Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die rechtliche Prüfung, ob die Einführung einer Impfpflicht durch eine Rechtsverordnung (RVO) mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) vereinbar ist. Überwiegt das Recht der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen gegenüber der staatlichen Schutzpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie? Diese Fragestellung wird mithilfe einer rechtlichen Auslegung der Ermächtigungsnorm § 20 Absatz 6 (Kapitel 3) und der darauf aufbauenden verfassungsrechtlichen Prüfung (Kapitel 4) erörtert und beantwortet. Um in die Rechtssystematik einzuführen, wird in Kapitel 2 das IfSG insbesondere hinsichtlich der Neuerungen durch die Corona-Pandemie kurz erläutert.
Das Coronavirus Sars-CoV-2 (im Folgenden Coronavirus) ist eine erhebliche Bedrohung für die menschliche Gesundheit. Das Virus verbreitet sich weltweit seit Ende 2019 mit hoher Geschwindigkeit. Zum Schutz der Bevölkerung wurden in Deutschland seit März 2020 vermehrt Maßnahmen getroffen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Grundlage für diese teils grundrechtseingreifenden Maßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Angesichts der weltweit steigenden Zahl von Todesfällen, der mangelnden Eindämmung der Pandemie und den ersten Zulassungen von Impfstoffen gegen das Virus wird zunehmend debattiert, ob eine Impfung gegen das Coronavirus durch den Staat verpflichtend werden soll. Am 26.12.2020 wurde die erste Impfung in Deutschland verabreicht. Im März 2021 sind bereits 3 Impfstoffe in Deutschland zugelassen. Auf Grundlage des IfSG können Impfungen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend geregelt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Infektionsschutzgesetz
2.1. Entstehung
2.2. Die Anpassung an die Coronavirus-Pandemie
2.3. Ermächtigung zur Pflicht § 20 Abs. 6 IfSG
3. Die Auslegung des § 20 Abs. 6 IfSG
3.1. Der Wortlaut
3.2. Die Systematik
3.3. Die Historie
3.4. Das Telos
3.5. Ergebnis der Auslegung
4. Verfassungsrechtliche Prüfung der Impfpflicht nach § 20 Abs. 6
4.1. Schutzbereich und Eingriff
4.2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
4.3. Ergebnis der Prüfung
5. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht in der rechtlichen Untersuchung, ob die Einführung einer staatlichen Impfpflicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 auf Basis des § 20 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Die zentrale Forschungsfrage lautet dabei, ob das staatliche Schutzinteresse zur Eindämmung der Pandemie das Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit überwiegen kann.
- Rechtliche Analyse und Auslegung der Ermächtigungsnorm § 20 Abs. 6 IfSG.
- Verfassungsrechtliche Prüfung der Impfpflicht am Maßstab des Grundgesetzes.
- Untersuchung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei staatlichen Grundrechtseingriffen.
- Bewertung der staatlichen Schutzpflicht gegenüber der individuellen körperlichen Unversehrtheit.
Auszug aus dem Buch
3.1 Der Wortlaut
Bei der Auslegung nach dem Wortlaut der Norm wird folglich die juristische-fachsprachliche Bedeutung betrachtet.
Zunächst ist zu hinterfragen, wie der Gesetzgeber bedrohte Teile der Bevölkerung eingrenzt. Deutlich ist, dass laut Wortlaut nicht die Gesamtbevölkerung i.S.d. Norm verpflichtend geimpft werden kann. Der Adressatenkreis der RVO ist demnach nur auf Bevölkerungsgruppen beschränkt, bei denen eine echte und konkrete Bedrohung vorliegt. Das Ziel, eine Herdenimmunität zu erreichen, lässt sich somit anhand des Wortlauts nicht unter der Norm subsumieren. Nach dem Wortlaut ist es somit nicht Sinn des Gesetzes, die gesamte Bevölkerung dem Impfzwang zu unterziehen.
Die Schutzimpfung ist in § 2 Nr. 9 als Gabe eines Impfstoffes legaldefiniert, welche das Ziel hat, vor übertragbaren Krankheiten zu schützen.
Eine übertragbare Krankheit nach § 2 Nr. 3 ist eine durch Krankheitserreger oder deren toxische Produkte verursachte Krankheit, welche unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden kann. Ein Krankheitserreger ist dabei nach § 2 Nr. 1 ein u.a. vermehrungsfähiges Virus, welches bei Menschen ursächlich für eine Infektion oder übertragbare Krankheit sein kann. Eine klinisch schwere Verlaufsform ist nicht legaldefiniert. Gebhard erörtert, dass durch die Worte klinisch schwer davon auszugehen ist, dass die Krankheit ohne Behandlung zum Tode oder zu schweren Schäden führen kann.
Schlussendlich muss mit einer epidemischen Verbreitung zu rechnen sein. Durch den Wortlaut zu rechnen vermittelt der Gesetzgeber, dass eine Ausbreitung lediglich prognostiziert werden kann. Dies hängt von der Ausbreitungsweise, der Geschwindigkeit und der Ansteckungsintensität des Erregers und der Anzahl der infizierten Personen ab. Der Gesetzgeber legt somit fest, dass für die Anwendung der Norm eine Prognose ausreichend ist, ein Nachweis ist nicht erforderlich.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik einer möglichen Impfpflicht während der Corona-Pandemie ein und verdeutlicht die Relevanz der Untersuchung im Kontext des Infektionsschutzgesetzes und des Grundgesetzes.
2. Das Infektionsschutzgesetz: Das Kapitel erläutert die gesetzlichen Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes, seine Entstehung und die spezifische Ermächtigungsgrundlage zur Anordnung von Impfpflichten in § 20 Abs. 6 IfSG.
3. Die Auslegung des § 20 Abs. 6 IfSG: Es erfolgt eine detaillierte juristische Auslegung der Norm anhand der vier klassischen Auslegungsmethoden (Wortlaut, Systematik, Historie, Telos), um den Anwendungsbereich zu bestimmen.
4. Verfassungsrechtliche Prüfung der Impfpflicht nach § 20 Abs. 6: Hier findet die verfassungsrechtliche Prüfung statt, ob ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt werden kann.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass eine Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Grundgesetz vereinbar sein könnte, jedoch derzeit eine abschließende Bewertung aufgrund fehlender medizinischer Faktenlage erschwert ist.
Schlüsselwörter
Impfpflicht, Infektionsschutzgesetz, IfSG, Coronavirus, Pandemie, Grundgesetz, körperliche Unversehrtheit, Verhältnismäßigkeit, Herdenimmunität, Rechtsverordnung, Ermächtigungsnorm, Schutzpflicht, Grundrechtseingriff, Impfbereitschaft, öffentliche Gesundheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die juristische und verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer staatlich verordneten Impfpflicht gegen das Coronavirus auf Basis des § 20 des Infektionsschutzgesetzes.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Autorin/der Autor?
Die zentralen Felder sind das Infektionsschutzrecht, die verfassungsrechtliche Abwägung bei Eingriffen in Grundrechte sowie die Interpretation von Ermächtigungsgrundlagen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage dieser Arbeit?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob eine durch Rechtsverordnung eingeführte Impfpflicht mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus dem Grundgesetz vereinbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit stützt sich primär auf die klassische juristische Methodenlehre nach Friedrich Carl von Savigny, bestehend aus grammatikalischer, systematischer, historischer und teleologischer Auslegung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Auslegung der Ermächtigungsnorm § 20 Abs. 6 IfSG und eine anschließende verfassungsrechtliche Prüfung hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit am besten?
Neben Impfpflicht und IfSG sind Begriffe wie Verhältnismäßigkeit, Grundgesetz, körperliche Unversehrtheit und Herdenimmunität entscheidend.
Wie bewerten Sie die Rolle des Wortlauts bei der Auslegung der Norm?
Der Wortlaut schränkt den Anwendungsbereich der Norm ein; eine flächendeckende Impfpflicht für die Gesamtbevölkerung ist nach Analyse des Gesetzestextes nicht vorgesehen.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor zur derzeitigen Lage?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine Impfpflicht zwar verfassungsrechtlich begründbar sein kann, eine abschließende rechtliche Bewertung jedoch an der zum Zeitpunkt der Arbeit noch unsicheren medizinischen Datenlage scheitert.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2021, Die Impfpflicht nach § 20 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz gegen das Coronavirus (Sars-COV-2), Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1416529