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Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall. Unter welchen Voraussetzungen kann es so anerkannt werden?

Titel: Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall. Unter welchen Voraussetzungen kann es so anerkannt werden?

Seminararbeit , 2022 , 26 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Claudio Schreiber (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die vorliegende Seminararbeit geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen eine COVID-19-Erkrankung bei Beamten im Rahmen der Unfallfürsorge als Dienstunfall anzuerkennen ist. Hierzu sollen die damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Voraussetzungen der Unfallfürsorge und die damit verbundenen Rechtsfolgen sowie Probleme betrachtet werden. Der Fokus der Untersuchung soll hierbei auf dem nordrhein-westfälischen Landesrecht liegen. Darüber hinaus werden die bereits vorhandene Rechtsprechung sowie juristische Literatur zwecks Einordnung und Diskussion einer COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall herangezogen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. COVID-19-Erkrankung

III. Rechtliche Grundlagen

1. Verfassungsrechtliche Grundlagen

2. Einfachgesetzliche Grundlagen

IV. Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall

1. Dienstunfall i. S .d. § 36 Abs. 1 S. 1 LBeamtVG NRW

a) Äußere Einwirkung

b) Plötzliches Ereignis

c) Verursachung eines Körperschadens

d) Örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit

2. Dienstunfall i. S. d. § 36 Abs. 3 S. 1 LBeamtVG NRW

3. Dienstunfall i. S. d. § 36 Abs. 3 S. 2 LBeamtVG NRW analog

4. Dienstbezogenheit des Unfalls

V. Rechtsfolgen

VI. Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen eine COVID-19-Erkrankung bei Beamten im Rahmen der Unfallfürsorge als Dienstunfall anerkannt werden kann, wobei ein Fokus auf dem nordrhein-westfälischen Landesrecht liegt.

  • Rechtliche Einordnung der COVID-19-Erkrankung im Beamtenrecht
  • Analyse der Tatbestandsvoraussetzungen für einen Dienstunfall nach LBeamtVG NRW
  • Prüfung der örtlichen und zeitlichen Bestimmbarkeit bei Infektionskrankheiten
  • Untersuchung von Möglichkeiten zur Anerkennung als Berufskrankheit oder fingierter Dienstunfall
  • Diskussion von Rechtsfolgen und bestehenden Rechtsunsicherheiten

Auszug aus dem Buch

d) Örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit

Um die Tatbestandsvoraussetzung der örtlichen und zeitlichen Bestimmbarkeit zu erfüllen, muss eine eindeutige Feststellbarkeit von Ort und Zeitpunkt des Unfallereignisses gegeben sein.50

Zweck dieser Regelung ist es sicherzustellen, dass der Dienstherr nur für Gesundheitsschäden von Beamten eintreten muss, die auch eine tatsächliche Dienstbezogenheit aufweisen. Hierzu müssen Ort und Zeitpunkt des plötzlich auf den Körper des Beamten einwirkenden Ereignisses genau konkretisiert werden.51

Nach dem BVerfG liegt ein Ereignis vor, wenn es Konturen aufweist, die es von anderen Geschehnissen eindeutig abgrenzen lässt. Eine Verwechslung mit anderen Ereignissen muss ausgeschlossen sein.52

Bei Infektionskrankheiten besteht regelmäßig das Problem, dass sich aufgrund der Inkubationszeit der genaue Zeitpunkt und der Ort der Infizierung nicht hinreichend bestimmen lässt, denn das Ereignis muss mindestens auf eine Arbeitsschicht eingrenzbar sein und die Beweislast liegt hierbei beim Antragssteller.53

Der betroffene Beamte muss nach den allgemeinen Beweisgrundsätzen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Dienstunfall nachweisen. Dabei gehen „Unaufklärbarkeiten bei der zeitlichen und örtlichen Bestimmbarkeit des Unfallereignisses zu seinen Lasten.“54

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Relevanz der pandemiebedingten juristischen Fragestellungen im Beamtenrecht und führt in die Thematik der Dienstunfallanerkennung bei COVID-19 ein.

II. COVID-19-Erkrankung: Dieses Kapitel ordnet die COVID-19-Erkrankung medizinisch sowie rechtlich als Infektionskrankheit ein und beleuchtet den Begriff im Sinne der deutschen Rechtsordnung.

III. Rechtliche Grundlagen: Hier werden die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rahmenbedingungen der Beamtenversorgung und Unfallfürsorge erläutert.

IV. Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall: Der Hauptteil prüft detailliert die Anwendbarkeit der gesetzlichen Dienstunfallkriterien auf COVID-19-Infektionen, einschließlich der problematischen Bestimmbarkeit und alternativer Anerkennungsmöglichkeiten.

V. Rechtsfolgen: Dieses Kapitel skizziert die Ansprüche des Beamten bei erfolgreicher Anerkennung eines Dienstunfalls, etwa auf Heilverfahren oder Unfallruhegehalt.

VI. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die bestehenden Rechtsunsicherheiten zusammen und diskutiert die Notwendigkeit einer möglichen Anpassung des Dienstunfallrechts an pandemische Lagen.

Schlüsselwörter

Dienstunfall, Beamtenrecht, COVID-19, Unfallfürsorge, Infektionskrankheit, LBeamtVG NRW, örtliche Bestimmbarkeit, zeitliche Bestimmbarkeit, Berufskrankheit, Rechtsunsicherheit, Alimentationsprinzip, SARS-CoV-19, Kausalzusammenhang, Beweislast, Rechtsfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit im Kern?

Die Arbeit untersucht die juristische Einordnung und die Anerkennungsvoraussetzungen einer COVID-19-Erkrankung bei Beamten als Dienstunfall im nordrhein-westfälischen Recht.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Zentrale Themen sind die beamtenrechtliche Unfallfürsorge, das Infektionsschutzrecht, die Kriterien für Dienstunfälle (äußere Einwirkung, Plötzlichkeit, Körperschaden) sowie die Beweisproblematik bei Infektionskrankheiten.

Was ist die zentrale Forschungsfrage der Untersuchung?

Die Arbeit stellt die Frage, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine COVID-19-Erkrankung bei Beamten als Dienstunfall im Rahmen der Unfallfürsorge anerkannt werden kann.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?

Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse bestehender Gesetze, Verwaltungsvorschriften, aktueller verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung und juristischer Fachliteratur basiert.

Was behandelt der umfangreiche Hauptteil der Arbeit?

Im Hauptteil werden die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen eines Dienstunfalls auf die COVID-19-Infektion angewendet und spezifische Probleme wie die örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit sowie Möglichkeiten der Berufskrankheiten-Anerkennung diskutiert.

Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Schlagworte umfassen Dienstunfall, Beamtenrecht, COVID-19, Unfallfürsorge, Infektionskrankheit, LBeamtVG NRW sowie die Bestimmbarkeitskriterien.

Warum ist die örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit bei COVID-19 so problematisch?

Aufgrund der Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen und der weiten Verbreitung des Virus lässt sich der exakte Zeitpunkt und Ort der Infektion im Nachhinein kaum mit der erforderlichen Sicherheit bestimmen, was die Beweislast für den Beamten sehr erschwert.

Welche Rolle spielt die Rechtsprechung zu diesem Thema?

Die Rechtsprechung ist bisher uneinheitlich und noch nicht höchstrichterlich geklärt; sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Konkretisierung der Dienstunfallmerkmale und der kritischen Bewertung der Argumentation von Dienstherren und betroffenen Beamten.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall. Unter welchen Voraussetzungen kann es so anerkannt werden?
Hochschule
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Münster
Note
1,7
Autor
Claudio Schreiber (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2022
Seiten
26
Katalognummer
V1355513
ISBN (eBook)
9783346869586
ISBN (Buch)
9783346869593
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Beamtenrecht Dienstunfallrecht Covid-19 Corona Versorgungsrecht Beamte Versorgung hergebrachte Grundsätze Alimentationsprinzip Dienstunfall Beamtenversorgung Artikel 33 GG NRW Bund öffentliches Recht Covid
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Claudio Schreiber (Autor:in), 2022, Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall. Unter welchen Voraussetzungen kann es so anerkannt werden?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1355513
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  26  Seiten
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