschenrechtskonvention.
- Das dritte Kapitel analysiert die Prozessmaximen, die die Wahrung der Rechte des Angeklagten gewährleisten sollen, einschließlich des Fairnessgrundsatzes, des Rechts auf ein faires Verfahren, des Rechts auf einen gesetzlichen Richter, des Rechts auf rechtliches Gehör, des Beschleunigungsgebots, des Rechts auf verständliche Sprache und unentgeltlichen Dolmetscher, des Rechts auf ordentliche Verteidigung, der Unschuldsvermutung, des In dubio pro reo Prinzips, des Nemo tenetur se ipsum prodere Prinzips, des Öffentlichkeitsprinzips und des Nulla poena sine lege Prinzips.
- Das vierte Kapitel befasst sich mit dem Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln gegen ein Urteil und dem Recht auf Leben, wobei die Todesstrafe international und aus deutscher Sicht beleuchtet wird.
- Das fünfte Kapitel untersucht das Ne bis in idem Prinzip, das Verbot der Doppelbestrafung, und seine Anwendung im internationalen Strafprozess.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit den Rechten des Angeklagten im internationalen Strafprozess. Sie untersucht die verschiedenen internationalen Gerichtshöfe und deren Statuten, die internationalen rechtlichen Grundlagen und die wichtigsten Prozessmaximen, die die Wahrung der Rechte des Angeklagten gewährleisten sollen.
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Internationaler Strafprozess, Rechte des Angeklagten, Internationale Strafgerichtshöfe, Fairnessgrundsatz, Recht auf ein faires Verfahren, Nulla poena sine lege, Ne bis in idem, Völkerstrafrecht, Internationale rechtliche Grundlagen.
- Quote paper
- Nicole Beier (Author), 2003, Die Rechte des Angeklagten im internationalen Strafprozess , Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/145410