Die Studienabschlussarbeit befasst sich mit der rechtsphilosophischen Problematik des nicht-positivistischen Rechtsbegriffes, vertreten durch Robert Alexy sowie verneint durch Hans Kelsen. Im Rahmen der Arbeit wird Alexys Begriff der ethischen Geltung skizziert und in Verbindung zu der inhaltlichen Richtigkeit des Rechts erörtert. Um die finale Befürwortung eines nicht-positivistischen Rechtsbegriffes zu veranschaulichen, wird das Abtreibungsverbot nach den §§ 218 ff. StGB eingehender untersucht sowie die konfliktbehaftete Geschichte hinter dem Tatbestand erleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
- II. Erörterung der inhaltlichen Richtigkeit des Rechts in Verbindung zum Begriff der ethischen Geltung des Rechts bei Robert Alexy
- 1. Robert Alexys triologische Struktur des Rechtsbegriffes
- a. Rahmenelemente des nichtpositivistischen Rechtsbegriffes
- b. Das Element der inhaltlichen Richtigkeit des Rechts
- c. Das Verhältnis der Rahmenelemente zueinander
- 2. Robert Alexys Begriff der ethischen Geltung
- a. Die Verbindung zur inhaltlichen Richtigkeit
- b. Die Notwendigkeit einer rudimentären Ethik
- 3. Auszüge der argumentativen Vorgehensweise Alexys
- a. Das Richtigkeitsargument
- b. Das Unrechtsargument
- c. Das Prinzipienargument
- 1. Robert Alexys triologische Struktur des Rechtsbegriffes
- III. Die methodische Vollendung der gesetzespositivistischen Rechtslehre Hans Kelsens
- 1. Kelsens rechtsbegrifflicher Methodendualismus
- a. Die Herleitung der Trennungsthese
- b. Kelsens rechtspositivistische Normbegründung
- c. Der Kunstgriff der Grundnorm
- 2. Gegenüberstellung Kelsens und Alexys
- 1. Kelsens rechtsbegrifflicher Methodendualismus
- IV. Das Verbot des Schwangerschaftsabbruches nach §§ 218 StGB – eine rechtstheoretische Auseinandersetzung
- 1. Entstehungsgeschichtliche Darstellung der Normenkette
- a. Schwangerschaftsabbrüche in der Weimarer Republik
- b. Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen als Teil der nationalsozialistischen Politik
- c. Kein Reflektieren nach Kriegsende – Keine Reform
- d. Reform der Normenkette im Zuge der Wiedervereinigung
- 2. Rechtstheoretische Diskussion der Tatbestände
- 1. Entstehungsgeschichtliche Darstellung der Normenkette
- IIIa. Kelsens rechtspositivistische Geltungsbegründung
- a. Ordnungsgemäße Gesetztheit
- b. Soziale Wirksamkeit
- IIIb. Alexys nichtpositivistische Kritikansätze
- a. Inhaltliche Richtigkeit der Normenkette
- b. Kelsens Negierung der Geltung des Rechts
- V. Das kontroverse Votieren um einen nichtpositivistischen Rechtsbegriff
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Recht und Moral im Kontext des Rechtsbegriffes. Sie untersucht die unterschiedlichen Positionen des Rechtspositivismus und des nichtpositivistischen Rechtsbegriffes, insbesondere anhand der Arbeiten von Hans Kelsen und Robert Alexy. Die Arbeit analysiert die Struktur des Rechtsbegriffes bei Alexy, insbesondere das Element der inhaltlichen Richtigkeit, und stellt dies in Verbindung mit seinem Konzept der ethischen Geltung. Im Weiteren werden die Argumente Alexys anhand von Beispielen aus dem Strafgesetzbuch, insbesondere den §§ 218 ff. StGB, verdeutlicht und mit Kelsens rechtspositivistischer Geltungsbegründung kontrastiert.
- Der positivistische Rechtsbegriff im Vergleich zu einem nichtpositivistischen Rechtsbegriff
- Die Bedeutung der inhaltlichen Richtigkeit des Rechts nach Alexy
- Das Konzept der ethischen Geltung des Rechts bei Alexy
- Die Anwendung der Theorien auf das Verbot des Schwangerschaftsabbruches in Deutschland
- Die Relevanz des Verhältnisses von Recht und Moral für die Rechtsinterpretation
Zusammenfassung der Kapitel
Das zweite Kapitel der Arbeit beleuchtet die triologische Struktur des Rechtsbegriffes bei Robert Alexy und fokussiert auf das Element der inhaltlichen Richtigkeit. Alexys Begriff der ethischen Geltung wird vorgestellt und in Verbindung mit der inhaltlichen Richtigkeit gebracht. Die Notwendigkeit einer rudimentären Ethik wird dabei herausgestellt. Das dritte Kapitel widmet sich der methodischen Vollendung der gesetzespositivistischen Rechtslehre Hans Kelsens. Die Herleitung der Trennungsthese, Kelsens rechtspositivistische Normbegründung und der Kunstgriff der Grundnorm werden erläutert. Anschließend erfolgt eine Gegenüberstellung der Positionen von Kelsen und Alexy. Im vierten Kapitel wird das Verbot des Schwangerschaftsabbruches nach §§ 218 StGB rechtstheoretisch beleuchtet. Die Entstehungsgeschichte der Normenkette wird dargestellt, wobei die Entwicklung von der Weimarer Republik über das NS-Regime bis zur Gegenwart beleuchtet wird. Die rechtstheoretische Diskussion der Tatbestände erfolgt im Anschluss. Im fünften Kapitel werden Kelsens rechtspositivistische Geltungsbegründung sowie Alexys nichtpositivistische Kritikansätze im Hinblick auf das Verbot des Schwangerschaftsabbruches gegenübergestellt. Das Kapitel betrachtet die Argumente beider Ansätze und setzt sie in Beziehung zur konkreten Gesetzeslage.
Schlüsselwörter
Rechtsbegriff, Rechtspositivismus, nichtpositivistischer Rechtsbegriff, Robert Alexy, Hans Kelsen, ethische Geltung, inhaltliche Richtigkeit, Trennungsthese, Grundnorm, §§ 218 ff. StGB, Schwangerschaftsabbruch, Recht und Moral, Rechtsinterpretation
- Arbeit zitieren
- Felix Drechsler (Autor:in), 2022, Der positivistische Rechtsbegriff und der Begriff der ethischen Geltung nach Robert Alexy. Veranschaulichungen anhand des Abtreibungsverbotes der §§ 218 ff. StGB, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1353568