1. Vorbetrachtung
Die Goldene Bulle von 1356 (Bulla Aurea1 ) ist als ein „Kaiserliches Rechtbuch“2 Karls IV. (1316- 1378) zu verstehen, das die Probleme zurückliegender Königswahlen zu umgehen versuchte, und die Kurfürsten auf ein Gesamtgesetz verpflichtete. Die Zeit einer Gesetzesgebung war günstig, denn nachdem Karl in Rom 1355 zum Kaiser gekrönt worden war, befand sich nun erstmals wieder ein anerkannter und vom Papst gekrönter Kaiser auf dem Thron.3
Bei dem Hoftag zu Nürnberg am 10. Januar 1356 wurde ein Teil der Urkunde, Kapitel I - XXIII, in Gegenwart der deutschen Reichsstände, erstmals als Bestimmung Karls IV. verlesen. An einem zweiten Hoftag zu Metz am 25. Dezember 1356, wurde das Gesetz durch die Kapitel XXIV- XXXI , in Anwesenheit des Papstes Innozenz VI. und des zukünftigen Königs von Frankreich Karl V., vervollständigt.
Die Quelle cap. II aus der Goldenen Bulle dient dieser Arbeit als Ausgangspunkt für eine strukturelle Durchdringung des Themas. Hierbei wurden insbesondere die vorgegebenen Leitfragen berücksichtigt und ausgearbeitet, die im Speziellen zur Interpretation und Diskussion der Goldenen Bulle dienen. Im Folgenden wird mit dieser Arbeit der Versuch erbracht, die Fragen nach dem Wie, Wann und Wo des Gesamtwerkes zu beantworten. Hierzu gliedert sich der Aufsatz, angefangen mit einer Erörterung zur Entstehung des Gesetzwerkes, in mehrere Abschnitte mit unterschiedlichen Themen, die folglich zu einer Analyse der aus der Goldenen Bulle entstandenen Konsequenzen und Ergebnisse führen. Ferner vergleicht die schriftliche Ausarbeitung das Nürnberger Gesetz mit einem weiteren legislatorischen Werk des Karl IV. und bildet Rückschlüsse über eventuell herangezogene Vorbilder für das Wahlverfahren. Zur Erstellung dieser schriftlichen Ausarbeitung trug die angegebene Literatur- und Zeitschriftenauswahl als maßgebliche Orientierung bei. Sie gewährte einen kritischen Einblick in die Forschung zur Goldenen Bulle. Autoren, wie Zeumer, Wolf und Petersen diskutierten vor allem die Absichten der „ Bulla Aurea“ und kamen zu verschiedenen Interpretationen, die auch in diesem Aufsatz von Relevanz sind.
Inhaltsverzeichnis
- Vorbetrachtung
- Das Kapitel 2 der Goldenen Bulle
- Königswahl/ Modus der Wahl
- Approbationsansprüche und Deutung der Absichten des Wahlgesetzes
- Die Nürnberger Verhandlungen
- Fixierung der herausgehobenen Rolle der Kurfürsten und Zielsetzung der Goldenen Bulle
- Die Königswahl im Spätmittelalter
- Sakrale und geistliche Elemente der Königswahl im Spätmittelalter
- Vorbild für die Goldene Bulle von 1356
- Statuten von Melfi - ein Vorbild für die Goldene Bulle und der Majestas Carolina
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Analyse der Bestimmungen Karls IV. über die Königswahl in der Goldenen Bulle von 1356. Das Ziel ist es, die Hintergründe, das Verfahren und die Folgen der Königswahl im Kontext der Goldenen Bulle zu beleuchten.
- Die Bedeutung der Goldenen Bulle als ,,Kaiserliches Rechtbuch" und ihre Intention, Probleme zurückliegender Königswahlen zu beheben
- Die Regulierung des Wahlvorgangs und die Fixierung des Kurrechts in der Goldenen Bulle
- Die Rolle der Kurfürsten im Wahlprozess und die Ambitionen Karls IV. zur Stärkung ihrer Position
- Die Auseinandersetzung mit dem Einfluss der päpstlichen Approbation auf die Königswahl
- Ein Vergleich mit anderen legislatorischen Werken Karls IV. und die Suche nach Vorbildern für das Wahlverfahren
Zusammenfassung der Kapitel
Vorbetrachtung
Die Goldene Bulle wird als ,,Kaiserliches Rechtbuch" Karls IV. eingeführt, das auf die Lösung der Probleme vergangener Königswahlen abzielt. Die Entstehung der Bulle wird im Kontext der Krönung Karls IV. zum Kaiser im Jahr 1355 erläutert und ihre Verlesung und Ergänzung in Nürnberg und Metz beschrieben.
Das Kapitel 2 der Goldenen Bulle
Königswahl/ Modus der Wahl
Die Bestimmungen des Kurrechts und der Wahlvorgänge sind in den Kapiteln I-VII der Goldenen Bulle festgelegt. Das Kapitel II legt die Wahl des römischen Königs durch die Kurfürsten fest und verfolgt das Ziel, die Schwierigkeiten vergangener Wahlen, wie Doppelwahlen und Ungleichberechtigung der Kurfürsten, zu beheben.
Erstmals wird die Wahl durch die Festlegung von Ort, Zeit und Ablauf des Wahlvorgangs geregelt. Die Kurfürsten verpflichten sich, in Frankfurt am Main zusammenzukommen und ihren Eid zu leisten. Das Wahllokal ist die Bartholomäuskirche, in der eine feierliche Messe de Sancto Spiritu abgehalten wird. Die Kurfürsten wählen den neuen König durch einstimmigen oder mehrheitlichen Beschluss.
Der neugewählte König bestätigt den Wählern ihre Rechte und Privilegien und besiegelt die Urkunden mit seinem königlichen Siegel.
Approbationsansprüche und Deutung der Absichten des Wahlgesetzes
Die Goldene Bulle zitiert die Dekretale Venerabilem und verweigert jegliche Ansprüche des Papstes auf Approbation des gewählten Königs. Dies stellt ein Zeichen der antikurialen Tendenzen und der Bemühungen Karls IV. dar, den Einfluss der Kurie auf die deutsche Königswahl zu beschneiden. Die päpstliche Approbation erhält nur noch formale Bedeutung. Der gewählte König erhält die Befugnis, die Wahlurkunden mit dem königlichen Siegel zu versehen.
Schlüsselwörter
Goldene Bulle, Karl IV., Königswahl, Kurfürsten, Kurrecht, Approbation, päpstlicher Einfluss, antikurialen Tendenzen, Wahlvorgang, Nürnberger Verhandlungen, Statuten von Melfi, Majestas Carolina
- Arbeit zitieren
- Stephanie Lorenz (Autor:in), 2001, Die Bestimmungen Karls IV. über die Königswahl, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/14185