Öffentliche Träger der Sozialen Dienste sind seit einiger Zeit verstärktem
Legitimations- und Erfolgsdruck ausgesetzt. Sie werden zunehmend
öffentlich kritisiert. Der bisherige Umgang mit gefährlichen Straftätern
wird immer mehr gesellschaftspolitisch in Frage gestellt. Insbesondere
haben sich die kriminalpolitischen Prioritäten bezüglich gefährlicher
Sexual- und Gewaltstraftäter in den letzten Jahren verändert.
Begleitet von kritischen Meldungen und Schlagzeilen in den Medien
werden strafverschärfende Maßnahmen für erwachsene sowie jugendliche
Straftäter und damit mehr Sicherheit für die Bürger gefordert. Zudem
haben sich aufgrund der knapper werdenden finanziellen Mittel,
der steigenden Fallzahlen, der Vielzahl an schwierigen Klienten1 und
ihrer meist komplizierten Lebensbedingungen die Rahmenbedingungen
für die Soziale Arbeit in Öffentlichen Trägern verändert.
Seit dem Sommer 2006 reformiert daher das Niedersächsische Justizministerium
mit dem Projekt JustuS (Justiz und Soziale Arbeit) die
ambulanten sozialen Dienste der Strafrechtspflege in Niedersachsen.
Im Kern geht es um die Einführung eines effektiven Qualitätsmanagements2,
um neue Effizienzreserven sowie mögliche Synergieeffekte zu
finden.3 Für die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-
Neumann steht außerdem die Sicherheit der Bürger an erster Stelle.
Nach ihrer Auffassung muss der sozialarbeiterische Kontrollprozess
durch die Einführung eines methodischen Risikomanagements verbessert
werden.4 Neben der Suche nach neuen Möglichkeiten5 sollen daher
Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe der ambulanten sozialen
Dienste auch unter dem Aspekt der Sicherheit optimiert werden.
Um die Sicherheit für die Bevölkerung zu erhöhen, wurde ein Risikomanagement
in die niedersächsische Bewährungshilfe eingeführt. Ein effektives Risikomanagement muss die Qualität der Arbeit nicht nur
permanent sichern und fortentwickeln, sondern ebenso den Nutzen für
die Gesellschaft aufzeigen. Im Unterschied zu erwerbswirtschaftlichen
Unternehmungen kann der Erfolg einer Bewährungshilfetätigkeit nicht
anhand von Formalzielen, wie z.B. dem finanziellen Gewinn, gemessen
werden. Die Erfolge solcher Dienstleistungen können nur schwer
quantifiziert werden, denn die Wirkungen sind oft nur indirekt messbar.
Um den Erfolg und die Wirkung messen zu können, müssen die konkreten
Ziele operationalisiert und somit überprüfbar werden. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Qualitätsmanagement
3. Operationalisierung der Ziele
4. Instrumente der Qualitätsprüfung
5. Zusammenfassung und Gesamtbewertung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Herausforderungen einer systematischen Qualitätsprüfung im ambulanten Sozialen Dienst der Justiz, insbesondere am Beispiel der niedersächsischen Bewährungshilfe, und hinterfragt die Übertragbarkeit gängiger Risikomanagement-Methoden auf dieses spezifische Arbeitsfeld.
- Grundlagen des Qualitäts- und Risikomanagements in der Sozialwirtschaft
- Operationalisierung von Zielen in der Bewährungshilfe
- Analyse interner und externer Instrumente der Qualitätsprüfung
- Kritische Auseinandersetzung mit der Wirkungsmessung bei hoheitlichen Aufgaben
- Vergleich von klinischen und statistischen Prognoseverfahren
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung
Öffentliche Träger der Sozialen Dienste sind seit einiger Zeit verstärk- tem Legitimations- und Erfolgsdruck ausgesetzt. Sie werden zuneh- mend öffentlich kritisiert. Der bisherige Umgang mit gefährlichen Straf- tätern wird immer mehr gesellschaftspolitisch in Frage gestellt. Insbe- sondere haben sich die kriminalpolitischen Prioritäten bezüglich ge- fährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter in den letzten Jahren verändert.
Begleitet von kritischen Meldungen und Schlagzeilen in den Medien werden strafverschärfende Maßnahmen für erwachsene sowie jugend- liche Straftäter und damit mehr Sicherheit für die Bürger gefordert. Zu- dem haben sich aufgrund der knapper werdenden finanziellen Mittel, der steigenden Fallzahlen, die Vielzahl an schwierigen Klienten und ihrer meist komplizierten Lebensbedingungen die Rahmenbedingun- gen für die Soziale Arbeit in Öffentlichen Trägern verändert.
Seit dem Sommer 2006 reformiert daher das Niedersächsische Jus- tizministerium mit dem Projekt JustuS (Justiz und Soziale Arbeit) die ambulanten sozialen Dienste der Strafrechtspflege in Niedersachsen. Im Kern geht es um die Einführung eines effektiven Qualitätsmanage- ments, um neue Effizienzreserven sowie mögliche Synergieeffekte zu finden. Für die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister- Neumann steht außerdem die Sicherheit der Bürger an erster Stelle.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit beleuchtet den steigenden Legitimationsdruck auf öffentliche soziale Dienste und stellt das niedersächsische Reformprojekt JustuS sowie das Bedürfnis nach Risikomanagement in der Bewährungshilfe vor.
2. Qualitätsmanagement: Es wird definiert, was Qualitätsmanagement in der Sozialwirtschaft bedeutet und warum die produktorientierten Ansätze der Bewährungshilfe eine Herausforderung für gängige Managementdefinitionen darstellen.
3. Operationalisierung der Ziele: Dieses Kapitel erläutert, wie durch Risk-Assessment und die Klassifikation von Straftätern (high/low risk) die Ziele für eine effektive Überwachung und Betreuung methodisch operationalisiert werden können.
4. Instrumente der Qualitätsprüfung: Die Autorin kategorisiert verschiedene interne und externe Kontrollinstrumente und diskutiert deren begrenzte Anwendbarkeit im Kontext der gesetzlich angeordneten Zwangsbeziehung in der Bewährungshilfe.
5. Zusammenfassung und Gesamtbewertung: Das abschließende Kapitel resümiert, dass bestehende Instrumente der Qualitätsprüfung ohne eine spezifische Anpassung an die Arbeitsweise der Bewährungshilfe ineffizient bleiben und ein echtes Qualitätsniveau verhindern.
Schlüsselwörter
Qualitätsmanagement, Risikomanagement, Bewährungshilfe, Sozialarbeit, Wirkungsmessung, Qualitätsprüfung, Strafrechtspflege, JustuS, Fallmanagement, Risikostraftäter, Operationalisierung, Soziale Dienste, Professionalität, Intervention, Monitoring.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit thematisiert die Implementierung von Qualitäts- und Risikomanagement im ambulanten Sozialen Dienst der Justiz und prüft, ob die bestehenden Strukturen der niedersächsischen Bewährungshilfe den Anforderungen an eine objektive Qualitätsprüfung gerecht werden können.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Arbeit konzentriert sich auf die Spannung zwischen Hilfe und Kontrolle, die Notwendigkeit von Risk-Assessments, die Abgrenzung zu erwerbswirtschaftlichen Qualitätsbegriffen sowie die kritische Prüfung gängiger Evaluierungsinstrumente.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu klären, wie die Erfolge und Wirkungen in der Bewährungshilfe trotz schwieriger Messbarkeit quantifiziert werden können und welche Instrumente hierfür tatsächlich geeignet sind.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine theoretische Analyse, bei der fachliche Konzepte (wie das Modell von Wolfgang Klug oder Wilhelm S. Schmitt) auf die Arbeitsstrukturen der Bewährungshilfe übertragen und kritisch reflektiert werden.
Was steht im Hauptteil im Fokus?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Operationalisierung von Zielen für das Risikomanagement und der detaillierten Analyse von sechs internen sowie vier externen Instrumenten der Qualitätsprüfung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?
Die zentralen Schlagworte sind Qualitätsmanagement, Risikomanagement, Bewährungshilfe, Wirkungsmessung und Risikostraftäter.
Warum hält die Autorin die gängigen Qualitätsinstrumente für unzureichend?
Sie argumentiert, dass viele Instrumente auf einer freiwilligen Kundenbeziehung basieren, während die Bewährungshilfe eine gesetzlich angeordnete Zwangsbeziehung darstellt, was eine direkte Übertragung unmöglich macht.
Welche Rolle spielt die Motivation der Probanden im Risikomanagement?
Die Motivation zur Verhaltensänderung gilt als wesentlicher Faktor für das Rückfallrisiko und bildet nach den Modellen von Klug und Schmitt eine notwendige Komponente für die Fallklassifikation.
Was bedeutet das "Kollegialitätsprinzip" für das Qualitätsmanagement?
Es beschreibt die Haltung der Bewährungshelfer als "Gleiche unter Gleichen", was eine Einmischung durch Vorgesetzte oder externe Kontrollstrukturen erschwert und den Aufbau eines formalen Qualitätsmanagements behindert.
- Arbeit zitieren
- Heike Meyer (Autor:in), 2008, Möglichkeiten der Qualitätsprüfung im ambulanten Sozialen Dienst der Justiz, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/142681