Entspricht das Recht dem Gesetz und das Gesetzesgerüst dem Gerechtigkeitsempfinden? Wenn man diese Frage als Anstoß der nationalsozialistischen Rechtserneuerung begreift, kann man sie weder bejahen noch verneinen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es mithilfe einer knappen Beleuchtung der Hintergründe der Rechtserneuerung die Methodenanwendung im Nationalsozialismus vorzustellen und in ihrer rechtsbeugenden Funktion zu erläutern.
Denn während die traditionelle Gesetzesbindung nicht ohne Weiteres verworfen werden konnte, fand man sich im Nationalsozialismus schnell vor der Schwierigkeit das „vorrevolutionären“ Recht, das nun mal galt, mit dem „neuen“ – nach der nationalsozialistischen Weltanschauung ausgerichtetem – Werteverständnis und Rechtsempfinden zu vereinbaren. Der ideologische Geist war nicht nur in politischen Schriften eingekehrt sondern forderte eine Umgestaltung allen und jeden, um eine einheitliche und in sich vollkommene „ deutsche Blutsgemeinschaft“ zu bilden, zu schützen und zu erhalten. Das Recht wurde lebendig, es solle dem wirklichen Leben mit allen Wertungen gerecht werden, starre Gesetzestreue genügte dem Rechtsempfinden nicht . Mithilfe der juristischen Methode, der Auslegung aus dem Gesetz, neben dem Gesetz und gegen das Gesetz konnte man das Recht zweckgerichtet den nationalsozialistischen Wertvorstellungen anpassen „ohne daß ein einziges „positives Gesetz“ geändert zu werden brauchte“ . Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es mithilfe einer knappen Beleuchtung der Hintergründe der Rechtserneuerung die Methodenanwendung im Nationalsozialismus vorzustellen und in ihrer rechtsbeugenden Funktion zu erläutern.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Juristische Methodik
- Das Ziel der Gesetzesauslegung im Nationalsozialismus
- Das neue Rechtsdenken des Nationalsozialismus in seinem Volksbezug. Rechtserneuerung.
- Wie „nulla poena sine lega praevia” zu “nullum crimen sine poena\" wurde – Aufhebung des Rückwirkungsverbots.
- Der Kompromiss um das Analogieverbot...
- Der Bestimmtheitsgrundsatz.......
- Kieler Schule.
- Entstehung und personelle Besetzung..
- Dahms und Schaffstein - Beitrag zur Rechtserneuerung.
- Rechtsfindung in der Rechtsprechung...
- Rechtsfindung gegen das Gesetz (contra legem): Verwerfung alten Rechts?
- Die Auslegung strafrechtlicher Normen im Nationalsozialismus - Rechtsfindung aus dem Gesetz.
- Die Auslegungslehren und der Methodenstreit.
- Die subjektiv-teleologische Auslegung.........
- Die objektive Auslegung.
- Die Auslegungspraxis..........\n
- Generalklauseln im Nationalsozialismus.
- Rechtsfindung neben dem Gesetz
- Gesetzesvorsprüche und -einleitungen, Auslegungsregeln – Ermöglichen einer Zweckdeutung..
- Gesetzeslücke.
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die juristische Methode im Nationalsozialismus und analysiert, wie das Recht durch Auslegung an die nationalsozialistische Ideologie angepasst wurde, ohne dass Gesetze formell geändert werden mussten. Der Fokus liegt auf der rechtsbeugenden Funktion der juristischen Methode und der damit verbundenen Herausforderungen für das Rechtsverständnis im Nationalsozialismus.
- Die Rolle der Auslegung in der Rechtsanwendung im Nationalsozialismus
- Die Bedeutung des Volksbezugs und der "völkischen Vorstellungen" im Recht
- Die Umdeutung des Rechts durch das Führerprinzip und die Verwerfung rechtsstaatlicher Prinzipien
- Die Entwicklung des Rechtsdenkens in der Zeit des Nationalsozialismus
- Die Auswirkungen der juristischen Methode auf die Rechtsprechung im Nationalsozialismus
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung stellt die Problematik der Rechtserneuerung im Nationalsozialismus vor und führt die Frage nach dem Verhältnis von Gesetz und Recht im Kontext der nationalsozialistischen Weltanschauung ein. Sie erläutert das Ziel der Arbeit, die Anwendung der juristischen Methode im Nationalsozialismus zu beleuchten.
- Juristische Methodik: Dieses Kapitel definiert die juristische Methodik als Forschungsgegenstand und erläutert die traditionelle Anschauung vom Recht als System von Normen. Die juristische Methodik dient der Entwicklung und Anwendung von Methoden zur Auslegung von Rechtsnormen, mit dem Ziel, den objektivierten Willen des Gesetzgebers zu erfassen.
- Das Ziel der Gesetzesauslegung im Nationalsozialismus: Dieses Kapitel stellt die beiden vorrangigen Auslegungslehren im Nationalsozialismus vor - die Auslegung nach dem Willen des Gesetzgebers und die Auslegung nach den jeweils herrschenden Wertvorstellungen. Es erklärt das Ziel der Gesetzesauslegung im Nationalsozialismus, die Verwirklichung des geltenden Werteverständnisses in der Rechtsprechung.
- Das neue Rechtsdenken des Nationalsozialismus in seinem Volksbezug: Dieses Kapitel beleuchtet die Bedeutung des Volksbezugs und die "völkischen Vorstellungen" für das Recht im Nationalsozialismus. Es diskutiert die Kritik am starren Gesetzesrecht und die Forderung nach einer neuen Rechtsidee, die dem wirklichen Leben mit allen Wertungen gerecht werden soll. Das Recht sollte die Erhaltung und Förderung der "deutschen Blutsgemeinschaft" zum Ziel haben.
- Rechtsfindung in der Rechtsprechung: Dieses Kapitel untersucht die unterschiedlichen Methoden der Rechtsfindung im Nationalsozialismus. Es behandelt die Auslegung strafrechtlicher Normen, die Anwendung von Generalklauseln, die Rechtsfindung neben dem Gesetz und die Verwerfung von altem Recht.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit dem Recht im Nationalsozialismus, der juristischen Methode, der Gesetzesauslegung, der Rechtsfindung, der Rechtserneuerung, dem Volksbezug, dem Führerprinzip, dem Rechtsstaat und dem nationalsozialistischen Rechtsdenken. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Anwendung der juristischen Methode und ihre Auswirkungen auf die Rechtsprechung im Nationalsozialismus.
- Arbeit zitieren
- Elena Ponomarova (Autor:in), 2023, Gesetz und Gerechtigkeit im Nationalsozialismus. Eine Untersuchung der Rechtsbeugung und Methodenanwendung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1360032