Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen berechtigterweise unter Strafe gestellt ist, ob der § 166 StGB in seiner jetzigen Fassung bestehen kann oder gänzlich abgeschafft werden sollte.
Die aktuelle Relevanz der Bekenntnisbeschimpfung zeigt sich in vielerlei Hinsicht. Nicht zuletzt der Terroranschlag auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo im Januar 2015 in Paris hat den § 166 StGB ins Licht einer rechtlichen und rechtspolitischen Diskussion gerückt, wobei diese keine neue ist. Vielmehr ist die Strafnorm der Bekenntnisbeschimpfung regelmäßig und wiederkehrend Teil eines Prozesses, in dem die Möglichkeiten und Grenzen des strafrechtlichen Schutzes der Religionen und Weltanschauungen im säkularen Staat ausgelotet werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Begründungsmodelle zur Rechtfertigung des § 166 StGB
- I. Modell von der Abwesenheit von Rechtsbrüchen und dem Gefühl der Rechtssicherheit als öffentlicher Frieden
- II. „Klimaschutz“ als öffentlicher Frieden
- III. Toleranz als öffentlicher Frieden
- IV. Ergebnis (zu B.)
- C. Alternative Schutzgüter des § 166 StGB
- I. Religion als Schutzgut des § 166 StGB
- II. Religiöse Gefühle als Schutzgut des § 166 StGB
- III. Ehre bzw. Menschenwürde des Gläubigen als Schutzgut des § 166 StGB
- IV. Ergebnis (zu C.)
- D. Rechtspolitische Überlegungen zur Rechtfertigung des § 166 StGB
- E. Endergebnis (zu A.)
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Ziel dieses Textes ist die Analyse der Strafnorm des § 166 StGB, der die Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen unter Strafe stellt. Dabei wird untersucht, ob die Strafbarkeit gerechtfertigt ist und ob der § 166 StGB in seiner aktuellen Form bestehen bleiben kann oder abgeschafft werden sollte.
- Rechtfertigung des § 166 StGB durch verschiedene Begründungsmodelle
- Analyse der Schutzgüter, die durch den § 166 StGB geschützt werden sollen
- Bewertung der rechtlichen und rechtspolitischen Aspekte des § 166 StGB
- Kritik an der aktuellen Formulierung des § 166 StGB und mögliche Reformansätze
- Abschließende Bewertung der Existenzberechtigung des § 166 StGB
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung
Der Text beleuchtet die aktuelle Relevanz des § 166 StGB, der die Beschimpfung von Bekenntnissen unter Strafe stellt. Dieser wurde besonders durch den Terroranschlag auf Charlie Hebdo wieder in den Fokus der rechtlichen und rechtspolitischen Diskussion gerückt. Der Text untersucht die Kontroversität des § 166 StGB und die sich daraus ergebenden Fragen nach der Rechtfertigung und dem Bestehen der Norm.
B. Begründungsmodelle zur Rechtfertigung des § 166 StGB
Der Text stellt verschiedene Modelle vor, die die Strafbarkeit von Bekenntnisbeschimpfungen im Rahmen des säkularen Anspruchs der deutschen Strafrechtsordnung rechtfertigen sollen. Dabei wird insbesondere auf das Schutzgut des öffentlichen Friedens abgestellt.
I. Modell von der Abwesenheit von Rechtsbrüchen und dem Gefühl der Rechtssicherheit als öffentlicher Frieden
Dieses Modell sieht den öffentlichen Frieden als den Zustand der Gesichertheit aller Rechtsgüter und das Bewusstsein der Bevölkerung von diesem Zustand. Es wird zwischen einer objektiven Komponente (Rechtssicherheit) und einer subjektiven Komponente (Vertrauen der Bevölkerung) unterschieden. Der Text kritisiert dieses Modell, da es keine konkrete Definition von Rechtssicherheit bietet und das Bewusstsein der Bevölkerung nicht empirisch messbar ist.
II. „Klimaschutz“ als öffentlicher Frieden
Dieses Modell argumentiert, dass die Schaffung eines „psychischen Klimas“ durch Bekenntnisbeschimpfungen potentielle Täter zu Straftaten aufhetzen könnte. Der Text weist darauf hin, dass dieses Modell eher der Verhinderung von Folgedelikten dient, während der § 166 StGB die Beschimpfung selbst und nicht die daraus resultierenden Handlungen sanktioniert. Zudem sei die Schaffung eines „psychischen Klimas“ schwer fassbar.
III. Toleranz als öffentlicher Frieden
Dieses Modell betrachtet die Toleranz als Rechtsgut des § 166 StGB. Es sieht den öffentlichen Frieden als jenes Maß an Toleranz, das es jedem ermöglicht, seinem Glauben oder seiner Weltanschauung nachzuleben, ohne befürchten zu müssen, deshalb diffamiert und ins Abseits gedrängt zu werden.
C. Alternative Schutzgüter des § 166 StGB
Der Text untersucht, ob neben dem öffentlichen Frieden auch andere Schutzgüter durch den § 166 StGB geschützt werden können, wie Religion, religiöse Gefühle oder die Ehre des Gläubigen.
Schlüsselwörter
§ 166 StGB, Bekenntnisbeschimpfung, öffentlicher Frieden, Rechtssicherheit, Toleranz, Religion, religiöse Gefühle, Ehre, Menschenwürde, Rechtspolitik, Strafrecht, Säkularisierung, Pluralismus, Kunstfreiheit, Gotteslästerung.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2017, Die Berechtigung der Bekenntnisbeschimpfung (§ 166 I StGB). Religiöse und weltanschauliche Bekenntnisse im deutschen Strafrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1369435