Die Talaq-Scheidung stellt den gängigsten Weg in den islamrechtlich geprägten Ländern dar. Sie enthält Elemente einer Privatscheidung und ist stark religiös geprägt. Insoweit steht sie in krassem Widerspruch zu den Grundsätzen der modernen säkularen Rechtsordnungen, weil das Recht zum Ausspruch des Talaq in ihrer praktizierten Form nur dem Ehemann zusteht. Angesichts der wachsenden Zahl der Immigranten islamischen Glaubens in Deutschland liefert die Talaq-Scheidung Stoff zur Diskussion, wenn ein deutsches Gericht gem. Art. 17 I, 14, 4 III EGBGB islamisch-religiöses Recht als Scheidungsstatut anzuwenden hat.
Mit der Annahme des Talaq-Scheidungsverfahrens durch deutsche Gerichte sind jedoch die Spannungen zwischen dem deutschen und islamisch- religiösen Recht noch nicht beendet. Denn die Anwendung des islamisch- religiösen Rechts wird in Zusammenhang mit der Talaq-Scheidung meistens zu einem Ergebnis führen, das gegen den deutschen ordre public verstößt, weil eine Talaq-Scheidung durch den Ehemann vielmals einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Art.3 II GG), des Rechts auf rechtliches Gehör (Art.103 I GG), darstellt. Denkbar sind Ausnahmen nur, wenn die Ehefrau mit der Talaq-Scheidung durch den Ehemann einverstanden ist oder der Ehemann auch bei Anwendung deutschen Rechts die Scheidung herbeiführen könnte. Durch die Nichtanwendung ordre public-widriger ausländischen Norm entsteht eine Lücke. Wie den aktuellen Gerichtsentscheidungen zu entnehmen ist, wird die Lückenfüllung in erster Linie im ausländischen Recht zu suchen sein. Erst wenn keine ordre public-gemäße Lösung zu finden ist, kommt deutsches Recht als Ersatzrecht zur Anwendung. Um die Entstehung einer hinkenden Ehe zu vermeiden, müssen deutsche Gerichte auf der Grundlage des ausländischen materiellen Rechts deutsches Verfahrensrecht anwenden, so dass der Ehemann den Talaq ausspricht, aber die Ehe erst durch das Gestaltungsurteil geschieden wird.
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
A. TALAQ-SCHEIDUNG VOR DEUTSCHEN GERICHTEN NACH DEM GEMEINSAMEN HEIMATRECHT DER EHELEUTE
B. ZIEL UND GANG DER UNTERSUCHUNG
ERSTES KAPITEL
A. DIE EHEAUFLÖSUNG IM ISLAMISCHEN RECHT
I. Allgemeines
II. Das islamische Recht (Scharia) und seine Quellen
III. Die Eheauflösung
1. Die Talaq- Scheidung
2. Die einverständliche Scheidung
3. Die richterliche Eheauflösung
B. DIE KOLLISION VON WELTLICHEM UND RELIGIÖSEM RECHT
I. Allgemeines
II. Islamisches Recht als religiöses Recht
ZWEITES KAPITEL
A. DIE TALAQ-SCHEIDUNG VOR DEUTSCHEN GERICHTEN
I. Allgemeines
II. Scheidung im IPR nach Art.17 EGBGB
1. Regelanknüpfung
2. Anwendungsbereich
III. Das Scheidungsmonopol der deutschen Gerichte Art. 17 Abs. 2 EGBGB
1. Grundsatz
2. Abgrenzung von Inlands- und Auslandsscheidungen
3. Qualifikation der Zuständigkeit religiöser Gerichte
V. Talaq-Scheidung und ordre public Art.6 EGBGB
1. Gegenstand und Begriff
2. Funktionen des Art.6 EGBGB (positive/negative)
3. Anwendungsbereich
4. Voraussetzungen der Vorbehaltsklausel
a. Allgemeines
b. Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts (S.1)
aa. Gegenstand der Kontrolle (Ergebnis)
bb. Maßstab der Kontrolle
cc. Offensichtliche Unvereinbarkeit
dd. Inlandsbezug
c. Verletzung von Grundrechten (S.2)
aa. Gleichberechtigung Art.3 II GG
bb. Das Recht auf rechtliches Gehör Art. 103 I GG
cc. Eheschließungsfreiheit Art. 6 I GG
d. Rechtsfolgen
B. ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER SCHEIDUNGEN
I. Scheidung unter Mitwirkung einer Behörde
II. Scheidung ohne behördliche Mitwirkung
III. Prüfungsmaßstab
FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die Untersuchung analysiert die rechtliche Integration und Anerkennung der Talaq-Scheidung nach islamischem Recht vor deutschen Gerichten unter Berücksichtigung des internationalen Privatrechts (IPR) und des ordre public-Vorbehalts.
- Rechtliche Grundlagen der islamischen Scheidung (Talaq)
- Kollisionsrechtliche Problemstellungen bei der Anwendung religiösen Rechts
- Das Scheidungsmonopol deutscher Gerichte (§ 17 EGBGB)
- Grenzen der Rechtsanwendung durch den deutschen ordre public (insb. Art. 6 EGBGB)
- Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Scheidungen
Auszug aus dem Buch
1. Die Talaq- Scheidung
Die wohl häufigste Form der islamischen Scheidung ist die Talaq-Scheidung. Das Talaq-Scheidungsrecht, d.h. die Möglichkeit durch form-lose, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung, einseitig den Ehevertrag aufzulösen, steht grundsätzlich nur dem Ehemann zu. Die islamischen Gelehrten begründen dies damit, dass man das Risiko der Eheauflösung zur Hälfte reduzieren wolle.
Das Recht der Eheauflösung durch Talaq steht daneben auch der Frau zu, wenn sie sich eine derartige Scheidungsbefugnis im Ehevertrag vorbehalten hat. Infolge der verbesserten Bildung und Emanzipation der Frau wird von dieser Möglichkeit immer mehr Gebrauch gemacht. Allerdings kann hier eingewandt werden, dass die Frau das Recht zum Talaq nur hat, wenn es ihr vom Ehemann eingeräumt wurde. Im Gegenzug kann die Frau das Eingehen der Ehe solange verweigern, bis der Mann ihr dieses Recht erteilt. Eine Talaq-Scheidung seitens der Frau ist unwiderruflich, allerdings besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Wiederheirat.
Es werden zwei Arten des Talaq unterschieden:
(1) Die religiös erlaubte Scheidung (talaq ahsan) ist bis zum Ablauf einer Wartezeit widerruflich. Diese beträgt drei Monate. Bis zum Ablauf der Wartezeit (Idda) kann der Ehemann die Frau wieder konkludent durch Beischlaf oder ausdrücklich zu sich rufen bzw. zu ihr zurückgehen (rajah). Während der Idda bleibt die Frau in der Wohnung, und das Leben verläuft im normalen Rhythmus. Dass die Frau innerhalb der Wartefrist im Hause der Familie verbleiben kann und der Mann ihr Unterhalt zu gewähren hat, macht deutlich, dass immer noch die Versöhnung der Eheleute angestrebt wird. Die Eheleute haben so Gelegenheit, ihre Fehler zu erkennen, sich zu versöhnen und die Ehe ohne jegliche Einmischung von außen fortzusetzen. Zu beachten ist, dass der Mann nur zweimal die Möglichkeit hat, die Frau vor Ablauf der Wartezeit wieder zu sich zu rufen.
Zusammenfassung der Kapitel
ERSTES KAPITEL: Vermittlung der theoretischen Grundlagen des islamischen Familienrechts und die Darstellung der spezifischen Formen der Eheauflösung sowie das Spannungsverhältnis zwischen religiösem und weltlichem Recht.
ZWEITES KAPITEL: Analyse der prozessualen und materiell-rechtlichen Herausforderungen bei der Talaq-Scheidung in Deutschland, unter besonderer Betrachtung des Scheidungsmonopols und der ordre public-Kontrolle.
Schlüsselwörter
Talaq-Scheidung, Islamisches Familienrecht, Internationales Privatrecht, EGBGB, Scheidungsmonopol, Ordre public, Scharia, Eheauflösung, Vorbehaltsklausel, Gleichberechtigung, Grundrechte, Anerkennung ausländischer Scheidungen, Eheschließungsfreiheit, Rechtsverweigerung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit den Schwierigkeiten, die bei der Anwendung der Talaq-Scheidung (einseitige Scheidung nach islamischem Recht) durch deutsche Gerichte im Rahmen des internationalen Privatrechts auftreten.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind das Scheidungsmonopol deutscher Gerichte nach dem EGBGB, die Kollision zwischen islamischem und säkularem Recht sowie die Grenzen der Anwendung ausländischen Rechts durch den deutschen ordre public.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine rein rechtstechnische Darstellung der Talaq-Scheidung als Rechtsinstitution, um Vorurteile abzubauen und die Anwendung im deutschen Rechtskontext aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die Gesetzestexte, einschlägige Literatur und aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung (bis April 2007) auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erläutert zunächst die islamische Eheauflösung, analysiert dann das Scheidungsmonopol deutscher Gerichte und untersucht kritisch die Anwendung der ordre public-Klausel sowie die Grundrechtsverletzungsproblematik.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Talaq, ordre public, internationales Privatrecht, EGBGB, Grundrechte, Scheidungsmonopol und die Vereinbarkeit ausländischer Rechtsinstitute mit der deutschen Rechtsordnung.
Wie gehen deutsche Gerichte mit einer Talaq-Scheidung um?
In der Regel sind deutsche Gerichte für Scheidungen im Inland zuständig. Die Talaq-Privatscheidung wird oft als Grundlage für ein deutsches Gestaltungsurteil herangezogen, um eine wirksame Scheidung nach deutschem Recht sicherzustellen.
Wann greift der ordre public in diesem Kontext ein?
Der ordre public greift ein, wenn das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts fundamentalen deutschen Gerechtigkeitsprinzipien, wie dem Gleichberechtigungsgrundsatz aus Art. 3 GG, offensichtlich widerspricht.
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- Ismahan Gülen Erdoğan (Author), 2007, Die Talaq-Scheidung vor deutschen Gerichten nach dem gemeinsamen Heimatrecht der Eheleute. Aktueller Stand und kritische Analyse der deutschen Rechtsprechung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1372630