Die Europäische Gemeinschaft (EG) beruht auf der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die 1957 gegründet wurde. Neben ihr existieren gleichwertig die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM, 1957 gegründet) und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, 1952 gegründet), die jeweils eigene Verträge besitzen. Im Vordergrund steht hier der Europäische Gemeinschaftsvertrag (EGV), der neben dem Zuständigkeitsbereich auch die Aufgaben und die Ziele der EG beinhaltet.
Art. 2 EGV nennt die Aufgaben der Gemeinschaft: erstens die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes, zweitens der Aufbau einer Wirtschafts- und Währungsunion und drittens die Durchführung der Politiken und Maßnahmen der Art. 3 und 4 EGV. Auf den Gemeinsamen Markt richtet sich folgende Fragestellung: welche Vorschriften des EG-Vertrages beziehen sich speziell auf die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes?
Seit der Gründung der EWG steht die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes mit an erster Stelle. Der EuGH definiert ihn als „Beseitigung aller Hemmnisse im innergemeinschaftlichen Handel mit dem Ziel einer Verschmelzung der nationalen Märkte zu einem einheitlichen Markt, dessen Bedingungen denjenigen eines wirklichen Binnenmarktes möglichst nahe kommen“. Somit sind alle Unterschiede soweit abzubauen, dass möglichst angeglichene Bedingungen herrschen. Vorgesehen war 1958, den Gemeinsamen Markt innerhalb von 12 Jahren umzusetzen, was aber nicht erreicht wurde. Um Fortschritte bezüglich der Errichtung eines Gemeinsamen Marktes zu erzielen, wurde 1986 die Verwirklichung des Binnenmarktes angesetzt (Raum ohne Binnengrenzen mit der Gewährleistung des freien Verkehrs von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gleichgesetzt – Art. 14 II EGV).
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung...
- B. Auf die Errichtung des Gemeinsamen Marktes bezogene Vorschriften des EG-Vertrages...
- I. Einleitung……………
- II. Grundfreiheiten.……........
- 1. Art. 23, 25, 28 + 29 EGV: Freier Warenverkehr....
- a) Vorbemerkung....
- b) Art. 23 EGV: Zollunion.......
- c) Art. 25 EGV: Verbot neuer Zölle und Abgaben gleicher Wirkung.......
- d) Art. 28 und 29 EGV: Verbot mengenmäßiger Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung...........
- e) Zwischenergebnis.…...........
- 2. Art. 39, 43 EGV: Freier Personenverkehr......
- a) Vorbemerkung..........\n
- b) Art. 39 EGV: Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer…...\n
- c) Art. 43 EGV: Niederlassungsfreiheit...........
- d) Zwischenergebnis..........\n
- 3. Art. 49 EGV: Freier Dienstleistungsverkehr......
- a) Vorbemerkung..........\n
- b) Freier Dienstleistungsverkehr….........
- c) Zwischenergebnis............\n
- 4. Art. 56 EGV: Freier Kapital- und Zahlungsverkehr..\n
- a) Vorbemerkung.........\n
- b) Freier Kapital- bzw. Dienstleistungsverkehr........\n
- c) Zwischenergebnis.…........\n
- C. Ergebnis.………….\n
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit der Errichtung eines Gemeinsamen Marktes im Kontext der Europäischen Gemeinschaft (EG). Sie analysiert, welche Vorschriften des EG-Vertrages sich explizit auf den Aufbau dieses Marktes beziehen.
- Die Bedeutung der Grundfreiheiten für die Errichtung des Gemeinsamen Marktes
- Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der Auslegung des EG-Vertrages
- Die verschiedenen Stufen der Integration des Gemeinsamen Marktes
- Die Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des Gemeinsamen Marktes
- Die historische Entwicklung des Gemeinsamen Marktes
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Europäische Gemeinschaft (EG) und den Europäischen Gemeinschaftsvertrag (EGV), der die Aufgaben und Ziele der EG festlegt. Im Fokus steht die Errichtung des Gemeinsamen Marktes als eines der wichtigsten Ziele der EG.
Im zweiten Kapitel wird die Errichtung des Gemeinsamen Marktes im Detail untersucht. Hierbei werden die zentralen Vorschriften des EG-Vertrages betrachtet, die sich auf die Grundfreiheiten beziehen, welche den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ermöglichen.
Das Kapitel über den freien Warenverkehr befasst sich mit den Vorschriften des EG-Vertrages zur Zollunion, dem Verbot neuer Zölle und Abgaben gleicher Wirkung sowie dem Verbot mengenmäßiger Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung.
Der freie Personenverkehr wird im folgenden Kapitel analysiert. Es werden die Bestimmungen des EG-Vertrages zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer und zur Niederlassungsfreiheit beleuchtet.
Das Kapitel über den freien Dienstleistungsverkehr behandelt die relevanten Vorschriften des EG-Vertrages, die den freien Verkehr von Dienstleistungen innerhalb der EG regeln.
Zum Abschluss des Kapitels über die Grundfreiheiten wird der freie Kapital- und Zahlungsverkehr untersucht. Die Arbeit beleuchtet die Vorschriften des EG-Vertrages, die den freien Kapitalverkehr und die ungehinderte Zahlungsverkehr innerhalb der EG ermöglichen sollen.
Schlüsselwörter
Europäische Gemeinschaft (EG), Gemeinsamer Markt, Grundfreiheiten, Freier Warenverkehr, Freier Personenverkehr, Freier Dienstleistungsverkehr, Freier Kapitalverkehr, Europäischer Gerichtshof (EuGH), Europäischer Gemeinschaftsvertrag (EGV), Zollunion, Niederlassungsfreiheit, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, mengenmäßige Beschränkungen, Maßnahmen gleicher Wirkung, Binnenmarkt.
- Quote paper
- Nancy Kunze-Groß (Author), 2003, Welche Vorschriften des EG-Vertrages beziehen sich auf die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/14274