Einleitung
Außerordentliche Imperien wie die lex Gabinia des Jahres 67
v.Chr. waren Verfassungsimprovisationen, die nicht erst in der
späten römischen Republik auftraten. Bereits in der klassischen
Republik im zweiten und dritten Jahrhundert gebrauchte man sie,
wenn keine qualifizierten, regulären Funktionsträger für
Heerführungsaufgaben zur Verfügung standen. Obwohl das
Phänomen daher nicht etwas gänzlich Neues darstellt, muß betont
werden, daß die sog. imperii extraordinaria in erster Linie in der
späten römischen Republik eine große Rolle spielten. Ihre
Besonderheit ergibt sich zu dieser Zeit vor allem aus ihrer Häufigkeit und ihrem Umfang. Der Einflußbereich der lex Gabinia, mit der 67 Cn. Pompeius Magnus(1) betraut wurde, umfaßte das gesamte
Mittelmeer mitsamt der Küstenstriche bis 75 km landeinwärts. Nicht
nur diese Gegebenheit veranlaßte in Roms Innenpolitik eine heftige
Diskussion unter den Senatoren, zumal das Gesetz per Plebiszit
verabschiedet werden sollte.
[...]
______
1 Im folgenden nur noch Pompeius. Ebenso werden von mir sämtliche erwähnten Personen mit ihrem „Rufnamen“ benannt
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Zur Beschlußfassung der lex Gabinia
3 Zum Inhalt der lex Gabinia und des Zusatzbeschlusses
4 Die innenpolitische Diskussion
5 Die lex Gabinia als außerordentliches Kommando
6 Ausblick
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Bedeutung der lex Gabinia aus dem Jahr 67 v. Chr. als Präzedenzfall für außerordentliche Kommandos in der späten römischen Republik. Ziel ist es, die Beschlussfassung, den inhaltlichen Umfang und die damit verbundene innenpolitische Kontroverse zu rekonstruieren, um den „systemsprengenden“ Charakter dieser Vollmachten sowie deren Einfluss auf den Verfall der republikanischen Ordnung aufzuzeigen.
- Historische Analyse der lex Gabinia und des Zusatzbeschlusses
- Untersuchung der innenpolitischen Diskussion und senatorischen Opposition
- Rechtliche Einordnung der außerordentlichen Kommandos (imperii extraordinaria)
- Bewertung des Einflusses auf den Übergang zur monarchischen Verfassung
Auszug aus dem Buch
Die innenpolitische Diskussion
Gegen ein derart pompös ausgestattetes, militärisches Kommando wie der Lex Gabinia, die zu guter letzt auch noch durch den Willen des Volkes beschlossen werden sollte, wehrte man sich im Senat energisch: Zum einen versuchte man, die neun Kollegen des Volkstribuns Gabinius auf die eigene Seite zu ziehen. Diese sollten gegen den Gesetzesantrag interzedieren, blieben jedoch erfolglos. Zum anderen probierten Hortensius und Catulus als Vertreter der Optimaten, mittels einer Rede an die Vernunft des Volkes zu appellieren. Laut PLUTARCH und DIO CASSIUS muß die Rede des Catulus auf jeden Fall nach der Interzession der Tribunen Trebellinus und Roscius und vor der Annahme der Lex Gabinia (und somit auch vor der Annahme des Zusatzbeschlusses) stattgefunden haben (Plut. Pomp. 25; Dio 30,1-5). Es ist evident, daß Catulus‘ Meinung dem Volk, das ihn sehr achtete (Plut. Pomp. 25), wichtig war. CASSIUS DIO überliefert uns zumindest die wichtigsten Elemente der Rede (Dio 31-36), wodurch ersichtlich wird, daß man den Redner aussprechen ließ und nicht etwa – wie zuvor die Volkstribunen – nieder brüllte.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die Problematik der außerordentlichen Imperien in der späten römischen Republik und Vorstellung der Quellenlage.
2 Zur Beschlußfassung der lex Gabinia: Analyse der politischen Umstände der Gesetzgebung und der Rolle des Pompeius im Kontext des Seeräuberproblems.
3 Zum Inhalt der lex Gabinia und des Zusatzbeschlusses: Untersuchung der spezifischen Vollmachten, der geografischen Dimension und der militärischen Ausstattung des Pompeius.
4 Die innenpolitische Diskussion: Darstellung der senatorischen Opposition, insbesondere durch Catulus, und deren Hauptargumente gegen das Kommando.
5 Die lex Gabinia als außerordentliches Kommando: Einordnung der lex Gabinia in das Konzept der außerordentlichen militärischen Befehlsgewalt und dessen Abweichung von traditionellen Ämtern.
6 Ausblick: Fazit zur langfristigen Bedeutung des Gesetzes als Vorbote des Prinzipats und der Krise der römischen Republik.
Schlüsselwörter
Lex Gabinia, Pompeius, Römische Republik, imperium extraordinarium, Seeräuber, Volkstribunat, Optimaten, mos maiorum, Senat, Volksversammlung, militärisches Kommando, Verfassungsgeschichte, Aulus Gabinius, cursus honorum, Konsulat.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit analysiert die lex Gabinia von 67 v. Chr. als ein bedeutendes Beispiel für die „außerordentlichen Kommandos“ der späten römischen Republik und deren verfassungsrechtliche Auswirkungen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Fokus stehen die politische Beschlussfassung, der inhaltliche Umfang der Vollmachten, die innenpolitische Opposition der Optimaten und die langfristigen Konsequenzen für die republikanische Verfassungsordnung.
Was ist die Forschungsfrage der Arbeit?
Die Arbeit untersucht, inwiefern die lex Gabinia durch ihren außerordentlichen Charakter als Präzedenzfall für die Erosion des mos maiorum diente und den Weg zum Verfall der Republik ebnete.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es wird eine quellenkritische Analyse antiker Autoren (wie Appian, Cicero, Dio Cassius, Plutarch) mit der Einbeziehung moderner Forschungsliteratur kombiniert.
Was wird im Hauptteil der Untersuchung behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Rekonstruktion der Gesetzgebungsereignisse, die Analyse der Befugnisse des Pompeius und eine detaillierte Auseinandersetzung mit der senatorischen Kritik gegen das Kommando.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind neben der lex Gabinia insbesondere der Begriff des imperium extraordinarium, das Verhältnis zwischen Senat und Volk sowie die Rolle des Pompeius.
Warum war die Ernennung von Pompeius für den Senat so problematisch?
Die Senatoren fürchteten den Verstoß gegen die Kollegialität und die lex annalis, sahen in der enormen Machtkonzentration eine Gefahr für die traditionelle Ämterordnung und fürchteten um ihre eigene politische Vormachtstellung.
Was unterscheidet das Kommando aus der lex Gabinia von regulären Militärkommandos?
Es zeichnete sich durch eine außerordentliche geografische Ausdehnung (gesamtes Mittelmeer), eine Dauer von drei Jahren unter Umgehung der Annuität sowie durch den Status des Pompeius als Privatmann aus.
- Quote paper
- Miriam Riekenberg (Author), 1999, Die Lex Gabinia (67 v.Chr.), Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1407