Mit der Weimarer Verfassung von 1919, und damit 50 Jahre später als die Männer, erhielten Frauen die gleichen staatsbürgerlichen Rechte.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik fand die rein rechtlich uneingeschränkte Gleichberechtigung der Frauen ihren Niederschlag in Artikel 3 Absatz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Durch die vereinigungsbedingte Verfassungsreform vom 15.11.1994 wurde folgender Satz ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Frauen sind nun also schon 83 Jahre formal politisch gleichgestellt, allerdings schlägt sich das im realen politischen Leben nicht besonders nieder.
Zwar erscheint der Ist-Zustand nun sehr düster, aber es darf auch nicht übersehen werden, dass Frauenthemen gerade in der Politik an Bedeutung gewinnen. Auch wird durch innerparteiliche Frauenförderung ein Schritt nach vorne gemacht.
Nach Klärung der Fragen, was politische Partizipation ist und wie sie erforscht wird, soll diese Arbeit verdeutlichen, wie Frauen im Vergleich zu Männern an der Politik teilnehmen. Vor allem soll das Wahlverhalten (die meist genutzte Beteiligungsform) analysiert werden und Zusammenhänge mit anderen Partizipationsformen untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Politische Partizipation und deren Erforschung
2.1 Determinanten der politischen Beteiligung
2.2 Methoden der politischen Partizipationsforschung
3 Politische Partizipation im historischen Verlauf
3.1 Entwicklung der Wahlbeteiligung
3.1.1 Erklärungsansätze der Wahlbeteiligung
3.2 Wählen Frauen anders?
3.2.1 Die Wahlentscheidung
3.2.1.1 Die Wahlentscheidung in der Weimarer Republik
3.2.1.2 Die Wahlentscheidung in der Bundesrepublik
3.2.1.3 Erklärungsansätze der Wahlentscheidung
4 Politische Partizipation der Geschlechter
4.1 Erklärungsansätze der politischen Partizipation von Frauen
4.1.2 Die politische Kultur
4.1.3 Politische Rekrutierungsmuster
4.1.4 Innerparteiliche Frauenförderung
4.1.5 Das Wahlsystem
4.2 Andere Formen der politischen Partizipation
4.2.1 Das Geschlecht und die unkonventionelle politische Partizipation
4.2.2 Warum bevorzugen Frauen unkonventionelle Partizipation?
5 Zusammenfassung und Zukunftsperspektiven
6 Literatur
1 Einleitung
Mit der Weimarer Verfassung von 1919, und damit 50 Jahre später als die Männer, erhielten die Frauen die gleichen staatsbürgerlichen Rechte.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik fand die rechtlich uneingeschränkte Gleichberechtigung der Frauen ihren Niederschlag im Artikel 3 Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Durch die vereinigungsbedingte Verfassungsreform vom 15.11.1994 wurde folgender Satz ergänzt: „ Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Frauen sind nun also schon 83 Jahre formal politisch gleichgestellt, allerdings schlägt sich das im realen politischen Leben nicht besonders nieder.
Zwar erscheint der Ist-Zustand nun sehr düster, aber es darf auch nicht übersehen werden, dass Frauenthemen gerade in der Politik an Bedeutung gewinnen. Auch wird durch innerparteiliche Frauenförderung ein Schritt nach vorne getan.
Nach Klärung der Fragen, was politische Partizipation ist und wie sie erforscht wird, soll diese Arbeit verdeutlichen, wie Frauen im Vergleich zu Männern an der Politik teilnehmen.
Vor allem soll das Wahlverhalten (die meist genutzte Beteiligungsform) analysiert werden und Zusammenhänge mit anderen Partizipationsformen gefunden werden.
2 Politische Partizipation und deren Erforschung
Unter politischer Partizipation versteht man „jene Verhaltensweisen von Bürgern/Bürgerinnen [ . . . ], die sie allein oder mit anderen freiwillig mit dem Ziel unternehmen, Einfluss auf politische Entscheidungen auszuüben.“[1]
Besonders relevant erscheint hier die Aufteilung in die „verfasste“ (konventionelle) und „unverfasste“ (unkonventionelle) Partizipation.
„Nach Kaase gelten als verfasst solche Handlungen, die in einen institutionell klar definierten Kontext eingebettet sind, so z. B. in das Grundgesetz oder in eine Gemeindeordnung. [ . . . ] Unverfasst sind hingegen jene Aktionsformen, die in einem spontanen oder geplanten Mobilisierungsprozess außerhalb eines institutionalisierten Rahmens entstehen.“[2]
Hier gibt es noch die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen unkonventionellen Partizipationsformen.
Zusammenfassend ist also zu sagen, dass sich der Unterschied zwischen verfasster und unverfasster Beteiligung im Sein bzw. Fehlen der Regulierung des genauen Ablaufs und dem äußeren Rahmen widerspiegelt.
2.1 Determinanten der politischen Beteiligung
Politische Partizipation findet nicht im luftleeren Raum statt, sondern unterliegt bestimmten Einflussfaktoren.
Diesen Schluss kann man ebenso aus der Definition von politischer Partizipation ziehen.
Mobilisierende Ereignisse, wie etwa der Drang etwas bestimmtes bewirken zu wollen, spielen hier eine Rolle. Das Vertrauen in die eigene politische Kompetenz ist ein ebenso wichtiger Faktor.
Wenn jemand nicht glaubt, politisch handeln zu können, wird er kaum die Initiative ergreifen. So sind auch persönliche Ressourcen, meist durch Bildung, Beruf und Einkommen bestimmt, wichtige Einflussgrößen auf die Bereitschaft zur Partizipation.
„Jenseits dieser wichtigen Einflussgrößen ist es jedoch zuallererst die individuelle Ressourcenausstattung [ . . . ], welche die Chancen für individuelle politische Mitwirkung beeinflusst.“[3]
Daraus ist zu schließen, dass ein hoher Bildungsstand, eine hohe berufliche Qualifikation, sowie ein entsprechendes Einkommen die politische Partizipation fördern. Die damit verbundene politische Ungleichheit der Menschen, die über einen geringen sozioökonomischen Status verfügen, kann nur bekämpft werden, indem die Institutionen entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung der Ungleichheit vollziehen (näheres dazu in Kapitel 5). Geschlecht, Alter und institutionelle Gegebenheiten gilt es aber, ergänzend zu betrachten, um alle Faktoren einzubeziehen.
2.2 Methoden der politischen Partizipationsforschung
Denkbar sind in der Theorie die verschiedensten Methoden, um politische Beteiligung zu erforschen, doch Meinungsumfragen dominieren in der Praxis.[4]
Hier wird zwischen stark strukturierten, wenig strukturierten und teilstrukturierten Interviewsituationen unterschieden.
Die zu Beginn genannte Art unterliegt der quantitativen Methode und zielt auf den Gewinn repräsentativer Aussagen. Die Testpersonen werden anhand eines standardisierten Fragebogens mündlich befragt. Meist kommen Querschnitts- und Längschnittuntersuchungen zum Einsatz. Während der erste Typus sich auf einen bestimmten Zeitpunkt beschränkt, kann der zweite eine Entwicklung nachzeichnen.
Die wenig und teilstrukturierten Arten machen die qualitative Methode aus. Diese hat das Ziel Erkenntnisse über Problemzusammenhänge zu gewinnen. Die wenig strukturierte Interviewsituation erschließt sich aus einer mündlichen Befragung ohne Fragebogen, die teilstrukturierte hat dagegen einen Gesprächsleitfaden, wird aber ebenfalls mündlich durchgeführt. Der Interviewer hat in diesen beiden Fällen also die Möglichkeit den Ablauf der Befragung eigens zu gestalten. Auf diese Weise kann das oben genannte Ziel sicher erreicht werden.
3. Politische Partizipation im historischen Verlauf
Der Ausschluss von Frauen aus der Politik hat in Deutschland eine lange Tradition. Im Kaiserreich untersagte das preußische Vereinsgesetz von 1850 Frauen die Mitgliedschaft in Parteien und wurde erst zum Ende dieser Epoche (1908) aufgehoben.
Zwar erhielten die Frauen mit der Weimarer Verfassung von 1919 das aktive Wahlrecht, doch kehrte man(n) durch die nationalsozialistische Machtergreifung 1933 zum passiven Wahlrecht für die Frau zurück. Denn in der faschistischen Ideologie war kein Platz für politisch aktive Frauen.
„Zu verdanken ist die Aufnahme des [schon erwähnten] Gleichberechtigungsartikels allein der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert, einer der vier `Mütter` des Grundgesetzes, die neben 61 `Vätern` im Parlamentarischen Rat (1948-49) vertreten waren. Sie konnte ihre Forderung allerdings erst nach heftigen Auseinandersetzungen und mit Druck der Öffentlichkeit verwirklichen.“[5]
3.1 Entwicklung der Wahlbeteiligung
Im Gegensatz zu den Wahlverhältnissen in der Weimarer Republik sind die Unterschiede heute in der Wahlbeteiligung von Frauen und Männern relativ gering. Zwischen 1953 und 1976 stieg die Wahlbeteiligungsquote der Frauen von durchschnittlich 85% auf etwa 90% an. In der darauffolgenden Zeit sank die Frauenwahlbeteiligung kontinuierlich und fiel 1990 mit 75,9% auf ihren bisher tiefsten Punkt. Die Wahlbeteiligung der Männer war in der Tendenz bei allen Bundestagswahlen gleichgerichtet.[6]
Die Frauen liegen allerdings kontinuierlich in der Wahlbeteiligung bei den Bundestagswahlen hinter der der Männer zurück. Die größte Differenz war 1957 mit 3,3 Prozentpunkten, die geringste 1976 mit 0,8 Prozentpunkten.
Auf der einen Seite könnte man natürlich von einer Angleichung der Geschlechter sprechen. Zieht man aber auf der anderen Seite die Faktoren Alter und Geschlecht hinzu, entstehen erwähnenswerte Differenzen.
Es zeigt sich, dass die Wahlbeteiligung mit zunehmendem Alter ansteigt, um in den hohen Altersgruppen wieder abzusinken. Bei Männern liegt die maximale Beteiligung in der Gruppe der 50 bis 70jährigen. Die Frauen sind im Alter zwischen 45 und 70 am aktivsten.
Das macht ebenfalls deutlich, dass Jungwähler(innen) im Alter von 18 bis 20 eher zur Passivität neigen. Der absolute Tiefpunkt in der Wahlbeteiligung wird zwischen dem 21. und 24. Lebensjahr erreicht. Dann steigt die Beteiligung mit zunehmendem Alter wieder kontinuierlich an.
3.1.1 Erklärungsansätze der Wahlbeteiligung
Versucht man die Wahlbeteiligung zu erforschen, so sind drei wesentliche Fragen zu betrachten.[7]
Zum Einen, wie sich der Trend der Angleichung der Wahlbeteiligung von Frauen und Männern in der Gesamtwählerschaft erklärt.
Zum Anderen, warum ältere Frauen gegenüber älteren Männern durchgängig eine erheblich niedrigere Beteiligung aufzeigen.
Und zuletzt gilt es die steigende Wahlenthaltung der jungen Frauen zu beobachten.
Allgemein wird die Verringerung der Wahlbeteiligungsdifferenzen in der Bundesrepublik im Vergleich zur Weimarer Republik dadurch erklärt, dass das Wählen zunehmend von Frauen als staatsbürgerliche Pflicht empfunden wird. Dies wird der katholischen Kirche zugerechnet, die das Wahlrecht als Wahlpflicht deklarierte.
[...]
[1] Hoecker (1995), S. 17
[2] Hoecker (1995), S. 17
[3] Hoecker (1995), S. 17
[4] Hoecker (1995), S. 20f
[5] Hoecker (1998), S. 65
[6] Hoecker (1995), S. 48f
[7] Hoecker (1995), S. 54ff
- Arbeit zitieren
- Nicole Vogt (Autor:in), 2002, Politische Partizipation von Frauen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/14061