Aufrufe einer Gewerkschaft an ihre Mitglieder und andere Personen während eines Streiks im Einzelhandel zu "Flashmob"-Aktionen unterfallen als einen laufenden Arbeitskampf ergänzende Maßnahmen grundsätzlich der in Art. 9 Abs.3 GG geschützten Koalitionsfreiheit und im engeren Sinne der darin geschützten Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel.
Es handelt sich nicht um Aufrufe zu unzulässigen Betriebsblockaden oder Sabotageaktionen.
Die Grenze des Kampfgleichgewichts (Kampfparität) ist durch solche Aufrufe jedenfalls dann nicht überschritten, wenn der Wirkung des Streiks in den Betrieben zuvor durch Einsatz von Leiharbeitnehmern weitgehend ausgewichen und der Streik in der Öffentlichkeit deshalb kaum noch wahrgenommen wurde.
Die Zulässigkeit solcher Aufrufe ist im Einzelfall am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen, wobei die Koalitionsbetätigungsfreiheit mit kollidierenden Rechtspositionen des Kampfgegners und Dritter abzuwägen ist.
Dem bei solchen Aufrufen durch die Einbeziehung von Nichtmitgliedern erhöhten Exzessrisiko kann die Gewerkschaft im Einzelfall durch umsichtige Vorbereitung und Durchführung der danach erfolgten Aktion ausreichend entgegenwirken
Inhaltsverzeichnis
- Aufrufe zu Flash-Mob-Aktionen im Arbeitskampf
- Das Auslegen von Unterschriftslisten in Polizeidienststellen
- Grenzen der Koalitionsfreiheit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text analysiert die rechtlichen Grenzen der Koalitionsfreiheit im Kontext von Arbeitskämpfen, insbesondere im Hinblick auf neuartige Protestformen wie Flash-Mob-Aktionen. Er untersucht die Vereinbarkeit solcher Aktionen mit dem Grundgesetz und der Tarifautonomie.
- Rechtliche Einordnung von Flash-Mob-Aktionen im Arbeitskampf
- Abwägung der Koalitionsfreiheit mit anderen Rechtsgütern
- Grenzen der Tarifautonomie und Zulässigkeit von Arbeitskampfmitteln
- Auswirkungen auf die Position von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Schutz der negativen Koalitionsfreiheit
Zusammenfassung der Kapitel
Aufrufe zu Flash-Mob-Aktionen im Arbeitskampf: Der Text analysiert ein Gerichtsurteil, das Flash-Mob-Aktionen im Rahmen eines Arbeitskampfes als zulässig einstuft. Diskutiert werden die Besonderheiten dieser Aktionsform im Vergleich zum klassischen Streik, insbesondere die Schwierigkeiten der Identifizierung der Teilnehmer und die damit verbundene eingeschränkte Kontrollmöglichkeit des Arbeitgebers. Die Abwägung zwischen Koalitionsfreiheit und potenziellen Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs sowie die Frage der Verhältnismäßigkeit werden ausführlich erörtert. Es wird kritisch hinterfragt, ob die Anerkennung von Flash-Mob-Aktionen als Arbeitskampfmittel zu einer Schwächung der Position der Arbeitgeber führt und ob die Tarifautonomie die Begehung von Straftaten rechtfertigen kann. Der Bezug zu Art. 9 Abs. 3 GG, der Koalitionsfreiheit, bildet den zentralen juristischen Rahmen der Analyse.
Das Auslegen von Unterschriftslisten in Polizeidienststellen: Dieser Abschnitt beleuchtet die Frage, ob das Auslegen von Unterschriftslisten durch eine Gewerkschaft in Polizeidienststellen durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist. Die Beschränkung dieser Handlung wird im Kontext der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und der Wahrung der staatlichen Neutralität diskutiert. Der Text verdeutlicht, wie die Abwägung zwischen Koalitionsfreiheit und dem Schutz anderer Rechtsgüter erfolgt. Es wird betont, dass die Betätigungsfreiheit der Koalitionen auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen ausgedehnt ist, sofern diese dem Zweck der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen. Die Argumentation basiert auf einer eingehenden Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).
Grenzen der Koalitionsfreiheit: Der Text untersucht die Grenzen der Koalitionsfreiheit, die durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet wird. Er beleuchtet den Schutz der negativen Koalitionsfreiheit, also das Recht, keiner Vereinigung beizutreten oder auszutreten. Die Diskussion umfasst die Rechtsprechung zu den zeitlichen Beschränkungen der Freiheit zum Verbandsaustritt und die Nichtigkeit privatrechtlicher Abreden, die diese Freiheit einschränken. Besondere Aufmerksamkeit wird der Drittwirkung des Grundrechts der Koalitionsfreiheit im privaten Recht gewidmet. Die Ausführungen berücksichtigen die vielfältige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des BVerfG und beleuchten die Abwägung zwischen Koalitionsfreiheit und anderen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern.
Schlüsselwörter
Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 GG, Arbeitskampf, Flash-Mob, Tarifautonomie, Arbeitskampfmittel, Verhältnismäßigkeit, negative Koalitionsfreiheit, staatliche Neutralität, Betriebsfrieden, Rechtsgüterabwägung, Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Bundesarbeitsgericht (BAG).
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Rechtliche Grenzen der Koalitionsfreiheit im Kontext von Arbeitskämpfen
Was ist der Gegenstand dieses Textes?
Der Text analysiert die rechtlichen Grenzen der Koalitionsfreiheit im Kontext von Arbeitskämpfen, insbesondere im Hinblick auf neuartige Protestformen wie Flash-Mob-Aktionen. Er untersucht die Vereinbarkeit solcher Aktionen mit dem Grundgesetz und der Tarifautonomie und beleuchtet die Abwägung der Koalitionsfreiheit mit anderen Rechtsgütern.
Welche Themen werden im Text behandelt?
Der Text behandelt die rechtliche Einordnung von Flash-Mob-Aktionen im Arbeitskampf, die Abwägung der Koalitionsfreiheit mit anderen Rechtsgütern (z.B. Betriebsfrieden, staatliche Neutralität), die Grenzen der Tarifautonomie und die Zulässigkeit von Arbeitskampfmitteln, die Auswirkungen auf die Position von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Schutz der negativen Koalitionsfreiheit.
Wie werden Flash-Mob-Aktionen im Arbeitskampf rechtlich eingeordnet?
Der Text analysiert ein Gerichtsurteil, das Flash-Mob-Aktionen als zulässiges Arbeitskampfmittel einstuft. Es werden die Schwierigkeiten der Identifizierung der Teilnehmer und die eingeschränkte Kontrollmöglichkeit des Arbeitgebers diskutiert. Die Abwägung zwischen Koalitionsfreiheit und potenziellen Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs sowie die Frage der Verhältnismäßigkeit werden ausführlich erörtert. Die Rechtsgrundlage bildet Art. 9 Abs. 3 GG.
Ist das Auslegen von Unterschriftslisten in Polizeidienststellen rechtlich zulässig?
Der Text untersucht, ob das Auslegen von Unterschriftslisten durch eine Gewerkschaft in Polizeidienststellen durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist. Die Beschränkung dieser Handlung wird im Kontext der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und der Wahrung der staatlichen Neutralität diskutiert. Die Abwägung zwischen Koalitionsfreiheit und dem Schutz anderer Rechtsgüter steht im Mittelpunkt.
Welche Grenzen hat die Koalitionsfreiheit?
Der Text beleuchtet die Grenzen der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG, einschließlich des Schutzes der negativen Koalitionsfreiheit (Recht, keiner Vereinigung beizutreten oder auszutreten). Die Diskussion umfasst zeitliche Beschränkungen der Freiheit zum Verbandsaustritt, die Nichtigkeit privatrechtlicher Abreden, die diese Freiheit einschränken, und die Drittwirkung des Grundrechts im Privatrecht. Die Rechtsprechung des BAG und BVerfG wird berücksichtigt.
Welche Rolle spielen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und das Bundesarbeitsgericht (BAG)?
Die Rechtsprechung des BVerfG und des BAG spielt eine zentrale Rolle in der Analyse der Grenzen der Koalitionsfreiheit. Der Text bezieht sich auf wichtige Urteile beider Gerichte, um die Argumentation zu stützen und die Rechtslage zu verdeutlichen.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für den Text?
Wichtige Schlüsselwörter sind: Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 GG, Arbeitskampf, Flash-Mob, Tarifautonomie, Arbeitskampfmittel, Verhältnismäßigkeit, negative Koalitionsfreiheit, staatliche Neutralität, Betriebsfrieden, Rechtsgüterabwägung, Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Bundesarbeitsgericht (BAG).
- Arbeit zitieren
- Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in), 2009, Im Arbeitskampf darf die Gewerkschaft zu Flash-Mob-Aktionen aufrufen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/139354