Im Rahmen eines fast zweijährigen Vorpraktikums bei der AWO-D ha-be ich bereits einen freien Träger kennen gelernt. Daher interessierte mich in meinem sechswöchigen Praktikum zum einen insbesondere die Organisations- und Arbeitsstruktur eines öffentlichen Trägers im Vergleich zu einem freien Träger und zum anderen die besondere Schnittstelle einer Sozialarbeit in der Justiz, wobei der Sozialarbeiter als Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft auftritt. Aus diesem Grund wird in dieser Arbeit zuerst detailliert die Staatsanwaltschaft mit ihrer Geschichte, Organisationsstruktur, Aufgaben und Verwaltung be-schrieben. Über die Funktion der Staatsanwaltschaft ergibt sich Sinn und Zweck der Aufgaben einer Gerichtshilfe und der Übergang von der juristischen zur sozialarbeiterischen Würdigung. Über die Entstehung, rechtliche Grundlage und die Arbeitsfelder der Gerichtshilfe wird das Selbstverständnis und die Sonderstellung des Gerichtshelfers in sozialarbeiterischen Handlungsfeldern verdeutlicht. Dem schließen sich die speziellen Tätigkeiten der Gerichtshilfe L an, wobei die verwaltungsmäßige Anbindung an die Staatsanwaltschaft veranschaulicht wird. Über soziale Reformen in der ambulanten Straffälligenhilfe der Justiz wird seit Jahrzehnten bundesweit debattiert. Viele Länder gehen inzwischen eigene Wege in der Handhabung der Privatisierung und Effizienzausnutzung der möglichen Synergieeffekte. Nun ist es auch in Niedersachsen soweit: Das vermutlich größte und einschneidenste Reformprojekt JustuS ist im Juli 2006 gestartet. Wie die Strukturen, Kon-zepte sowie erste Ergebnisse aussehen, wird im fünften Kapitel, als Schwerpunktthema, vorgestellt. Abschließend erfolgt eine Reflexion und Schlussfolgerung über die berufspraktische Tätigkeit im Fazit. Für die leichtere Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form verwendet, gemeint ist jedoch immer auch die Weibliche.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Staatsanwaltschaft als Anstellungsträger
2.1. Historie und Funktion
2.2. Aufbau und Tätigkeiten
2.3. Im Kontext zur Gerichtshilfe
3. Die Gerichtshilfe – ein sozialer Dienst der Justiz
3.1. Entstehung und Selbstverständnis
3.2. Rechtliche Grundlagen als Arbeitsvorgabe
3.3. Arbeitsfelder der Gerichtshilfe
4. Struktur und Aufgaben der Gerichtshilfe L
4.1. Berichterstattung
4.2. Gemeinnützige Arbeit
4.3. Täter-Opfer-Ausgleich
5. Reformprojekt JustuS
5.1. Projektstruktur, Aufbau und Zeitplan
5.2. Erste Ergebnisse der Teilprojektgruppe VIII
5.3. Kritische Reflexion
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Organisationsstruktur und die Arbeitsweise der Gerichtshilfe als Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft, vergleicht diese mit freien Trägern und analysiert das Reformprojekt "JustuS" zur Neuorganisation der ambulanten sozialen Dienste in der niedersächsischen Justiz.
- Historische Entwicklung und Funktion der Staatsanwaltschaft
- Sozialarbeiterische Tätigkeit im Kontext der Justiz
- Struktur und Aufgabenbereiche der Gerichtshilfe (Berichterstattung, gemeinnützige Arbeit, Täter-Opfer-Ausgleich)
- Reformbestrebungen und Synergieeffekte im Projekt JustuS
- Berufspraktische Reflexion der Tätigkeit als Gerichtshelfer
Auszug aus dem Buch
3.1. Entstehung und Selbstverständnis
Waren bei der Entstehung des Strafgesetzbuches noch die Vergeltungstheorie und die Generalprävention vorherrschend, so wurde mit der Entwicklung der forensischen Forschung die Einsicht gewonnen, dass die Persönlichkeit des Täters und seine Beweggründe stärker zur Beurteilung heranzuziehen sind. Daher wurde zu Beginn der 20er Jahre im 20. Jahrhundert in mehreren Städten die „Soziale Gerichtshilfe“ eingerichtet. Zu dieser Zeit konnten als Träger die Justiz, Kommunen oder freie Wohlfahrtsverbände auftreten, dadurch ergaben sich unterschiedliche Schwerpunkte und individuelle Akzente. Eine weitere Entwicklung wurde durch das Dritte Reich unterbrochen, es erfolgte jedoch in den Nachkriegsjahren ein Wiederaufbau der Gerichtshilfestellen.
Anfang der 60er Jahre wurden Gerichtshilfen als Versuchsreihe in den Städten Bonn, Wiesbaden, Osnabrück, Ulm und Augsburg eingeführt, wobei die Initiatoren deutlich eine von den Bedürfnissen der Strafjustiz ausgerichteten Gerichtshilfedienst ins Leben riefen. Bis zum Ende der 60er Jahre entstanden in allen Bundesländern außer dem Saarland Gerichtshilfedienststellen. In den 80er Jahren wurde über Organisationsfragen debattiert, im Kern ging es um die Frage einer Einführung des so genannten einheitlichen Sozialen Dienstes in der Justiz und um die Aufgabendelegierung an freie Träger. Befürworter verwiesen auf andere europäische Länder, wie den Niederlanden und Österreich, wo die Sozialen Dienste privatisiert sind. Gegner verwiesen auf die skandinavischen Länder, wo gerade der umgekehrte Weg, von den privaten Vereinen weg, zu den staatlichen Organisationsformen gegangen wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit erläutert die Zielsetzung, die Motivation durch ein Vorpraktikum und die methodische Vorgehensweise bei der Untersuchung der Staatsanwaltschaft und Gerichtshilfe.
2. Die Staatsanwaltschaft als Anstellungsträger: Dieses Kapitel beschreibt die historische Genese, die Organisationsstruktur sowie die gesetzliche Funktion der Staatsanwaltschaft als "Herrin des Ermittlungsverfahrens".
3. Die Gerichtshilfe – ein sozialer Dienst der Justiz: Es wird der Stellenwert der Gerichtshilfe als aufsuchende Sozialarbeit dargestellt, ergänzt um die rechtlichen Rahmenbedingungen und spezifische Arbeitsfelder.
4. Struktur und Aufgaben der Gerichtshilfe L: Der Autor stellt die konkreten Abläufe, die technische Ausstattung und die alltäglichen Aufgaben der Gerichtshilfe L dar, unterteilt in Berichterstattung, gemeinnützige Arbeit und Täter-Opfer-Ausgleich.
5. Reformprojekt JustuS: Dieses Kapitel analysiert das niedersächsische Projekt JustuS, seine Projektstruktur, die Teilprojektgruppen und reflektiert kritisch die Auswirkungen auf die soziale Arbeit in der Justiz.
6. Fazit: Das Fazit zieht einen direkten Vergleich zwischen der Arbeit beim öffentlichen Träger (Staatsanwaltschaft/Gerichtshilfe) und beim freien Träger, wobei die Vorzüge der staatlichen Anbindung betont werden.
7. Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten Quellen und Fachliteratur zur Untermauerung der Arbeit.
Schlüsselwörter
Gerichtshilfe, Staatsanwaltschaft, Strafrechtspflege, Sozialarbeit, JustuS, Gemeinnützige Arbeit, Täter-Opfer-Ausgleich, Berichterstattung, Sozialprognose, Strafvollstreckung, Reformprojekt, Öffentlicher Träger, Justiz, Straffälligenhilfe, Ermittlungsverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Tätigkeit der Gerichtshilfe, ihre Einbettung in die Strukturen der Staatsanwaltschaft sowie aktuelle Reformprozesse im Bereich der ambulanten sozialen Dienste der Justiz in Niedersachsen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Aufbau der Staatsanwaltschaft, der Rolle der Gerichtshilfe als soziales Bindeglied in der Strafrechtspflege und dem Projekt JustuS.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Organisationsstruktur und die Schnittstellen der Gerichtshilfe zur Staatsanwaltschaft zu beleuchten und den Nutzen derer sozialarbeiterischen Kompetenz im Strafverfahren aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Fundierung durch Fachliteratur und einer praxisorientierten Reflexion während eines absolvierten Berufspraktikums in der Gerichtshilfe L.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Aufgabenbereiche der Gerichtshilfe wie Berichterstattung, Vermittlung in gemeinnützige Arbeit und Täter-Opfer-Ausgleich detailliert beschrieben sowie das Reformprojekt JustuS bewertet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Gerichtshilfe, JustuS, Straffälligenhilfe, Sozialprognose und Strafrechtspflege charakterisiert.
Was unterscheidet die Gerichtshilfe bei der Staatsanwaltschaft von der Arbeit bei freien Trägern?
Der Autor konstatiert bei der staatlichen Anbindung eine deutlich bessere technische Ausstattung, eine effizientere Aktenführung und bessere finanzielle Rahmenbedingungen.
Welche kritische Haltung nimmt der Autor zum Reformprojekt JustuS ein?
Der Autor vermutet, dass die Reform eher auf Einsparungen durch Konzentration und Zusammenlegung der Dienste abzielt als auf eine tatsächliche Verbesserung der Qualität der Organisationsstruktur.
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- Heike Meyer (Author), 2006, Die Gerichtshilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/142679