Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen berechtigterweise unter Strafe gestellt ist, ob der § 166 StGB in seiner jetzigen Fassung bestehen kann oder gänzlich abgeschafft werden sollte.
Die aktuelle Relevanz der Bekenntnisbeschimpfung zeigt sich in vielerlei Hinsicht. Nicht zuletzt der Terroranschlag auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo im Januar 2015 in Paris hat den § 166 StGB ins Licht einer rechtlichen und rechtspolitischen Diskussion gerückt, wobei diese keine neue ist. Vielmehr ist die Strafnorm der Bekenntnisbeschimpfung regelmäßig und wiederkehrend Teil eines Prozesses, in dem die Möglichkeiten und Grenzen des strafrechtlichen Schutzes der Religionen und Weltanschauungen im säkularen Staat ausgelotet werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Begründungsmodelle zur Rechtfertigung des § 166 StGB
I. Modell von der Abwesenheit von Rechtsbrüchen und dem Gefühl der Rechtssicherheit als öffentlicher Frieden
II. „Klimaschutz“ als öffentlicher Frieden
III. Toleranz als öffentlicher Frieden
IV. Ergebnis (zu B.)
C. Alternative Schutzgüter des § 166 StGB
I. Religion als Schutzgut des § 166 StGB
II. Religiöse Gefühle als Schutzgut des § 166 StGB
III. Ehre bzw. Menschenwürde des Gläubigen als Schutzgut des § 166 StGB
IV. Ergebnis (zu C.)
D. Rechtspolitische Überlegungen zur Rechtfertigung des § 166 StGB
E. Endergebnis (zu A.)
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtliche Legitimität des § 166 StGB (Bekenntnisbeschimpfung) in einem säkularen, pluralistischen Rechtsstaat. Ziel ist die Klärung der Forschungsfrage, ob der Tatbestand des § 166 StGB ein schützenswertes Rechtsgut – wie den öffentlichen Frieden oder spezifische religiöse Gefühle – effektiv zu sichern vermag oder ob die Norm mangels einer zeitgemäßen legitimatorischen Grundlage abgeschafft werden sollte.
- Analyse der klassischen Begründungsmodelle des "öffentlichen Friedens"
- Kritische Prüfung alternativer Schutzgüter (Religion, religiöse Gefühle, Menschenwürde)
- Untersuchung der rechtspolitischen Relevanz einer säkularen Gesetzgebung
- Bewertung des Spannungsfeldes zwischen Religionsschutz und Meinungsfreiheit
- Darstellung der faktischen geringen Anwendungsbedeutung des Straftatbestands
Auszug aus dem Buch
II. „Klimaschutz“ als öffentlicher Frieden
Ein weiteres Modell sieht den öffentlichen Frieden gefährdet, wenn durch Schaffung eines „psychischen Klimas“ potentielle Täter zu Straftaten aufgehetzt werden könnten. Es wird demnach eine Tat gestraft, die möglicherweise aufgrund religiöser Überzeugungen zu strafbaren Handlungen anderer Personen in der Zukunft führen kann. Eine Bekenntnisbeschimpfung die tatsächlich geeignet wäre den Klimaschutz zu beeinträchtigen und demnach den öffentlichen Frieden zu gefährden, würde jedoch regelmäßig nicht mehr unter § 166 StGB fallen, weil das Anheizten anderer Personen zu Straftaten (auch im religiösen Kontext) bereits von § 130 StGB erfasst ist.
Dieses Modell entspricht eher der Sicherung des öffentlichen Friedens im Vorfeld um Folgestraftaten zu verhindern, während § 166 StGB seiner Natur nach nur die Bekenntnisbeschimpfung als solche und nicht andere, durch Ausdehnung des Schutzes, erfasste Folgetaten berücksichtigen soll. Insbesondere ist es Aufgabe des Strafrechts dem Täter nachträglich einen persönlichen Schuldvorwurf zu machen und nicht präventiv eine Gefahr abzuwenden.
Nicht zuletzt bleibt die Schaffung eines „psychischen Klimas“ im Rahmen der Bekenntnisbeschimpfung wie auch der oben dargelegte Vertrauensschutz nur schwer greifbar, so dass ein fassbares Schutzgut nicht gegeben ist. Der „Klimaschutz“ als Ausgestaltung des öffentlichen Friedens ist mithin nicht geeignet den § 166 StGB zu legitimieren.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die historische und aktuelle Relevanz der Bekenntnisbeschimpfung und führt in die rechtspolitische Problematik der Norm ein.
B. Begründungsmodelle zur Rechtfertigung des § 166 StGB: Dieses Kapitel prüft verschiedene Ansätze, die den "öffentlichen Frieden" als Schutzgut durch objektive und subjektive Komponenten oder präventiven Klimaschutz zu definieren versuchen.
C. Alternative Schutzgüter des § 166 StGB: Es werden alternative Ansätze analysiert, ob Religion, religiöse Gefühle oder die Menschenwürde als eigenständige Schutzgüter der Strafnorm fungieren können.
D. Rechtspolitische Überlegungen zur Rechtfertigung des § 166 StGB: Hier wird diskutiert, ob die Norm trotz schwacher strafrechtlicher Begründung als rechtspolitisches Signal in einer pluralistischen Gesellschaft beibehalten werden sollte.
E. Endergebnis (zu A.): Das Fazit fasst zusammen, dass die Norm keine ausreichende Legitimation findet und empfiehlt konsequent deren Abschaffung.
Schlüsselwörter
Bekenntnisbeschimpfung, § 166 StGB, Religionsstrafrecht, öffentlicher Friede, säkularer Staat, Religionsschutz, Meinungsfreiheit, Rechtsgut, Strafnorm, Pluralismus, Weltanschauung, Gesetzgebung, Strafbarkeit, Rechtspolitik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Rechtfertigung des § 166 StGB und hinterfragt, ob die Bestrafung von Bekenntnisbeschimpfungen in einem modernen, säkularen Rechtsstaat noch zeitgemäß ist.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?
Im Zentrum stehen die Konzepte des öffentlichen Friedens, der Schutz von Bekenntnissen und religiösen Gefühlen sowie die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen staatlicher Ordnung und grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, durch eine tiefgehende Analyse der verschiedenen Begründungsmodelle zu ermitteln, ob eine tragfähige Existenzberechtigung für den § 166 StGB besteht.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Untersuchung basiert auf einer juristischen Analyse der bestehenden Strafnorm unter Berücksichtigung herrschender Meinungen und wissenschaftlicher Kommentarliteratur sowie einer rechtspolitischen Folgenabschätzung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung verschiedener Begründungsmodelle für den "öffentlichen Frieden" sowie die Analyse alternativer Schutzgüter wie Religion, religiöse Gefühle oder Menschenwürde.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Kernaussagen kreisen um Begriffe wie Bekenntnisbeschimpfung, § 166 StGB, Religionsstrafrecht, Rechtsgut und die Balance zwischen pluralistischer Diskursfreiheit und staatlicher Reglementierung.
Warum wird der "Klimaschutz" als Begründungsmodell kritisch gesehen?
Das Modell wird kritisiert, da es präventiv Gefahren abwehren will, die bereits durch andere Tatbestände, wie den § 130 StGB zur Volksverhetzung, abgedeckt sind, und zudem zu vage für einen strafrechtlichen Tatbestand bleibt.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor für die Praxis?
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der § 166 StGB weder theoretisch noch praktisch überzeugend legitimiert werden kann und aufgrund seiner symbolischen Wirkung sowie seiner mangelnden Funktion zeitnah abgeschafft werden sollte.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2017, Die Berechtigung der Bekenntnisbeschimpfung (§ 166 I StGB). Religiöse und weltanschauliche Bekenntnisse im deutschen Strafrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1369435