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BVerfG zum BND-Untersuchungsausschuss: Eingeschränkte Aussagegenehmigungen und Verweigerung der Aktenherausgabe überwiegend verfassungswidrig

Titel: BVerfG zum BND-Untersuchungsausschuss:  Eingeschränkte Aussagegenehmigungen und Verweigerung der Aktenherausgabe überwiegend verfassungswidrig

Wissenschaftlicher Aufsatz , 2009 , 6 Seiten , Note: 1,1

Autor:in: Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte

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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Bundesregierung hat das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt, indem sie im Rahmen des BND-Untersuchungsausschusses nur eingeschränkte Aussagegenehmigungen erteilte und die Herausgabe von Akten an den Ausschuss verweigerte. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 17.06.2009 entschieden und den Antragstellern im Organstreitverfahren überwiegend Recht gegeben. Das parlamentarische Untersuchungsrecht unterliege zwar verfassungsrechtlichen Grenzen, wenn unter anderem der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung oder das Staatswohl betroffen seien. Pauschales Berufen auf solche Grenzen reiche jedoch nicht aus, um eine Einschränkung des Untersuchungsrechts zu rechtfertigen.

Leseprobe


BVerfG zum BND-Untersuchungsausschuss: Eingeschränkte Aussagegenehmigungen und Verweigerung der Aktenherausgabe überwiegend verfassungswidrig[1]

Die Bundesregierung hat das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt, indem sie im Rahmen des BND-Untersuchungsausschusses nur eingeschränkte Aussagegenehmigungen erteilte und die Herausgabe von Akten an den Ausschuss verweigerte. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 17.06.2009 entschieden und den Antragstellern im Organstreitverfahren überwiegend Recht gegeben. Das parlamentarische Untersuchungsrecht unterliege zwar verfassungsrechtlichen Grenzen, wenn unter anderem der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung oder das Staatswohl betroffen seien. Pauschales Berufen auf solche Grenzen reiche jedoch nicht aus, um eine Einschränkung des Untersuchungsrechts zu rechtfertigen .

Sachverhalt

Seit dem Jahr 2004 und vor allem im Jahr 2005 berichteten die Medien verstärkt über Tätigkeiten des US-amerikanischen und deutschen Nachrichtendienstes (BND). Dabei ging es um die Abwicklung von CIA-Flügen mit Terrorverdächtigen an Bord über deutsche Flughäfen, Tätigkeiten von BND-Mitarbeitern während des Irak-Krieges in Bagdad, die Verschleppung deutscher Staatsangehöriger oder in Deutschland lebender Personen durch US-Stellen und die Beobachtung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst. Im Jahr 2005 befassten sich sowohl der Deutsche Bundestag als auch das Parlamentarische Kontrollgremium mit diesen Themen. Am 20.02.2006 legte die Bundesregierung (Antragsgegnerin) einen abschließenden Bericht zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg und der Bekämpfung des Internationalen Terrorismus vor, der vom Parlamentarischen Kontrollgremium bewertet und teilweise veröffentlicht wurde.

Einsetzung des BND-Untersuchungsausschusses

Zur Klärung offener Fragen, vorzunehmender Bewertungen und gebotener Konsequenzen im Zusammenhang mit diesem Bericht beantragten die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie eine aus drei Abgeordneten bestehende qualifizierte Minderheit des Bundestages (die Antragstellerinnen) die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Am 07.04.2006 beschloss das Plenum die Einsetzung dieses Ausschusses und beauftragte ihn im Wesentlichen damit, in Bezug auf konkret benannte Vorgänge und Fragen zu klären, «welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden und wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleistet wurde». Der Chef des Bundeskanzleramtes wies den Vorsitzenden des Ausschusses nach Aufnahme seiner Arbeit darauf hin, dass die Bundesregierung angesichts ihrer Verantwortung für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Untersuchungsausschussverfahren darauf achten werde, dass hochrangige staatliche Interessen keinen Schaden erleiden werden. Gleichzeitig erhoffe sie eine am Staatswohl orientierte Zusammenarbeit.

[...]


[1] BVerfG, Beschluss vom 17.06.2009 - 2 BvE 3/07.

Ende der Leseprobe aus 6 Seiten  - nach oben

Details

Titel
BVerfG zum BND-Untersuchungsausschuss: Eingeschränkte Aussagegenehmigungen und Verweigerung der Aktenherausgabe überwiegend verfassungswidrig
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart  (Fachrichtung Öffentliche Wirtschaft)
Note
1,1
Autor
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
6
Katalognummer
V136569
ISBN (eBook)
9783640433223
ISBN (Buch)
9783640433315
Sprache
Deutsch
Schlagworte
BVerfG BND-Untersuchungsausschuss Eingeschränkte Aussagegenehmigungen Verweigerung Aktenherausgabe
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in), 2009, BVerfG zum BND-Untersuchungsausschuss: Eingeschränkte Aussagegenehmigungen und Verweigerung der Aktenherausgabe überwiegend verfassungswidrig, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/136569
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Leseprobe aus  6  Seiten
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