In Zeiten globaler Bedrohungen werden multinationale Einsätze der deutschen Bundeswehr immer zahlreicher und die Handlungen deutscher Streitkräfte im Ausland reichen von Hilfsmaßnahmen bis hin zu Festnahmen. Gerade bei militärischen Zwangsmaßnahmen ist daher die Frage nach der Geltung bestimmter Rechtsgrundlagen und Rechtsschutzmöglichkeiten essentiell, allerdings immer noch nicht eindeutig gesetzlich geregelt.
Die vorliegende Seminararbeit entstand im Rahmen eines Seminars zum Europäischen und Internationalen Strafrecht an der Universität Passau, welches von Professor Dr. Robert Esser betreut wurde und beschäftigt sich mit der Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)bei Auslandseinsätzen, die im Falle ihrer Geltung für die betroffenen Personen einen effektiven Schutz gewährleisten könnte.
Inhaltsverzeichnis
- A) Einleitung und Konzeption der Arbeit
- B) Entwicklung der Bundeswehr: Von der Landesverteidigung zur Armee im Einsatz
- C) Anwendbarkeit EMRK auf militärische Auslandseinsätze
- I) Verhältnis von humanitärem Völkerrecht und EMRK
- 1) Definition und Anwendungsbereich des humanitären Völkerrechts
- a) Theorienstreit zur kumulativen Anwendbarkeit von EMRK und humanitärem Völkerrecht
- b) Auflösung im Kollisionsfall
- c) Zwischenergebnis
- II) Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der EMRK
- 1) Zeitliche Geltung (ratione temporis)
- 2) Räumliche Geltung (ratione loci)
- a) Hoheitsgewalt
- aa) Personalhoheit
- bb) Gebietshoheit
- aaa) Grundsatz: Territorialitätsprinzip
- bbb) Möglichkeit der extraterritorialen Geltung
- (1) Allgemeine völkerrechtlich anerkannte Ausnahmetatbestände
- (2) Extraterritoriale Hoheitsakte in der Rechtsprechung des EGMR
- (a) Hoheitsgewalt als Ausübung von Personalhoheit
- (b) Hoheitsgewalt bei der Erstreckung inländischer Sachverhalte über das Territorium hinaus
- (c) Hoheitsgewalt durch Kontrolle fremden Staatsgebietes
- (aa) Actual authority and control
- (bb) Effective control
- (cc) Zusammenfassung der Ergebnisse
- (3) Abweichungen der Rechtsprechung
- (a) Art. 56 EMRK
- (b) Die EMRK als regionaler völkerrechtlicher Vertrag - Der Fall Bankovic und andere v. Belgien und 16 andere Konventionsstaaten (2001)
- (aa) Grundzüge der Entscheidung
- (bb) Kritik
- (cc) Abschließende Bewertung der Entscheidung Bankovic
- b) Zusammenfassung der Rechtsprechung des EGMR
- c) Methodische Überprüfung der Kriterien des EGMR
- 3) Sachliche Geltung (ratione materiae/ratione personae)
- a) Rechtliche Voraussetzungen für die Durchführung militärischer Auslandseinsätze
- aa) Internationale Voraussetzungen
- bb) Nationale Voraussetzungen
- b) Zurechnungsfähigkeit
- aa) UNO
- bb) NATO
- cc) EU
- dd) Zwischenergebnis
- c) Befehls- und Kommandogewalt
- aa) Peacekeeping
- aaa) Allgemeines
- bbb) Rechtsgrundlagen
- ccc) Konkrete Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt
- bb) Einsätze mit Mandat der UN unter Führung der NATO
- aaa) Allgemeines
- bbb) Rechtsgrundlagen
- ccc) Konkrete Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt
- cc) Einsätze mit Mandat der UN unter Führung der EU
- aaa) Allgemeines
- bbb) Rechtsgrundlagen
- ccc) Konkrete Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt
- dd) Einsätze ohne Mandat der UN
- aaa) Lufangriffe auf Jugoslawien 1999 – Operation Allied Forces
- (1) Allgemeines
- (2) Rechtsgrundlage
- (3) Konkrete Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt
- bbb) Irakkrieg
- (1) Allgemeines
- (2) Rechtsgrundlagen
- (3) Konkrete Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt
- aaa) Lufangriffe auf Jugoslawien 1999 – Operation Allied Forces
- d) Zusammenfassung
- e) Die Ansicht des EGMR: Der Fall Behrami v Frankreich/Saramti v Frankreich, Deutschland und Norwegen (2007)
- aa) Argumente der Beschwerdeführer
- bb) Argumente der beklagten Staaten und der Drittstaaten
- cc) Entscheidung des Gerichtshofes
- dd) Kritikpunkte an der Entscheidung Behrami/Saramati
- ee) Zusammenfassung
- aa) Peacekeeping
- III) Anknüpfungspunkte für eine indirekte Bindung an die EMRK
- 1) Grundrechte
- 2) EU-Grundrechte
- 3) Beitritt der EU zur EMRK
- D) Fazit
- a) Rechtliche Voraussetzungen für die Durchführung militärischer Auslandseinsätze
- Das Verhältnis von humanitärem Völkerrecht und EMRK im Zusammenhang mit militärischen Auslandseinsätzen
- Die räumliche und sachliche Geltung der EMRK bei militärischen Operationen außerhalb des Landes
- Die Frage der Befehls- und Kommandogewalt im Kontext der EMRK
- Die Anknüpfungspunkte für eine indirekte Bindung an die EMRK im Bereich der Grundrechte und EU-Grundrechte
- Die rechtliche Relevanz von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Zusammenhang mit militärischen Auslandseinsätzen
- Kapitel A: Die Einleitung stellt die Arbeit vor und legt den Fokus auf die Frage der Geltung der EMRK bei militärischen Auslandseinsätzen.
- Kapitel B: Dieser Abschnitt beleuchtet die Entwicklung der Bundeswehr von einer Landesverteidigungsarmee zu einer Armee im Einsatz.
- Kapitel C, Teil I: Dieses Kapitel beschäftigt sich mit dem Verhältnis von humanitärem Völkerrecht und EMRK im Kontext von militärischen Auslandseinsätzen. Es analysiert die verschiedenen Theorien zur kumulativen Anwendbarkeit beider Rechtsordnungen und behandelt die Frage der Kollisionsregelung.
- Kapitel C, Teil II: In diesem Abschnitt werden die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der EMRK im räumlichen und sachlichen Bereich untersucht. Es werden die Konzepte der Hoheitsgewalt, der zeitlichen Geltung und der sachlichen Geltung analysiert.
- Kapitel C, Teil III: Dieses Kapitel widmet sich der Frage der Befehls- und Kommandogewalt im Kontext der EMRK. Es werden verschiedene Szenarien von militärischen Auslandseinsätzen untersucht und die Frage der Zurechnungsfähigkeit für Menschenrechtsverletzungen analysiert.
- Kapitel C, Teil IV: Dieser Teil beschäftigt sich mit der Ansicht des EGMR in Bezug auf militärische Auslandseinsätze. Es werden die Argumente der Beschwerdeführer und der beklagten Staaten im Fall Behrami/Saramti sowie die Entscheidung des Gerichtshofes und Kritikpunkte daran beleuchtet.
- Kapitel C, Teil V: In diesem Abschnitt werden verschiedene Anknüpfungspunkte für eine indirekte Bindung an die EMRK im Bereich der Grundrechte und EU-Grundrechte untersucht.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bei militärischen Auslandseinsätzen. Die Untersuchung befasst sich mit der Anwendung der EMRK in diesem spezifischen Kontext und analysiert die verschiedenen Dimensionen von Artikel 1 EMRK in Bezug auf militärische Operationen außerhalb des Landes.
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), militärische Auslandseinsätze, humanitäres Völkerrecht, Hoheitsgewalt, Befehls- und Kommandogewalt, Zurechnungsfähigkeit, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Grundrechte, EU-Grundrechte.
- a) Hoheitsgewalt
- 1) Definition und Anwendungsbereich des humanitären Völkerrechts
- I) Verhältnis von humanitärem Völkerrecht und EMRK
- Arbeit zitieren
- Susanne Bettendorf (Autor:in), 2009, Die Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention bei militärischen Auslandseinsätzen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/142488