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Aktuelles zur Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit (Stand 2010)

Titel: Aktuelles zur Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit (Stand 2010)

Wissenschaftlicher Aufsatz , 2010 , 11 Seiten

Autor:in: Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Erklärung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer könne zu Hause bleiben oder sei von der Arbeitspflicht entbunden, genügt nicht, um den Urlaubsanspruch zum Erlöschen zu bringen. Die zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderliche Erklärung muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Arbeitspflicht befreit wird. Der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG gemeinschaftsrechts-konform fortzubilden.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • Aktuelles zur Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit¹
    • Die Erklärung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer könne zu Hause bleiben oder sei von der Arbeitspflicht entbunden, genügt nicht, um den Urlaubsanspruch zum Erlöschen zu bringen.
    • Der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen² Voll- oder Teilurlaubs erlischt nicht³, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist.
    • Der Arbeitnehmer muss die Übertragung nicht verlangen.
    • Vertragliche Mehrurlaubsregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen keiner uneingeschränkten Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S.1 BGB.
    • Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BAG erkannt, dass der von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleistete Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen auch entsteht, wenn der Arbeitnehmer im gesamten Bezugszeitraum oder in Teilen davon arbeitsunfähig erkrankt ist.
    • Die bloße Erklärung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer könne zu Hause bleiben oder sei von der Arbeitspflicht entbunden, genügt nicht, um den Urlaubsanspruch zum Erlöschen zu bringen.

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Der Text befasst sich mit der Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit. Er analysiert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Kontext der europäischen Richtlinien und beleuchtet die Auswirkungen auf die Urlaubsrechtsprechung.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Auswirkungen der europäischen Rechtsprechung auf das deutsche Urlaubsrecht
  • Interpretation und Anwendung des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG)
  • Relevanz der Freistellungserklärung durch den Arbeitgeber
  • Bedeutung der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts

Zusammenfassung der Kapitel

  • Das erste Kapitel befasst sich mit der notwendigen Freistellungserklärung des Arbeitgebers, um den Urlaubsanspruch zu erfüllen. Es wird erläutert, dass eine bloße Erklärung, der Arbeitnehmer könne zu Hause bleiben, nicht ausreichend ist.
  • Das zweite Kapitel behandelt den Anspruch auf Abgeltung von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Urlaubsjahres. Es wird dargelegt, dass dieser Anspruch nicht erlischt, und die Rechtsprechung des BAG im Lichte der europäischen Richtlinien beleuchtet.
  • Das dritte Kapitel befasst sich mit der automatischen Übertragung von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit. Es wird erläutert, dass der Arbeitnehmer die Übertragung nicht aktiv verlangen muss.
  • Das vierte Kapitel analysiert die Inhaltskontrolle von vertraglichen Mehrurlaubsregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es wird festgestellt, dass diese Regelungen nur auf Klarheit und Verständlichkeit zu überprüfen sind.
  • Das fünfte Kapitel beleuchtet die Rechtsprechung des EuGH zum Anspruch auf Mindestjahresurlaub bei Arbeitsunfähigkeit. Es wird betont, dass dieser Anspruch auch dann entsteht, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums erkrankt ist.

Schlüsselwörter

Die zentralen Themen des Textes sind Urlaubsabgeltung, Arbeitsunfähigkeit, europäische Richtlinien, Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Freistellungserklärung, gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung, Rechtsprechung des BAG und des EuGH.

Ende der Leseprobe aus 11 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Aktuelles zur Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit (Stand 2010)
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim
Autor
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2010
Seiten
11
Katalognummer
V144653
ISBN (eBook)
9783640529582
ISBN (Buch)
9783640529704
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische Richtlinie Richtlinienkonforme Auslegung Urlaub Arbeitsunfähigkeit Urlaubsabgeltung Mindesturlaub Sonderurlaub Sonderurlaub für Schwerbehinderte
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in), 2010, Aktuelles zur Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit (Stand 2010), München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/144653
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Leseprobe aus  11  Seiten
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