Der Gründung des Volksgerichtshofes ging der Brand des Reichstages und folglich der Prozess, der als Reichstagsbrandprozess in die Geschichtsbücher einging, voran. Am Tag nach dem Brand wurden von Hindenburg zwei Notverordnungen erlassen, welche die durch die Weimarer Verfassung geschaffenen Grundrechte suspendierten und die Grundlage zur Einführung der Schutzhaft boten.Gegen den nach dem Brand im Reichstag aufgefundenen holländischen Staatsbürger Marinus von der Lubbe, den kommunistischen Reichstagsabgeordneten Ernst Torgler sowie gegen die drei bulgarischen Emigranten, Georgi Dimitroff, Plagoi Popeff und Wassilij Taneff wurde am 24. April 1933 Anklage wegen Hochverrats und Brandstiftung erhoben. Um die Androhung der Todesstrafe gegen diese Angeklagten zu ermöglichen, erließ die nationalsozialistische Regierung am 29. März 1933 ein Gesetz, das eine rückwirkendeAndrohung der Todesstrafe für alle Kapitalverbrechen ermöglichte, die zwischen dem 31. Jänner 1933 und dem 28. Februar begangen worden waren.Die Hauptverhandlung im Prozess
begann am 21. September 1933. Nachdem die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für die Mittäterschaft der Exilbulgaren finden konnte, beantragte der Oberstaatsanwalt Freispruch für diese, während er für van der Lubbe und Torgler die Todesstrafe forderte. Zur Todesstrafe wurde schließlich nur van der Lubbe verurteilt, die anderen wurden vom Gericht freigesprochen, was
die Nationalsozialisten von einer Verhaftung noch bei Gericht sowie deren Verschleppung in Konzentrationslager freilich nicht abhielt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
A.1. Die Machtergreifung des Nationalsozialismus in Deutschland
A.2. Der Weg zum faschistischen Italien
I. Der Reichstagsbrand und seine Folgen – Der NS-Volksgerichtshof
I.1. Zusammensetzung und Aufgabe
I.2.Einzelne Verfahrensbestimmungen
I.3. Einzelne Tatbestände
I.3.1. Hochverrat
I.3.2. Landesverrat
I.3.3. Zuständigkeitsveränderungen
I.4.Urteilspraxis
I.4.1. Das Spionageverfahren
I.4.2. Das Oppositionsverfahren
I.4.3. Das Heimatfrontverfahren
I.4.4. Die Annexionsverfahren
I.4.5. Sonstige Verfahren
I.5.Rechtssprechung und Urteilsfindung
I.6.Freisprüche und Urteile des Volksgerichtshofes
I.7.Volksgerichtshof und Nachkriegsjustiz
II. Das Tribunale Speciale per la Difesa dello Stato- Ein Attentat und seine Auswirkungen
II.1.Entstehung
II.2. Aufbau, Zusammensetzung und Tatbestände
II.3. Die Rechtssprechung des Tribunale Speciale
II.3.1 Das Tribunale von 1927 bis 1932
II.3.2. Das Tribunale von 1933 bis 1939
II.3.3 Das Tribunale vom Kriegseintritt bis zu seinem Ende 1943
III. Direkter Vergleich der Gerichtshöfe
IV. Epilog
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Instrumentalisierung der Gerichtsbarkeit als Terrormittel durch totalitäre Regime am Beispiel des Volksgerichtshofes im nationalsozialistischen Deutschland und des Tribunale Speciale per la Difesa dello Stato im faschistischen Italien.
- Struktureller Vergleich politischer Sondergerichte.
- Analyse der Machtergreifung und deren Einfluss auf die Justiz.
- Untersuchung der Verfahrensarten und Urteilspraxen in beiden Systemen.
- Evaluation der Instrumentalisierung des Rechts zur Verfolgung politischer Gegner.
- Gegenüberstellung der Rolle der Richter und der Verteidigungsmöglichkeiten.
Auszug aus dem Buch
I.4.3. Heimatfrontverfahren
Diese Verfahren hatten hauptsächlich Äußerungen von politisch unerwünschten Ansichten der Angeklagten sowie die Verteilung von ausländischen Flugblättern zum Gegenstand, die zumeist Zweifel am propagierten Endsieg oder Kritik an der Regierung zum Inhalt hatten. Heimatfront war der von den Nationalsozialisten geprägte Begriff für die Bevölkerung in Deutschland. In solchen Äußerungen sah der Volksgerichtshof eine Gefährdung der „Inneren Geschlossenheit“ sowie eine gefährliche Zersetzung der „Deutschen inneren Front“. Angeklagte in Heimatfrontverfahren kamen aus allen Bevölkerungsschichten, wobei ein Großteil bei den Arbeitern und Handwerkern zu finden war. Wiederum waren es überwiegend deutsche Staatsbürger, die verurteilt wurden. Im Heimatfrontverfahren kam es im Vergleich zu den anderen Verfahren regelmäßig häufig zu einer Anwendung der Todesstrafe. Während der Durchschnitt bei rund 31 Prozent liegt, kam hier die Verurteilung zum Tode in 51 Prozent zur Anwendung.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Beschreibt die theoretische Bedeutung einer unabhängigen Judikative und zeigt auf, wie durch Fanatismus und politisches Regime die Gerichtsbarkeit zu einem Terrormittel degenerieren kann.
I. Der Reichstagsbrand und seine Folgen – Der NS-Volksgerichtshof: Analysiert den Aufbau des Volksgerichtshofes, die Definition von Hoch- und Landesverrat sowie die Praxis der Urteilsfindung zur systematischen Unterdrückung politischer Gegner.
II. Das Tribunale Speciale per la Difesa dello Stato- Ein Attentat und seine Auswirkungen: Beleuchtet die Entstehung und Entwicklung des italienischen Gegenstücks zum Volksgerichtshof und dessen Funktion innerhalb des faschistischen Systems.
III. Direkter Vergleich der Gerichtshöfe: Zieht eine vergleichende Bilanz über die Arbeitsweise, die Gnadenlosigkeit und die Rolle beider Institutionen als Instrumente totalitärer Machthaber.
IV. Epilog: Fasst die verheerenden Auswirkungen totalitärer Regime auf das Rechtswesen zusammen und betont den Verlust einer unabhängigen, staatlichen Institution.
Schlüsselwörter
Volksgerichtshof, Tribunale Speciale, Nationalsozialismus, Faschismus, Hochverrat, Landesverrat, Politische Justiz, Terrormittel, Diktatur, Roland Freisler, Rechtssprechung, Totalitarismus, Verfahren, Urteilspraxis, Widerstand
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert, wie zwei totalitäre Regime – das nationalsozialistische Deutschland und das faschistische Italien – die Gerichtsbarkeit nutzten, um politische Gegner auszuschalten und ihre Macht zu sichern.
Welche zentralen Institutionen werden verglichen?
Die Arbeit vergleicht den Volksgerichtshof im Deutschen Reich mit dem italienischen Tribunale Speciale per la Difesa dello Stato.
Was ist das primäre Forschungsziel?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie durch die Ausschaltung einer unabhängigen Justiz Rechtsnormen so umgedeutet wurden, dass sie als Instrumente staatlichen Terrors fungierten.
Welche methodische Herangehensweise wird gewählt?
Es wird eine rechtsgeschichtliche Analyse der Entstehung, der personellen Besetzung, der Verfahrensvorschriften und der Urteilspraktiken beider Institutionen vorgenommen.
Was umfasst der inhaltliche Hauptteil?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Reichstagsbrandprozesses und der Struktur des Volksgerichtshofes sowie eine detaillierte Betrachtung der italienischen Pendants und der jeweiligen Urteilsstatistiken.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Politische Justiz, totalitäre Repression, Hochverrat, Instrumentalisierung des Rechts und systemische Gewalt.
Wie unterschied sich die Todesstrafenpraxis zwischen den beiden Gerichten?
Der Volksgerichtshof agierte bei der Verhängung der Todesstrafe deutlich gnadenloser und häufiger als das italienische Tribunale, das in der ersten Epoche eher auf Haftstrafen setzte.
Welche Rolle spielte die politische Ideologie bei der Urteilsfindung?
Ideologie stand über dem Gesetz; die Richter verstanden sich nicht als unabhängige Juristen, sondern als Soldaten des Regimes, deren Aufgabe es war, die Ziele der Machthaber durchzusetzen.
- Arbeit zitieren
- Jakob Weinrich (Autor:in), 2010, Strafjustiz als Terrorinstrument - Die politische Gerichtsbarkeit im dritten Reich und im faschistischen Italien, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/143345